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	<title>busgeldbehorden &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://en.wordpress.com/tag/busgeldbehorden/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "busgeldbehorden"</description>
	<pubDate>Tue, 29 Dec 2009 02:09:23 +0000</pubDate>

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	<language>en</language>

<item>
<title><![CDATA[Alles Klar]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2009/11/17/alles-klar/</link>
<pubDate>Tue, 17 Nov 2009 09:27:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
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<description><![CDATA[Der Kollege Blechschmidt übermittelte mir ein Schreiben des JobCenters Kreuzberg, wonach man dort du]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Der Kollege <a href="http://www.mitfugundrecht.de/" target="_blank">Blechschmidt</a> übermittelte mir ein Schreiben des JobCenters Kreuzberg, wonach man dort durchaus lernfähig ist: </p>
<blockquote><p>
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Blechschmidt, </p>
<p>mit Fax vom 27.08.2009 haben Sie im Auftrag Ihrer Mandantin Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom 24.08.2009 eingelegt. Eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung wurde anwaltlich versichert.</p>
<p>Da mir dies als nicht ausreichend erschien, habe ich mit Schreiben vom 28.08.2009 um Übersendung einer entsprechenden Vollmacht Ihrer Mandantin gebeten und gleichzeitig noch die Begründung für den Einspruch angefordert, da diese fehlte. </p>
<p>Mit Schreiben vom 31.08.2009 haben Sie unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften, usw. mitgeteilt, dass eine Vollmacht nicht erforderlich ist und somit die anwaltliche Versicherung ausreichend ist. Eine Begründung zum Einspruch wurde leider nicht abgegeben. </p>
<p>Aufgrund der Prüfung durch die Rechtsbehelfsstelle des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg ist Ihre Auffassung zutreffend. In der Regel steht eine anwaltlich versicherte ordnungsgemäße erfolgte Bevollmächtigung der Vorlage der Vollmacht gleich. Somit ist dieser Punkt geklärt.
</p></blockquote>
<p>Sieh an! Es wäre doch schön, wenn dieser Punkt&#8221; immer so schnell geklärt wäre. <img src='http://s.wordpress.com/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Dann eben anders!]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2009/08/31/dann-eben-anders/</link>
<pubDate>Mon, 31 Aug 2009 09:21:41 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
<guid>http://verteidiger.wordpress.com/2009/08/31/dann-eben-anders/</guid>
<description><![CDATA[Wenn die Bußgeldstelle es denn schon nicht hat nötig hat, eine begründete Schutzschrift angemessen z]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Wenn die Bußgeldstelle es denn schon nicht hat nötig hat, eine begründete Schutzschrift angemessen zu würdigen und eine Owi-Sache (wie üblich) stumpf an das zuständige Gericht zur Entscheidung über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid weiterleitet, dann geht’s auch anders:</p>
<blockquote><p>In der Bußgeldsache<br />
gegen xyz<br />
- 971 Owi 189/09 -</p>
<p>wird <strong>Verfolgungsverjährung</strong> eingewandt. Zur Begründung ist Folgendes auszuführen:</p>
<p>Eine schriftliche Vollmacht des Verteidigers befindet sich nicht bei der Akte. Dennoch ist der Bußgeldbescheid im Original nebst Zweitschrift für den Betroffenen entgegen § 51 III OwiG nur mir förmlich mit Zustellungsurkunde vom 7. Februar 2009 zugestellt worden. Die vorgeworfene Tat ereignete sich am 27. November 2008. Die Verfolgungsverjährung wäre daher am 26. Februar 2009 eingetreten.</p>
<p>Diese Verjährungsfrist wurde durch die Anhörung des Betroffenen vom 15. Dezember 2008 unterbrochen. Die hierdurch in Lauf gesetzte neue Verjährungsfrist endete demnach am 14. März 2009. Eine erneute Fristunterbrechung durch den Bußgeldbescheid vom 4. Februar 2009 wäre nur dann erfolgt, falls diese ordnungsgemäß zugestellt worden wäre. Dies ist aus vorstehenden Gründen nicht der Fall. Es wird daher beantragt, das Verfahren auf dem Beschlusswege wegen Verfolgungsverjährung einzustellen.</p></blockquote>
<p>Daraufhin ergeht folgender Beschluss des Amtsgerichts Güstrow:</p>
<p style="text-align:center;">Das Verfahren wird gem. § 47 Abs. II OwiG eingestellt. &#8230;</p>
<p>Na also, geht doch!</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Akteneinsicht „zu gegebener Zeit" - Update]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2009/08/10/akteneinsicht-%e2%80%9ezu-gegebener-zeit-update/</link>
<pubDate>Mon, 10 Aug 2009 10:30:43 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
<guid>http://verteidiger.wordpress.com/2009/08/10/akteneinsicht-%e2%80%9ezu-gegebener-zeit-update/</guid>
<description><![CDATA[Da die permanenten sinnlosen Vollmachtsanforderungen nun doch nervten, habe in dem bereits berichtet]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Da die permanenten sinnlosen Vollmachtsanforderungen nun doch nervten, habe in dem <a href="http://verteidiger.wordpress.com/2009/07/23/ohne-vollmacht-akteneinsicht-„zu-gegebener-zeit/" target="_blank">bereits berichteten Fall</a> &#8211; bei Rückgabe der nunmehr eingetroffenen (!) Akte &#8211; nochmals daran erinnert, dass die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht erforderlich ist und die zuständige Sachbearbeiterin gebeten, die Sache ihrem Vorgesetzten vorzulegen. Selbiger beglückte mich mit folgender Erkenntnis: </p>
<blockquote><p>
Im Ergebnis meiner Prüfung teile ich Ihnen mit, dass ich den von der Mitarbeiterin vertretenen Rechtsstandpunkt teile. Gemäß § 51 Abs. III OwiG gilt nur der gewählte Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, als ermächtigt, Zustellungen in Empfang zu nehmen. Eine Zustellung an den Verteidiger ist unwirksam, wenn sich seine Vollmacht nicht bei den Akten befindet (§ 145 a Ab. I StPO). </p>
<p>Ich bitte daher um kurzfristige Übersendung der schriftlichen Vollmacht bis zum 12. August 2009, da anderenfalls eine Zustellung an Ihren Mandanten unmittelbar erfolgt.
</p></blockquote>
<p>Schön gesagt! Dass damit aber die Frage der Nicht-Erforderlichkeit der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gerade nicht beantwortet wird, übersieht der Herr Vorgesetzte &#8211; ebenso die Tatsache, dass <a href="http://dejure.org/gesetze/OWiG/51.html" target="_blank">§ 51 Abs. III S. 3 OwiG</a> genau regelt, wie zu verfahren ist, wenn sich eine schriftliche Vollmacht <em>nicht</em> bei den Akten befindet. </p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Ohne Vollmacht Akteneinsicht „zu gegebener Zeit"]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2009/07/23/ohne-vollmacht-akteneinsicht-%e2%80%9ezu-gegebener-zeit/</link>
<pubDate>Thu, 23 Jul 2009 12:52:12 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
<guid>http://verteidiger.wordpress.com/2009/07/23/ohne-vollmacht-akteneinsicht-%e2%80%9ezu-gegebener-zeit/</guid>
<description><![CDATA[Auf mein übliches Akteneinsichtsgesuch unter anwaltlicher Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtig]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Auf mein übliches Akteneinsichtsgesuch unter anwaltlicher Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung schreibt mir die Bußgeldstelle (per Ankreuz-Formular)</p>
<blockquote><p>
X Der Eingang Ihres Schreibens wird bestätigt. Die Vorgänge werde ich Ihnen übersenden, wenn mir die Vollmacht vorliegt.
</p></blockquote>
<p>Das bedarf nun doch der Richtigstellung: </p>
<blockquote><p>
Sehr geehrte Frau xyz,<br />
in obiger Angelegenheit teilten Sie auf mein Akteneinsichtsgesuch vom 14.o7.2009 mit Schreiben vom 16. d.M. mit, sie würden die Akte übersenden, sobald meine Vollmacht vorliegt. Offensichtlich habe Sie übersehen, dass dieses bereits der Fall ist: In meinem Akteneinsichtsgesuch wurde (extra fettgedruckt) ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert. </p>
<p>Für eine &#8211; von Ihnen möglicherweise gemeinte &#8211; Übersendung einer schriftlichen Vollmachtsurkunde besteht keine Rechtsgrundlage. Dementsprechend darf ich nochmals bitten, mir die Akte nunmehr umgehend zu übersenden oder anderenfalls dieses Schreiben als entsprechende Dienstaufsichtsbeschwerde zu behandeln und Ihrem Disziplinarvorgesetzten vorzulegen.<br />
mfg
</p></blockquote>
<p>Darauf kommt wieder o.a. Formular. Diesmal ist Folgendes angekreuzt: </p>
<blockquote><p>
X Der Eingang Ihres Schreibens wird bestätigt. Die Vorgänge werde ich Ihnen zu gegebener Zeit übersenden. Von Erinnerungen bitte ich abzusehen.
</p></blockquote>
<p>Was allerdings daran hindert, eine Ermittlungsakte in einer einfachen Bußgeldsache sogleich zu übersenden, bleibt im Dunkeln &#8230;</p>
<p><strong>Nachtrag:</strong> Am 27.o7.2009 wurde mir dann die Ermittlungsakte übersandt &#8211; mit dem handschriftlichen Zusatz: „Bitte um Nachreichung der Vollmacht&#8221;. Was bitte soll das?</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Noch’n Unfug per Formular]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2009/05/05/noch%e2%80%99n-unfug-per-formular/</link>
<pubDate>Tue, 05 May 2009 15:00:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
<guid>http://verteidiger.wordpress.com/2009/05/05/noch%e2%80%99n-unfug-per-formular/</guid>
<description><![CDATA[Der Landkreis Bad Doberan übersendet in einer Bußgeldsache auf meinen Antrag &#8211; unter anwaltlic]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Der Landkreis Bad Doberan übersendet in einer Bußgeldsache auf meinen Antrag &#8211; unter anwaltlicher Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung und selbstverständlich ohne Vollmachtsvorlage &#8211; die Ermittlungsakte mit einem Formschreiben zum Ankreuzen, wo sich u.a. Folgendes findet: </p>
<blockquote><p>
Ihr Aktenersuchen (welch’ schönes Wort!) kann leider nicht erledigt werden, da Ihrem Schreiben keine Vollmacht beigefügt wurde.
</p></blockquote>
<p>Das ist bekanntlich schlicht falsch. Offensichtlich man dort aber selbst nicht daran, oder warum erhalte ich die Akte, ohne die Vollmacht vorgelegt zu haben?</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Doppelfehler]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2009/02/08/doppelfehler/</link>
<pubDate>Sun, 08 Feb 2009 15:58:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
<guid>http://verteidiger.wordpress.com/2009/02/08/doppelfehler/</guid>
<description><![CDATA[Nach Akteneinsicht &#8211; natürlich ohne Vollmachtsvorlage &#8211; schreibt mir die Bußgeldstelle: ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Nach Akteneinsicht &#8211; natürlich ohne Vollmachtsvorlage &#8211; schreibt mir die Bußgeldstelle: </p>
<blockquote><p>
Zu Ihrem o.a. Aktenzeichen liegt mir bisher keine Vertretungsvollmacht vor. Ich bitte nunmehr um Vorlage derselben.
</p></blockquote>
<p>Kurze Antwort meinerseits: </p>
<blockquote><p>
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 21. d.M. bitte ich um Nachricht, weshalb und auf welcher Rechtsgrundlage ich eine Vollmacht vorlegen sollte.
</p></blockquote>
<p>Diese Unbotmäßigkeit hat die wackere Sachbearbeiterin offensichtlich so empört, dass sie diese Frage unbeantwortet ließ, stattdessen einen Bußgeldbescheid gegen meinen Mandanten erließ und sowohl dessen Ausfertigung als auch die Zweitschrift für den Mandanten mir per Zustellungsurkunde zustellte. </p>
<p>Gleich zwei Verstöße gegen § 51 Abs. III OwiG &#8211; ergo wird die Sache am 14.o3.2009 verjährt sein. Man möge mir verzeihen, wenn ich auf diesen Gesichtspunkt erst nach diesem Datum zurückkomme. <img src='http://s.wordpress.com/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Nachricht aus Absurdistan]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2009/01/14/nachricht-aus-absurdistan/</link>
<pubDate>Wed, 14 Jan 2009 21:39:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
<guid>http://verteidiger.wordpress.com/2009/01/14/nachricht-aus-absurdistan/</guid>
<description><![CDATA[Die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg übersendet mir die vollständige Ermittlungsakte ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg übersendet mir die vollständige Ermittlungsakte in einer Owi-Sache, die ich &#8211; wie immer &#8211; unter anwaltlicher Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung angefordert hatte. Am Ende des Anschreibens findet sich der schöne Satz: </p>
<blockquote><p>
Um Ihren Antrag auf Akteneinsicht bearbeiten zu können, wird um Einreichung einer Vollmacht gebeten.
</p></blockquote>
<p>Ah ja. </p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Dem Landkreis Göttingen fehlt was]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2009/01/04/dem-landkreis-gottingen-fehlt-was/</link>
<pubDate>Sun, 04 Jan 2009 16:14:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>rawsiebers</dc:creator>
<guid>http://verteidiger.wordpress.com/2009/01/04/dem-landkreis-gottingen-fehlt-was/</guid>
<description><![CDATA[Was fehlt ihm denn? Ist er krank? Er schreibt mir, ich soll ihm die noch fehlende Vollmacht zusenden]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Was fehlt ihm denn? Ist er krank?</p>
<p>Er schreibt mir, ich soll ihm die noch fehlende Vollmacht zusenden. Aber die fehlt gar nicht, ich hab sie nämlich.</p>
<p>Aber warum soll ich ihm etwas zusenden, was gar nicht fehlt. Und wenn sie fehlen würde, könnte ich sie gar nicht zusenden.</p>
<p>Fragen über Fragen, und keiner weiß warum.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Unfug per Formular]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2008/10/29/unfug-per-formular/</link>
<pubDate>Wed, 29 Oct 2008 15:11:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
<guid>http://verteidiger.wordpress.com/2008/10/29/unfug-per-formular/</guid>
<description><![CDATA[In einer Bußgeldsache übersendet mir die Bußgeldstelle unseres Landeshauptdorfs die Ermittlungsakte ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>In einer Bußgeldsache übersendet mir die Bußgeldstelle unseres Landeshauptdorfs die Ermittlungsakte nebst klassischem Formschreiben mit diversen Alternativen zum Ankreuzen. Die letzte (extra in Großschrift?) ist (natürlich) angekreuzt:</p>
<blockquote><p>
( X ) ES FEHLTE IHREM SCHREIBEN DIE VOLLMACHT IHRES MANDANTEN. BITTE REICHEN SIE DIESE NACH.
</p></blockquote>
<p>Sowohl sprachlich als auch rechtlich nicht ganz zutreffend. <img src='http://s.wordpress.com/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Endlich gefunden - die Rechtsgrundlage?]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2008/10/08/endlich-gefunden-die-rechtsgrundlage/</link>
<pubDate>Wed, 08 Oct 2008 13:44:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
<guid>http://verteidiger.wordpress.com/2008/10/08/endlich-gefunden-die-rechtsgrundlage/</guid>
<description><![CDATA[In eine Owi-Sache beantrage ich &#8211; wie immer unter anwaltlicher Versicherung ordnungsgemäßer Be]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>In eine Owi-Sache beantrage ich &#8211; wie immer unter anwaltlicher Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung &#8211; Akteneinsicht beim Landkreis Holzminden. Selbiger schickt mir ein Formschreiben: </p>
<blockquote><p>
Bevor Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. sofern erfolgt Ihr Einspruch, hier bearbeitet werden kann, bitte ich Sie bis zum 23.o9.2008 um Vorlage der entsprechenden Vertretungsvollmacht für Ihren Mandanten
</p></blockquote>
<p>(Die etwas eigenwillige Zeichensetzung ist original)</p>
<p>Daraufhin erinnere ich an meine anwaltliche Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung und bitte  vorsorglich um Mitteilung der Rechtsgrundlage für die Vollmachtsvorlage. Hierzu teilt der Landkreis jetzt Folgendes mit</p>
<blockquote><p>
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Hildesheim ist eine Akteneinsicht nur zu gewähren, sofern eine entsprechende Vollmacht des Mandanten vorliegt.
</p></blockquote>
<p>Aha, Auskunft der Staatsanwaltschaft Hildesheim &#8211; ob das wohl als Rechtsgrundlage reicht? Eher doch wohl nicht &#8230;</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[§ 51 Abs. 3 OwiG i.V.m. § 297 StPO ???]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2008/09/25/51-abs-3-owig-ivm-297-stpo/</link>
<pubDate>Thu, 25 Sep 2008 09:33:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
<guid>http://verteidiger.wordpress.com/2008/09/25/51-abs-3-owig-ivm-297-stpo/</guid>
<description><![CDATA[Passend zum heutigen Geburtstag des VollMachtsBlogs ein deutlicher Beleg dafür, dass das Thema nach ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Passend zum heutigen Geburtstag des VollMachtsBlogs ein deutlicher Beleg dafür, dass das Thema nach wie vor aktuell ist:</p>
<p>In Mecklenburg-Vorpommern geschieht alles 10 Jahre später, so sagt ein Sprichwort. Das gilt offensichtlich auch für die Erkenntnis, dass die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht eines Verteidigers zur Akteneinsicht und Einlegung von Rechtsmitteln nicht erforderlich ist &#8211; ganz im Gegentum, der Landkreis Nordvorpommern verbreitet im Brustton der Überzeugung folgenden Unfug:</p>
<blockquote><p>Ich weise darauf hin, dass gemäß § 51 Abs. 3 OwiG i.V.m. § 297 StPO eine Vollmacht vorliegen muss. Ohne Vorlage einer Vollmacht ist die Einreichung eines Rechtsmittels nicht möglich. Ich bitte um Einreichung einer Vollmacht.</p></blockquote>
<p>Ach, wirklich?<br />
<a href="http://www.juraforum.de/gesetze/OWiG/51/51_OWiG_verfahren_bei_zustellungen_der_verwaltungsbeh%F6rde.html" target="_blank">§ 51 Abs. III S. 1 OwiG</a> lautet bekanntlich wie folgt:</p>
<blockquote><p>Der gewählte Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, sowie der bestellte Verteidiger gelten als ermächtigt, Zustellungen und sonstige Mitteilungen für den Betroffenen in Empfang zu nehmen; &#8230;</p></blockquote>
<p>Dass der Verteidiger eine Vollmacht zur Akte zu reichen hätte, folgt hieraus keineswegs, was sich zwanglos schon aus Satz 3 ergibt:</p>
<blockquote><p>Wird ein Bescheid dem Betroffenen zugestellt, so wird der Verteidiger hiervon zugleich unterrichtet, <em>auch wenn eine Vollmacht bei den Akten nicht vorliegt</em>; dabei erhält er formlos eine Abschrift des Bescheides.</p></blockquote>
<p>Und <a href="http://www.juraforum.de/gesetze/StPO/297/297_StPO_rechtsmitteleinlegung_des_verteidigers.html" target="_blank">297 StPO</a> sagt über eine Vollmacht schlicht gar nichts.</p>
<p>Wer lesen kann ist klar im Vorteil, wer die Normen dann auch noch versteht, um so mehr. Ergänzend sei auf die <a href="http://www.ra-melchior.de/vollmacht.html" target="_blank">einschlägigen Veröffentlichungen</a> verwiesen. Auch die Lektüre eine Kommentars oder der zu dieser Thematik ergangenen Rechtsprechung kann helfen.</p>
<p>Kann &#8230; <img src='http://s.wordpress.com/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Ja, und???]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2008/08/27/ja-und/</link>
<pubDate>Wed, 27 Aug 2008 20:02:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
<guid>http://verteidiger.wordpress.com/2008/08/27/ja-und/</guid>
<description><![CDATA[Auf meinen Akteneinsichtsgesuchen findet sich u.a. Folgendes Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird an]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Auf meinen Akteneinsichtsgesuchen findet sich u.a. Folgendes</p>
<p>Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. *)</p>
<p>*)s. ggf. <a href="http://www.ra-melchior.de/vollmacht.html" target="_blank">www.ra-melchior.de/vollmacht.html</a></p>
<p>Die Bußgeldstelle des Landkreises Rendsburg-Eckernförde übersendet mir wunschgemäß die Ermittlungsakte in einer Bußgeldsache. Auf der letzten Seite (meinem Akteneinsichtsgesuch) mit roter Schrift handschriftlich eingetragen:</p>
<p style="text-align:center;">Vollmacht fehlt!</p>
<p>Und was soll das nun???</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Vollmacht "als Rechtssicherheit"?]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2008/07/28/30/</link>
<pubDate>Mon, 28 Jul 2008 10:29:59 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
<guid>http://verteidiger.wordpress.com/2008/07/28/30/</guid>
<description><![CDATA[In einer Bußgeldsache habe ich &#8211; natürlich wie üblich ohne Vollmachtsvorlage &#8211; Akteneins]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>In einer Bußgeldsache habe ich &#8211; natürlich wie üblich ohne Vollmachtsvorlage &#8211; Akteneinsicht beantragt und erhalten, allerdings mit dem Hinweis: Bitte fügen Sie bei Rücksendung die noch fehlende Vollmacht bei.</p>
<p>Wie ebenfalls üblich, bitte ich bei Aktenrückgabe um Mitteilung der Rechtsgrundlage für dieses Begehren. In der Regel bleibt diese Frage unbeantwortet. Anders nun die Zentrale Bußgeldstelle Sachsen-Anhalt. Diese schreibt:</p>
<blockquote><p>Eine Vollmacht wird von uns als Rechtssicherheit für das weitere Verfahren erbeten.</p></blockquote>
<p>Ah ja, „als Rechtssicherheit&#8221; &#8211; die Frage nach der Rechtsgrundlage bleibt demnach weiterhin ebenso offen wie sich jetzt die Frage aufdrängt, welche Rechtssicherheit hier denn wohl geschaffen werden soll.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Eigentor]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2008/07/18/eigentor/</link>
<pubDate>Fri, 18 Jul 2008 13:06:32 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
<guid>http://verteidiger.wordpress.com/2008/07/18/eigentor/</guid>
<description><![CDATA[Unser Landkreis versucht mal wieder, gesetzeswidrig Verteidiger zu Postboten der Bußgeldstelle zu ma]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Unser Landkreis versucht mal wieder, gesetzeswidrig Verteidiger zu Postboten der Bußgeldstelle zu machen: Wie üblich, hatte ich unter anwaltlicher Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung Akteneinsicht beantragt und auch erhalten. Mein Einwendungen gegen die vorgenommene Radarmessung tangierten die Behörde (natürlich) überhaupt nicht, völlig ungerührt erließ sie einen Bußgeldbescheid.</p>
<p>Dumm nur, dass hier (wieder einmal) in zweifacher Hinsicht gegen die zwingenden Vorschriften des § 51 III OwiG verstoßen wurde: Der Bußgeldbescheid wurde mir im Original per ZU zugestellt. Die Abschrift für den Betroffenen lag gleich bei, immer nach dem Motto: Soll der Verteidiger die doch an den Betroffenen weiterleiten.</p>
<p>Also erst einmal Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ohne Begründung eingelegt. Dass der BGB hier die Verjährungsfrist nicht mehr unterbrochen hat, werde ich dann nach (demnächst eintretender) Ablauf der Verjährungsfrist mitteilen.</p>
<p>Fazit: 55 Cent Porto für die Übersendung des BGB an den Betroffenen gespart, dafür die Verteidigerkosten in dreistelliger Höhe an der Backe. Herzlichen Glückwunsch!</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Landeshauptstadt Kiel - geht’s noch ???]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2008/02/22/landeshauptstadt-kiel-geht%e2%80%99s-noch/</link>
<pubDate>Fri, 22 Feb 2008 14:03:32 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
<guid>http://verteidiger.wordpress.com/2008/02/22/landeshauptstadt-kiel-geht%e2%80%99s-noch/</guid>
<description><![CDATA[Ein Highlight in Sachen „Sicheres Auftreten trotz völliger Ahnungslosigkeit&#8221; leistet sich die ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Ein Highlight in Sachen „Sicheres Auftreten trotz völliger Ahnungslosigkeit&#8221; leistet sich die Landeshauptstadt Kiel, die mir in einer Owi-Sache folgendes völlig sinnfreie Formschreiben übersendet:</p>
<blockquote><p>Ihrem Einspruch/Schreiben liegt eine schriftliche Vollmacht nicht bei.</p>
<p>Bevor die Akten zur Einsichtname abgesendet werden können, muss eine Vollmacht vorliegen.</p>
<p>Sollte sich die Übersendung der Vollmacht mit diesem Schreiben überschnitten haben, so kann dieses Schreiben als gegenstandlos betrachtet werden.</p>
<p><strong><u>Wie weisen darauf hin, dass jeglicher Schriftverkehr bis zur Vorlage der schriftlichen Vollmacht mit Ihrem Mandanten geführt wird. Wir bitten dies zu beachten. Hierdurch kann es durchaus zu Überschneidungen im Rahmen der Bearbeitung kommen.</u></strong></p></blockquote>
<p>Unterstrichen und fettgedruckt, ungeheuer wichtig, wichtig, oder? Tatsächlich wohl eher an  völliger Unkenntnis der Rechtslage kaum noch zu überbieten. Derart rechtswidriges obrigkeitsstaatliches Auftreten schreit ja geradezu nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde.</p>
<p>Dass man mir die Akte &#8211; ohne vorliegende Vollmacht &#8211;  bereits einen Tag zuvor übersandt hatte, sei nur am Rande erwähnt. <img src='http://s.wordpress.com/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p><strong>Nachtrag</strong>: Auf entsprechendes Schreiben an die Frau Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt teilte diese zwischenzeitlich mit, dass das beanstandete Schreiben<i> „in der Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Kiel zukünftig nicht weiter verwendet werden wird&#8221;</i>. Kompliment, schnelle Einsicht!</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Die Vollmacht im Strafprozess]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2007/12/20/die-vollmacht-im-strafprozess/</link>
<pubDate>Thu, 20 Dec 2007 17:10:46 +0000</pubDate>
<dc:creator>rawsiebers</dc:creator>
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<description><![CDATA[Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS ) macht hier nochmals ganz deutlic]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Die <a href="http://www.bdffs.de">Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.</a> ( BdFfS ) macht <a href="http://openpr.de/news/178969/Keine-schrifliche-Vollmacht-im-Strafprozess.html">hier</a> nochmals ganz deutlich, dass eine Form für den Nachweis der Verteidigervollmacht nicht vorgeschrieben ist, dass also die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht verlangt werden kann.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Keine Vollmacht - kein Bußgeld]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2007/11/16/keine-vollmacht-kein-busgeld/</link>
<pubDate>Fri, 16 Nov 2007 08:44:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
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<description><![CDATA[Dass es sich lohnt, gegenüber Bußgeldstellen keine schriftliche Vollmacht vorzulegen, zeigt ein aktu]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Dass es sich lohnt, gegenüber Bußgeldstellen <strong>keine</strong> schriftliche Vollmacht vorzulegen, zeigt ein aktueller Fall: Der Mandantin wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen. Wie üblich hatte ich mich unter anwaltlicher Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung als Verteidiger gemeldet, Akteneinsicht beantragt usw.</p>
<p>Die Bußgeldstelle stellte den Bußgeldbescheid schließlich mir zu, die Mandantin erhielt formlos eine Abschrift &#8211; ein Verstoß gegen § 51 Abs. III S. 1 OwiG. Damit hat der Bußgeldbescheid die Verjährung nicht mehr unterbrochen. Dies habe ich der Bußgeldstelle &#8211; natürlich <em>nach</em> Ablauf der entsprechenden Verjährungsfrist &#8211; unter Hinweis auf die bereits von dem Kollegen Siebers <a TARGET="_blank" HREF="http://verteidiger.wordpress.com/2007/09/27/vollmachtdeki/">erwähnte</a> Entscheidung des <a TARGET="_blank" HREF="http://openpr.de/news/66184/Vollmachtsvorlage-in-Straf-oder-Ordnungswidrigkeitenverfahren-oder-Kunstfehler-von-Verteidigern.html">AG Kiel </a>mitgeteilt. Diese nahm daraufhin den Bußgeldbescheid zurück und stellte das Verfahren ein.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
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<title><![CDATA[Darf das das? - Dass das das darf !?]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2007/11/02/darf-das-das-dass-das-das-darf/</link>
<pubDate>Fri, 02 Nov 2007 15:51:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
<guid>http://verteidiger.wordpress.com/2007/11/02/darf-das-das-dass-das-das-darf/</guid>
<description><![CDATA[In einer Bußgeldsache hatte ich mich wie üblich unter Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>In einer <a href="http://ra-melchior.blog.de/2007/08/03/der_streit_um_die_vollmacht_update~2749257" target="_blank">Bußgeldsache</a> hatte ich mich wie üblich unter Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung gemeldet und Akteneinsicht beantragt, die mir auch zuteil wurde. Gegen den danach gegen meinen Mandanten ergangenen Bußgeldbescheid habe ich Einspruch eingelegt.</p>
<p>Die Bußgeldstelle teilte mir mit, dieser sei „mangels nachgewiesener Vollmacht unzulässig und unwirksam&#8221;. Daraufhin habe ich darauf hingewiesen, dass eine anwaltliche Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung ausreicht und die Bußgeldstelle aufgefordert, meinen Einspruch als formgerecht anzuerkennen. Als zunächst keine Reaktion erfolgte, habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben.</p>
<p>Was teilt mir jetzt der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck mit &#8211; nach einer „Bearbeitungszeit&#8221; von immer drei (!) Monaten? Gegenstand einer Dienstaufsichtsbeschwerde sei nur das persönliche Verhalten von Mitarbeitern. Eine rechtliche Beurteilung des Sachverhalts fände nicht statt. Eine sehr praktische Ausrede, wenn das Fehlverhalten gerade in grob falscher Rechtsanwendung liegt. Und dann wird’s interessant:</p>
<p>„Bezüglich der von Ihnen angeforderten Bestätigung, die nach Eingang am Freitagnachmittag bis zum folgenden Dienstag gefertigt werden sollte, teilt der Bereich Verkehrsangelegenheiten mit, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine derartige Bestätigung hatten. Die Behörde konnte hierzu nicht verpflichtet werden. Auch liegt hier kein persönliches Fehlverhalten vor.&#8221;</p>
<p>Fazit:<br />
Was am Freitag Nachmittag (!) hier eingeht, kann ohnehin nicht bis Dienstag bearbeitet werden. Und überhaupt:</p>
<p>Völlig frei von jeglicher Rechtskenntnis dürfen Mitarbeiter der Bußgeldstelle behaupten, ein ohne schriftliche Vollmacht eingelegter Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sei mangels nachgewiesener Vollmacht unzulässig und unwirksam und dessen Verwerfung androhen &#8211; inzidenter also auch behaupten, die anwaltliche Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung sei unzutreffend. Sie sind aber nicht verpflichtet, diese schlicht falsche Behauptungen zurückzunehmen oder gar zu bestätigen, dass der Einspruch sehr wohl formgerecht ist.</p>
<p>Interessante Rechtsauffassung des Herrn Bürgermeisters. Wir sind Behörde, wir dürfen so was?</p>
<p>Nur am Rande: Inzwischen ist der Fall beim AG Lübeck angelangt. Das Gericht hatte zu keiner Zeit Bedenken, den Einspruch als formgerecht anzusehen.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Vollmacht oder nicht Vollmacht ...]]></title>
<link>http://verteidiger.wordpress.com/2007/09/25/vollmacht-oder-nicht-vollmacht/</link>
<pubDate>Tue, 25 Sep 2007 20:12:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>verteidiger</dc:creator>
<guid>http://verteidiger.wordpress.com/2007/09/25/vollmacht-oder-nicht-vollmacht/</guid>
<description><![CDATA[Als kleiner Einstieg ein wörtliches Zitat aus einem mir vorliegenden Schreiben einer Bußgeldstelle, ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Als kleiner Einstieg ein wörtliches Zitat aus einem mir vorliegenden Schreiben einer Bußgeldstelle, das das auch bei Behörden / Staatsanwaltschaften / Gerichten bestehende Dilemma verdeutlicht:</p>
<blockquote><p>„Zwischen der Staatsanwaltschaft Lübeck und dem hiesigen Amtsgericht gibt es eine unterschiedliche Rechtsauffassung, was das Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht ausmacht. Demnach vertritt ein Großteil innerhalb der Staatsanwaltschaft, eine schriftliche Vollmacht müsse vorliegen und schickt meiner Behörde Bußgeldakten mit entsprechendem Vermerk wieder zurück. Das Amtsgericht schließt sich Ihrer Auffassung an. Das führt häufig auch zu einer unangenehmen Situation für meine Mitarbeiter/innen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Tatsächlich gibt es (außer in eng begrenzten Ausnahmefällen) keine Rechtsgrundlage dafür, eine schriftliche Verteidigervollmacht vorzulegen, vgl. <a TARGET="_blank" HREF="http://www.ra-melchior.de/vollmacht.html">hier</a>.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>

</channel>
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