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	<title>400e-job &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://en.wordpress.com/tag/400e-job/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "400e-job"</description>
	<pubDate>Wed, 23 Dec 2009 22:55:05 +0000</pubDate>

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	<language>en</language>

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<title><![CDATA[Stellenangebote Minijobs]]></title>
<link>http://berufswahl.wordpress.com/2008/11/24/stellenangebote-minijobs/</link>
<pubDate>Mon, 24 Nov 2008 19:49:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>Jobpower</dc:creator>
<guid>http://berufswahl.wordpress.com/2008/11/24/stellenangebote-minijobs/</guid>
<description><![CDATA[Die Höchstgrenze für den regelmäßigen monatlichen Verdienst bei Minijobs liegt bei 400 Euro. Minijob]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Die Höchstgrenze für den regelmäßigen monatlichen Verdienst bei Minijobs liegt bei 400 Euro.</p>
<p>Minijobber zahlen in der Regel keine Abgaben: Sie erhalten normalerweise Ihren Bruttoverdienst ohne einen Euro Abzug, im Höchstfall die gesamten 400 Euro.</p>
<p>Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann ein Minijob versicherungsfrei ausgeübt werden.</p>
<p><a href="http://www.stellenmarkt.de/stellenangebote/minijob">Minijobs finden Sie hier</a></p>
</div>]]></content:encoded>
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<title><![CDATA[Wenn Minijobber mehrere Jobs haben]]></title>
<link>http://hogalieferantensuche.wordpress.com/2008/06/23/wenn-minijobber-mehrere-jobs-haben/</link>
<pubDate>Mon, 23 Jun 2008 11:52:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>Thomas Hendele</dc:creator>
<guid>http://hogalieferantensuche.wordpress.com/2008/06/23/wenn-minijobber-mehrere-jobs-haben/</guid>
<description><![CDATA[Arbeitet ein Minijobber nicht nur für Sie, sondern gleichzeitig für einen anderen Arbeitgeber, wird ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Arbeitet ein Minijobber nicht nur für Sie, sondern gleichzeitig für einen anderen Arbeitgeber, wird der Verdienst aus den beiden Minijobs zusammengerechnet. In der Regel wird dadurch die 400-€-Grenze überschritten und die Jobs werden sozialversicherungspflichtig.</p>
<p>Aber: Das gilt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Sozialversicherungspflicht festgestellt wird. Selbst wenn der Mitarbeiter die Minijobs schon länger ausgeübt hat, müssen Sie als Arbeitgeber also keine Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.</p>
<p>Das gilt auch dann, wenn man Ihnen unterstellt, Sie hätten fahrlässig gehandelt, weil Sie nicht sorgfältig überprüft haben, ob Ihre Aushilfskraft noch mehrere Jobs ausübt. (Landessozialgericht Baden Württemberg, 9.4.2008, Aktenzeichen: L 5 R 2125/07). zurueck zum Anfang</p>
<p><em>Weitere Informationen:</em><br />
Fachverlag für Unternehmenserfolg<br />
ein Verlagsbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG<br />
<a href="http://www.vnr.de">www.vnr.de</a><br />
Quelle: <a href="http://www.hotelier.de">www.hotelier.de</a></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>

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