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	<title>gaspreiserhohung &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
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	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "gaspreiserhohung"</description>
	<pubDate>Sun, 06 Dec 2009 08:35:44 +0000</pubDate>

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<title><![CDATA[BGH: Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag ]]></title>
<link>http://heftklammer.wordpress.com/2009/07/15/bgh-unwirksame-preisanpassungsklausel-in-gasversorgungssondervertrag/</link>
<pubDate>Wed, 15 Jul 2009 09:15:43 +0000</pubDate>
<dc:creator>heftklammer</dc:creator>
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<description><![CDATA[Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag Der Bundesgerichtshof hat heute ent]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><blockquote><p>Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die folgende von einem Versorgungsunternehmen in einem Gasversorgungs-Sondervertrag verwendete Preisanpassungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist:</p>
<p>&#8220;Der Gaspreis folgt den an den internationalen Märkten notierten Ölpreisen. Insofern ist die G. (Bekl.) berechtigt, die Gaspreise … auch während der laufenden Vertragsbeziehung an die geänderten Gasbezugskosten der G. anzupassen. Die Preisänderungen schließen sowohl Erhöhung als auch Absenkung ein.&#8221;</p>
<p>In dem Verfahren streiten die Parteien um die Wirksamkeit von einseitig vorgenommenen Gaspreiserhöhungen. Der Kläger bezog von der Beklagten Erdgas zu Sonderpreiskonditionen. Dafür galten nach dem Versorgungsvertrag vorrangig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten, in denen die oben genannte Preisanpassungsklausel enthalten ist, und lediglich, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vorsehen, ergänzend die Vorschriften der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV). Die Beklagte erhöhte den Netto-Arbeitpreis zum 1. Oktober 2005 um 0,5 Cent/kWh auf 4,1 Cent/kWh und zum 1. Januar 2006 um weitere 0,5 Cent/kWh auf 4,6 Cent/kWh. Mit seiner Klage hat der Kläger die Feststellung begehrt, dass die Preiserhöhungen unwirksam seien. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen. <!--more--></p>
<p>Die dagegen gerichtete Revision des Klägers hatte Erfolg. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die von der Beklagten gegenüber dem Kläger vorgenommenen Erhöhungen der Erdgaspreise zum 1. Oktober 2005 und 1. Januar 2006 unwirksam sind, weil die Preisanpassungsregelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist und der Beklagten deshalb ein Recht zur einseitigen Änderung des Gaspreises nicht zusteht.</p>
<p>Anders als das Berufungsgericht angenommen hat, war die Beklagte nicht unmittelbar nach der &#8211; im Zeitpunkt der streitgegenständlichen Preiserhöhungen noch geltenden &#8211; Vorschrift des § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV zur Preisänderung berechtigt, weil es sich bei dem Kläger nicht um einen Tarifkunden im Sinne von § 1 Abs. 2 AVBGasV handelt. Der Senat hat entschieden, dass es für die Unterscheidung zwischen Tarifkundenverträgen im Sinne von § 10 Abs. 1 EnWG 1998, § 1 Abs. 1 AVBGasV (jetzt Grundversorgungsverträgen im Sinne von § 36 Abs. 1 EnWG 2005) und Normsonderkundenverträgen mit Haushaltskunden darauf ankommt, ob das Versorgungsunternehmen – aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers – die Versorgung zu öffentlich bekannt gemachten Bedingungen und Preisen im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften anbietet oder ob das Angebot unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit erfolgt. Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten ergibt sich eindeutig, dass der Vertrag mit dem Kläger danach als Sonderkundenvertrag einzustufen ist. Eine einseitige Preisänderung durch die Beklagte hätte deshalb nur auf der Grundlage einer wirksamen Preisanpassungsklausel erfolgen können.</p>
<p>Nach Auffassung des Senats hält allerdings eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV unverändert in einen Normsonderkundenvertrag übernimmt, also davon nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, einer Inhaltskontrolle stand. Den Vorschriften in § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV kommt insoweit eine &#8220;Leitbildfunktion im weiteren Sinne&#8221; auch im Hinblick auf Preisanpassungsklauseln in Normsonderkundenverträgen zu. Der Gesetzgeber des AGB-Gesetzes (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 AGBG, jetzt § 310 Abs. 2 Satz 1 BGB) wollte es den Versorgungsunternehmen freistellen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Sonderabnehmern entsprechend den Allgemeinen Versorgungsbedingungen auszugestalten, weil Sonderabnehmer, auch wenn sie Verbraucher sind, keines stärkeren Schutzes bedürfen als Tarifabnehmer.</p>
<p>Die Preisanpassungsklausel der Beklagten enthält aber keine unveränderte Übernahme des Preisänderungsrechts nach § 4 AVBGasV in den Sondervertrag mit dem Kläger, sondern weicht – jedenfalls bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung – in zweifacher Hinsicht zum Nachteil der Kunden der Beklagten davon ab und ist deshalb gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. § 4 AVBGasV ermöglicht die Weitergabe von gestiegenen Bezugskosten an Tarifkunden nur insoweit, als die Kostensteigerung nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird (BGHZ 172, 315; Urteil vom 19. November 2008 – VIII ZR 138/07; dazu Pressemitteilungen Nr. 70/2007 und Nr. 211/2008). Nach der Preisanpassungsklausel der Beklagten ist dagegen eine Preiserhöhung wegen gestiegener Bezugskosten auch dann zulässig, wenn sich deren Kosten insgesamt nicht erhöht haben. Außerdem geht das Preisänderungsrecht des Gasversorgungsunternehmens nach § 4 AVBGasV wegen der Bindung an billiges Ermessen mit der Rechtspflicht einher, gefallenen Gasbezugskosten nach gleichen Maßstäben wie gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen (BGHZ 176, 244, dazu Pressemitteilung Nr. 86/2008). Eine solche Verpflichtung enthält die Preisanpassungsklausel der Beklagten nicht. Danach ist die Beklagte zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet, zu bestimmten Zeitpunkten eine Preisanpassung nach gleichen Maßstäben unabhängig davon vorzunehmen, in welche Richtung sich die Gasbezugskosten seit Vertragsschluss oder seit der letzten Preisanpassung entwickelt haben.</p>
<p>Urteil vom 15. Juli 2009 &#8211; VIII ZR 225/07</p>
<p>AG Tiergarten &#8211; Urteil vom 12. Dezember 2006 – 6 C 402/06</p>
<p>LG Berlin &#8211; Urteil vom 28. Juni 2007 – 51 S 16/07</p></blockquote>
<p>BGH: <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#38;Art=pm&#38;Datum=2009&#38;Sort=3&#38;nr=48640&#38;pos=0&#38;anz=153" target="_blank">Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag </a></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[65% Gaspreiserhöhung geplant!]]></title>
<link>http://impuls2008.wordpress.com/2008/06/09/65-gaspreiserhohung-geplant/</link>
<pubDate>Mon, 09 Jun 2008 07:44:17 +0000</pubDate>
<dc:creator>impuls2008</dc:creator>
<guid>http://impuls2008.wordpress.com/2008/06/09/65-gaspreiserhohung-geplant/</guid>
<description><![CDATA[Die Verbraucher müssen sich auch beim Erdgas noch in diesem Jahr auf weitaus stärkere Preissprünge e]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><strong>Die Verbraucher müssen sich auch beim Erdgas noch in diesem Jahr auf weitaus stärkere Preissprünge einstellen als bislang erwartet.</strong> Grund ist nach Ansicht des Bundesumweltministeriums neben weitweiter Preisspekulation vor allem die umstrittene <strong>Preiskoppelung von Öl und Gas</strong>.</p>
<p><strong>&#8220;Über die bereits bekanntgewordenen 25 Prozent hinaus kann es im Herbst noch einmal eine Erhöhung des Gaspreises um bis zu 40 Prozent geben&#8221;, sagte der parlamentarische Staatssekretär Michael Müller (SPD) der &#8220;Welt am Sonntag&#8221;.</strong> <!--more--></p>
<p>Nach Ansicht Müllers gehört die Preisbindung von Öl und Gas abgeschafft. &#8220;Die Bundesregierung sollte prüfen, ob sie in Abstimmung mit der Europäischen Union eine Strategie zur Entkopplung erarbeitet, damit es zu einer kostengerechten Preisentwicklung kommt, die spekulative Überhöhungen ausschließt&#8221;, sagte der SPD-Politiker.</p>
<p><a href="http://de.today.reuters.com/news/newsarticle.aspx?type=topNews&#38;storyid=2008-06-09T045903Z_01_KOE917934_RTRDEOC_0_ENERGIE-L-GAS-DEUTSCHLAND-2ZF.xml&#38;src=rss" target="_blank">Quelle und mehr&#8230;</a></p>
<p>_______________________________________</p>
<p><strong><span style="text-decoration:underline;">Kommentar:</span></strong></p>
<p>Spätestens jetzt sollte jedem klar werden, wie krank und opportunistisch unsere Energiepolitik aufgestellt und in den letzten Jahrzehnten konsequent richtungsorientiert vertreten worden ist.  Über 20 Jahre hinweg wurde <span style="text-decoration:underline;">gegen</span> den Ausstieg aus der Atomenergie von CDU, CSU und FDP gewettert und dabei alles in der politischen Macht stehende unternommen um einen baldigen Ausstieg zu verhindern- <strong>JETZT</strong> fordert ausgerechnet Bundeswirtschaftsminster Glos die verstärkte Unterstützung von Kohlekraftwerken???&#8230;</p>
<p>Dies hörte sich <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,547003,00.html" target="_blank"><strong>noch vor Kurzem</strong> </a>ganz anders an?</p>
<p>Ich habe auch <a href="http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen/:Energieversorger-Glos-Gaspreis-Erh%F6hung-%FCberpr%FCfen/621445.html?nv=rss_all" target="_blank"><strong>diesen Bericht</strong> </a>vor einigen Tagen gelesen und mir meinen Teil dazu gedacht. Jetzt sollen also zusätzlich noch einmal 40% aufgeschlagen werden&#8230;</p>
<p>Kann man gegensätzlicher argumentieren, so wie es gerade passt und passiert?</p>
<p><strong>20 Jahre durchgepennt - aber jetzt wo dem Verbraucher (Wähler) das Wasser bis zum Halse steht, kommen die &#8220;Lösungen&#8221; von der CDU/CSU?</strong></p>
<p>Was bleibt von diesen <strong><span style="text-decoration:underline;">späten Erkenntnissen</span></strong>, wenn die Landtagswahlen in Bayern vorbei sind?</p>
<p>Ich habe diese Polit- Clowns nicht in den Bundestag gewählt und hoffe, dass deren Wählern (bei einem ordentlich kalten Hintern) im nächsten Winter endlich ein paar Frotbeulen (Lichter) aufgehen werden.</p>
<p>Dies ist exakt der gleiche Mummenschanz wie bei der Pendlerpauschale. Erst wird diese auf Initiative der CDU/CSU abgeschafft &#8230;spielt aber <span style="text-decoration:underline;">jetzt</span> vor den Landtagswahlen in Bayern wieder eine völlig gegensätzliche Rolle?</p>
<p>Ich habe mir letzten Herbst einen Kaminofen zugelegt und feuere seither hauptsächlich mit Holz, Öl erwärmt bei uns nur noch das Wasser. Der Gaspreis kann mich mal, aber wählen werde ich bei der nächsten Bundestagswahl (so wie schon bei der letzten Kommunalwahl hier in S-H, vor wenigen Wochen) was ganz anderes als in den 30 Jahren davor.</p>
<p>Soviel ist sicher.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Russland wird reich]]></title>
<link>http://silencer137.wordpress.com/2008/05/09/russland-wird-reich/</link>
<pubDate>Fri, 09 May 2008 16:14:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>Silencer</dc:creator>
<guid>http://silencer137.wordpress.com/2008/05/09/russland-wird-reich/</guid>
<description><![CDATA[Der neue Imperator Zar Ministerpräsident von Russland, Herr Putin, hat verkündet, dass Russland in 1]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Der neue <strike>Imperator</strike> <strike>Zar</strike> Ministerpräsident von Russland, Herr Putin, hat verkündet, dass Russland in 15 Jahren zu den Ländern mit dem höchsten Lebensstandard gehören wird.<br />
Wie er das finanzieren will hat er nicht gesagt.<br />
Nun, ich habe da so eine Vermutung.<br />
Das Kleine Gelbe Auto<sup>TM</sup> wird nicht auf <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Autogas">Autogas </a>umgerüstet.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Pyrrhus?]]></title>
<link>http://robertkoop.wordpress.com/2008/02/23/pyrrhus/</link>
<pubDate>Sat, 23 Feb 2008 07:59:18 +0000</pubDate>
<dc:creator>Robert Koop</dc:creator>
<guid>http://robertkoop.wordpress.com/2008/02/23/pyrrhus/</guid>
<description><![CDATA[Am Mittwoch, den 20. Februar 2008, hat das Landgericht Osnabrück entschieden, dass die drei Gaspreis]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Am Mittwoch, den 20. Februar 2008, hat das Landgericht Osnabrück entschieden, dass die drei Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Lingen zum 01.01.2005, 01.10.2005 und 01.01.2006 rechtlich in Ordnung waren. Es hob ein entgegenstehendes Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 13.11.2006 auf, gegen das die Stadtwerke Lingen Berufung eingelegt hatten. Sie finden das Urteil des Landgerichts Osnabrück <a href="http://www.koop.de/Gaspreisurteil.LGOsna.html">hier</a> im Wortlaut.
<div></div>
<div>Es ist müßig, über die juristische Überzeugungskraft der rechtskräftigen Entscheidung zu streiten. Den unterlegenen Verbraucher wird&#8217;s ärgern, die Stadtwerke werden zufrieden und erleichtert sein. Sie werden sich jetzt mit den rund 150 Verbrauchern auseinandersetzen, die ebenfalls die früheren Preiserhöhungen nicht akzeptiert haben. Die werden nachzahlen &#8220;dürfen&#8221;.</div>
<div> </div>
<div>Aktuell sehe ich aber ein viel größeres Problem: Der unglaubliche Druck der Energiemonopolisten auf alle lokalen Stromversorger, den diese zum Beispiel durch ihre Konzerntöchter ausüben, die mit vermeintlich niedrigen Preisen die kleinen Stadtwerke aus dem Markt drängen. In Lingen gibt es inzwischen Hunderte von Kunden, die aus diesem Grund &#8220;ihren&#8221; Stadtwerken den Rücken gedreht haben, weil es eben woanders billiger ist, nämlich bei den Großkonzernen. Dabei lass&#8217; ich die Anbieter einmal außen vor, die Ökostrom verkaufen.</div>
<p>Dieser Billigdruck ist nicht alles: Bisher verdienen (nicht nur die Lingener) Stadtwerke ihr Geld vor allem über das Verteilnetz. Der fehlende Preisdruck sicherte dabei das Überleben der Stadtwerke. Nun aber verordnete die Bundesnetzagentur eine deutliche Senkung der Durchleitungsgebühren. Das senkt die Gewinne. Weil auch die Stadtwerke Lingen im Verbund mit defizitären Verkehrsgesellschaften oder den Bädern stehen, entstehen Rentabilitätsprobleme. Fachleute rechnen damit, dass dadurch in den kommenden Jahren viele Stadtwerke vom Markt verschwinden. Ein Hauptproblem liegt dabei in der fehlenden Energieerzeugung. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) sagt, dass nur rund 150 Stadtwerke nennenswerte eigene Stromkapazitäten besitzen. Die Anderen sind auf Lieferungen der Energiemonopolisten E.on, RWE, EnBW und Vattenfall angewiesen. Die wiederum sind oft auch an den Stadtwerken beteiligt &#8211; in Lingen der RWE-Konzern mit 40 %. Und sie machen -s.o.- mit ihren Billigtöchtern auch noch Konkurrenz. 
<div>Also gleich von drei Seiten bedrohen die Großkonzerne die lokalen Stadtwerke, auch die Stadtwerke Lingen.  Das Urteil des Landgerichts Osnabrück gibt auf diese Bedrohungen naturgemäß keine Antwort. Die Verbraucher fragen doch nicht, ob die Preiserhöhung Nr. 2 im Jahr 2005 rechtlich in Ordnung war. Sie wollen wissen: &#8220;Warum soll ich die Energie bei meinen Stadtwerken kaufen, wenn ich sie woanders billiger beziehen kann?&#8221; Mit ihrer Antwort auf diese Frage müssen die Stadtwerke Lingen Kunden überzeugen und so ihre Existenz für das Gemeinwohl sichern. </div>
<div> </div>
<div>Dabei reicht die einfache Feststellung nicht mehr aus, dass der Gewinn der Stadtwerke doch der Treibstoff eines lokalen Netzes ist, der die Lebensqualität in unserer Stadt erhöht und so allen Lingenern zugute kommt. Also ist jetzt die Politik gefragt: &#8220;Welche Stadtwerke wollen wir, wenn wir überhaupt Stadtwerke wollen? Welchen Ordnungsrahmen stellen wir zur Verfügung? Sind die RWE als 40%-Mitgesellschafter dafür der richtige Partner? Was machen wir aktiv für den Erhalt der Stadtwerke?&#8221;</div>
<div><br class="webkit-block-placeholder" /></div>
<div>Es sind also beileibe keine Rechtsfragen, die ganz groß auf der Tagesordnung stehen. Genau das aber macht sie so dringend. Ohne kluge und schnelle Antworten wird man in Lingen, fürchte ich, bald über den 20. Februar 2008 als Tag des Königs <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Pyrrhussieg">Pyrrhus</a> reden.</div>
</div>]]></content:encoded>
</item>

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