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	<title>arge &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
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	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "arge"</description>
	<pubDate>Fri, 27 Nov 2009 22:53:36 +0000</pubDate>

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	<language>en</language>

<item>
<title><![CDATA[Arge darf Unterkunftskosten nur kürzen, wenn sie hierfür ein „schlüssiges Konzept“ nachweist]]></title>
<link>http://heftklammer.wordpress.com/2009/11/26/arge-darf-unterkunftskosten-nur-kurzen-wenn-sie-hierfur-ein-%e2%80%9eschlussiges-konzept%e2%80%9c-nachweist/</link>
<pubDate>Thu, 26 Nov 2009 20:55:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>heftklammer</dc:creator>
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<description><![CDATA[Einen Teilerfolg konnte ein 47jähriger Hartz IV Bezieher aus dem Wetteraukreis in einem Eilverfahren]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><blockquote><p>Einen Teilerfolg konnte ein 47jähriger Hartz IV Bezieher aus dem Wetteraukreis in einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Gießen erzielen. Die für den Wetteraukreis zuständige Job-KOMM hatte die Kosten der Unterkunft auf 245 € gekürzt. Sie war dabei von einer angemessenen Wohnungsgröße von 45 m² und einem m²-Preis von 5,44 € ausgegangen, tatsächlich musste der Mann für seine 60 m² große Wohnung aber 350 € bezahlen.</p>
<p>Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, sie orientiere sich am Wohngeldgesetz. Seit 2006 würden zudem die Wohnungsanzeigen der örtlichen Presse ausgewertet.</p>
<p>Das Sozialgericht hielt dies nicht für ausreichend. Zur Feststellung der Angemessenheitsgrenze müsse der Grundsicherungsträger ein schlüssiges Konzept vorlegen, was hier aber nicht der Fall sei. Die JobKOMM habe nicht erklären können, wie die Auswertung der Zeitungsanzeigen in die Ermittlung der Angemessenheit einfließe. Die Zeitungsanzeigen hätten eine Preisspanne von 5,20 € bis 6 € ergeben. Es könne auch ein m²-Preis an der oberen Grenze dieser Spanne nicht ausgeschlossen werden. Ohne schlüssiges Konzept lasse sich die Berechnung der JobKOMM nicht nachvollziehen, die Behörde müsse daher bei einer angemessenen Wohnungsgröße von 45 m² eine Monatsmiete von 270 € übernehmen.</p>
<p>Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 24.11.2009, Az.: S 26 AS 1266/09 ER, eine Beschwerde ist nicht zulässig. Der Beschluss wird unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de ins Internet eingestellt.</p></blockquote>
<p>Sozialgericht Gießen: <a href="http://www.sg-giessen.justiz.hessen.de/irj/SG_Giessen_Internet?rid=HMdJ_Search/SG_Giessen_Internet/sub/2e3/2e331a99-6dd0-521f-012f-31e2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm" target="_blank">Arge darf Unterkunftskosten nur kürzen, wenn sie hierfür ein „schlüssiges Konzept“ nachweist</a></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[1,43 Euro Stundenlohn: Behörde klagt wegen Dumpinglöhnen]]></title>
<link>http://heftklammer.wordpress.com/2009/11/26/143-euro-stundenlohn-behorde-klagt-wegen-dumpinglohnen/</link>
<pubDate>Thu, 26 Nov 2009 19:28:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>heftklammer</dc:creator>
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<description><![CDATA[Das Urteil wird am 26 Januar 2010 verkündet! Im Hamburger Abendblatt: 1,43 Euro Stundenlohn: Behörde]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Das Urteil wird am 26 Januar 2010 verkündet!</p>
<p>Im Hamburger Abendblatt: <a href="http://www.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/article1285505/1-43-Euro-Stundenlohn-Behoerde-klagt-wegen-Dumpingloehnen.html#reqRSS" target="_blank">1,43 Euro Stundenlohn: Behörde klagt wegen Dumpinglöhnen</a></p>
<blockquote><p>Ihr Tageslohn hätte gerade gereicht, um sich am Abend eine Pizza und ein Getränk leisten zu können. Der Chef der Stralsunder Pizzeria zahlte der Kellnerin, ihren Küchenkollegen sowie zwei Pizzaboten Stundenlöhne zwischen 1,43 Euro bis 2,86 Euro brutto. „Sittenwidrig niedrigen Löhne“, macht der Leiter der Behörde zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen (Arge), Peter Hüfken, unmissverständlich klar. Er zog vor das Arbeitsgericht. Jetzt begann in Stralsund der Prozess. Die Pizzeria in einem Plattenbaugebiet hat der Beklagte, der nicht zum Prozess erschien, inzwischen verkauft.</p></blockquote>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[HARTZ VIER FORDERT TODESOPFER]]></title>
<link>http://mantovan9.wordpress.com/2009/11/26/hartz-vier-fordert-todesopfer/</link>
<pubDate>Thu, 26 Nov 2009 17:37:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>mantovan9</dc:creator>
<guid>http://mantovan9.wordpress.com/2009/11/26/hartz-vier-fordert-todesopfer/</guid>
<description><![CDATA[WordPress video Hartz IV fordert erneut Todesopfer 24.11.09 | von Reimund Acker | Aichach – Wie am v]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><div id="post-1315">
<h2><span id='plh-loop-video-embed-0' class='hidden'>done</span><script type="text/javascript" src="http://v.wordpress.com/wp-content/plugins/video/swfobject2.js"></script><ins style='text-decoration:none;'>
<div class='video-player' id='x-video-0'>
<p id='video-0'></p></div></ins><script type='text/javascript'>swfobject.embedSWF('http://v.wordpress.com/wp-content/plugins/video/flvplayer.swf?ver=1.10', 'video-0', '400', '300', '9.0.115','http://v.wordpress.com/wp-content/plugins/video/expressInstall2.swf', {guid:'X7Uzp3oP', javascriptid:'video-0', width:'400', height:'300', locksize:'no'}, {allowfullscreen: 'true', allowscriptaccess:'always', seamlesstabbing:'true', overstretch:'true'}, {'id':'video-0'});</script>
</h2>
<h2>Hartz IV fordert erneut Todesopfer</h2>
<p>24.11.09 &#124; von Reimund Acker &#124; <a rel="nofollow" href="http://www.grundeinkommen.de/24/11/2009/hartz-iv-fordert-erneut-todesopfer.html/print/"><img src="http://www.grundeinkommen.de/wp-content/plugins/print/images/printer_famfamfam.gif" alt="" /></a></p>
<div>
<p>Aichach – Wie am vorgestrigen Totensonntag bekannt wurde, hat sich der 30-jährige Fabian Rappel aus Aichach am 31. Oktober das Leben genommen. Der als sensibel geltende junge Mann war nach einem Maschinenbaustudium arbeitslos geworden und zunehmend an dieser Situation verzweifelt. Er übte kurz vor seinem Tod heftige Kritik an der Sanktionspraxis bei Hartz IV, unterzeichnete eine Petition zu ihrer Abschaffung und sprach sich statt dessen für ein Grundeinkommen aus, dessen Einführung er aber aufgrund mangelnder Einsicht der Menschen in weiter Ferne sah.</p>
<p><img src="http://www.grundeinkommen.de/content/uploads/2009/11/fabianrappel.jpg" alt="Fabian Rappel" /><br />
<em>Fabian Rappel (* 12.4.1979, † 31.10.2009)</em></p>
<p>Es gibt deutliche Hinweise dafür, dass Rappel ohne die von ihm als demütigend empfundene Behandlung durch die Sozialbürokratie noch am Leben sein könnte. In einem Beitrag im Forum der Sterbehilfeorganisation Dignitas schrieb er: „Ich kann euch nur sagen, dass ich meinen Lebensinhalt schon immer in sinnvoller Beschäftigung gesehen habe, weder bin ich Alkoholiker, noch anderweitig drogenabhängig, weder körperlich in der geringsten Form beeinträchtigt, noch zu dumm für die Gesellschaft. Jetzt bin ich ausgestoßen, traue mich seit einer Ewigkeit nicht mehr unter Menschen, meide jeden vermeidbaren Kontakt und bin hier gelandet.“ Und in einem anderen Beitrag des Forums richtet er harte Vorwürfe an die Arbeitsagentur: „Ich wurde zu keinem Zeitpunkt beraten, ich wurde belogen, ich wurde gegängelt, mir wurde bei Anfrage Beratung verweigert, ich wurde abgewimmelt, ich wurde zu keinem Zeitpunkt ernst genommen, ich wurde bedroht, mir wurden Anträge vorenthalten, ich wurde bevormundet … Ich werde das nicht noch einmal durchmachen.“</p>
<p>Am 31. Oktober starb Fabian Rappel in seiner Wohnung an einer Vergiftung durch Kohlenmonoxid, das er mithilfe einer selbstgebauten Vorrichtung erzeugt hatte. Nach Auskunft seiner Eltern haben sie seine Aufzeichnungen und Vorwürfe an die zuständige Arbeitsagentur weitergeleitet, aber bislang keine Reaktion darauf erhalten.</p>
<p>Kommentar<!-- metadata --></p>
</div>
</div>
<div id="comments">
<li id="comment-2406">
<div><a rel="external" href="http://www.sportkraftwerk.de/">Hochschulhartzi</a></div>
<p>schrieb am 25.11.09 um 14:17 Uhr ( <a title="Permalink zu diesem Kommentar" href="#comment-2406">Permalink </a>):</li>
</div>
<p>Es tut mir für den jungen Mann sehr leid, ich hoffe, es geht ihm jetzt besser. Seinen Eltern wohl kaum, aber ich hoffe, es war sein Wunsch, gegen diese Gängelei anzugehen und öffentlich ein Zeichen zu setzen mit seiner Verzweiflungstat.</p>
<p>Mahnt alle (Eure) Ämter damit!</p>
<p>Wir brauchen keine weiteren Märtyrer, wir brauchen Menschen, die für die neue Zeit leben. Daher ist die Hartz-IV-Imagekampagne so wichtig. Menschen wie Fabian brauchen sich NICHT zu schämen, &#8220;vom Markt&#8221; nicht gebraucht zu werden, JEDER kann in ALG-II rutschen und er ist nicht &#8220;schuld&#8221; daran.</p>
<p>Lieber Fabian, ich hoffe, dass Dir keiner so folgen wird! Ich bin auch Hartz IV und ich schäme mich nicht, ich arbeite viel und habe Spaß dabei, es ist Zeit, sich von den Ansprüchen ans Gebrauchtwerden zu trennen! Menschen wie Dich: Fabians potenzielle Nachfolger, brauchen wir anderen, aber bitte lebendig, damit wir mit und für Euch neu und besser leben können!<br />
Überwindet Eure Angst, glaubt nicht, dass Ihr nichts wert seid bloß weil Ihr &#8220;versagt&#8221;!</p>
<p>Wer hat denn hier versagt? Die kalte Arroganz und der &#8220;Vermarktungsdarwinismus&#8221;! Also: beteiligt Euch: macht Euch und allen anderen Mut: bekennt Euch öffentlich: ICH BIN HARTZ IV (und noch so vieles sonst, sagt eure Berufe dazu, eure Wünsche und Träume, eure Visionen und solidarisiert euch). Wir haben alle Würde, auch schon (Jahre) vor einem gerechten Grundeinkommen für alle!</p>
<p>Besucht ab und an diese Seite: www.wirsindhartziv.de &#8211; Die ist neu und bald wird sich da mehr tun.</p>
<p>Bei der Kampagne könnt Ihr Euren Frust ausdrücken, aber nebenbei der Welt zeigen: auch der engagierte Diplomingenieur, die Medizinstudentin in Babypause, die beherzte Werbefachfrau und der 45 Stunden schuftende Friseur gehören dazu: HARTZ IV, das wir uns nicht ausgedacht und wogegen wir im Vorfeld gekämpft haben. Hartz IV gehört zu unserem Leben, egal ob wir es mögen oder nicht. Wir sind darauf nicht reduziert, aber wir &#8220;erleiden&#8221; es oder &#8220;haben Spaß trotzdem&#8221; oder solidarisieren uns mit allen, die in diese Lage kommen könnten.</p>
<p>Macht mit, verschweigt es nicht! Fabian hätte keinen Grund gehabt, sich zu schämen: alle, die ihm nicht geholfen haben OBWOHL ER DARUM BAT, sollten sich schämen. Hört auf, eure Energie auf &#8220;Bittgesuchsbewerbungen&#8221; zu beschränken: nehmt euch eure Hartzi-Freizeit um für&#8217;s Grundeinkommen aktiv zu werden oder um andere Betroffene zu begleiten und ihnen beizustehen!</p>
<p>Kennt Ihr traurige, unzufriedene Menschen? Es ist besser, wenn sie leben, mit oder ohne Erfolg und ohne Ruhm, lieber als Aussteiger und rotzfrech als tot.<br />
WEiterhin lieben Dank an Fabian, dass er sich nicht zu einem Anschlag auf Unschuldige hat hinreißen lassen.</p>
<p>Er hätte sich aber lieber vor den Augen der entsprechenden Sachbearbeiter etwas antun sollen, um ihnen die Kälte des Systems einprägsam darzulegen. Vielleicht hätte dann doch noch der Notarzt helfen können und das Amt wäre für einen Tag lahmgelegt.</p>
<p>Aber sicher wollte Fabian nicht in eine Psychiatrie eingewiesen werden und lieber sichergehen. Das zeigt, dass er selbst nicht &#8220;psychisch krank&#8221; war, sondern keine Kraft und keine Lust hatte, sich einem (psychisch) kranken System länger auszuliefern.</p>
<div>
<div><a href="#oben"><img title="nach oben" src="http://www.grundeinkommen.de/content/themes/grundeinkommen2/images/nach_oben.jpg" border="0" alt="nach oben" /></a></div>
</div>
<li id="comment-2407">
<div><a rel="external" href="http://hartz-nordhausen.blog.de/">Madame-Cherie</a></div>
<p>schrieb am 25.11.09 um 14:34 Uhr ( <a title="Permalink zu diesem Kommentar" href="#comment-2407">Permalink </a>):</li>
<p>Alle Worte der Anteilnahme können hier sicherlich im Moment nicht über den schweren Verlust hinweghelfen.I n tiefer Betroffenheit</p>
<p>Madame &#8211; Cherie</p>
<p>Wieder ein schwarzer Tag für die Menschenwürde und die Menschenrechte in Deutschland. Der Tod des jungen Mannes ist so sinnlos.</p>
<div>
<div><a href="#oben"><img title="nach oben" src="http://www.grundeinkommen.de/content/themes/grundeinkommen2/images/nach_oben.jpg" border="0" alt="nach oben" /></a></div>
</div>
<li id="comment-2421">
<div><a rel="external" href="http://prekarier.infopartner.net/">Hans-Jürgen Graf</a></div>
<p>schrieb am 25.11.09 um 20:29 Uhr ( <a title="Permalink zu diesem Kommentar" href="#comment-2421">Permalink </a>):</li>
<p>Es macht mich sehr traurig, wiederum von einem Menschen zu lesen, der wohl an der menschenverachtenden und rein finanzorientierten Verwaltungspraxis erwerbloser Menschen regelrecht zugrunde gegangen ist. Sehr, sehr traurig und zornig. Den Hinterbliebenen wünsche ich viel Kraft und wenn es ihnen etwas bedeutet, Gottes Hilfe für die kommende Zeit. Wie bisher auch, wird sein Tod kaum Beachtung in den Medien finden und viele werden eher noch über ihn schimpfen, als dass sie Mitgefühl zeigen. So kalt ist es in unserer Gesellschaft geworden; oder war es niemals warm?</p>
<div>
<div><a href="#oben"><img title="nach oben" src="http://www.grundeinkommen.de/content/themes/grundeinkommen2/images/nach_oben.jpg" border="0" alt="nach oben" /></a></div>
</div>
<li id="comment-2459">
<div>Gerd</div>
<p>schrieb am 26.11.09 um 14:22 Uhr ( <a title="Permalink zu diesem Kommentar" href="#comment-2459">Permalink </a>): Das ist tragisch, keine Frage.<br />
Ich frage mich nur, ob Fabian den Druck auf einer regulären Arbeitsstelle ausgehalten hätte&#8230;</li>
<table>
<tbody>
<tr>
<td width="100%"><a href="/index.php/beitraege/hintergrund/815-hartz-iv-wenn-die-seele-stirbt">Hartz IV &#8211; Wenn die Seele stirbt</a></td>
<td width="100%" align="right"> </td>
<td width="100%" align="right"> </td>
<td width="100%" align="right"> </td>
</tr>
</tbody>
</table>
<table>
<tbody>
<tr>
<td><a href="/index.php/beitraege">Beiträge </a>- <a href="/index.php/beitraege/hintergrund">Hintergrund </a></td>
</tr>
<tr>
<td valign="top">Dienstag, 10. November 2009 um 15:09 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top">Hat die Erwerbslosigkeit und das Leben unter Hartz IV Auswirkungen auf das physische und psychische Wohlbefinden der Betroffenen ?<br />
Vermutlich gibt es darüber verschiedene Auffassungen, bei den Betroffenen aber ist die Meinung einhellig ja.Nach dem Arbeitsplatzverlust kam für die meisten sicher erst einmal der Fall ins Ungewisse. Bekomme ich wieder eine Arbeit? Wie lange werde ich arbeitslos sein? Werde ich meine Lebensstandart halten können? Werde ich jetzt arm werden? Wie wird es weitergehen? Die Angst vor der Arbeitslosigkeit treibt die meisten schon vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit herum. Angst ist der Indikator unserer Zeit. Bei den Meisten, beginnt die Angst mit dem täglichen Gang zum Briefkasten. Wieder ein Brief von Job-Center oder Rechnungen die man gar nicht mehr bezahlen kann? Aus dieser Angst heraus hat es besonders zu Beginn der Hartz-Gesetze eine Vielzahl von Suizidhandlungen gegeben, die die Öffentlichkeit bestürzten. Dass man im Laufe der letzten fünf Jahre, in denen nun Hartz IV seine Wirkung entfaltet hat, kaum noch etwas von Suizidhandlungen hört, mag einerseits daran liegen, dass sich viele an dies Lebensform gewöhnt haben, der große Schreck vor der Veränderung verloren ging. Zufriedenheit findet heute auf einem wesentlich niedrigen, unnötig heruntergewirtschafteten Niveau satt. Andererseits heißt es aber nicht, nur weil nichts mehr davon zu hören ist, es diese Suizidalhandlungen nicht mehr geben muss. Mit Sicherheit passen sie nicht in das so pfleglich behandelte Bild, dass die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe der ganz große Wurf in der Sozialgesetzgebung der letzen Jahre gewesen sei. Zudem würden solche Meldungen in der Gesellschaft den einen oder anderen doch zum Nachdenken veranlassen, und der wäre dann ja nicht so leicht zu manipulieren.Mit dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit verbinden die meisten erst einmal noch die Hoffnung, baldmöglichst wieder eine Arbeit zu bekommen. Die älteren Arbeitnehmer sind, wenn sie realistisch sind, da schon vernünftiger und machen sich keine großen Illusionen mehr. Spätestens aber nach einem Jahr in der Erwerbslosigkeit erkennen die Betroffenen, dass für sie der Zug der Erwerbstätigkeit abgefahren ist. Sie sind an der Endstation angekommen. Am Abstellgleis. Sie erleben die täglichen Enttäuschungen dauernder Absagen, die oftmals schikanösen Behandlungen in den Job-Centern, den Ärger dauernd falscher Bescheide und erkennen, meist unbewusst, dass sie überhaupt nicht arbeitslos sind, sondern erwerbslos. Arbeit mit Behörden und Bescheiden haben sie meist mehr als vor ihrer Erwerbslosigkeit. Nur bezahlt werden sie dafür nicht. Was ihnen fehlt, ist die bezahlte Erwerbsarbeit, die ihnen auch das Überleben sichert.Aber was macht es mit ihnen? Zeit im Überfluss, mit der sie aber wegen der wirtschaftlichen starken Einschränkungen nichts anfangen können. Für die meisten ging das Gerüst Struktur verloren. Während der Erwerbsarbeit war der Tagesablauf durchstrukturiert. Morgens aufstehen, Frühstücken, zur Arbeit gehen, Mittagspause, Feierabend…, Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr für Jahr mit Ausnahme der Wochenenden und des Urlaubs dasselbe Ritual. Man hatte sich daran gewöhnt. Alles hatte seinen festen Gang, hatte seine Ordnung. Was erkennen wir daran? Dass eine gewisse Ordnung, eine Struktur im Leben sehr wichtig ist. Aber wie können wir lernen, uns diese Struktur im Erwerbslosenleben selbst zu geben? Uns selbst ein Gerüst zu geben, ist auch mit einem Höchstmaß an Disziplin verbunden. Diese müssen wir aber ganz neu erlernen. Ein Leben in der Erwerbslosigkeit und speziell in Hartz IV erfordert schon ein hohes Maß an Charakterstärke, um nicht unter zu gehen und sich nicht selbst gehen zu lassen. Diese Charakterstärke besitzen anfänglich nur die wenigsten und muss häufig ganz neu erlernt werden.Erwerbsarbeit heißt zu der Gesellschaft zu gehören, anerkannt werden, sich etwas leisten können, Teilhabe an der Gesellschaft. Ihr durch die Erwerbslosigkeit und ein Jahr später durch Hartz IV nicht mehr anzugehören, empfinden viele als Schmach.</p>
<p><em>„Denn nichts lähmt und schwächt derart wie die Schmach. Sie gräbt an der Wurzel an und untergräbt jede Tatkraft. Sie degradiert Menschen zu beliebig beeinflussbaren Objekten und reduziert alle, die unter ihr leiden, zu wehrlosen Beute. Daher der Reitz der Mächtigen, sich ihrer zu bedienen und sie zu verbreiten. Die Schmach erlaubt es, Gesetze aufzustellen, ohne auf Gegner zu stoßen, und sie dann zu übertreten, ohne Protest befürchten zu müssen. Die Schmach führt in eine ausweglose Situation, sie verhindert jeglichen Widerstand. Die Scham sollte an der Börse gehandelt werden, sie ist ein wichtiger Grundstoff des Profits“.</em></p>
<p>Dieses Zitat stammt aus dem preisgekrönten Werk „Terror der Ökonomie“ von Viviane Forrester, das sie bereits 1996, also zu einer Zeit als es noch kein Harzt IV gab, geschrieben hat. Heute ist es aktueller denn je.</p>
<p>Bei Vielen, die als Langzeitarbeitslose gelten, hat diese lange Zeit der Erwerbslosigkeit deutliche Spuren hinterlassen. Enstruckturierter Tagesablauf, Lustlosigkeit, latente bis sichtbare Depressionen, Hoffnungslosigkeit, Kraftlosigkeit, der schleichende Verlust von Lebensfreude und die eben beschriebene Schmach, oder Scham hat die Verhaltensweisen der Betroffenen nachhaltig negativ verändert. In wieweit psychosomatische Auswirkungen der Betroffenen auf das alltägliche Leben einwirken, scheint bis dato noch nicht erfasst. Überhaupt ist es die Langzeitwirkung der Erwerbslosigkeit, mit der bewusst jeder Stolz, jedes Selbstbewusstsein, jedes Selbstwertgefühl, jede Handlungsaktivität zerstört wird. Die Schikanen der Job-Center als Instrument der Unterstützung, die Wünsche und Machtinstinkte der Industrie und Wirtschaft in praktischer Weise umzusetzen, fördern diese Entwicklung zum gebrochenen Menschen geradezu. Medienhetze und Politikerschelte, ganz gezielt und zeitlich punktuiert immer wieder eingesetzt, fördern ein Feindbild in der Gesellschaft, gegen das sich die Betroffenen durch ihre geschwächte Position und erniedrigte psychische Situation kaum noch wehren können. Langzeitarbeitslose werden als die Sozialschmarotzer unserer Gesellschaft geächtet.<br />
Menschen die jahrelang, oft Jahrzehnte lang gearbeitet haben, ihre Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt haben, wurden durch den Prozess der skrupellosen, entsolidarisierten Profitgier Ihrer Arbeitgeber, der Industrie und Wirtschaft ihrer Arbeit und ihres Lebensinhaltes beraubt. Sie müssen sich für den Erhalt staatlicher Transferleistungen, die sie unter normalen Umständen überhaupt nicht nötig hätten, öffentlich verunglimpfen, beschimpfen und vorführen lassen. Das Mittel der gesellschaftlichen Entsolidarisierung, betrieben durch z.B. Deutschlands größte Tageszeitung, die überall, derzeit für 0,60€, zu erwerben ist, als Teil eines Medienkonglomerats des Axel Springer-Verlags und der Bertelsmanngruppe im Verbund mit SAT1, PRO7 und RTL und immer wiederkehrenden Äußerungen von Selbstdarsteller unserer Republik, welche größtenteils Mitglieder der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (gemeint ist natürlich weniger soziale Marktwirtschaft) sind, klappt in Deutschland auffallend gut. Egal ob Medienhetze, Politikerschelte, Sarrazins Ernährungstipps für ausgewogene Mahlzeiten, oder die Studien zweier Chemnitzer Professoren, es wird keine Möglichkeit ausgelassen, Erwerbslose und Hartz IV-Emfpänger öffentlich zu denunzieren wo es nur geht. Deutschland hat aus seiner Geschichte überhaupt nichts gelernt. Nur heute geschieht das alles wesentlich subtiler.</p>
<p>Bei den meisten Hartz IV-Empfängern hat die Langzeitarbeitslosigkeit die gravierendsten Spuren hinterlassen. Von der anfänglich erwähnten Strukturlosigkeit, beklagen die meisten auch den schleichenden Verlust der Lebensfreude, Energie, Begeisterungsfähigkeit und Interessen an Dingen, die ihnen früher Freude machten. Dies resultiert vorwiegend aus dem Druck andauernder materieller Zwangsenthaltsamkeit, der systematischen Auszehrung, sich ganz normale Dinge nicht mehr leisten zu können. Hobbys die vor der Erwerbslosigkeit gepflegt werden konnten, mussten danach aufgegeben werden. Also Dinge die einem Freude bereitet haben, an denen man Interesse hatte, die einen Ausgleich zum beruflichen Alltag schafften und die neue Kontakte zu Menschen mit selben Interessen schaffte, ging verloren. Austritte aus Vereinen, Sport, Kultur und anderen Interessengebieten waren und sind die Folge. Die soziale Isolation, die Tatsache nicht über die Dinge sprechen zu können, die einen bedrücken, die langanhaltende Zwangsverzicht, die emotionelle und materielle Armut, die Schmach Scham und Angst sich öffentlich zu der eigenen, oftmals unverschuldeten Situation öffentlich zu bekennen, macht das Leben für Viele zur Qual. Die Beschwerden und Entwicklungen sind bei den verschiedenen Bedarfsgemeinschaftstypen oftmals ähnlich und doch auch wieder verschieden. Hauptsächlich unterscheidet man zwischen Familien, Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften, Singlehaushalten, Jugendlichen und Kindern. Am gravierendsten sind die Entwicklungen jedoch bei Familien, Singlehaushalten und Jugendlichen. Aber auch zwischen Männer und Frauen gibt es deutliche Unterschiede, wie ihnen ihr Hartz IV-Dasein zu schaffen macht. Ebenfalls gib es Erhebungen zwischen Erwerbstätigen und Erwerbslosen über die Häufigkeit und Art der Beeinträchtigungen. Besonders oft wird berichtet, dass der Bewerbungsdruck, die Abhängigkeit von Arbeitsamt und Job-Center, die Fülle von Sanktionen, die Laune der Fallmanager, der durch Hartz IV ausgeübte Zwang zur Arbeit, welcher in der Regel jedoch nie eine Festanstellung bringt, die andauernde Gängelung, die Entmündigung, die Zwangserziehung, die Entdemokratisierung, also der reine Gehorsam, am meisten auf die Seele und das Gemüt schlagen. Von vielen ehemaligen Hartz IV-Empfängern hört man, wenn sie aus den Mühlen dieses Systems gefallen sind, sei es durch Arbeitsaufnahme, oder Frühverrentung, dass eine unheimliche Last von ihnen gefallen wäre, sie eine unglaubliche Erleichterung spüren würden.</p>
<p>Diese Aussage alleine verdeutlicht wohl am besten, wie sehr Hartz IV die Menschen demütigt und bedrückt, ihnen jede Lebensfreude, Hoffnung, und Würde nimmt.</p>
<p>Die hauptsächlichen Unterschiede zwischen Familien, Singles und Kinder/ Jugendlichen liegen in folgenden Punkten :</p>
<h4>Probleme in Familien:</h4>
<p>Familiärer Zusammenhalt zerbricht, Zwischenmenschliche Beziehungen leiden unter der Situation, Man redet nicht mehr miteinander, Überforderung der täglichen Dinge, Ungeduld, Gereiztheit, emotionale Verwahrlosung, finanzielle Sorgen nehmen überhand, Sorgen um das tägliche warme Essen, reicht es für alle, reicht es bis zum Monatsende ? Eltern mit eigenen Problemen überfordert, jeder lebt für sich, Kinder werden zu Last, keine Erholung, Urlaub mehr, keine Privatsphäre mehr, Aggressionen gegen Familienmitglieder untereinander, Geld für Schulsachen, Essensgeld, Ausflüge, usw. fehlt. Das soziale Gerüst innerhalb der Familie zerfällt.<br />
Ausnahmen gibt es, aber wenige halten dem Dauerdruck stand</p>
<h4>Probleme bei Singles &#8211; Frauen und Männern:</h4>
<p>Verstärkte Existenzängste, Tendenz zur Vereinsamung, Sozialer Rückzug, Trauer, Tendenz zu depressiven Verstimmungen, Sucht nach Geborgenheit, Wärme, menschliche Nähe, Verstärkter Wunsch nach kommunikativem Austausch, Geselligkeit, Partnersuche sehr erschwert, besonders für Männer außerhalb Hartz-IV Bereich fast unmöglich, anfälliger für psychische Erkrankungen durch Isolationsempfinden, Oftmals Tendenzen zu psychischen Erkrankungen wie Derealisation, Depersonalisation, schizoidem Verhalten, Herabsetzung der Psychognomie,(Erlebnisqualität) Herabsetzung der Viliganz,(Grad der sinnlichen und geistigen Reitzbarkeit) , Veränderung der Verhaltensweisen hin zu latent infantilem Benehmen als Ausdruck der Sucht nach gewollt werden, Geborgenheit, in den Arm genommen werden, Anerkennung, Aufmerksamkeit, beschützt werden wollen, Liebe erfahren,</p>
<h4>Probleme bei Jugendlichen:</h4>
<p>Verstärkte Abkehr von den Eltern, innerer Rückzug, emotionale Verwahrlosung durch sich selbstüberlassen sein, niedrigere Frustrationstoleranz, verstärkter Hang zur Gewalt und Kriminalität, Verstärkte Tendenz zum Jugendalkoholismus, Abzocken, klauen, erpressen, saufen gelten als „übel geil“. Suche nach Anerkennung bei Gleichaltrigen, immer mehr verstärkte Kinder- und Jugendarmut, Ausgegrenztheit, Schulangst, nicht mehr erreichen eines Schulabschlusses als Zeichen der Hoffnungslosigkeit, daraus folgt keine Ausbildung oder Studium, In Schulen wird das Ausfüllen von Hartz V-Anträgen geübt, was für eine pädagogisch wertvolle Arbeit ? Perspektivlosigkeit, Hoffnungslosigkeit, Minderwertigkeitsgefühle, Leistungs-verweigerung, Depressionen, Psychische Probleme in der Adoleszenz, auffallende Häufung von Empfehlungen für Einweisung in die Jugendpsychiatrie,</p>
<p>Bei den Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften (also z.B. Wohngemeinschaften) sind die Probleme durch die Ausgewogenheiten und Vielfalt der Mitbewohner aufgeteilt in Geschlecht, Nationalität und Alter oftmals am besten zu meistern, da hier keine direkte persönliche Verpflichtung besteht, dem andern zu helfen. Die Möglichkeit, es ohne moralischen Druck trotzdem tun zu können, erleichtert die Lösung von Konflikten und Problemen enorm und die Freiwilligkeit der Hilfe bringt oft erträgliche Lösungen für die Hilfesuchenden. Das Gefühl, da ist jemand, mit dem ich reden kann, nicht alleine zu sein, Geborgenheit in einer Gemeinschaft zu erleben macht stark und solidarisiert. Hiervon können Singles in ihrem täglichen einsamen Leben zu Hause nur träumen, wenn sie nicht gelernt haben mit dieser Situation umzugehen und sich nicht zu organisieren.</p>
<h4>Beschwerden Erwerbstätige:</h4>
<p>* Umfrage: von 226 Erwerbstätigen 19% demoralisiert<br />
* Keine entstrukturierte Zeitgestaltung<br />
* 9% trinken regelmäßig Alkohol<br />
* In 1000 Versicherungsjahren:<br />
* 116 Krankheitstage wegen psychiatrischen Erkrankungen<br />
* 12% stationäre Leistungstage im Kalenderjahr<br />
* Risiko früher zu versterben: 09%</p>
<h4>Beschwerden Erwerbslose</h4>
<p>* Umfrage: von 226 Erwerbslosen 43% demoralisiert<br />
* 48% Zeitgestaltung entstrukturiert<br />
* 46,8% trinken täglich Alkohol<br />
* In 1000 Versicherungsjahren: 876 Krankheitstage wegen psychiatrischer Erkrankungen<br />
* 36% stationäre Leistungstage im Kalenderjahr<br />
* Risiko früher zu versterben: 47%</p>
<h4>Beschwerden Frauen, erwerbslos</h4>
<p>* Psychiatrische Erkrankungen: 12%<br />
* am häufigsten wegen Entbindungen, 57% deutlich mehr als bei erwerbstätigen Frauen: 14%<br />
* Alkoholabhängigkeit bei erwerbslosen Frauen: 14%<br />
* Bei erwerbstätigen Frauen: 03%,<br />
* 36% stationäre Leistungstage im Kalenderjahr</p>
<h4>Beschwerden Männer, erwerbslos</h4>
<p>* Psychiatrische Erkrankungen: 41%<br />
* Erkrankung wegen Alkohol, Medikamenten- und Drogenkonsum, Alkoholpsychosen, Leberschäden, Psychosen, Neurosen,<br />
* 17% stationäre Leistungstage im Kalenderjahr</p>
<h4>Zusammenfassend kann man sagen:</h4>
<p>Hartz IV ist Tötung durch Armut. Das mag sich zunächst brutal anhören, ist aber eine Tatsache. Alleine dass die wahrscheinliche Sterberate bei Erwerbslosen und Armen um ein vielfaches höher ist, als bei Arbeitenden und Normalverdienern, belegt diese Aussage.</p>
<p>Es ist oftmals ein langsames, leises Sterben. Es beginnt mit dem Verlust jeglicher Lebensfreude, Begeisterungsfähigkeit, Empfindungen, Interesse an Dingen, die eigentlich reizvoll wären, Es mündet oft in Desinteresse, Teilnahmslosigkeit, Lustlosigkeit, Trägheit, Depression, Kraft- und Energielosigkeit und steigert sich ,oft selbst unbemerkt, in unregelmäßiger Nahrungsaufnahme mit einem Essen, dem es an jeglichen gesunden Nährstoffen fehlt. Gesunde Ernähung ( Obst, Gemüse, Fisch u. v. m.) ist auf Grund mangelnder ökonomischer Verhältnisse gar nicht möglich. Erkrankungen kommen oft auch durch mangelnde ärztliche Vorsorge, weil oftmals nicht mal mehr die 10.-€ Praxisgebühr aufgebracht werden können. So wird Vieles schleifen gelassen, bis es oftmals zu ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt. Zahnersatz kann schon gar nicht mehr garantiert werden. Mit mangelhaftem und von Zahnlücken übersätem Gebiss kann keine dauerhafte gesunde Ernährung mehr erfolgen. Wenn nicht der Freitod gewählt wird, so sorgen schon der Verzehr von billigem Fraß für ein verfrühtes Ableben. Kummer, Sorgen, Gram und Angst sorgen für das Übrige.</p>
<p>Durch den Bezug der Hartz IV-Leistung fühlen sich die meisten ausgegliedert aus einem System, das ihnen Sicherheit, Geborgenheit und auch ein Stück Heimat gab. Durch die gesellschaftliche Ausgrenzung, durch öffentlich propagandierte Ächtung, durch Armut bis zum Lebensende, durch die Abschiebung in eine Parallelgesellschaft hat für die meisten der Begriff der Geborgenheit und Heimat seine Bedeutung verloren. Sie sind Heimatlose im eigenen Land, in dem sie durch ein Armutsgesetz gefangengehalten werden. Welcher Hartz IV-Empfänger wird sich einmal wieder einen Urlaub leisten können, wird er jemals noch einmal in seinem Leben das Meer sehen, die Alpen besteigen können, wann wird er wieder einmal Paris, London oder San Fransisco sehen ? Und wie ist das eigentlich mit Weihnachten ? Die Sorgen der Familien mit den Eltern, die ihren Kindern aber auch jeden Wunsch abschlagen müssen, gar nicht zu vergessen. Der immer gleiche Trott, nie eine Abwechslung, nie einmal etwas schönes erleben, kein Ausflug, kein Biergarten, kein Kino, kein Theater oder Musical, kein Auto, keine uneingeschränkte Beweglichkeit , womit haben Hartz IV-Bezieher das alles eigentlich verdient?</p>
<p>Neue zwischenmenschliche Kontakte sind für Hartz IV-Empfänger außerhalb ihres Kreises kaum noch möglich. Sie können finanziell nirgends mithalten, ein Hartz IV-Mann kann eine Frau, falls sie sich überhaupt mit ihm abgibt, kaum zum abendlichen Essen in ein schönes Lokal einladen. Von anderen Dingen ganz zu schweigen. In einer von Konsum orientierten Welt, kann ein Hartz IV-Empfänger überhaupt nicht mehr bestehen. Er muss mit den selben Regeln leben, muss den selben Wettkampf bestreiten und wird doch an seinem Fortkommen so brutal gehindert. Vermittlungen durch Job-Center finden überhaupt nicht statt, und findet mal ein Hartz IV-Empfänger eine der seltenen Chancen eine feste Arbeit ohne Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zu bekommen, werden ihm mit allen Mittel vom Job-Center Steine in den Weg gelegt. Job-Center sind in Deutschland nichts anderes als Job-Verhinderungscenter und Handlanger der Industrie – und Wirtschaft. Das einhalten von Gesetzen und Regeln ist nicht ihr Ding. Und da fragt sich noch einer, was das mit den Betroffenen macht?</p>
<p>Sind die Hartz IV-Emfpänger nicht die wirklichen Leistungsträger dieser Gesellschaft? Sie ermöglichen durch ihren Zwangsverzicht einer Gesellschaft, die sie verstößt und an ihnen verdient, doch erst, dass sie diese Leistungen und Gewinne erbringen können. Hartz IV-Emfänger sind nicht die Wunschkinder dieser Gesellschaft, und so werden sie auch behandelt, wie ungewollte, ungeliebte Kinder.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Bürokraten sind Mörder!]]></title>
<link>http://dierostigelaterne.wordpress.com/2009/11/26/burokraten-sind-morder/</link>
<pubDate>Thu, 26 Nov 2009 08:42:46 +0000</pubDate>
<dc:creator>dierostigelaterne</dc:creator>
<guid>http://dierostigelaterne.wordpress.com/2009/11/26/burokraten-sind-morder/</guid>
<description><![CDATA[Dieses Regime schickt zahlreiche Menschen die sich nicht wehren können in die Obdachlosigkeit. Manch]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><h2>Dieses Regime schickt zahlreiche Menschen die sich nicht wehren können in die Obdachlosigkeit. Manche erfrieren dort, viele flüchten sich in Sunbstanzmissbrauch und oft können Leute diesen staatsterroristischen Psychoterror einfach nicht mehr ertragen.</h2>
<h2>Ein weiteres Opfer der Hartz IV Verbrecher ist zu beklagen.</h2>
<h2>Hartz IV fordert erneut Todesopfer</h2>
<p>24.11.09 &#124; 							von Reimund Acker</p>
<p>Aichach – Wie am vorgestrigen Totensonntag bekannt wurde, hat sich der 30-jährige Fabian Rappel aus Aichach am 31. Oktober das Leben genommen. Der als sensibel geltende junge Mann war nach einem Maschinenbaustudium arbeitslos geworden und zunehmend an dieser Situation verzweifelt. Er übte kurz vor seinem Tod heftige Kritik an der Sanktionspraxis bei Hartz IV, unterzeichnete eine Petition zu ihrer Abschaffung und sprach sich statt dessen für ein Grundeinkommen aus, dessen Einführung er aber aufgrund mangelnder Einsicht der Menschen in weiter Ferne sah.</p>
<p><img src="http://www.grundeinkommen.de/content/uploads/2009/11/fabianrappel.jpg" alt="Fabian Rappel" /><br />
<em>Fabian Rappel (* 12.4.1979, † 31.10.2009)</em></p>
<p>Es gibt deutliche Hinweise dafür, dass Rappel ohne die von ihm als demütigend empfundene Behandlung durch die Sozialbürokratie noch am Leben sein könnte. In einem Beitrag im Forum der Sterbehilfeorganisation Dignitas schrieb er: „Ich kann euch nur sagen, dass ich meinen Lebensinhalt schon immer in sinnvoller Beschäftigung gesehen habe, weder bin ich Alkoholiker, noch anderweitig drogenabhängig, weder körperlich in der geringsten Form beeinträchtigt, noch zu dumm für die Gesellschaft. Jetzt bin ich ausgestoßen, traue mich seit einer Ewigkeit nicht mehr unter Menschen, meide jeden vermeidbaren Kontakt und bin hier gelandet.“ Und in einem anderen Beitrag des Forums richtet er harte Vorwürfe an die Arbeitsagentur: „Ich wurde zu keinem Zeitpunkt beraten, ich wurde belogen, ich wurde gegängelt, mir wurde bei Anfrage Beratung verweigert, ich wurde abgewimmelt, ich wurde zu keinem Zeitpunkt ernst genommen, ich wurde bedroht, mir wurden Anträge vorenthalten, ich wurde bevormundet … Ich werde das nicht noch einmal durchmachen.“</p>
<p>Am 31. Oktober starb Fabian Rappel in seiner Wohnung an einer Vergiftung durch Kohlenmonoxid, das er mithilfe einer selbstgebauten Vorrichtung erzeugt hatte. Nach Auskunft seiner Eltern haben sie seine Aufzeichnungen und Vorwürfe an die zuständige Arbeitsagentur weitergeleitet, aber bislang keine Reaktion darauf erhalten.</p>
<p>http://www.grundeinkommen.de/24/11/2009/hartz-iv-fordert-erneut-todesopfer.html</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[BMAS: Eckpunktepapier - Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II / vom 17.11.2009]]></title>
<link>http://heftklammer.wordpress.com/2009/11/24/bmas-eckpunktepapier-neuorganisation-der-aufgabenwahrnehmung-im-sgb-ii-vom-17-11-2009/</link>
<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 07:30:36 +0000</pubDate>
<dc:creator>heftklammer</dc:creator>
<guid>http://heftklammer.wordpress.com/2009/11/24/bmas-eckpunktepapier-neuorganisation-der-aufgabenwahrnehmung-im-sgb-ii-vom-17-11-2009/</guid>
<description><![CDATA[BMAS: Eckpunktepapier &#8211; Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II / vom 17.11.2009 (lo]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><a href="http://heftklammer.wordpress.com/files/2009/11/2009-11-17-bmas-eckpunktepapier-jobcenter.pdf" target="_blank">BMAS: Eckpunktepapier &#8211; Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II</a> / vom 17.11.2009 (lokale Kopie)</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Alles im ARGEn (II)]]></title>
<link>http://roteremscherbote.wordpress.com/2009/11/21/alles-im-argen-2/</link>
<pubDate>Sat, 21 Nov 2009 04:17:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>Knut Maßmann</dc:creator>
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<description><![CDATA[Folgender Beitrag stammt aus &#8220;Inside&#8221;, der Zeitschrift der ver.di-Vertrauensleute Stadtv]]></description>
<content:encoded><![CDATA[Folgender Beitrag stammt aus &#8220;Inside&#8221;, der Zeitschrift der ver.di-Vertrauensleute Stadtv]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Alles im ARGEn]]></title>
<link>http://roteremscherbote.wordpress.com/2009/11/18/alles-im-argen/</link>
<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 21:48:32 +0000</pubDate>
<dc:creator>Knut Maßmann</dc:creator>
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<description><![CDATA[So hat sich DIE LINKE die Erfüllung ihrer Forderung sicherlich nicht vorgestellt, als sie zur Abscha]]></description>
<content:encoded><![CDATA[So hat sich DIE LINKE die Erfüllung ihrer Forderung sicherlich nicht vorgestellt, als sie zur Abscha]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[und ausatmen]]></title>
<link>http://sv63mg.wordpress.com/2009/11/16/und-ausatmen/</link>
<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 14:03:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>63mg</dc:creator>
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<description><![CDATA[Nervenflattern ist zwar unangenehm, hat sich aber zum Glück als unnötig herausgestellt.  Der obligat]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><div id="attachment_4612" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://sv63mg.wordpress.com/files/2009/11/arbeitsagentur.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4612" title="Arbeitsagentur" src="http://sv63mg.wordpress.com/files/2009/11/arbeitsagentur.jpg?w=150" alt="Arbeitsagentur" width="151" height="51" /></a><p class="wp-caption-text"> </p></div>
<p>Nervenflattern ist zwar unangenehm, hat sich aber zum Glück als unnötig herausgestellt.  Der obligate Termin bei ARGE war eine reine Formalie. Sie konnten mir nichts anbieten, kein Job und vorallem keine Maßnahme. Aufatmen bis zum nächsten Mal, in sechs Monaten.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Körperverletzungen im AMT der BRD]]></title>
<link>http://iq130plus.wordpress.com/2009/11/16/korperverletzungen-im-amt-der-brd/</link>
<pubDate>Sun, 15 Nov 2009 23:40:32 +0000</pubDate>
<dc:creator>iq130plus</dc:creator>
<guid>http://iq130plus.wordpress.com/2009/11/16/korperverletzungen-im-amt-der-brd/</guid>
<description><![CDATA[ARGE Körperverletzungen im AMT Meinungen und Berichte dazu: Arbeitsamt Flensburg ARGE Bonn ARGE Düss]]></description>
<content:encoded><![CDATA[ARGE Körperverletzungen im AMT Meinungen und Berichte dazu: Arbeitsamt Flensburg ARGE Bonn ARGE Düss]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Schluss mit Untergang?]]></title>
<link>http://dierostigelaterne.wordpress.com/2009/11/14/schluss-mit-untergang/</link>
<pubDate>Sat, 14 Nov 2009 10:56:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>dierostigelaterne</dc:creator>
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<description><![CDATA[Sachverständigenrat und  Gemeinschaftsdiagnose zeichnen ein gemischtes Bild &nbsp; Angesichts optimi]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><strong>Sachverständigenrat und  Gemeinschaftsdiagnose zeichnen ein gemischtes Bild</strong></p>
<p>&#160;</p>
<p>Angesichts optimistischer Wachstumsprognosen des Sachverständigenrates und der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute könnte man fast meinen, die Krise sei schon vorbei. Sieht man aber genauer hin, erscheint die Zukunft alles andere als rosig. Zumal sich die schwarz-gelbe Bundesregierung auch noch auf einer wirtschaftspolitischen Geisterfahrt befindet.</p>
<p>&#160;</p>
<p>&#160;</p>
<p>Michael Schlecht</p>
<p>Bereich Wirtschaftspolitik</p>
<p>ver.di Bundesvorstand Berlin</p>
<p><a href="http://wipo.verdi.de/">http://wipo.verdi.de</a></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[SG Köln: Gericht schränkt Vermittlungstätigkeit von Hartz IV-Behörden erheblich ein / Entscheidungen mit weit reichenden Konsequenzen auch für Optionskommunen]]></title>
<link>http://heftklammer.wordpress.com/2009/11/12/sg-koln-gericht-schrankt-vermittlungstatigkeit-von-hartz-iv-behorden-erheblich-ein/</link>
<pubDate>Thu, 12 Nov 2009 21:57:18 +0000</pubDate>
<dc:creator>heftklammer</dc:creator>
<guid>http://heftklammer.wordpress.com/2009/11/12/sg-koln-gericht-schrankt-vermittlungstatigkeit-von-hartz-iv-behorden-erheblich-ein/</guid>
<description><![CDATA[Im Elo-Forum: SG Köln: Gericht schränkt Vermittlungstätigkeit von Hartz IV-Behörden erheblich ein De]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Im Elo-Forum: SG Köln: <a href="http://www.elo-forum.org/beruf/47415-sg-koeln-gericht-schraenkt-vermittlungstaetigkeit-hartz-iv-behoerden-erheblich.html" target="_blank">Gericht schränkt Vermittlungstätigkeit von Hartz IV-Behörden erheblich ein</a></p>
<blockquote><p>Der Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland, Martin Behrsing hatte der ARGE Bonn untersagt, Vermittlungsvorschläge an Arbeitgeber zu schicken, da somit für den Arbeitgeber ersichtlich wird, dass der Bewerber Hartz IV-Leistungen erhält. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Behörde ihren eigenen Briefkopf verwendet. Die Arbeitsgemeinschaft Bonn kann die Bewerberangebote auch über die Arbeitsagentur versenden, denn dann kann kein möglicher Arbeitgeber darauf schließen, ob jemand ALG ll-Leistungen erhält, da jeder die Dienstleistungen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen kann. Zudem ist es der Hartz IV-Behörde auch zu zumuten, die Bewerbungsbemühungen des Leistungsbeziehers anders zu kontrollieren. Die Bonner Arge hatte darauf hin die Leistungen und den Krankenversicherungsschutz komplett wegen angeblicher fehlender Mitwirkung zum 1. Oktober entzogen.</p></blockquote>
<p>Urteil</p>
<blockquote><p>Sozialgericht Köln<br />
Az.: S 31 AS 235/09 ER<br />
Ausfertigung<br />
Beschluss<br />
In dem Rechtsstreit</p>
<p>Antragstelle…………………………….<br />
Prozessbevollmächtigten ………..<br />
gegen<br />
ARBEITSGEMEINSCHAFT ………….<br />
Antragsgegnerin<br />
hat die 31. Kammer des Sozialgerichts Köln am 04.11.2009 durch den Vorsitzenden, Richter am Sozialgericht Strecker, ohne mündliche Verhandlung beschlossen:<br />
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 22.09.2009 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 17,09.2009 in Gestalt des Bescheides der Antragsgegnerin vom 23.09.2009 wird ange*ordnet.<br />
Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.<br />
Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für diesen Rechtszug unter Beiordnung von Rechtsanwalt ………, Bonn, bewilligt.<br />
Gründe:<br />
Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen einen Bescheid der Antragsgegnerin, mit weichern diese bereits bewilligte Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende entzogen hat.<br />
Der Antragsteller ist alleinstehend und erhält seit Anfang 2005 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) von der Antragsgegnerin. Zuletzt bewilligte die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 07.07.2009 Leistungen in Höhe von monatlich 416,00 € für den Zeitraum vom 01.07. bis zum 31,12.2009. Bereits mit Schreiben vom 12.05.2009 hatte der Antragsteller-der Antragsgegnerin gegenüber erklärt, er untersage ihr die Weitergabe seiner Daten an potentielle Arbeitgeber, sofern nicht eine ausdrückliche Zustimmung seinerseits für den jeweiligen Einzelfall vorliege. Die Antragsgegnerin antwortete hierauf mit Schreiben vom 23.07.2009 und führte aus, dass die Agentur für Arbeit nach § 16 Abs. 1 SGB II Leistungen nach § 35 SGB III auch für Empfänger des Arbeitslosengeldes il erbringe. Entsprechende Vermittlungsangebote seien jedoch nur möglich, wenn auch dem potentiellen Arbeitgeber die notwendigen Kontaktdaten des Arbeitssuchenden zur Verfügung gestellt würde. Die Übermittlung von Kontaktdaten sei ats gesetzlich erforderliche Nutzung von Sozialdaten anzusehen, die keinem weiteren Zustimmungsvorbehalt des Betroffenen unterliege. Untersage der Kunde pauschal die Übermittlung von erforderlichen Daten an einen Arbeitgeber, so liege eine Verletzung seiner Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I vor. Die Antragsgegnerin forderte den Antragsteller auf, bis spätestens zum 06.08.2009 mitzuteilen, ob er die Weigerung betreffend die Weitergabe seiner persönlichen Daten aufrecht erhalte. Sollte er die Untersagung der Weitergabe seiner Daten an potentielle Arbeitgeber aufrecht erhalten, ziehe dies die Versagung oder Entziehung seiner Leistungen nach dem SGB II nach sich.<br />
Mit Bescheid vom 17.09.2009 versagte die Antragsgegnerin dem Antragsteller ab dem 01.10.2009 gemäß §§ 60 ff. SGB I wegen fehlender Mitwirkung die weitere Gewahrung der Leistungen nach dem SGB II, da der Antragsteller auf das Hinweisschreiben der Antragsgegnerin vom 23.07.2009 nicht reagiert habe. Hiergegen legte der Antragsteller mit anwaltlichem Schreiben vom 22.09.2009 Widerspruch ein. Unter dem 23,09.2009 erließ die Antragsgegnerin einen weiteren Bescheid, mit welchem sie dem Antragsteller</p>
<p><!--more--></p>
<p>nochmals das Arbeitslosengeld II ab dem 01.10.2009 gemäß § 66 Abs. 1 SGB I entzog, Anhaltspunkte, die gegen eine Entziehung der Leistungen sprächen, seien nicht vorgetragen. Insbesondere sei vor dem Gesetzeszweck des SßB II &#8220;Fördern und Fordern&#8221; eine andere Entscheidung nicht zweckmäßig. Es habe deshalb nach pflichtgemäßem Ermessen keine andere Entscheidung getroffen werden können.<br />
Der Antragsteller hat am 22.09.2009 beim Sozialgericht Köln um einstweiligen Rechtsschute ersucht.<br />
Der Antragsteller ist der Auffassung, dass die Antragsgegnerin nicht berechtigt sei, ohne seine ausdrückliche Einwilligung persönliche Daten an potentielle Arbeitgeber weiterzuleiten. Seine Chancen auf eine Einstellung seien geringer, wenn der potentielle Arbeitgeber von vornherein wisse, dass er Leistungen nach dem SGB II erhalte, da unter Arbeitgebern erhebliche Vorurteile gegenüber Hartz-IV-Empfängern bestünden. Es sei der Antragsgegnerin möglich und zumutbar, ihre Vermittlungsaufgabe in der Weise zu erfüllen, dass entsprechende Vermittlungsvorschläge an Arbeitgeber auf dem Briefkopf der Agentur für Arbeit versandt würden. Ebenso sei es möglich, allein ihn selbst als Arbeitssuchenden von den gemeldeten offenen Stellen zu unterrichten und ihn zu entsprechenden Bewerbungen anzuhalten, Die Weitergabe seiner persönlichen Daten an potentielle Arbeitgeber ohne sein Wissen und Einverständnis und auf dem Briefkopf der Antragsgegnerin sei deshalb zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Antragsgegnerin nicht erforderlich. Ferner habe die Antragsgegnerin hier keine Rechtsgrundlage, die Leistungen wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten einzustellen. Insbesondere sei der Mitwirkungstatbestand des § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 nicht einschlägig. Diese Vorschrift sei auf die Vermittlungsbemühungen der Antragsgegnerin und die Übermittlung von Informationen des Leistungsträgers an private Dritte nicht anwendbar,<br />
Der Antragsteller beantragt schriftsätzlich sinngemäß,<br />
F<br />
1.die aufschiebende Wirkung des am 22,09.2009 eingelegten Widerspruchs<br />
gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 17.09.2008 in Gestalt des<br />
Bescheides vom 23.09.2009 anzuordnen,<br />
2.ihm Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Ippers, Bonn,<br />
zu bewilligen.<br />
Die Antragsgegnerin beantragt, die Anträge abzulehnen.<br />
Die Antragsgegnerin weist auf § 38 Abs. 2 Satz 1 SGB IM, wonach Arbeitssuchende, die Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen, die für eine Vermittlung erforderlichen Auskünfte zu erteilen haben. Lediglich nach Satz 2 der genannten Vorschrift könnten sie die Weitergabe ihrer Unterlagen an namentlich benannte Arbeitgeber ausschließen. Daraus ergebe sich im Umkehrschluss, dass bei einer pauschalen Untersagung der Weitergabe der Daten an Arbeitgeber eine Verletzung der Mitwirkungspflicht vorliege. Im übrigen habe die Antragsgegnerin nicht die Möglichkeit, Stellenvorschläge auf dem Briefkopf der Agentur für Arbeit zu versenden.<br />
Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der den Antragsteller betreffenden Verwaltungsakte verwiesen, welche zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorgelegen hat.<br />
II.<br />
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 22.09.2009 ist zulässig und sachlich begründet.<br />
Nach § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr, 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) kann das Gericht der Hauptsache. in den Fällen, in denen Widerspruch oder Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben, die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Der Widerspruch des Antragstellers vom 22.09,2009 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 17.09.2009 hat keine aufschiebende Wirkung. Dies ergibt sich aus § 39 Nr, 1 SGS il, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt, der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende aufhebt zurücknimmt, widerruft oder herabsetzt, keine aufschiebende Wirkung haben, Zwar ist In § 39 Nr. 1 SGB II der Fall der Entziehung von Leistungen nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB t nicht ausdrücklich genannt Es entspricht jedoch dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, auch die Entziehung unter § 39 Nr. 1 SGB II zu fassen. Mit § 39 Nr. 1 SGB II soll verhindert werden, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende ausgezahlt werden, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für deren Bewilligung nicht (mehr) vorliegen, und der Leistungsträger auf einen Rückforderungsanspruch gegen den Leistungsempfänger verwiesen wird, der aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Leistungsempfängers in der Regel wirtschaftlich wertlos ist, Diese Interessenlage ist auch bei Versagung der weiteren Leistungsgewährung gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I gegeben, so dass der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gemäß § 39 Nr. 1 SGB II eingreift.<br />
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 22.09.2009 erfasst auch den weiteren Bescheid der Antragsgegnerin vom 23.09.2009. Dieser Bescheid wiederholt die mit dem zunächst angefochtenen Bescheid vom 17,09.2009 ausgesprochene Rechtsfolge und holt !m wesentlichen die im ersten Bescheid nicht durchgeführte Ermessensübung nach. Auch wenn eine entsprechende Rechtsfolge nicht ausdrücklich ausgesprochen ist, tritt er inhaltlich an die Stelle des zunächst ergangenen und angefochtenen Bescheides vom 17.09.2009. Als abgeänderter Bescheid wird er deshalb gemäß § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens gegen den ursprünglichen Bescheid vom 17.09.2009. Der Widerspruch des Antragstellers vom 22.09.2009 richtet sich somit kraft Gesetzes, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung des Antragstellers bedarf, auch gegen den weiteren Bescheid vom 23.09.2009. Dementsprechend ist der Antrag des Antragstellers auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschute unter Berücksichtigung seiner Interessenlage dahingehend auszulegen, dass die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 22.09.2009 auch insoweit begehrt wird, als sich dieser Widerspruch nunmehr gegen den ersetzenden Bescheid vom 23,09.2009 richtet.<br />
i t<br />
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 22.09.2009 jst auch begründet<br />
.<br />
Das Gericht trifft die Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung auf Grundlage einer Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer Vollziehung des Verwaltungsaktes mit dem Interesse des Betroffenen an deren Aussetzung. Das Gericht ordnet die Aussetzung der Vollziehung an, wenn ein Verwaltungsakt offenbar rechtswidrig ist und der Betroffene durch ihn In seinen Rechten verletzt wird, da an der Vollziehung eines offenbar rechtswidrigen Verwaltungsaktes kein überwiegendes öffentliches Interesse bestehen kann. Umgekehrt scheidet eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs immer dann aus, wenn der Widerspruch bzw. eine sich anschließende Klage offensichtlich aussichtslos sind. Sind die Erfolgsaussichten nicht in dieser Weise abschätzbar, nimmt das Gericht eine allgemeine Interessenabwägung vor (Meyer-Ladewig Celler/Ueiterer, Kommentar zum SGG, 9. Auflage, § 86 b Rn 12 e ff.).<br />
Nach diesen Grundsätzen ist vorliegend die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 22.09.2009 anzuordnen, da der Bescheid vom 17.09.2009 sowie der ersetzende Bescheid vom 23,092009 offensichtlich rechtswidrig sind. Es bedarf dabei vorliegend keiner Entscheidung, ob die Weitergabe von persönlichen Daten des Antragstellers an potentielle Arbeitgeber durch die Antragsgegnerin gegen die Bestimmungen des Datenschutzes verstösst und ob der Antragsteller berechtigt war, der Antragsgegnerin eine entsprechende Praxis der Datenweitergabe pauschal zu untersagen. Denn unabhängig hiervon sind die Voraussetzungen für eine Entziehung der dem Antragsteller bereits bewilligten Leistungen gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 60 Abs, 1 Sozialgesetzbuch Allgemeiner Teil (SGB I) nicht erfüllt.<br />
§ 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I bestimmt, dass der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen Leistungen entziehen kann, wenn derjenige, der eine Sozia! Leistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach §§ 60 &#8211; 62, 65 SGB I picht nachkommt, hierdurch die Aufklärung des Sachverhaltes erheblich erschwert wird und die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Vorliegend hat der Antragsteller der Antragsgegnerin untersagt, persönliche Daten an potentielle Arbeitgeber zum Zwecke der Arbeitsvermittlung weiterzuleiten. Die für eine Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erforderlichen Angaben liegen der Antragsgegnerin jedoch unstreitig vor. Auf Grundlage von § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB l können dem Antragsteller Leistungen somit schon deshalb nicht entzogen werden, weil durch sein Verhalten weder die Aufklärung des Sachverhaltes für die Antragsgegnerin erschwert noch die Voraussetzungen der Leistung &#8211; hier also der Gewährung von Arbeitslosengeld II -nicht nachgewiesen sind.<br />
Darüber hinaus hat der Antragsteller entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin auch nicht gegen eine Mitwirkungspflicht nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I verstoßen. Nach dieser Vorschrift hat der Empfänger von Sozialleistungen alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, Das Verhalten des Antragstellers, dass auf eine Vereitelung der Weitergabe von Daten durch die Antragsgegnerin an Dritte gerichtet ist, fällt offenkundig nicht unter den Wortlaut des § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr, 1 SGB I. Es ist zwischen den Beteiligten unstreitig, dass der Antragsgegnerin sämtliche für die Leistungsbewilligung relevanten Informationen vorliegen. Sofern der Antragsteller mit der von ihm ausgesprochenen Untersagung der Datenweitergabe an Arbeitgeber gegen eine Mitwirkungspflicht verstoßen hat, handelt es sich jedenfalls nicht um eine solche nach den §§ 60 ff. SGB I. Zwischen den Beteiligten sind letztlich Umfang und Reichweite der Mitwirkungspflicht des Antragstellers nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SG8 II in Verbindung mft § 38 SGB III im Streit. Diese Mitwirkungspflichten mögen denen nach den §§ 60 ff. SGB I gleichen, besitzen jedoch einen anderen Inhalt. Eine Bezugnahme oder Verknüpfung dieser Mitwirkungspflichten, mit der Folge, dass auch bei einem Verstoß des Arbeitssuchenden gegen § 38 SGB III Grundsicherungs!eistungen gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB l entzogen werden können, ist deshalb nicht zulässig (vgl. Brand in Niesei, Kommentar zum SGB III, 4. Auflage, § 3B Rn 3 und 5).<br />
Eine analoge Anwendung von § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I kommt ebenfalls nicht in Betracht. Vor dem Hintergrund, dass keines der Tatbestandsmerkmale des § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB l erfüllt ist, fehlt es schon an einer vergleichbaren Interessenlage zwischen dem -vom Gesetz geregelten und dem hier zu entscheidenden Fall. Auch dürfte es an einer planwidrigen Regelungslücke mangeln, da die Pflichten des Arbeitssuchenden nach § 38 SGB III auch in früheren Fassungen der Vorschrift eine Mitwirkung an der Vermittlung, wie sie nunmehr In Absatz 2 der Norm statuiert ist einschlossen, ohne dass der Gesetzgeber die Nichtbeachtung dieser Mitwirkungspflichten in § 66 SGB I, der zuletzt im Jahr 2007 geändert wurde, berücksichtigt hatte.<br />
Die Kostenentscheidung erfolgt in entsprechender Anwendung von § 193 Abs. 1 Satz 1 SGG.<br />
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beruht auf § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 114 Satz 1 ZPO.<br />
Rechtsmittelbelehrung:<br />
Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Essen statthaft. Sie ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung beim Sozialgericht Köln, An den Dominikanern 2, 50668 Köln, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen.<br />
Strecker</p></blockquote>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Steuerungsgruppensitzung]]></title>
<link>http://naturewatchblog.com/2009/11/11/steuerungsgruppensitzung/</link>
<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 12:12:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
<guid>http://naturewatchblog.com/2009/11/11/steuerungsgruppensitzung/</guid>
<description><![CDATA[Gestern war&#8217;s wieder mal soweit: die Mitglieder der Steuerungsgruppe der Nature Watch Hotels t]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Gestern war&#8217;s wieder mal soweit: die Mitglieder der Steuerungsgruppe der Nature Watch Hotels trafen sich in Innsbruck. Melanie Kaindl (TMS) und Katleen Johne (TW) hatten ein großes Paket an Arbeit mitgebracht.</p>
<p>Die Budgets 2009 und 2010 wurden besprochen, der Termin fürs Hoteltreffen Anfang Dezember fixiert (Einladung folgt) und die Ausbildung 2010 diskutiert.</p>

</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[ArGeci olmuşum haberim yok]]></title>
<link>http://serserigunluk.wordpress.com/2009/11/09/argeci-olmusum-haberim-yok/</link>
<pubDate>Mon, 09 Nov 2009 07:33:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>cagdasozersahin</dc:creator>
<guid>http://serserigunluk.wordpress.com/2009/11/09/argeci-olmusum-haberim-yok/</guid>
<description><![CDATA[Yine taşındık. Bu sefer şirket içinde taşındım. Arge kapsamına girmişiz. Böyle cam gibi, fanus gibi ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Yine taşındık. Bu sefer şirket içinde taşındım. Arge kapsamına girmişiz. Böyle cam gibi, fanus gibi bi yere soktular bizi. En köşeyi kaptım, affetmem <img src='http://s.wordpress.com/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Cumartesi Avşarı uğurladık diye yazmıştım hatırlarsan okur. Bundan bir önceki yazımda. Sonra ben hasta oldum, dayanamadım yokluğuna. <img src='http://s.wordpress.com/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' />  Yataklara düştüm. Pazar günü gayet günüm yatakta geçti, uyuya uyuya, rüya göre göre&#8230; Baş ağrısı olmasa çok güzel olacaktı ama yapaak bişey yok. Ağrıyor işte.</p>
<p>Arge muhabbetinden daha önemli bişey olmadı henüz hayatımda. Öksürüyorum bir de. Domuz gribi mi oldum ben?</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Sächsische Verhältnisse im Jahre 2009 n. Chr.]]></title>
<link>http://siegfriedschuster.wordpress.com/2009/11/07/sachsische-verhaltnisse-im-jahre-2009-n-chr/</link>
<pubDate>Sat, 07 Nov 2009 00:50:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>siegfriedschuster</dc:creator>
<guid>http://siegfriedschuster.wordpress.com/2009/11/07/sachsische-verhaltnisse-im-jahre-2009-n-chr/</guid>
<description><![CDATA[Die allgegenwärtige Beredtheit zeugt nur von Vergessenheit. Über die Gründe des Schreibens hält man ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Die allgegenwärtige Beredtheit zeugt nur von Vergessenheit. Über die Gründe des Schreibens hält man sich in der Regel bedeckt. Man versucht Seiten zu füllen ohne auf den aktuellen Anlaß des Sprechens zu verweisen. Die Medien sind interessanter, wenn man versucht von dem zu reden, was sie verschweigen.<br />
So werden beispielsweise in der Sächsischen Zeitung lieber Straßenbauproblematiken in den Mittelpunkt [„Aufreger“] gestellt, als an wirkliche soziale Defizite erinnert. Migration ist nur einer davon. Migrant_innen kommen als wirkliche Menschen bei uns genausowenig zur Sprache wie überall sonst. Die echten Menschen werden ersetzt durch Schablonen, welche die Medien liefern und an welchen sich die professionellen Abschreibern lieber laben, anstatt sich der Arbeit auszusetzen, Neue zu erfinden.<br />
In der „realistischsten“ Erzählform der Reportage von heute, wird das hundert Jahre alte Problem des Naturalismus am wenigsten bedacht. Die Welt abzubilden ist nicht möglich, das Vorhandene weiter zu zementieren jedoch wird allerorten weiter vorangetrieben. Der Migrant mit Kopftuch ist das Problem sagen sie uns, welches als Chimäre erkannt zu haben und kritisch anzusprechen die wenigsten Stimmen im herrschenden Diskurs mächtig sind. Wir haben uns an den Doppelsprech in Politik und Medien schon lange gewöhnt. Eigentlichkeit findet, wenn überhaupt nur noch in der Literatur und vielleicht noch in Kunstkinos oder  auf dem Theater statt. Sich dieser Redeweise überhaupt auszusetzen haben die wenigsten den Mut und die Kraft. Die Seinsvergessenheit geht soweit, dass man sich in den Erzählungen des kleinen Glücks lieber zu Hause fühlt als in den Geschichten der großen Misere. Der neospiessige Biedermeier mit selbtgefü(h/l/r)lter Koksnase der Technokratenrepublik ist allgegenwärtig. Das und nur das ist der Sinn und die Aufgabe der Banalität und den Klischees entgegenzutreten, vielleicht kann man ja noch Hilfe von der Berliner Schnauze erwarten. Dies ist kein Gutmenschentum, sondern vitales Interesse [Achtung: pastorales Pathos!] eines jeden, der in einer Welt leben möchte, welche sich nicht selbst verwaltet, sondern Platz eröffnet, um zum Glück erst einmal den Weg zu suchen.<br />
Bei einem Gespräch in der Arge (nicht Arche!) wurde dies zum wiederholtem Male deutlich. Denn es handelt sich ja schliesslich um eine „Einigung“ um die es geht, wenn man sich selbst unter Aufsicht der Bearbeiterin zu weiteren Bemühungen auf dem ersten Arbeitsmarkt verpflichtet. In die Pflicht genommen gibt man sich dann auch hin und signiert jenen nichtswürdigen Text, der zum wichtigsten Instrument geworden ist. Unser Credo in dürftigen Zeiten. Ich glaube an den Erfolg der fünfzehn Bewerbungen pro Gewährungszeitraum! Unnötig linguistische Einwände zu zitieren, in den Angestelltenköpfen der Gegenüber gibt es schlicht und einfach keinen Platz für solche Gedanken. Und so lässt man sich wie in Jugendjahren dazu hinab, sein Zimmer aufzuräumen, wenn die Mutti sagt: „laß UNS doch bitte Ordnung machen.“ Genau nach diesem Schema sagt die Mehrheitsgesellschaft integrieren. Wir wollen nichts wissen von euch, wir wollen keine echten Worte sprechen, wir wollen handeln in unserer hektischen Bewegtheit, die ihren Grund im Fortbestehen des Status Quo hat. Nichts soll sich ändern, deshalb interessieren wir uns nicht einmal mehr.<br />
Wir stehen nicht zwischen den Dingen, sondern auf unserem bis an die Zähne bewaffnetem Standpunkt. Dass dieser der Beste ist, dazu dient uns in den gebildeten Köpfen noch Hegel. In den Ungebildeten ist es schlicht und ergreifend die Macht des Faktischen. Wir sind nun einmal hier und im Besseren zu Hause. Genau deshalb ist der Deutsche im Ausland auch blind, denn er versucht nur die Unterentwicklung, die vorher schon ausgemachte Sache ist, zu finden. Auch der kleinste Hartz 4ler wird dann noch anfangen von den Errungenschaften der deutschen Autoindustrie zu schwärmen, von denen er zu Hause bei N24 träumt.<br />
Jener Standpunkt und die Angst vor dem Ungewissen einer offenen Zukunft ist auch der Grund, weshalb sich der Wahlbürger lieber zu einer sophistischen Märchenerzählerpartei hinreissen lässt, die ihm Bilder vom marktradikalem Schlaraffenland vorhält, ungefähr so, wie es auf den Marktplätzen der Frührenaissance jene Buchvorleser mit den Holzschnittabbildungen machten, die jedes Kapitel eröffneten. Der Märchenerzähler ist nicht jene freundliche Oma, die ihren Fensterladen öffnet und sich herabneigt, auch nicht der Sandmann, sondern der parlamentarisch verlängerte Arm derer, die uns dahin gebracht haben, wo wir jetzt sind und das Ganze auch noch als etwas Gutes bezeichnen, obwohl sie auf die Gefahren des „Außen“ verweisen, wenns kritisch wird. Dann streuen sie sofort Sand in die Augen oder Salz in die Wunden und dann geht’s eben auch ohne Abendgruss ins Bett, aber sofort: „Keine Faxen für Sachsen.“<br />
Dass die Migrant_innen nicht von Außen zu uns, sondern aus uns selbst geboren sind, klingt metaphysisch und ist doch die einzige Wahrheit zu der wir fähig sein sollten. Wir (Europa) haben die Welt schliesslich historisch zwangsglobalisiert und wehren uns jetzt, die Suppe auszulöffeln. Wir können uns nicht einmal mehr dazu hinreissen lassen, still zu warten, bis uns die Geschichte überholt, sondern sind schon wieder dabei unsere „Meinungen“, auf die der Vulgärindividualismus sehr stolz ist, am Hindukusch und überall sonst in der Welt zu verteidigen. Dass dies Niemandem auffällt, liegt an der geschickten Tarnung als bewaffnetem Ratschlag zur Selbsthilfe. Als solche verpackten ihn noch die Conquistadorenseelenretter, über deren Verbrechen wir uns heute aufgeklärt zutiefst entrüsten können. Denn bei uns geht’s um Freiheit und Demokratie und für diese beiden geschundenen und durch unsere Gassen geschleiften, abgehalfterten Wesenheiten (denn nur als solches kennt man sie hier, über deren Doppeldeutigkeiten und Janusköpfe sprechen höchstens Philosophen oder linke Spinner), empfinden wir immer noch irgendwie Sympathie, obwohl sie allerorten dahinschmilzt unter dem Druck der mangelnden Handlungsoptionen und der „lauernden Gutmenschen“, die nur darauf warten jene alten Vetteln aufs neue auf ihre Fahnen zu spiessen und rumzutragen. Wir wissen nicht, wer mehr Angst macht: Leute die von Gutmenschen sprechen, oder echte hypothetische Gutmenschen.<br />
Die Gleichheit und Brüderlichkeit, die lassen wir besser in der Ecke liegen. Ich glaube die haben Aids oder zumindest Schweinegrippe, um die kümmern sich bei uns jetzt die kirchlichen Einrichtungen.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Verrückt: ARGEs singuläre Gemeinschaften]]></title>
<link>http://carluv.wordpress.com/2009/11/04/verruckt-arges-singulare-gemeinschaften/</link>
<pubDate>Wed, 04 Nov 2009 20:42:22 +0000</pubDate>
<dc:creator>carluv</dc:creator>
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<description><![CDATA[Heute habe ich mit einem allein lebenden Freund telefoniert, der seinen Lebensunterhalt von der ARGE]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Heute habe ich mit einem allein lebenden Freund telefoniert, der seinen Lebensunterhalt von der ARGE erstreiten muss. Er hat mir einen Brief vorgelesen, in dem er als &#8220;Bedarfsgemeinschaft&#8221; angesprochen wurde. Auf meine Nachfrage erklärte er mir, dass das normal sei, bei der ARGE sei immer von einer &#8220;Bedarfsgemeinschaft&#8221; die Rede, auch wenn es sich um einen Single-Haushalt handelt. Dass das normal ist, mag ich nicht glauben. Höchstens, dass es üblich ist.</p>
<p>Eine kurze Google-Recherche ergab, dass mein Freund recht hat und es sogar den Begriff &#8220;Single-Bedarfsgemeinschaft&#8221; gibt. Das ist dann eine Gemeinschaft eines Individuums mit sich selbst? Das gilt gemeinhin als verrückt. Vielleicht, nein wahrscheinlich sind eher die verrückt, die sich so etwas ausdenken.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Yerli Son Teknoloji Silahlar Geliyor!!!]]></title>
<link>http://burissa.wordpress.com/2009/10/25/yerli-son-teknoloji-silahlar-geliyor/</link>
<pubDate>Sun, 25 Oct 2009 14:28:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>Dexter</dc:creator>
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<description><![CDATA[MKEK kurumu tamamen yerli imkanlarla son sistem süper silahlar üreteceklerini açıkladı. 300 milyon l]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><img class="aligncenter size-full wp-image-396" title="02" src="http://burissa.wordpress.com/files/2009/10/02.jpg" alt="02" width="500" height="399" />MKEK kurumu tamamen yerli imkanlarla son sistem süper silahlar üreteceklerini açıkladı. 300 milyon liralık bir yatırım yapılmış ve Ar-Ge çalışmaları sürüyormuş. Bu sayede <!--more-->hiç değilse kendi askeri ihtiyaçlarımızı kendimiz karşılarız ve dış ticaret açıkları kapanır kimseye silah konusunda muhtaç olmayız inşallah üretilir hep beraber göreceğiz.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Menschenverachtende Kündigung unwirksam!]]></title>
<link>http://dierostigelaterne.wordpress.com/2009/10/22/menschenverachtende-kundigung-unwirksam/</link>
<pubDate>Thu, 22 Oct 2009 12:23:10 +0000</pubDate>
<dc:creator>dierostigelaterne</dc:creator>
<guid>http://dierostigelaterne.wordpress.com/2009/10/22/menschenverachtende-kundigung-unwirksam/</guid>
<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Kündigung die ausgesprochen wurde, weil das Jobcent]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --></p>
<p style="margin-bottom:0;">Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Kündigung die ausgesprochen wurde, weil das Jobcenter regelmäßig die Miete zu spart überwiesen hatte, unwirksam ist.</p>
<p style="margin-bottom:0;">In dieser dunklen Zeit der Reaktion und bitterer sozialer Kälte ist dies sicher ein höchst erfreuliches Urteil. Bei genauerer Betrachtung muss man jedoch feststellen, dass die Richterinnen und Richter den juristischen Ansprüchen selbst dieses Staates ein wenig hinterherhinken.</p>
<p style="margin-bottom:0;">Im Grundgesetz heißt es z.B.</p>
<p style="margin-bottom:0;">
<p style="margin-bottom:0;">Artikel 1</p>
<ol>
<li>
<p style="margin-bottom:0;">Die Würde des Menschen ist 	unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller 	staatlichen Gewalt.</p>
<p style="margin-bottom:0;"><a name="013"></a>Artikel 13</p>
<p style="margin-bottom:0;">(1) Die Wohnung ist unverletzlich.</p>
<p style="margin-bottom:0;"><a name="014"></a>Artikel 14</p>
<p style="margin-bottom:0;">(2) Eigentum verpflichtet. Sein 	Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.</p>
<p style="margin-bottom:0;">(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle 	der Allgemeinheit zulässig. …&#8230;&#8230;.</p>
<p style="margin-bottom:0;"><a name="015"></a>Artikel 15</p>
<p style="margin-bottom:0;">Grund und Boden, Naturschätze und 	Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch 	ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in 	Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt 	werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 	4 entsprechend.</p>
</li>
</ol>
<p style="margin-bottom:0;">
<p style="margin-bottom:0;">Demnach müsste ein Kapitalist der Wohnraum vermietet und jemanden kündigt also vorsätzlich der Gefahr der Obdachlosigkeit  und somit des Todes durch erfrieren aussetzt &#60;in Hannover ist der letzte Obdachlose so weit mir bekannt im November 2008 erfroren&#62;, wegen versuchten Mordes angeklagt und entschaedigungslos enteignet werden.</p>
<p style="margin-bottom:0;">Auch Behörden und ihre Schergen sollten entsprechend zur Verantwortung gezogen werden. Oft versagen Jobcenter auch Leistungen mit frei erfundenen -Begründungen-.</p>
<p style="margin-bottom:0;">Eine Behörde aber die Menschen in die Obdachlosigkeit treibt, besonders wenn sie dafür Sachverhalte erfinden muss, ist offensichtlich strukturell bereit Opfer dieses kapitalistischen Unrechtssystems zu ermorden.</p>
<p style="margin-bottom:0;">Da in dem jüngsten Fall sogar Kinder bedroht waren, besteht ganz offenkundig ein akuter Handlungsbedarf.</p>
<p style="margin-bottom:0;">Vorwärts, für eine antifaschistische und demokratische Neuorientierung unseres Landes!</p>
<p style="margin-bottom:0;">
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Hartz IV Sanktionen wegbloggen!]]></title>
<link>http://blogpoliteia.wordpress.com/2009/10/11/hartz-iv-sanktionen-wegbloggen/</link>
<pubDate>Sun, 11 Oct 2009 21:30:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>sekobach</dc:creator>
<guid>http://blogpoliteia.wordpress.com/2009/10/11/hartz-iv-sanktionen-wegbloggen/</guid>
<description><![CDATA[Eine interessante Aktion, ganz im Sinne einer APO 2.0, der man nur Erfolg wünschen kann: Dazu Telepo]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><h3><img class="aligncenter" title="Sanktionen wegbloggen..." src="http://sanktionenwegbloggen.files.wordpress.com/2009/10/morator_468.gif?w=450&#038;h=80#38;h=80" alt="" width="450" height="80" /></h3>
<h3>Eine <a href="http://sanktionenwegbloggen.wordpress.com/" target="_blank">interessante Aktion</a>, ganz im Sinne einer APO 2.0, der man nur Erfolg wünschen kann:</h3>
<h3><span style='text-align:center; display: block;'><object width='425' height='350'><param name='movie' value='http://www.youtube.com/v/S3_uP3uHdrc&#038;rel=1&#038;fs=1&#038;showsearch=0&#038;hd=0' /><param name='allowfullscreen' value='true' /><param name='wmode' value='transparent' /><embed src='http://www.youtube.com/v/S3_uP3uHdrc&#038;rel=1&#038;fs=1&#038;showsearch=0&#038;hd=0' type='application/x-shockwave-flash' allowfullscreen='true' width='425' height='350' wmode='transparent'></embed></object></span></h3>
<h3>Dazu <a href="http://www.heise.de/tp/blogs/8/146287" target="_blank">Telepolis</a>:</h3>
<h3><strong>Blogger schließen sich für eine Petition für die Streichung des Sanktionsparagrafen bei Hartz IV zusammen</strong></h3>
<p><!--googleon: index--> 2008 sind die Bezüge bei mindestens 97.000 Beziehern des Arbeitslosengeld II um 100 Prozent gekürzt worden. Dies ist nämlich die Zahl jener Arbeitslosen, die unter 25 Jahren alt sind, denen das zuständige <em>JobCenter</em> einen echten oder vermeintlichen Verstoß gegen die Hartz IV-Auflagen vorgeworfen hat und deren Bezüge daraufhin komplett gestrichen wurden. Diese Sanktionen können sich bei älteren Arbeitslosen von einer zehnprozentigen Kürzung bis zum totalen Wegfall der staatlichen Leistung belaufen.</p>
<p>Nicht nur, dass Menschen dann mit weniger Geld auskommen müssen, als zum Unterhalt des Lebens schlechthin notwendig ist, gestrichen werden damit auch die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung und die Wohnungskosten. Gegen diese perfiden Sanktionsmaßnahmen der <em>ARGEn</em> und <em>JobCenter</em>, von denen letztes Jahr immerhin 789.000 Menschen betroffen waren, hat seit dem 20.08.2009 Ralph Boes eine Online-Petition wegen Verletzung der &#8220;Menschenwürde&#8221; und der &#8220;Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit&#8221; im deutschen Bundestag <a rel="external" href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=6785">eingereicht</a>.</p>
<p>Da die Möglichkeit zur Stimmenabgabe bis zum 28.10. beschränkt ist und bislang erst etwas über 3.000 Stimmen bei erforderlichen 50.000 abgegeben wurden, haben sich nun ca. 50 Blogger zusammengeschlossen, um der Initiative neuen Schwung zu geben. Unter dem Banner <a rel="external" href="http://sanktionenwegbloggen.wordpress.com/">&#8220;Sanktionen wegbloggen&#8221;</a> wollen sie die Abgabe der Petition zur ersatzlosen Streichung der Sanktionsmaßnahmen gemäß §31 SGB II erreichen. Auf youtube gibt es schon erste <a rel="external" href="http://www.youtube.com/results?search_query=arbeitslosengeld+II+abschaffung&#38;search_type=&#38;aq=f">Clips</a> dazu. Bereits zur Bundestagswahl hatten sich mehr als hundert Blogger zugunsten der Linkspartei und mehr als 1.000 Netzaktivisten als Unterstützer der Piratenpartei zusammengefunden und konnten somit einigen politischen Unmut in ihre Richtung kanalisieren.</p>
<p>Drei Wochen wäre also noch Zeit, um Stimmen gegen die vermutlich unredlichste Rechtsgebung in Deutschland seit der Erfindung von Gesetzen mobilisieren. Eventuell stehen die Chancen zur Streichung des Paragrafen gar nicht so schlecht: Schließlich könnte Angela Merkel, die ja neuerdings Kanzlerin aller Deutschen sein will, mit der Rücknahme einiger besonders bizarrer Punkte bei der Hartz IV-Gesetzgebung &#8211; z.B. den Sanktionsparagrafen, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes bei langjährig Beschäftigten, der Anhebung des Schonvermögens &#8211; einerseits die Sozialdemokraten in punkto Popularität auf Jahrzehnte hinaus abhängen und gleichzeitig ihre zukünftigen, vermutlich nicht unbedingt zu Gunsten der Bevölkerungsmehrheit vonstatten gehenden Reformprojekte angemessen legitimieren. Sie könnte also mit geringsten Kraftaufwand offenbaren, wie skrupellos die geschröderte Sozialdemokratie wirklich ist und sie nebenbei noch als politische Schwachköpfe dastehen lassen.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Weg mit den Hartz4-Sanktionen!]]></title>
<link>http://tomswochenschau.wordpress.com/2009/10/08/weg-mit-den-hartz4-sanktionen/</link>
<pubDate>Thu, 08 Oct 2009 19:11:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>tom</dc:creator>
<guid>http://tomswochenschau.wordpress.com/2009/10/08/weg-mit-den-hartz4-sanktionen/</guid>
<description><![CDATA[Die Initiative &#8220;Sanktionen wegbloggen&#8221; unterstütze ich voll und ganz mit ganzem Herzen. ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><a href="http://sanktionenwegbloggen.wordpress.com/2009/10/03/anmeldung/"><img src="http://tomswochenschau.wordpress.com/files/2009/10/hartz4_minibanner_2001.gif" alt="Hartz4_minibanner_2001" title="Hartz4_minibanner_2001" width="200" height="71" class="alignleft size-full wp-image-6282" /></a> Die Initiative <a href="http://sanktionenwegbloggen.wordpress.com/">&#8220;Sanktionen wegbloggen&#8221;</a> unterstütze ich voll und ganz mit ganzem Herzen. Die Sanktionen gegen die Bezieher von Arbeitslosengeld 2, wegen Verstoßes der sogenannten Mitwirkungspflicht nach<br />
§ 31 Abs. 2 SGB II, die mit Kürzung der &#8220;Leistungen&#8221; um 10%, 30% oder gar 100% einhergehen können, sind menschenunwürdig bis menschenverachtend. Allein im Jahre 2008 waren davon 789.000 Bürgerinnen und Bürger betroffen.</p>
<p><!--more--><br />
Oftmals wird unberechtigt sanktioniert, ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung, so dass der Betroffene im Extremfall völlig mittellos ist. Lebensmittel und Wohnunterkunft können dann nicht mehr finanziert werden. </p>
<p>Beschäftigungen die als &#8220;zumutbar&#8221; gelten, dürfen nicht abgelehnt werden, sonst droht &#8220;Leistungsentzug&#8221;. Wobei sich die Zumutbarkeit in erster Linie auf die körperliche Belastung entsprechend des eigenen Gesundheitszustandes bezieht und <strong>nicht</strong> auf niedrige Entlohnung. So können die Sanktionsmaßnahmen auch als Instrument angesehen werden, welches Arbeitslose in Billiglohnjobs zwingt, die nicht einmal das Existenzminimum sichern.  Weiterhin liegt der Verdacht nahe, dass es sich hier um geplante &#8220;Einsparmaßnahmen&#8221; handelt.<br />
Das offizielle Motto der ALGII-Gesetzgebung &#8220;Fördern und Fordern&#8221; würde ich eher mit <strong>&#8220;Fordern und Foltern&#8221;</strong> umschreiben.</p>
<p>Wenn beispielsweise bei einem Familienvater einer dreiköpfigen Familie, nach dem Ermessen des &#8220;Fallmanagers&#8221; eine Pflichtverletzung &#8220;festgestellt&#8221; wird, dann werden die &#8220;Leistungen&#8221; für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gekürzt, was faktisch einer <strong>Sippenhaftung</strong> gleichkommt. Das Landessozialgericht Bremen hat allerdings in einem vergleichbaren Einzelfall entschieden, dass das unzulässig ist. <a href="http://www.sozialleistungen.info/news/29.08.2009-alg-ii-sanktion-sippenhaftung-ist-unzulaessig/">Hier nachzulesen</a>.</p>
<p>Zeigt bitte Solidarität mit den sozial Benachteiligten dieser Gesellschaft und zeichnet diese <a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=6785">Petition</a> mit. Sie läuft noch bis zum 28.Oktober. </p>
<p><strong>Arbeitslosengeld II &#8211; Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II</strong></p>
<p><span style='text-align:center; display: block;'><object width='425' height='350'><param name='movie' value='http://www.youtube.com/v/S3_uP3uHdrc&#038;rel=1&#038;fs=1&#038;showsearch=0&#038;hd=0' /><param name='allowfullscreen' value='true' /><param name='wmode' value='transparent' /><embed src='http://www.youtube.com/v/S3_uP3uHdrc&#038;rel=1&#038;fs=1&#038;showsearch=0&#038;hd=0' type='application/x-shockwave-flash' allowfullscreen='true' width='425' height='350' wmode='transparent'></embed></object></span></p>
<p>Jede Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sie mit den weniger Gesegneten umgeht, daher ist die Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II ein Gebot der Menschlichkeit.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Sozialgericht Gelsenkirchen: Arge muss bei Hartz IV auch Privatversicherung zahlen]]></title>
<link>http://heftklammer.wordpress.com/2009/10/05/sozialgericht-gelsenkirchen-arge-muss-bei-hartz-iv-auch-privatversicherung-zahlen/</link>
<pubDate>Mon, 05 Oct 2009 17:56:29 +0000</pubDate>
<dc:creator>heftklammer</dc:creator>
<guid>http://heftklammer.wordpress.com/2009/10/05/sozialgericht-gelsenkirchen-arge-muss-bei-hartz-iv-auch-privatversicherung-zahlen/</guid>
<description><![CDATA[Pm oder Urteil kann ich noch nicht finden. Das SG Stuttgart hat auch schon in diese Richtung geurtei]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><span style="text-decoration:line-through;">Pm oder Urteil kann ich noch nicht finden</span>. Das SG Stuttgart hat auch schon in diese Richtung geurteilt. <a href="http://heftklammer.wordpress.com/2009/08/25/sozialgericht-stuttgart-arge-mus-die-tatsachlichen-beitrage-der-privaten-krankenversicherung-ubernehmen/" target="_blank">Sozialgericht Stuttgart : Arge muss die tatsächlichen Beiträge der privaten Krankenversicherung übernehmen </a></p>
<p>Heute in Der Westen: <a href="http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/wirtschaft/2009/10/5/news-135816211/detail.html" target="_blank">Arge muss bei Hartz IV auch Privatversicherung zahlen</a></p>
<blockquote><p>Privat versicherte Hartz-IV-Empfänger haben Anrecht auf Erstattung der vollen Beiträge. Das hat das Sozialgericht Gelsenkirchen per Eilbeschluss entschieden.</p></blockquote>
<p>Hier ist das Urteil:</p>
<blockquote><p>Sozialgericht Gelsenkirchen, S 31 AS 174/09 ER Datum:	02.10.2009<br />
Gericht:	Sozialgericht Gelsenkirchen<br />
Spruchkörper:	31. Kammer<br />
Entscheidungsart:	Beschluss<br />
Aktenzeichen:	S 31 AS 174/09 ER<br />
Sachgebiet:	Grundsicherung für Arbeitssuchende<br />
Rechtskraft:	nicht rechtskräftig<br />
Tenor:<br />
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig einen monatlichen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt 306,16 EUR für den Zeitraum vom 01.05.2009 bis 31.12.2009 zu zahlen. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.</p>
<p>Gründe:<br />
1</p>
<p>I.<br />
2</p>
<p>Die Beteiligten streiten über die Übernahme der Kosten für die private Kranken- und Pflegeversicherung der Antragsstellerin in voller Höhe.<br />
3</p>
<p>Die am 00.00.00 geborene Antragstellerin beantragte am 06.02.2009 bei der Antragsgegnerin für sich und ihre 3 minderjährigen Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Zum Zeitpunkt der Antragstellung war sie bei der D. Krankenversicherung AG privat kranken- und pflegeversichert.<br />
4</p>
<p>Die Antragsgegnerin bewilligte der Antragstellerin und ihren Kindern mit Bescheid vom 13.03.2009 Leistungen für den Zeitraum vom 01.03.2009 bis 30.06.2009 in Höhe von monatlich 641,09 EUR und für den Zeitraum vom 01.07.2009 bis 31.08.2009 in Höhe von monatlich 600,09 EUR.<br />
5</p>
<p>Mit Schreiben vom 11.05.2009 beantragte die Antragstellerin die Übernahme der vollständigen Kosten der privaten Krankenversicherung für den hälftigen Basistarif sowie die Kosten der Pflegeversicherung. Laut einer Auflistung der Krankenversicherung beliefen sich diese monatlich anfallenden Kosten auf insgesamt 306,16 EUR (BTN0: 284,82 EUR, PVN: 21,34 EUR).<br />
6</p>
<p>Mit Bescheid vom 14.07.2009 lehnte die Antragsgegnerin die Übernahme der Kosten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 306,16 EUR ab. Nach den gesetzlichen Bestimmungen könne nur ein Zuschuss zur Zahlung der privaten Krankenversicherung gewährt werden. Auf eine darüber hinaus gehende Übernahme der Kosten für die private Krankenversicherung bestehe kein Rechtsanspruch.<br />
7</p>
<p>Hiergegen legte die Antragstellerin Widerspruch ein, über den die Antragsgegnerin bisher nicht entschieden hat.   <!--more--><br />
8</p>
<p>Mit Schreiben der D. Versicherung vom 25.06.2009 wurde die Antragstellerin darüber informiert, dass aufgrund der aufgelaufenen Beitragsrückstände in Höhe von 336,98 EUR das Ruhen der Leistungen ab dem 01.07.2009 eintreten werde. Am 20.08.2009 betrug der Gesamtrückstand für den Zeitraum vom 01.05.2009 bis 01.08.2009 699,46 EUR.<br />
9</p>
<p>Die Antragstellerin hat am 07.08.2009 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.<br />
10</p>
<p>Die Antragsgegnerin hat nach Vorlage der Versicherungsscheins der D. Versicherung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit den Änderungsbescheiden vom 01.09.2009 den ermäßigten Beitragssatz für den Zeitraum vom 01.03.2009 bis 28.02.2010 in Höhe von monatlich 150,88 EUR (Krankenversicherungs-Zuschuss: 129,54 EUR und Pflegeversicherungs-Zuschuss: 21,34 EUR) berücksichtigt.<br />
11</p>
<p>Die Antragstellerin hat dies als Teilanerkenntnis gewertet und hat daraufhin den Rechtsstreit teilweise in Höhe von 150,88 EUR mtl. für erledigt erklärt. Sie führt zur Begründung ihres Antrags im Übrigen an, es bestehe für sie auch nach Gewährung eines Zuschusses zu den Beiträgen für die private Kranken- und Pflegeversicherung eine Deckungslücke in Höhe von monatlich 155,28 EUR. Sie sei nicht in der Lage, diesen Betrag aus ihren monatlichen Leistungen zu begleichen. Die Zahlung des Restbeitrags sei Sache des Sozialleistungsträgers, denn dieser müsse gewährleisten, dass eine Krankenversicherung finanziert werden kann. Die Eilbedürftigkeit bestehe, da die Leistungen der Versicherung derzeit ruhten und eine Absicherung im Krankheitsfall nicht gegeben sei.<br />
12</p>
<p>Die Antragstellerin beantragt,<br />
13</p>
<p>die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, der Antragstellerin vorläufig einen monatlichen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt 306,16 EUR für den Zeitraum ab dem 01.05.2009 zu zahlen.<br />
14</p>
<p>Die Antragsgegnerin beantragt,<br />
15</p>
<p>den Antrag abzulehnen.<br />
16</p>
<p>Sie ist der Auffassung, eine Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge über den gewährten Zuschuss hinaus komme nicht in Betracht. Bei Personen, die in den Baisistarif eingestuft sind und die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge zu tragen haben, bestehe trotz Gewährung des ermäßigten Beitragssatzes regelmäßig eine Deckungslücke, die diese selbst tragen müssten. Es handele sich hierbei um einen redaktionellen Fehler des Gesetzgebers. Eine Umgehungslösung bestehe darin, die nicht gedeckten Beiträge vom Erwerbseinkommen des Hilfebedürftigen abzusetzen. Da die Antragstellerin nicht über Erwerbseinkommen verfüge, müsse sie die Differenz zur tatsächlichen Höhe der Beiträge selbst tragen.<br />
17</p>
<p>Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird verwiesen auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte der Antragsgegnerin.<br />
18</p>
<p>II.<br />
19</p>
<p>Der zulässige Antrag ist begründet.<br />
20</p>
<p>Gemäß § 86 b Abs 2 S 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) sind einstweilige Anordnungen auch zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn eine solche Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint. Eine derartige Anordnung muss ergehen, wenn durch das Vorbringen des Antragstellers erkennbar wird, dass das Begehren in der Sache überwiegende Aussicht auf Erfolg hat (Anordnungsanspruch) und die Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile notwendig erscheint (Anordnungsgrund). Diese Voraussetzungen müssen von dem Antragsteller glaubhaft gemacht werden (vgl §§ 86 b Abs 2 SGG, 920 Abs 3 der Zivilprozessordnung (ZPO)).<br />
21</p>
<p>Die Antragstellerin hat einen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht. Das erkennende Gericht ist nach Durchführung einer summarischen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Antragstellerin die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von monatlich 316,16 EUR durch die Antragsgegnerin zu gewähren sind.<br />
22</p>
<p>Der Anspruch der Antragstellerin in dieser Höhe ergibt sich aus einer analogen Anwendung des § 26 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 SGB II (i. d. F. des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes vom 26.3.2007, BGBl. I Seite 378 / GKV-WSG). Nach dieser Vorschrift wird für Bezieher von Arbeitslosengeld II, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig und nicht familienversichert sind und die für den Fall der Krankheit freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, für die Dauer des Leistungsbezugs der Beitrag übernommen.<br />
23</p>
<p>Diese Voraussetzungen liegen bei der Antragstellerin vor. Die Antragstellerin ist nicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V versicherungspflichtig. Denn unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II war sie bei der D. Krankenversicherung privat krankenversichert. Anhaltspunkte für eine Familienversicherung nach § 10 SGB V bestehen nicht.<br />
24</p>
<p>Die Antragstellerin ist zwar entgegen dem Wortlaut des § 26 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 SGB II nicht freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, sondern privat krankenversichert; diese Regelung ist aber analog anwendbar.<br />
25</p>
<p>Hätte der Gesetzgeber die Regelungslücke &#8211; die hier zu einer systemwidrigen Belastung mit einem Teil der Krankenversicherungsbeiträge führt &#8211; erkannt, hätte er die Übernahme der Beiträge von Beziehern von Arbeitslosengeld II, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, mutmaßlich ähnlich geregelt wie bei Beziehern von Arbeitslosengeld II, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind; denn die Interessenlage ist bei beiden Personengruppen gleich. Dies rechtfertigt eine analoge Anwendung des § 26 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 SGB II. Nach dieser Vorschrift wird für Bezieher von Arbeitslosengeld II, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, für die Dauer des Leistungsbezugs &#8220;der Beitrag übernommen&#8221;. Anders als § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB II i. V. m. § 12 Abs. 1c Satz 5 und 6 VAG sieht § 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II also keine betragsmäßige Begrenzung der Beitragübernahme vor. Ein sachlicher Grund für diese Differenzierung ist nicht ersichtlich. Vielmehr ist die Interessenlage von privat krankenversicherten und freiwillig gesetzlich krankenversicherten Beziehern von Arbeitslosengeld II identisch: Beide Personengruppen müssen mangels Versicherungspflicht oder Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst für den Fall der Krankheit vorsorgen. Angesichts dessen erscheint es möglich und geboten, die &#8211; nach ihrem Wortlaut auf freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zugeschnittene &#8211; Vorschrift des § 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II hier entsprechend anzuwenden und auf diese Weise der Regelungsabsicht des Gesetzgebers (Krankenversicherungsschutz der Bezieher von Arbeitslosengeld II ohne Beitragstragung) gerecht zu werden. (vgl. zum Ganzen: Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2009 &#8211; S 5 AS 2121/09 m.w.N.).<br />
26</p>
<p>Es ist auch ein Anordnungsgrund dahingehend gegeben, dass der Antragstellerin nicht zuzumuten ist, auf den Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen zu werden. Der Versicherer hat infolge der Beitragsrückstände das Ruhen der Leistungen angeordnet. Während der Ruhenszeit haftet der Versicherer ausschließlich für Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankung und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Zwar sieht § 193 Abs. 6 Satz 4 Alternative 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor, dass das Ruhen beendet ist, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches wird. Dabei ist jedoch umstritten, ob diese Vorschrift auch für den Fall gilt, dass jemand bereits im Leistungsbezug nach dem SGB II steht und dann durch Beitragsschulden das Ruhen der Leistungen in Betracht kommt (vgl. Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 13.08.2009 &#8211; S 9 AS 5003/09). Da nach dem Schreiben der D. Versicherung vom 25.06.2009 die Krankenversicherung derzeit ohne Rücksicht auf die Hilfebedürftigkeit der Antragstellerin ruht, ist bereits aus diesem Grund ein Anordnungsgrund im Sinne einer besonderen Eilbedürftigkeit gegeben. Es ist der Antragstellerin darüber hinaus nicht zuzumuten, gegebenenfalls gegen ihre Krankenversicherung im Zivilrechtsweg vorzugehen, um die Auslegung des § 193 Abs. 6 Satz 4 Alternative 2 VVG feststellen zu lassen (vgl. Sozialgericht Stuttgart a.a.O.; a.A.: Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 18.09.2009 &#8211; S 29 AS 4051/09 ER).<br />
27</p>
<p>Das Gericht hat der Antragstellerin auch Leistungen für Zeiten vor der Antragstellung (07.08.2009) zugesprochen, da nur so sichergestellt werden kann, dass die bisher aufgelaufenen Beitragsrückstände in vollständiger Höhe beglichen werden können, um den Zustand des Ruhens der Leistungen (§ 193 Abs. 6 Satz 4 Alternative 1 VVG) zu beheben. Eine Gewährung von Leistungen für die Zeit vor dem Antrag kommt bei einem Nachholbedarf in Betracht, d.h. wenn die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Sozialgerichtsgesetz, 9. Auflage, § 86b Rz. 35a). Die Dauer der einstweiligen Anordnung war bis zum Jahresende zu befristen. Eine Anordnung über diesem Zeitpunkt hinaus kommt nicht in Betracht, da sich die Höhe des Basistarifs im Jahr 2010 ändern kann (so auch Sozialgericht Stuttgart a.a.O.).<br />
28</p>
<p>Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 SGG.</p></blockquote>
<p>Sozialgericht Gelsenkirchen, <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/sg_gelsenkirchen/j2009/S_31_AS_174_09_ERbeschluss20091002.html" target="_blank">S 31 AS 174/09 ER</a></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[ARGE darf Betriebskostennachzahlung nicht pauschal ablehnen ]]></title>
<link>http://heftklammer.wordpress.com/2009/10/05/arge-darf-betriebskostennachzahlung-nicht-pauschal-ablehnen/</link>
<pubDate>Mon, 05 Oct 2009 07:43:26 +0000</pubDate>
<dc:creator>heftklammer</dc:creator>
<guid>http://heftklammer.wordpress.com/2009/10/05/arge-darf-betriebskostennachzahlung-nicht-pauschal-ablehnen/</guid>
<description><![CDATA[Einer Arbeitslosengeld II-Bezieherin darf die Erstattung einer Betriebskostennachzahlung nicht mit d]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><blockquote><p>Einer Arbeitslosengeld II-Bezieherin darf die Erstattung einer  Betriebskostennachzahlung nicht mit dem Argument pauschal verweigert werden,  dass Warmwasserkosten nicht übernommen werden. Vielmehr dürfen nur die reinen  Energiekosten für die Warmwassererwärmung von dem Erstattungsbetrag abgezogen  werden. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem nunmehr bekannt gegebenen  Urteil vom 2. September 2009 entschieden.<!--more--><br />
Die 57 Jahre alte Klägerin aus  Dresden lebte mit ihrer damals 16 Jahre alten Tochter von Arbeitslosengeld II  („Hartz IV“). Im Sommer 2005 verlangte ihr Vermieter eine  Betriebskostennachzahlung von knapp 250 €. Die Klägerin beantragte die Übernahme  der Kosten durch die ARGE Dresden. Die Behörde lehnte zunächst ab. Im  Widerspruchsverfahren bewilligte sie 75 €. Auch das hielt sie später für zu  viel. Aus der Abrechnung ergebe sich im Einzelnen, dass die Klägerin über das  Jahr gesehen Warmwasserkosten von knapp 400 € gehabt habe. Diese müsse sie  selbst tragen. Die ARGE übernehme nur die kalten Betriebskosten und die reinen  Heizkosten.<br />
Die Klägerin zog vor das Sozialgericht Dresden und hatte nun  Erfolg. Die 34. Kammer des Sozialgerichts weist darauf hin, dass die ARGE nur  die Übernahme der reinen Energiekosten für die Warmwassererwärmung ablehnen  darf. In der Betriebskostenabrechnung waren unter „Warmwasserkosten“ aber auch  die Kosten für Warmwasserzähler, Mietservicegebühr, Heizkostenverteiler,  Pumpenwartung, Kundendienstgebühr und vor allem die Kosten für das Wasser  (Kaltwasser) als solches enthalten. Daher durfte die ARGE hier nur eine  sogenannte „Warmwasserpauschale“ abziehen. Die ARGE wurde zur Übernahme weiterer  165 € verurteilt.<br />
Az.: S 34 AS 634/08 (nicht rechtskräftig)</p></blockquote>
<p>Sozialgerichtsbarkeit:  <a href="http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/msgb/show.php?modul=msgb&#38;id=3425&#38;s0=&#38;s1=&#38;s2=&#38;words=&#38;sensitive=" target="_blank">ARGE darf Betriebskostennachzahlung nicht pauschal ablehnen</a></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>

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