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	<title>bestattungskosten &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://en.wordpress.com/tag/bestattungskosten/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "bestattungskosten"</description>
	<pubDate>Tue, 29 Dec 2009 01:23:53 +0000</pubDate>

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<title><![CDATA[BSG: Übernahme von Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger]]></title>
<link>http://heftklammer.wordpress.com/2009/09/29/bsg-ubernahme-von-bestattungskosten-durch-den-sozialhilfetrager/</link>
<pubDate>Tue, 29 Sep 2009 18:28:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>heftklammer</dc:creator>
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<description><![CDATA[Der Ehemann der Klägerin verstarb im Jahre 2007 im Alter von 58 Jahren; zu diesem Zeitpunkt bezog di]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><blockquote>
<p style="text-align:left;">Der Ehemann der Klägerin verstarb im Jahre 2007 im Alter von 58 Jahren;  zu diesem Zeitpunkt bezog die Klägerin Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch  Zweites Buch ‑ Grundsicherung für Arbeit­suchende ‑ (SGB II). Auf Grund einer  landesrechtlichen Regelung war sie, obwohl sie wie die Mutter des Ver­storbenen  das Erbe ausgeschlagen hatte, verpflichtet, für die Bestattung des Verstorbenen  zu sorgen. Der beklagte Sozialhilfeträger lehnte die Übernahme der Kosten für  die von der Klägerin in Auftrag gegebene Be­stattung (insgesamt 1.394,12 Euro  einschließlich der Kosten für die Ein­äscherung) ab, weil der Klägerin  vorrangige Ausgleichsansprüche gegen die über 80‑jährige Mutter des Verstorbenen  zustünden, die diesem zum Todeszeitpunkt unterhaltsverpflichtet gewesen sei und  damit die Bestattungskosten zu tragen habe. Sozialgericht und  Landessozialgericht haben der Klage stattgegeben, weil es sich bei dem  Aus­gleichsanspruch der Klägerin gegen die nicht zahlungsbereite Schwiegermutter  nicht um eine präsente Hilfemöglichkeit handele.<!--more--></p>
<p><strong>§ 8  Bestattungsgesetz NRW</strong><br />
(1) Zur Bestattung verpflichtet sind in der  nachstehenden Rangfolge Ehegatten, …, Eltern … .<br />
(2) …</p>
<p>Am 29. September 2009 hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts ‑ B 8 SO  23/08 R ‑ entschieden, dass die Klägerin als nach Landesrecht zur Bestattung  Verpflichtete nicht zumutbar auf einen Aus­gleichsanspruch gegen ihre  Schwiegermutter verwiesen werden kann, wenn sie zum Zeit­punkt, in dem die  Kosten für die Bestattung angefallen sind, und gegenwärtig noch bedürftig im  Sinne des Sozialhilferechts (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch ‑ Sozialhilfe ‑  ) bzw des SGB II war bzw ist. Sie muss dann nicht vorrangig einen  unsicheren Ausgleichs­anspruch gegen ihre Schwieger­mutter, die sich geweigert  hat, die Kosten zu übernehmen, bzw gegen das Land als möglichen Erben  durch­zusetzen versuchen. Ob das Land überhaupt bei Aus­schlagung des Erbes  durch alle sonstigen in Betracht kommenden Erben (§ 1936 Bürgerliches Gesetzbuch  – BGB) für die Er­stattungskosten haftet (§ 1968 BGB), ist zweifelhaft. Gleiches  gilt für die Haftung der Mutter des Verstorbenen (§ 1615 Abs 2 BGB), die eine  Unterhaltspflicht zum Zeitpunkt des Todes trotz des Alters des Verstorbenen  voraus­setzen würde. Diese ist zwar rechtlich nicht ausgeschlossen, jedoch nach  den Umständen des Falles eher unwahrscheinlich. Bei dieser Sachlage hat der  Sozialhilfeträger ‑ jedenfalls bei durch­gehender Be­dürftigkeit der Klägerin ‑  dieser die Kosten für die Bestattung zu zahlen (§ 74 SGB XII); evtl  Aus­gleichsansprüche gegen Dritte kann er auf sich überleiten. Wegen fehlender  Feststellungen zur Ein­kommens- und Vermögenssituation schon zum Zeitpunkt des  Anfalls der Kosten wurde die Sache an das Landessozialgericht  zurückverwiesen.</p>
<p><strong>Hinweise zur Rechtslage:</strong></p>
<p><strong>§ 74 SGB  XII</strong><br />
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit  den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu  tragen.</p>
<p><strong>§ 2 SGB  XII</strong><br />
(1) Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner  Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer  die erforderliche Leistungen von anderen, ins­besondere von Angehörigen oder von  Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.<br />
(2) …</p>
<p><strong>§ 1615  BGB</strong><br />
(1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit dem Tode des Berechtigten …  .<br />
(2) Im Falle des Todes des Berechtigten hat der Verpflichtete die Kosten  der Beerdigung zu tragen, soweit ihre Bezahlung nicht von den Erben zu erlangen  ist.</p>
<p><strong>§ 1601  BGB</strong><br />
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu  gewähren.</p>
<p><strong>§ 1608  BGB</strong><br />
Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. soweit  jedoch der Ehegatte … außer­stande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen  Unterhalts den Unterhalt zu gewähren, haften die Verwandten vor dem  Ehegatten.</p></blockquote>
<p>BSG: <a href="http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&#38;Art=ps&#38;Datum=2009&#38;nr=11159&#38;pos=0&#38;anz=43" target="_blank">Übernahme von Bestattungskosten  durch den Sozialhilfeträger </a></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Beerdigungskosten vergleichen ist nicht pietätlos]]></title>
<link>http://bestattungsvorsorge.wordpress.com/2009/08/05/beerdigungskosten-vergleichen-ist-nicht-pietatlos/</link>
<pubDate>Wed, 05 Aug 2009 18:37:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>Hans</dc:creator>
<guid>http://bestattungsvorsorge.wordpress.com/2009/08/05/beerdigungskosten-vergleichen-ist-nicht-pietatlos/</guid>
<description><![CDATA[Es gibt ja bekanntlich das Sprichwort: „nichts ist umsonst, außer dem Tod…“. Hier irrt jedoch der Vo]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><strong></strong>Es gibt ja bekanntlich das Sprichwort: „nichts ist umsonst, außer dem Tod…“. Hier irrt jedoch der Volksmund gewaltig, denn gerade bei dem Thema <a href="http://www.bestatter-preisvergleich.de/Beerdigungskosten">Beerdigungskosten</a> kommen enorme finanzielle Aufwendungen auf die Hinterbliebenen zu und teilweise hat man auf deren Höhe überhaupt keinen Einfluss.<br />
Der Gesetzgeber hat in Punkto Bestattung ganz genaue Bestimmungen auferlegt, die zum Teil auch kostenintensiv sind. So kann man an den Gebühren des Friedhofamts natürlich nichts sparen. Auch bei der Grabmiete ist man ja auf das Angebot des einen Anbieters, also des Friedhofs, angewiesen und für die Dauer der Miete gibt es auch Bestimmungen, die keinen Spielraum lassen. Nur Größe und Lage können da noch ein wenig Einfluss auf den Preis üben. Es sind aber andere Faktoren, die Einsparpotential bieten, dennoch aber das Begräbnis zu einem würdevollen Ereignis werden lassen.<br />
Allein schon bei der Wahl des Sargs hat man Möglichkeiten zum Sparen, ohne dabei die Würde des Verstorbenen verletzt zu haben. Dann der Blumenschmuck. Hier ist nicht nur die Entscheidung, was an Blumen genommen wird wichtig, sondern auch die Wahl des Blumenhändlers. Und nicht zuletzt beim Grabstein kann beim Vergleich einiges gespart werden, denn da gibt es sogar manchmal Sonderangebote, die man auch kennen sollte.<br />
Schließlich kommen dann noch die Kosten der weiteren Grabpflege auf einen zu. Denn auch noch die Jahre nach dem Tod sollte ja das Grab in einem gepflegten Zustand sein. Da nicht jeder die Möglichkeit hat, regelmäßig diese Pflege zu leisten, bieten sich hier viele Friedhofsgärtnereien für eine dauerhafte Pflege an. Auch hier lohnt sich natürlich der Vergleich.<br />
Wer mit den ganzen Bestattungsangelegenheiten vertraut ist, der hat sich um sehr viele Formalitäten zu kümmern. Einige Behördengänge bleiben ihm nicht erspart, was auch zeitintensiv ist, außerdem bedarf es schon ein wenig organisatorischen Geschicks um das alles bewältigen zu können. Da ist die Frage, ob man dazu überhaupt in der Lage ist, wenn man zudem vielleicht noch von tiefer Trauer bewegt wird. Daher ist es gut, dass es einige Bestattungsinstitute gibt, die einem da sehr viel oder eventuell sogar die ganze Arbeit abnehmen und bei der Wahl der einzelnen aufgeführten Faktoren behilflich sind. Um hier das passende Institut zu finden lohnt sich der Blick auf die Homepage: www.bestatter-preisvergleich.de, wo sich die Möglichkeit bietet <a href="http://www.bestatter-preisvergleich.de/hilfe">Bestattungskosten</a> zu vergleichen und den richtigen Bestatter zu finden, der nicht nur die Beerdigung so werden lässt, wie man sie sich gewünscht hat, sondern einem auch alle anderen Erledigungen, rund um die Bestattung, abnimmt.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Unangemessene Bestattungsvorsorgekosten bei Sozialhilfe]]></title>
<link>http://jusatpublicum.wordpress.com/2009/03/06/unangemessene-bestattungsvorsorgekosten-bei-sozialhilfe/</link>
<pubDate>Fri, 06 Mar 2009 14:02:13 +0000</pubDate>
<dc:creator>Liz</dc:creator>
<guid>http://jusatpublicum.wordpress.com/2009/03/06/unangemessene-bestattungsvorsorgekosten-bei-sozialhilfe/</guid>
<description><![CDATA[Erst nachdenken, dann vorsorgen (Bildquelle click @ © Liz Collet) Eine 86-jährige Rentnerin aus Kame]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p style="text-align:justify;"><a href="http://www.bildunion.de/search/detail.php?ref=portrait&#38;photographer=10611&#38;image=10130269"><img class="aligncenter size-full wp-image-402" title="img_4224_1-nachdenkliche-statue-ba-blog" src="http://jusatpublicum.wordpress.com/files/2009/03/img_4224_1-nachdenkliche-statue-ba-blog.jpg" alt="img_4224_1-nachdenkliche-statue-ba-blog" width="399" height="599" /></a></p>
<p style="text-align:center;"><a href="http://www.bildunion.de/search/detail.php?ref=portrait&#38;photographer=10611&#38;image=10130269" target="_blank"><strong>Erst nachdenken, dann vorsorgen </strong></a></p>
<p style="text-align:center;"><a href="http://www.bildunion.de/search/detail.php?ref=portrait&#38;photographer=10611&#38;image=10130269" target="_blank"><strong>(Bildquelle click @ © Liz Collet)</strong></a></p>
<p style="text-align:justify;">
<p style="text-align:justify;">Eine 86-jährige Rentnerin aus Kamen beantragte beim Kreis Unna die Übernahme von Heimkosten. Der lehnte die Übernahme der Heimkosten für die pflegebedürftige Rentnerin ab, weil sie ihr gesamtes Einkommen und Vermögen zur vorrangigen Deckung der  Heimpflegekosten einzusetzen habe. Ihr Vermögen sei nur bis zu einer Freigrenze  von 2600,- Euro vor einer Anrechnung auf den Sozialhilfeanspruch geschützt. Die Rentnerin aber hatte  mit einem örtlichen Bestattungsunternehmen einen Vertrag zur Ausführung  ihrer Beerdigung geschlossen. Als Gegenleistung zahlte sie vorab 8000,- Euro  an das Unternehmen, wobei ein etwaiger Überschuss nach Abzug aller Kosten dem  Sohn zukommen sollte. Gegen die Ablehnung der Übernahme der Heimkosten erhob die Rentnerin Klage zum Sozialgericht Dortmund. Das<strong> SG Dortmund</strong></p>
<p style="text-align:justify;"><!--more--></p>
<p style="text-align:justify;">wies in seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 13.2.2009 die Klage ab, weil der Klägerin <strong><span style="color:#000000;">keine Sozialhilfe zustehe, solange sie</span></strong> über einen  Rückübertragungsanspruch von etwa 8000,- Euro aus dem Treuhandvertrag mit dem  Bestattungsunternehmen verfüge. Ein <span style="color:#000000;"><strong>Härtefall,</strong></span> der es unzumutbar erscheinen lasse, dieses Vermögen für die Heimpflegekosten  einzusetzen lag nach Ansicht des SG auch nicht vor, denn</p>
<ul>
<li>der Vertrag <span style="color:#000000;"><strong>übersteige  deutlich die Grenze einer angemessenen</strong></span> Bestattungsvorsorge. Im Kreis Unna koste  eine eigenverantwortlich geplante Bestattung etwa 3500,- Euro. Mit diesem Betrag  sei eine Wahlgrabstätte mit Erdbestattung einschließlich nachfolgender  Grabpflege zu finanzieren.</li>
<li>Die <strong><span style="color:#000000;">nicht nachvollziehbare Kalkulation</span></strong> des  Bestattungsunternehmens</li>
<li>und die <strong><span style="color:#000000;">vereinbarte Rückzahlung von Überschüssen an den  Sohn</span></strong> der Klägerin sprächen zudem für die Unangemessenheit der beabsichtigten  Bestattungsumstände.</li>
</ul>
<p><strong>Quelle : </strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/06_03_2009/index.php" target="_blank"><strong><span style="color:#008000;">Presserklärung vom 6.3.2009,</span></strong></a> Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.02.2009, Az.: S 47 SO 188/06</p>
<p><strong>Bildquelle: click @ </strong><a href="http://www.bildunion.de/photographer/portrait/10611" target="_blank"><span style="color:#0000ff;"> <strong>Liz Collet</strong></span></a> (für RFL <a href="http://www.bildunion.de/search/detail.php?ref=portrait&#38;photographer=10611&#38;image=10130269" target="_blank"><span style="color:#b14e70;"><strong>click hier</strong></span></a>)</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Was kostet eine Beerdigung?]]></title>
<link>http://bestattungsvorsorge.wordpress.com/2008/09/10/was-kostet-eine-beerdigung/</link>
<pubDate>Wed, 10 Sep 2008 15:13:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Hans</dc:creator>
<guid>http://bestattungsvorsorge.wordpress.com/2008/09/10/was-kostet-eine-beerdigung/</guid>
<description><![CDATA[Die Beerdigungskosten bewegen sich zwischen 500 Euro für eine anonyme Bestattung und 15000 Euro für ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Die <a title="Beerdigung kosten" href="http://www.bestatter-preisvergleich.de/preisvergleich">Beerdigungskosten</a> bewegen sich zwischen 500 Euro für eine anonyme Bestattung und 15000 Euro für eine Luxusbestattung. Man sollte sich aber wenn möglich bereits vorab über die anfallenden Kosten informieren und auf ein schriftliches Angebot bestehen.<br />
Als sehr hilfreich beim Vergleich von <a title="Bestattungskosten" href="http://www.bestatter-preisvergleich.de/hilfe">Bestattungskosten</a> hat sich die Website von Bestatter-Preisvergleich.de erwiesen. Dort finden Sie neben zahlreichen Angeboten auch die Möglichkeit, aktiv Bestattungsangebote anzufordern.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Was kostet eine Beerdigung]]></title>
<link>http://anonymbestattung.wordpress.com/2008/08/02/was-kostet-eine-beerdigung/</link>
<pubDate>Sat, 02 Aug 2008 08:11:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>Hans</dc:creator>
<guid>http://anonymbestattung.wordpress.com/2008/08/02/was-kostet-eine-beerdigung/</guid>
<description><![CDATA[Spätestens wenn die Beerdigung eines Verstorbenen ansteht, wird den Nachkommen schnell klar, dass ei]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Spätestens wenn die <a href="http://www.bestatter-preisvergleich.de">Beerdigung</a> eines Verstorbenen ansteht, wird den Nachkommen schnell klar, dass ein Sterbefall &#8211; neben einer hohen psychischen &#8211; auch eine nicht unerhebliche Kostenbelastung mit sich bringt. Wer Wert auf eine würdige und pietätvolle Bestattung legt, muss nicht selten einen Betrag im fünfstelligen Eurobereich aufbringen. Immer häufiger kommt es sogar dazu, dass der gesamte Nachlass durch die Bestattung aufgebraucht wird.</p>
<p>Infolge dieser Umstände ist es wenig überraschend, dass immer mehr Bestattungsinstitute eine möglichst günstige Beerdigung anbieten, um einen neuen Kundenkreis zu erschließen. Immer häufiger werden zum Beispiel Särge im osteuropäischen Ausland hergestellt und von dort nach Deutschland überführt. Diese unterscheiden sich in der Regel aber nicht nur im Preis, sondern auch in der Qualität, welche meist wesentlich schlechter ist.</p>
<p>In Berlin bietet ein Bestatter an, die Toten in Tschechien für 888 € einzuäschern und anonym zu bestatten. Ein Argument für diese Bestattungsvariante ist, dass die <a href="http://www.bestatter-preisvergleich.de/hilfe">Bestattungskosten</a> weit unter einem Fünftel der Kosten liegen, die in Deutschland anfallen würden.</p>
<p>Wer frühzeitig vorsorgen möchte, um eine unwürdige Bestattung zu vermeiden, kann dies mit einer Sterbegeldversicherung tun und die Bestattungskosten somit voll abdecken. In einem Testament sollte dann zusätzlich geregelt werden, dass die Versicherungssumme ausschließlich für eine Bestattung verwendet werden soll. Es kann zum Beispiel der konkrete Rahmen der Bestattung festgelegt werden. Außerdem kann schon vorzeitig das Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Eventuelle Überschüsse aus der Versicherung können beispielsweise in die Grabpflege durch einen professionellen Dienstleister investiert werden.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Edit: Rechtsprechung Bestattungskosten - Urteil des BSG vom 18.03.2008 (B8/9b SO 9/06 R)]]></title>
<link>http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/03/19/edit-rechtsprechung-bestattungskosten-urteil-des-bsg-vom-18032008-b89b-so-906-r/</link>
<pubDate>Wed, 19 Mar 2008 13:15:46 +0000</pubDate>
<dc:creator>welfareandeconomics</dc:creator>
<guid>http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/03/19/edit-rechtsprechung-bestattungskosten-urteil-des-bsg-vom-18032008-b89b-so-906-r/</guid>
<description><![CDATA[Ich hatte hier   http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/01/10/deutliche-rechtsprechungstenden]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p style="margin:0;" class="MsoNormal"><font face="Arial">Ich hatte hier</font></p>
<p><font face="Arial"> </font></p>
<p style="margin:0;" class="MsoNormal"><a href="http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/01/10/deutliche-rechtsprechungstendenz-bei-bestattungskostenvorsorge/"><font face="Arial">http://welfareandeconomics.wordpress.com/2008/01/10/deutliche-rechtsprechungstendenz-bei-bestattungskostenvorsorge/</font></a></p>
<p><font face="Arial"> </font></p>
<p style="margin:0;" class="MsoNormal"><font face="Arial">einige neuere Urteile zur Problematik der Bestattungskostenvorsorge in der Sozialhilfe dargestellt. </font></p>
<p><font face="Arial"> </font></p>
<p style="margin:0;" class="MsoNormal"><font face="Arial">Eines dieser Urteile ist gestern vom BSG aufgehoben worden – siehe hier:</font></p>
<p><font face="Arial"> </font></p>
<p style="margin:0;" class="MsoNormal"><a href="http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&#38;Art=tm&#38;Datum=2008&#38;nr=10298"><font face="Arial">http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&#38;Art=tm&#38;Datum=2008&#38;nr=10298</font></a></p>
<p><font face="Arial"> </font></p>
<p style="margin:0;" class="MsoNormal"><font face="Arial">Das Urteil enthält den folgenschweren Satz: </font></p>
<p><font face="Arial"> </font><font face="Arial"><b>„</b><b><span style="font-size:10pt;">Allerdings kann die Klägerin ohnedies nicht auf die Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrags verwiesen werden, soweit es sich bei diesem um eine angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall handelt; dabei ist ohne Bedeutung, dass die Klägerin den Vertrag erst kurz vor Aufnahme in das Heim geschlossen und somit die Bedürftigkeit erst herbeigeführt hat.“</span></b></font><span style="font-size:10pt;"><font face="Arial"> </font></span></p>
<p style="margin:0;" class="MsoNormal"><font face="Arial">Zunächst muss die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Das BSG behauptet jedoch mit dem genannten Satz, dass angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall von der Verwertungspflicht ausgenommen sei. Dies soll auch dann gelten, wenn unmittelbar vor Heimaufnahme das Vermögen verschoben wurde. M.E. fehlt es im SGB XII eindeutig an einer Rechtsgrundlage für eine solche Feststellung. </font></p>
<p><font face="Arial"> </font></p>
<p style="margin:0;" class="MsoNormal"><font face="Arial">Zum Einen hat jemand, der in Kenntnis der absehbaren Sozialhilfebedürftigkeit sein Vermögen verschiebt, die Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt. Dass das auch noch privilegiert werden soll, ist nicht nachvollziehbar. </font></p>
<p><font face="Arial"> </font></p>
<p style="margin:0;" class="MsoNormal"><font face="Arial">Zum Anderen kann eine Härte nur angenommen werden, wenn Atypizität vorliegt, das heißt es muss ein außergewöhnlicher Sachverhalt vorliegen, der vom Gesetzgeber nicht in die enumerative Aufzählung des § 90 Absatz 2 SGB XII aufgenommen werden konnte. So liegt der Fall bei der Bestattungsvorsorge aber nicht, denn diese ist nicht atypisch. Der Gesetzgeber hat sie nicht aufgenommen, weshalb die einschlägige Literatur darauf drängt, dass er diesbezüglich tätig wird (vgl. Aufsatz Jacobsen in NDV 2007, S. 257-363).</font></p>
<p><font face="Arial"> </font></p>
<p style="margin:0;" class="MsoNormal"><font face="Arial">Das Urteil muss einen deutlichen Auftrag an den Gesetzgeber enthalten, seinen Willen zu regeln, sonst erscheint es willkürlich. Ich bin allerdings der Ansicht, dass er gerade das durch Unterlassen bereits getan hat. Soll im SGB XII nun auch geregelt werden, was alles ausdrücklich <u>nicht</u> Schonvermögen ist?</font></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>

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