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	<title>geert-mackenroth &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://en.wordpress.com/tag/geert-mackenroth/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "geert-mackenroth"</description>
	<pubDate>Fri, 04 Dec 2009 20:53:54 +0000</pubDate>

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<title><![CDATA[Sachsensumpf ]]></title>
<link>http://waehler.wordpress.com/2009/07/29/kewtezeue/</link>
<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 20:59:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>waehler</dc:creator>
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<description><![CDATA[” Wer kämpft, Gewinnt “ Ermittlungsverfahren  gegen Justizminister  _________________________ ______]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><a href="http://waehler.wordpress.com/files/2009/07/28-07-2009-olg-unterbringung.jpg" target="_blank"><strong>” Wer kämpft, Gewinnt “</strong></a> <strong><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-64" title="Frank März 2009" src="http://waehler.wordpress.com/files/2009/07/frank-marz-20094.jpg?w=138" alt="Frank März 2009" width="138" height="150" /></strong></p>
<p><span style="color:#ff0000;"><em>Ermittlungsverfahren  gegen Justizminister  <span style="color:#ffffff;">_________________________ ____________</span>OLG Dresden  Beschluss<br />
</em></span></p>
<p><strong><a href="http://waehler.wordpress.com/files/2009/07/ermittlungsverfahren-mackenroth.jpg" target="_blank">” Wer verliert, kämpfte mit den falschen, gesetzwidrigen  Mitteln&#8221;</a><span style="color:#ffffff;">__________</span><a href="http://waehler.wordpress.com/files/2009/07/28-07-2009-olg-dresden-zu-unterbringung-madani2.pdf" target="_blank"><span style="color:#ff0000;">PDF</span> Menschen<span style="color:#ff0000;">UN</span>würde</a><br />
</strong></p>
<p><span style="color:#ff0000;"> </span></p>
<p><a href="http://www.radiolausitz.net/index.php?newsID=56502&#38;view=news"><strong>Demokratie</strong></a></p>
<p>Politisch sehr interessiert und mit eigenen Vorstellungen, wie man “Leben gestalten” kann, lese ich auch die Blog’s von Politikern, die sich in Kürze  in die Länderparlamente, bzw. in den Reichstag  wählen lassen wollen. Google machts möglich, dass man sie auch schnell findet, die Parlamentarier mit eigenem Blog im Netz. Und, was sind sie doch alles für GUUUTE Demokraten.  Nachdem mich Google zum sächsischen <a href="http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Geert_Mackenroth">Justizminister Geert Mackenroth</a> lotste, entschloss ich mich heute morgen ganz spontan,  nachdem ich gestern einen Kommentar auf seinem Blog  geschrieben hatte, der aber heute noch nicht veröffentlicht ist, einen Blog zu eröffnen, der genau diese ” Verarsche” der Meinungsbildung  ” knallhart “an die Wand stellt”.</p>
<p>Zugegeben, gerade ihn kann ich absolut seit Jahren nicht mehr ab. Ich beschäftige mich sehr mit dem Begriff <a href="http://eckstein.foren-city.de/">Menschenwürde</a>. Und so “rasselte” ich auch schon mit ihm auf “Oberlandesgerichtsebene” aufeinander. Er mußte, aufgrund OLG-Beschluss die <a href="http://www.agape24.de/smf_forum/index.php?topic=133.0">Menschenunwürdige Unterbringung von Strafgefangenen  in Sachsen </a>“abstellen”.  Die <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/37/466617/text/" target="_blank">Kloodeckelzeit</a> ist abgelaufen.  Nun ist mal wieder der Zeitpunkt gekommen, dass die Öffentlichkeit zur rechten zeit massiv informiert werden muß.  Es ist wieder so weit, dass sogar  &#8211; mal wieder- Strafanzeige gegen ihn gestellt werden musste. Auch durch mich selbst, sowie gegen den Generalstaatsanwalt Dresden und einen Oberstaatsanwalt  in Görlitz. Sachsensumpf hin- Sachsensumpf her – Über den Kloodeckel konnte man ja noch lachen.</p>
<p>Doch nun ist in Görlitz endgültig Schluss mit Lustig.  Die Menschenwürde eines Iraners, der auch Deutscher ist wird auch ganz bewußt durch <a href="http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Geert_Mackenroth">Geert Mackenroth, dem noch amtierenden Justizminister</a> – dem Generalstaatsanwalt in Dresden, besonders von einem Oberstaatsanwalt in Görlitz, Familienrichter, Vormundschaftsgericht und Landgericht mit globigen Stiefeln getreten.</p>
<p><span style="color:#ff0000;">Gibts nicht, Gibt’s in Sachsen nicht. Es passierte und passiert. Und damit es aufhört, darum existiert dieser Blog. Dies ohne den Anspruch, ewig existieren zu müssen. </span></p>
<p>Frank Gottschlich  Hradek/Görlitz</p>
<p>Der Start und  die  “Bitte”  Für denInteressierten,  heute eine  Einleitung die unglaublich scheint. <strong> 1 Richter</strong> des Amtsgerichts Görlitz und <strong>3 (Drei) Richter</strong> des Landgerichts Görlitz bekommen von <strong>drei Richter</strong> des Oberlandesgericht Dresden “erzählt” per Beschluß, dass ihre Rechtsauffassung nichts, aber auch gar nichts taugt. In dieses Thema werde ich mich noch hier an dieser Stelle vertiefen.<a href="http://goerlitz-justiz.foren-city.de/"> </a></p>
<p><a href="http://goerlitz-justiz.foren-city.de/">Ein Justizskandal ersten Ranges. Ja, Herr Justizminister</a>, WIR  sagten es Ihnen schon des öfteren. Packen’s ein. Gehn’s nach Hause.  Und nehmen’s bitt schön,  den <a href="http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Sebastian_Matthieu">Herrn Oberstaatsanwalt</a> mit.</p>
<p><a href="http://goerlitz-justiz.foren-city.de/topic,32,-alles-hat-seine-zeit.html#93" target="_blank">Alles hat seine Zeit (!) </a> Wir haben da so einige böse Tatsachen,  die demnächst genau an dieser Stelle hier veröffentlicht werden. Sogar einem Justizminister muss es seltsam vorkommen.. was der Link verbirgt. Später dann die unglaubliche Wahrheit(en).</p>
<p>.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Töten nicht ohne Lizenz]]></title>
<link>http://madrasaoftime.wordpress.com/2009/07/05/toten-nicht-ohne-lizenz/</link>
<pubDate>Sun, 05 Jul 2009 13:51:30 +0000</pubDate>
<dc:creator>Time</dc:creator>
<guid>http://madrasaoftime.wordpress.com/2009/07/05/toten-nicht-ohne-lizenz/</guid>
<description><![CDATA[Wenn Linken etwas nicht gefällt, hantieren sie gerne mit dem Vorwurf, etwas sei &#8220;illegal]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p style="text-align:justify;"><em>Wenn Linken etwas nicht gefällt, hantieren sie gerne mit dem Vorwurf, etwas sei &#8220;illegal&#8221;: die NATO-Bombardements Jugoslawiens zB. oder aber auch das Engagement der Bundeswehr in Afghanistan. Mit diesem Phänomen setzte sich am 2. Juli der sächsische Justizminister und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Geert Mackenroth (CDU) in der FAZ auseinander.</em><br />
_____</p>
<p style="text-align:justify;"><strong>Die deutschen Soldaten müssen auch im Ausland die Grundrechte beachten. Aber am Hindukusch gelten nicht die gleichen Maßstäbe wie hierzulande.</strong></p>
<p style="text-align:justify;">Stellen Sie sich vor, Soldaten der Bundeswehr stoßen bei einer Routinepatrouille auf einen afghanischen Terroristen der Al Qaida und übergeben ihn den afghanischen Polizeibehörden, die ihn inhaftieren. Wäre das rechtswidrig? Einige sind dieser Meinung. Sie vertreten die Auffassung, das Handeln staatlicher Stellen im Ausland müsse denselben grundrechtlichen Anforderungen genügen wie im Inland; dies gelte sowohl für den Bundesnachrichtendienst als auch für die Bundeswehr als Teil einer international operierenden Interventionsarmee. Diese Forderung ist auf den ersten Blick bestechend einfach &#8211; auf den zweiten Blick erweist sie sich jedoch als deutlich zu schlicht.</p>
<p style="text-align:justify;">Führt man diesen Gedanken nämlich weiter, kommt man zu dem Ergebnis, dass die Bundeswehrsoldaten nicht nur &#8211; wozu sie bereits völkerrechtlich verpflichtet sein können &#8211; eine menschenrechtswidrige Behandlung des Festgenommenen durch die afghanische Polizei zu verhindern hätten. Bei Anwendung des Grundgesetzes wäre die Festnahme und Übergabe des Terroristen zum Zwecke seiner Inhaftierung unzweifelhaft ein Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2, Artikel 104 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes), der nur aufgrund und nach den Vorgaben eines Gesetzes zulässig wäre. Nach Artikel 104 Absatz 2 wäre unverzüglich, spätestens nach 48 Stunden, eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Der Richter hätte dem Festgehaltenen die Gründe seiner Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben (Artikel 104 Absatz 3). Geht man davon aus, dass sich auch seine weitere Behandlung nach deutschem Recht zu richten hat, müsste er bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung von Strafgefangenen gesondert untergebracht werden, nach seiner Aufnahme wäre er &#8211; gegebenenfalls mittels eines Hinweisblattes &#8211; über seine Rechte zu belehren und zu befragen, ob dringende Maßnahmen sozialer Hilfe nötig sind. Ihm wäre anstaltseigener Lesestoff in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen, und er hätte das Recht, sich gegen Anordnungen und Maßnahmen zu beschweren. Denn dies sind die Vorschriften der Untersuchungshaftvollzugsordnung, an denen sich Freiheitsbeschränkungen in Deutschland auszurichten haben. Es spricht &#8211; bei aller positiver Entwicklung in Afghanistan &#8211; jedenfalls derzeit wenig dafür, dass das afghanische Rechtswesen diese Voraussetzungen erfüllen kann.</p>
<p style="text-align:justify;">Nach der eingangs geschilderten Logik führt dies zur Rechtswidrigkeit der Festnahme durch deutsche Soldaten. Afghanistan müsste entweder sofort die deutsche Rechtsordnung übernehmen, oder der Terrorist müsste nach Deutschland verbracht oder laufengelassen werden. Keine dieser Varianten ist realistisch. Weil die Soldaten dennoch weiter nach Terroristen wie Bin Ladin suchen, bewegen sie sich &#8211; ebenso wie die Agenten des Bundesnachrichtendienstes, die im Rahmen der Terrorismusabwehr im Ausland observieren &#8211; nach Auffassung etwa des rechtspolitischen Sprechers der Linken im Bundestag, Wolfgang Neskovic, &#8220;tagtäglich in der Illegalität&#8221;. Da es völkerrechtlich nicht verboten sei, Angehörigen fremder Staaten dieselben Rechte zu gewähren wie eigenen Staatsangehörigen, sei die Bundesrepublik hierzu auch verpflichtet. Warum das so sein soll, bleibt im Unklaren. Stattdessen wird die Ausgangsaussage relativiert: Bei &#8220;Schutzrechten oder Leistungspflichten, die aus Grundrechten abgeleitet werden&#8221;, soll keine Grundrechtsbindung bestehen. Aber warum eigentlich nicht, sofern die Leistung nicht die völkerrechtliche Souveränität des anderen Staates tangiert? Dass Grundrechte nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat sind, sondern auch Rechte auf Teilhabe an bestimmten staatlichen Leistungen gewähren und dem Staat Schutzpflichten auferlegen, gehört heute zum juristischen Allgemeingut. Und diese Funktion der Grundrechte ist derjenigen als Abwehrrecht keineswegs nachrangig, sondern gleichberechtigt. Warum sollen in unserem Beispielsfall die Soldaten einerseits nur dann zur Festnahme des Terroristen berechtigt sein, wenn sie sicher sein können, dass er spätestens nach 48 Stunden einem Richter vorgeführt wird, andererseits aber nicht zu seinem Schutz verpflichtet sein, wenn andere ihn in der Haft vielleicht mit dem Tode bedrohen?</p>
<p style="text-align:justify;">Gerade bezogen auf deutsche Streitkräfte, die an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe wie in Afghanistan beteiligt sind, drängt sich eine Grundrechtsbindung keinesfalls auf. Der Geltungsbereich der Grundrechte deckt sich mit dem Wirkungsbereich deutscher Staatsgewalt. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel daran, ob die für eine Isaf-Truppe tätigen Bundeswehrsoldaten überhaupt deutsche Staatsgewalt ausüben. Sie handeln nicht für die Bundesrepublik, sondern im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne von Artikel 24 Absatz 2. Werden deutsche Streitkräfte als nationale Einheiten der Befehlsgewalt eines solchen Sicherheitssystems unterstellt, liegt hierin gerade eine Beschränkung der Hoheitsrechte des Bundes. Status und Rechte der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe richten sich nach den zwischen der Nato und der Regierung von Afghanistan getroffenen Vereinbarungen.</p>
<p style="text-align:justify;">Der Bundesnachrichtendienst hingegen übt hoheitliche Gewalt der Bundesrepublik aus. Da die Wirkung des Artikel 1 Absatz 3 (&#8220;Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.&#8221;) sich nicht allein auf das Bundesgebiet erstreckt, sondern über dieses hinausgeht, kann ein durch die Grundrechte des Grundgesetzes vermittelter Schutz ausländischer natürlicher Personen gegenüber im Ausland durchgeführten Maßnahmen des BND durchaus in Betracht kommen. Dieser gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nicht uneingeschränkt; entscheidend für den Grundrechtsschutz bei auslandsbezogenen Sachverhalten sind das betroffene Grundrecht und dessen Auslegung.</p>
<p style="text-align:justify;">Aus diesen Erwägungen heraus können wir gerade nicht jedes deutsche staatliche Handeln im Ausland einfach denselben grundrechtlichen Bindungen unterwerfen. Unbestritten ist, dass die Grundrechtsbindung der deutschen Staatsgewalt nicht an den deutschen Staatsgrenzen endet. Allgemeingültige Antworten für die Geltung sämtlicher Grundrechte bei allen grenzüberschreitenden Sachverhalten gibt es nicht. Artikel 1 Absatz 3 ist zwar der Ausgangspunkt der Überlegungen, aber darin erschöpft sich die Aussage des Grundgesetzes zu Sachverhalten mit Auslandsberührung eben nicht. Zum einen ist zu beachten, dass das Grundgesetz durchaus Differenzierungen und Aussagen zu auslandsbezogenen Sachverhalten enthält. So gelten eine Reihe von Grundrechten, zum Beispiel Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit &#8211; diejenigen, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes für besonders sensibel hielten &#8211; nur für Deutsche, nicht dagegen für Ausländer. Und ausländische juristische Personen können sich überhaupt nicht auf Grundrechte berufen. Zum zweiten lässt sich aus einer Reihe von Grundgesetzbestimmungen das Postulat der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes herleiten. Ihm kommt die Bedeutung einer Auslegungsrichtlinie zu, die nicht nur bei der Auslegung einfachen Rechts, sondern eben auch bei der Interpretation des Grundgesetzes selbst beachtet werden muss. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht hervorgehoben, dass das Verfassungsrecht mit dem Völkerrecht abgestimmt werden und die räumliche Reichweite für jede Verfassungsbestimmung differenziert bestimmt werden muss. Staatliches Recht und Völkerrecht sind mit den Erfordernissen der internationalen Gemeinschaft in ihrer Verbindung und Wechselwirkung zu sehen.</p>
<p style="text-align:justify;">Dieses Zusammenspiel verbietet undifferenziert-schlichte Antworten. Dementsprechend differenzierend und vorsichtig ist die bisherige Rechtsprechung. Dabei ist das von einigen beklagte Fehlen einer geschlossenen Theorie zur Grundrechtsanwendung bei auslandsbezogenen Sachverhalten nicht nur der Vielgestaltigkeit dieser Sachverhalte geschuldet, die von der Zustellung eines ausländischen familiengerichtlichen Urteils über die grenzüberschreitenden Emissionen eines genehmigten Kraftwerks bis zu unserem Beispielfall reichen, sondern nicht zuletzt auch der rasanten Entwicklung, mit der sich die internationalen &#8211; staatlichen und privaten &#8211; Verflechtungen wie auch die Bedrohungsszenarien und mit ihnen die deutschen Aktivitäten im Ausland entwickeln.</p>
<p style="text-align:justify;">Wer will, dass Deutschland als gleichberechtigtes Glied in der Staatengemeinschaft auftritt und Verantwortung in der Welt übernimmt, wer will, dass Deutschland sich und andere Staaten so gut als möglich vor internationalen Bedrohungen schützt, der muss sich diesen schwierigen Fragen und Abwägungen stellen und darf sich nicht mit einfachen Antworten zufriedengeben. Die auch hier zu beobachtende Globalisierung sollte vielmehr gerade den Blick dafür öffnen, dass auch auf dem Gebiet der Grundrechte der ausschließlich nationalstaatlich ausgerichtete Blickwinkel zu beschränkt ist. Es sei denn natürlich, das internationale Engagement Deutschlands soll grundsätzlich in Frage gestellt werden. Den Grundrechten erweist man damit freilich einen Bärendienst.</p>
<p style="text-align:justify;">______</p>
<p style="text-align:justify;"><em>Unter <a href="http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~E24367F2BF45244AE88268D933224C575~ATpl~Ecommon~Scontent.html">(1)</a> gibt Eckard Lohse <a href="http://www.faz.net/s/RubD87FF48828064DAA974C2FF3CC5F6867/Doc~EA51F26F4D2414424B25534D1FBCFA35C~ATpl~Ecommon~Scontent.html">(2)</a> einen Überblick über das Thema. In der heutigen FAZ berichtet er auch über die morgige, erstmalige &#8220;Ehrenkreuz für Tapferkeit&#8221;-Verleihung an vier deutsche Afghanistan-Veteranen:</em></p>
<p style="text-align:justify;">_____</p>
<p style="text-align:justify;">Morgen ist es so weit. Um 13.30 Uhr werden im Bundeskanzleramt erstmals vier Bundeswehrsoldaten mit dem neugeschaffenen &#8220;Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit&#8221; ausgezeichnet. Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich wird das machen, an ihrer Seite wird sie Verteidigungsminister Franz Josef Jung haben. Die Bundesregierung hüllt sich in Schweigen über die Identität der Soldaten und den Grund der Auszeichnung. Einiges ist gleichwohl bekanntgeworden. Was ist das für die Bundeswehr von heute &#8211; &#8220;Tapferkeit&#8221;? Ausgezeichnet werden vier Soldaten, die im vergangenen Herbst beim Fallschirmjägerbataillon 263 in Zweibrücken dienten und in den Afghanistan-Einsatz gingen. Nachdem einer ihrer Kameraden bei einem Selbstmordanschlag schwer verwundet worden war und sein Fahrzeug brannte, standen sie ihm bei, obwohl sie unter Beschuss waren. Die Gefahr erhöhte sich noch dadurch, dass sich in der Nähe des brennenden Fahrzeugs Munition befand, die zu explodieren drohte. Das geschah in der Nähe von Kundus. Verteidigungsminister Jung hat das &#8220;Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit&#8221; mit einem Erlass vom 16. Oktober 2008 eingeführt. Bislang gab es Ehrenmedaillen und Ehrenkreuze, die &#8220;für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen&#8221; in der Regel nach einer bestimmten Dienstzeit verliehen wurden.</p>
<p style="text-align:justify;">Mit der Auszeichnung für Tapferkeit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass immer mehr deutsche Soldaten in Kampfsituationen geraten. Drei Voraussetzungen für die Auszeichnung werden formuliert: &#8220;Angstüberwindendes, mutiges Verhalten bei außergewöhnlicher Gefährdung für Leib und Leben mit Standfestigkeit und Geduld, um den militärischen Auftrag zu erfüllen.&#8221; Oder: &#8220;Herausragendes Führungsverhalten in einer konkreten Gefährdungssituation.&#8221; Oder: &#8220;Selbständiges, entschlossenes und erfolgreiches Handeln in einer ungewissen Situation.&#8221; Es genügt, wenn eine der drei Bedingungen erfüllt ist. Die Definitionen passen auch auf die erfolgreiche Bekämpfung eines militärischen Gegners. Es kann also auch für Verhalten beim Angriff das Ehrenkreuz verliehen werden. Die Tapferkeit muss über das von Soldaten ohnehin erwartete Normalmaß hinausgehen.</p>
<p style="text-align:justify;"><em>Time am 5. Juli 2009</em></p>
<p style="text-align:justify;">____</p>
<p style="text-align:left;">(1) <a href="http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~E24367F2BF45244AE88268D933224C575~ATpl~Ecommon~Scontent.html">http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~E24367F2BF45244AE88268D933224C575~ATpl~Ecommon~Scontent.html</a></p>
<p style="text-align:left;">(2) <a href="http://www.faz.net/s/RubD87FF48828064DAA974C2FF3CC5F6867/Doc~EA51F26F4D2414424B25534D1FBCFA35C~ATpl~Ecommon~Scontent.html">http://www.faz.net/s/RubD87FF48828064DAA974C2FF3CC5F6867/Doc~EA51F26F4D2414424B25534D1FBCFA35C~ATpl~Ecommon~Scontent.html</a></p>
<p style="text-align:left;">_____</p>
<p style="text-align:justify;"><em>PS: License to kill&#8230; nachdenklich bis kritisch und mehr im Allgemeinen reflektierte Bob Dylan das Thema 1983 auf seinem Album &#8220;Infidels&#8221;, und er scheint seinerzeit andere Schlußfolgerungen gezogen zu  haben als ich heute, aber meine Freunde bleiben meine Freunde, auch wenn wir mal unterschiedlicher Auffassung sind. Ein mE. sehr schöner Song, hier der Text:</em></p>
<p style="text-align:justify;"><strong>License To Kill</strong></p>
<p style="text-align:left;">Man thinks &#8217;cause he rules the earth he can do with it as he please<br />
And if things don&#8217;t change soon, he will.<br />
Oh, man has invented his doom,<br />
First step was touching the moon.</p>
<p style="text-align:left;">Now, there&#8217;s a woman on my block,<br />
She just sit there as the night grows still.<br />
She say who gonna take away his license to kill?</p>
<p style="text-align:left;">Now, they take him and they teach him and they groom him for life<br />
And they set him on a path where he&#8217;s bound to get ill,<br />
Then they bury him with stars,<br />
Sell his body like they do used cars.</p>
<p style="text-align:left;">Now, there&#8217;s a woman on my block,<br />
She just sit there facin&#8217; the hill.<br />
She say who gonna take away his license to kill?</p>
<p style="text-align:left;">Now, he&#8217;s hell-bent for destruction, he&#8217;s afraid and confused,<br />
And his brain has been mismanaged with great skill.<br />
All he believes are his eyes<br />
And his eyes, they just tell him lies.</p>
<p style="text-align:left;">But there&#8217;s a woman on my block,<br />
Sitting there in a cold chill.<br />
She say who gonna take away his license to kill?</p>
<p style="text-align:left;">Ya may be a noisemaker, spirit maker,<br />
Heartbreaker, backbreaker,<br />
Leave no stone unturned.<br />
May be an actor in a plot,<br />
That might be all that you got<br />
&#8216;Til your error you clearly learn.</p>
<p style="text-align:left;">Now he worships at an altar of a stagnant pool<br />
And when he sees his reflection, he&#8217;s fulfilled.<br />
Oh, man is opposed to fair play,<br />
He wants it all and he wants it his way.</p>
<p style="text-align:left;">Now, there&#8217;s a woman on my block,<br />
She just sit there as the night grows still.<br />
She say who gonna take away his license to kill?</p>
<p style="text-align:justify;">_____</p>
<p style="text-align:left;"><em>Hier die Studioaufnahme:</em></p>
<p style="text-align:left;"><a href="http://www.youtube.com/watch?v=kc7CTBoC_yo">http://www.youtube.com/watch?v=kc7CTBoC_yo</a></p>
<p style="text-align:left;"><em>Hier eine Performance in Prag 1995:</em></p>
<p style="text-align:left;"><a href="http://www.youtube.com/watch?v=KZ0UJYGRkA8">http://www.youtube.com/watch?v=KZ0UJYGRkA8</a></p>
<p style="text-align:justify;"> </p>
</div>]]></content:encoded>
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