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	<title>gerichtsurteile &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://en.wordpress.com/tag/gerichtsurteile/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "gerichtsurteile"</description>
	<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 09:01:10 +0000</pubDate>

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<title><![CDATA[Dubai Immobilien - Zwangsvollstreckungen - Barclays Plc gewinnt in Gerichtsverfahren]]></title>
<link>http://7starsdubai.wordpress.com/2010/01/12/dubai-immobilien-zwangsvollstreckung-gerichtsurteil/</link>
<pubDate>Tue, 12 Jan 2010 20:57:57 +0000</pubDate>
<dc:creator>7starsdubai</dc:creator>
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<description><![CDATA[original Wirtschaftsblatt at Die Bank Barclays Plc hat vor einem Gericht des Emirats die ersten Geri]]></description>
<content:encoded><![CDATA[original Wirtschaftsblatt at Die Bank Barclays Plc hat vor einem Gericht des Emirats die ersten Geri]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Skurrile Klagen von Urlaubern]]></title>
<link>http://mareilu.wordpress.com/2009/11/06/skurrile-klagen-von-urlaubern/</link>
<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 09:50:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>mareilu</dc:creator>
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<description><![CDATA[Hier findet eine lustige Auswahl an Klagen oder Beschwerden von Urlaubern&#8230;.. ein paar sind ech]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Hier findet eine lustige Auswahl an Klagen oder Beschwerden von Urlaubern&#8230;.. ein paar sind echt dumm &#8211; das sollten die Urlauber sich das nächste Mal überlegen, ob sie nicht besser einfach zu Hause im Garten Urlaub machen <img src='http://s.wordpress.com/wp-includes/images/smilies/icon_biggrin.gif' alt=':D' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Ein Deutscher wollte während seiner Pauschalreise auf Bali einen Vulkan erklimmen. Eine gute Gelegenheit, seine Waren anzubieten, fand ein heimischer Händler. Nur leider nahm ihm der Urlauber nichts ab, doch der Händler ließ nicht locker: Er drängte und bedrängte, bis der Urlauber stürzte &#8211; und seinen Reiseveranstalter verklagte. Dieser hätte dafür sorgen müssen, dass er beim Aufstieg nicht belästigt wird. Das fand das Landgericht Frankfurt nicht</p>
<p>Einer deutschen Familie waren die Wellen während ihres Luxusschnorchelurlaubs auf den Seychellen zu hoch. Sie klagten. Doch das Landgericht Hannover meinte, dass Reiseveranstalter nicht wegen schlechten Wetters zahlen müssten &#8211; auch wenn das Tauchen im 27.000 Euro teuren Urlaub nicht möglich war</p>
<p>Von seiner luxuriösen Safari-Lodge in Afrika aus hatte ein Gast einen sichtlich erregten Elefantenbullen erspäht. Im Nachhinein jammerte der Urlauber über entgangene Flitterwochen-Freuden: Der Anblick der &#8220;zügellosen Bestie&#8221; hätte ihm das Gefühl gegeben, unzureichend ausgestattet zu sein.</p>
<p>Ein weiblicher Gast drohte damit, die Polizei zu rufen: Sie sei vom Hotelpersonal in ihrem Zimmer eingesperrt worden. Wie sich herausstellte, hatte sie das innen hängende &#8220;Do not disturb&#8221;-Schild als Warnung missverstanden, auf ihrem Zimmer zu bleiben.</p>
<p>&#8220;Der Strand war zu sandig&#8221; lautete die Klage eines anderen Reisenden.</p>
<p>Auch diese Urlauber hatten Probleme mit dem Strand:<br />
&#8220;Der Sand sah ganz anders aus als im Prospekt. Ihr Bild zeigt gelben Sand, tatsächlich aber war er weiß.&#8221;</p>
<p>Der Gast einer Hotelkette in Australien beschwerte sich darüber, dass seine Suppe zu dickflüssig und außerdem zu würzig gewesen sei. Kein Wunder, er hatte die Suppenschüssel mit der Soßenterrine verwechselt.</p>
<p>Eine tierische Überraschung erlebte diese britische Familie:<br />
&#8220;Niemand hatte uns gesagt, dass im Meer Fische sein würden. Die Kinder waren geschockt.&#8221;</p>
<p>Hier hatte es die Hotelleitung offenbar besonders gut gemeint &#8211; mit gravierenden Folgen.</p>
<p>&#8220;Mein Verlobter und ich hatten ein Zimmer mit zwei Einzelbetten gebucht. Im Hotel aber war ein Zimmer mit Doppelbett reserviert. Ich mache nun Sie dafür verantwortlich, dass ich schwanger bin. Hätten wir das von uns gewünschte Zimmer bekommen, wäre das nicht passiert.&#8221;</p>
<p>&#8220;Wir mussten draußen Schlange stehen &#8211; ohne Klimaanlage!&#8221;</p>
<p>&#160;</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.sueddeutsche.de/,ra17m1/reise/65/493412/bilder/">SZ</a></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Heizkosten und ALG II]]></title>
<link>http://linkehilfewiesbaden.wordpress.com/2009/10/12/heizkosten-und-alg-ii/</link>
<pubDate>Mon, 12 Oct 2009 10:35:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>Beratungsteam</dc:creator>
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<description><![CDATA[Mit seiner Entscheidung vom 2. Juli 2009 (B 14 AS 36/08 R) hat der 14. Senat des Bundessozialgericht]]></description>
<content:encoded><![CDATA[Mit seiner Entscheidung vom 2. Juli 2009 (B 14 AS 36/08 R) hat der 14. Senat des Bundessozialgericht]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Europäischer Menschenrechtsgerichtshof schützt erneut die Religionsfreiheit der Scientology Kirche in Russland]]></title>
<link>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2009/10/01/europaischer-menschenrechtsgerichtshof-schutzt-erneut-die-religionsfreiheit-der-scientology-kirche-in-russland/</link>
<pubDate>Thu, 01 Oct 2009 17:55:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>Roman</dc:creator>
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<description><![CDATA[Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte hat heute einstimmig zu Gunsten zweier religiöser Grupp]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte hat heute einstimmig zu Gunsten zweier religiöser Gruppierungen der Scientology Kirche in Russland entschieden. Das Gericht befand, dass sie einen Anspruch darauf haben, als religiöse Gemeinschaften gemäss russischem Recht eingetragen zu werden.</p>
<p>Das Urteil entschied, dass die Gründer der Scientology Kirchen in Surgut und Nizhnekamsk das Recht auf Religions- und Vereinigungsfreiheit gemäss Artikel 9 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention haben.</p>
<p>In seinen Urteilsgründen heißt es, das Gericht &#8220;stellte fest, dass die Antragsteller nicht die Möglichkeit hatten, Anerkennung und effektive Wahrnehmung ihrer Rechte auf Religions- und Vereinigungsfreiheit in irgendeiner organisierten Form zu erhalten. Der erste Antragsteller konnte die Eintragung der Scientology-Gruppierung als nicht-religiöse Rechtsperson nicht erreichen, da die russischen Behörden sie als eine religiöse Gemeinschaft ansahen. Die Anträge auf Registrierung als religiöse Gemeinschaft &#8211; eingereicht vom ersten und zweiten Antragsteller als Gründungsmitglieder ihrer jeweiligen Gruppierung und auch im Namen des dritten Antragstellers &#8211; wurden unter Hinwies auf die ungenügende Bestandszeit der Gruppierungen* abgelehnt. Im Endergebnis gewährte der eingeschränkte Status einer religiösen Gruppierung &#8211; zu dem sie berechtigt waren und im Rahmen dessen der dritte Antragsteller existierte &#8211; ihnen keinerlei praktische oder wirksame Vorteile, da solch einer Gruppierung die Rechtsfähigkeit, Eigentumsrechte und die rechtliche Möglichkeit, die Interessen ihrer Mitglieder zu schützen, vorenthalten wurde und sie auch ernsthaft in der Wahrnehmung der grundlegendsten Aspekte ihrer religiösen Funktionen behindert wurde. Dementsprechend befindet das Gericht, dass die Rechte der Antragsteller aus Art. 9 [Religionsfreiheit], interpretiert im Lichte von Art. 11 [Vereinigungsfreiheit] beeinträchtigt wurden.&#8221;</p>
<p>Im Einklang mit der früheren Entscheidung des Gerichtshofs zugunsten des Anspruchs der Scientology Kirche Moskau, als religiöse Gemeinschaft gemäß dem russischen Religionsgesetz eingetragen zu werden, repräsentieren diese neuen Fälle richtungsweisende Urteile, welche die Religionsfreiheit und Vereinungsfreiheit für Scientologen und Menschen aller Glaubensrichtungen in allen 47 Mitgliedsländern des Europarates garantieren.</p>
<p>Der Gerichtshof stellte abschließend fest: &#8220;Im Lichte der vorgenannten Erwägungen stellt das Gericht fest, dass die Beeinträchtigung der Rechte der Antragsteller auf Religions- und Vereinigungsfreiheit nicht &#8220;in einer demokratischen Gesellschaft notwendig&#8221; war. Demgemäss liegt eine Verletzung von Artikel 9 der Konvention, interpretiert im Lichte von Artikel 11, vor.&#8221;</p>
<p>Nina de Kastro, Pressesprecherin der Scientology Kirche Russland, lobte die Entscheidung des Gerichts mit den Worten: &#8220;Dieses Urteil bestätigt nicht nur die Rechte der Scientology Kirchen in Russland, sondern stellt auch eine wichtige Präzedenzentscheidung dar, welche die Rechte aller religiösen Gemeinschaften in ganz Europa schützt.&#8221;</p>
<p>Auch die russische Scientology Kirche in St. Petersburg hat aufgrund ähnlicher diskriminierender Schikanen im Zusammenhang mit ihrer Eintragung als Religionsgemeinschaft ebenfalls Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.</p>
<p>Die Scientology Religion wurde von L. Ron Hubbard gestiftet. Die erste Kirche wurde im Jahre 1954 in den USA gegründet. Seither wuchs die Religionsgemeinschaft weltweit zu mehr als 8000 Kirchen, Missionen und Gruppen und zehn Millionen Anhängern in 165 Nationen. In der Russischen Föderation gibt es mehr als 40 Scientology Kirchen und Missionen von St. Petersburg bis Wladiwostok.</p>
<p>Für weitere Informationen über Scientology besuchen Sie: <a href="http://www.scientology-moscow.ru" target="_self">www.scientology-moscow.ru</a> oder <a href="http://www.scientology.de" target="_blank">www.scientology.de</a>.</p>
<p>Für Kontakt: Jürg Stettler, Scientology Kirche Deutschland, München 089 278 177 32</p>
<p>Das Urteil ist auch auf der website <a href="http://www.echr.coe.int" target="_self">www.echr.coe.int</a> zu finden.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Eltern müssen von Minderjährigem abgeschlossenes Klingelton-Abo bezahlen ]]></title>
<link>http://handyabokuendigen.wordpress.com/2009/09/29/eltern-mussen-von-minderjahrigem-abgeschlossenes-klingelton-abo-bezahlen/</link>
<pubDate>Tue, 29 Sep 2009 18:51:50 +0000</pubDate>
<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
<guid>http://handyabokuendigen.wordpress.com/2009/09/29/eltern-mussen-von-minderjahrigem-abgeschlossenes-klingelton-abo-bezahlen/</guid>
<description><![CDATA[Eltern müssen von Minderjährigem abgeschlossenes Klingelton-Abo bezahlen Überlassen Eltern ihrem min]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p style="line-height:25px;font:18px Georgia;color:#cc6619;margin:0;">Eltern müssen von Minderjährigem abgeschlossenes Klingelton-Abo bezahlen</p>
<p style="font:13px Georgia;color:#333233;min-height:15px;margin:0;">
<p style="line-height:20px;font:13px Georgia;color:#333233;margin:0;">Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind ein Handy zur Nutzung, dann müssen sie als Anschlussinhaber grundsätzlich auch die Kosten tragen, die durch ein von dem Kind bestelltes Klingelton-Abo entstehen.</p>
<p style="line-height:20px;font:13px Georgia;color:#333233;min-height:15px;margin:0;">
<p style="line-height:20px;font:13px Georgia;color:#333233;margin:0;">Dies entschied das AG Berlin mit Urteil vom 7. August 2009 (Az. 15 C 423/08) im Falle eines Vaters welcher gegen den Mehrwertdiensteanbieter auf Rückzahlung der Abokosten geklagt hatte. Der Kläger berief sich in diesem Zusammenhang darauf, dass seine minderjährige Tochter das Abo bestellt hat, obwohl ihr dies ausdrücklich verboten war.</p>
<p style="line-height:20px;font:13px Georgia;color:#333233;min-height:15px;margin:0;">
<p style="line-height:20px;font:13px Georgia;color:#333233;margin:0;">Dennoch war nach Ansicht des Gerichts der Vater zur Zahlung dieser Entgelte verpflichtet, da er als Inhaber des Mobilfunkanschlusses nach § 45i IV Telekommunikationsgesetz (TKG) auch für die Kosten aufkommen muss, die dadurch entstehen, dass ein Dritter den Anschluss nutzt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Vater seiner Tochter die Bestellung von Klingeltönen ausdrücklich verboten hat. Hierzu führt das Gericht aus: „Grundsätzlich ist bei Minderjährigen damit zu rechnen, dass diese ein ihnen zur Verfügung gestelltes Vertragshandy absichtlich oder unabsichtlich auch zu Transaktionen nutzen, für welche es ihnen nicht zur Verfügung gestellt wurde. … Der Kläger konnte nicht darauf vertrauen, dass die Tochter das Handy nur weisungsgemäß nutzt, sondern musste damit rechnen, das diese z.B. den Verlockungen eines Klingeltons nicht widerstehen kann.“</p>
<p style="line-height:20px;font:13px Georgia;color:#333233;min-height:15px;margin:0;">
<p style="line-height:20px;font:13px Georgia;color:#333233;margin:0;">Nachdem das AG Berlin-Mitte noch im Juli 2008 in einem vielbeachteten Urteil entschied, dass keine Zahlungspflicht gegen den Mehrwertdiensteanbieter besteht, hat das Gericht diese Ansicht nunmehr unter Berücksichtigung der telekommunikationsrechtlichen Vorgaben revidiert. Eine Zahlungspflicht der Eltern soll nur dann nicht bestehen, wenn diese ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen haben.</p>
<p style="line-height:20px;font:13px Georgia;color:#333233;min-height:15px;margin:0;">
<p style="line-height:20px;font:13px Georgia;color:#333233;margin:0;">Grundsätzlich ist diese Entscheidung auch sachgerecht, ansonsten könnten Eltern einer Zahlungspflicht für ihre Telefonrechung einfach mit dem Hinweis entgehen, dass ihr Kind das Telefon genutzt hat. Nachdem im Anschluss an die frühere Rechtsansicht des AG Berlin-Mitte zahlreiche Kunden rechtliche Schritte gegen Klingelton-Anbieter eingeleitet haben, ist damit zu rechnen, dass ein Großteil dieser Klagen nunmehr mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen wird. Nachdem insbesondere das AG Düsseldorf schon seit längerem von einer Zahlungspflicht der Eltern ausgeht, ist es zu begrüßen, dass das aktuelle Urteil des AG Berlin-Mitte nun zu einer weiteren Vereinheitlichung der diesbezüglichen Rechtsprechung und damit zu einer größeren Rechtssicherheit beiträgt.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Gerichtsurteil 12 C 52/08 - Klingelton-Abo durch Minderjährige ist unwirksam]]></title>
<link>http://handyabokuendigen.wordpress.com/2009/09/17/gerichtsurteil-12-c-5208-klingelton-abo-durch-minderjahrige-ist-unwirksam/</link>
<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 12:58:43 +0000</pubDate>
<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
<guid>http://handyabokuendigen.wordpress.com/2009/09/17/gerichtsurteil-12-c-5208-klingelton-abo-durch-minderjahrige-ist-unwirksam/</guid>
<description><![CDATA[Amtsgericht Berlin Mitte, Urteil vom 28.07.2008, Az. 12 C 52/08 – Eltern haften nicht für Jamba-Rech]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><strong>Amtsgericht Berlin Mitte, Urteil vom 28.07.2008, Az. 12 C 52/08</strong> – Eltern haften nicht für Jamba-Rechnung</p>
<p><strong>Tenor:</strong></p>
<ol>
<li><em>Es wird festgestellt, dass keine vertraglichen oder sonstigen Ansprüche der Beklagten gegen den Kläger aus der Inanspruchnahme von den durch die Beklagte angebotenen Dienstleistungen über die Mobilfunknummer (—) bestehen oder bestanden.</em></li>
<li><em> Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.</em></li>
<li><em> Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.</em></li>
</ol>
<p><strong>Aus dem Urteil:</strong></p>
<p>(…) Der Antrag des Klägers festzustellen, dass keine vertraglichen oder sonstigen Ansprüche der Beklagten gegen den Kläger aus der Inanspruchnahme von den durch die Beklagte angebotenen Dienstleistungen über die Mobilfunknummer (—) bestehen, erfüllt die an die Bestimmtheit des Klageantrags zu stellenden Anforderungen, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Der Kläger hat auch ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung, da sich die Beklagte gegen den Kläger die von ihr mit den Rechnungen der T-Mobile Deutschland GmbH zur Mobilfunknummer (—) vom 09.09.2007 in Höhe von € 39,39 und (—) vom 09.10.2007 in Höhe von € 23,94 geltend gemachten Ansprüche fortwährend berühmt hat (vgl. BGH, NJW 1995, 2032; BGH, NJW 2006, 2780; BGH, NJW 2007, 2540).</p>
<p>Die Klage ist auch begründet.</p>
<p>Die Beklagte hat die im Tenor zu 1) angegebenen Ansprüche gegen den Kläger nicht.</p>
<p>Zunächst sind zwischen den Parteien keine vertraglichen Vereinbarungen über die Erbringung der den Rechnungsstellungen zugrunde liegenden Dienstleistungen wirksam zustande gekommen. Ein Vertragsabschluss über die Erbringung der Dienstleistungen richtet sich auch bei der Nutzung moderner Verständigungsmittel wie dem Kurzmitteilungsdienst eines Mobiltelefons nach den allgemeinen Vorschriften und Grundsätzen der Rechtsgeschäftslehre des bürgerlichen Rechts. Danach kommt ein Vertrag durch Antrag und Annahme zustande, § 151 Satz 1 BGB. Voraussetzung dafür ist zunächst das tatbestandliche Vorliegen zweier Willenserklärungen, also von Handlungswillen, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswillen getragenen menschlichen Gedankenäußerungen, die auf die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges, hier eines Vertragsschlusses, gerichtet sind.</p>
<p>Solche Willenserklärungen des Klägers zum Abschluss der auf die Dienstleistungen ausgerichteten Verträge liegen unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts des Parteivortrags nach der freien Überzeugung des Gerichts, § 286 Abs. I Satz I ZPO, nicht vor. Zwar behauptet die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Beklagte, der Kläger selbst habe die die Dienstleistungen auslösenden Kurzmitteilungen an die Rufnummer 33333 abgesendet, und bestreitet mit Nichtwissen, diese Kurzmitteilungen seien von der minderjährigen Tochter des Klägers abgesendet worden. Dies hat der Kläger bestritten. Es kann dahinstehen, ob den Kläger dazu eine sekundäre Erklärungslast trifft, jedenfalls ist er einer solchen im Rahmen seines Vortrages in ausreichendem Maße nachgekommen. Er hat ausführlich, logisch nachvollziehbar und von daher überzeugend dargelegt, dass er jedem seiner drei minderjährigen Kinder je ein Mobiltelefon zur beschränkten Verfügung übergeben habe, so dass diese für die Eltern und die Eltern für die Kinder jederzeit erreichbar sein sollten. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass der Kläger diese Mobiltelefone und damit das Mobiltelefon zur Mobilfunknummer (—) selbst benutzt hat. Insbesondere ist es gerichtsbekannt, dass entgegen dem Vortrag der Beklagten es nicht ungewöhnlich ist, dass Eltern ihren minderjährigen Kindern einen so genannten Laufzeit-Vertragsanschluss zur Verfügung stellen. Das Gericht ist von dem Vortrag des Klägers überzeugt. Zwar mag die Beklagte nach dem objektiven Empfängerhorizont von Willenserklärungen des Klägers selbst ausgegangen sein, jedoch führt dies nicht auch zum tatbestandlichen Vorliegen dieser Willenserklärungen. Der objektive Empfängerhorizont, § 157 BGB, kommt nur beim Vertragsinhalt im Rahmen der Auslegung zum Tragen, nicht jedoch bereits bei der Frage, ob überhaupt Willenserklärungen vorliegen. Vielmehr setzt eine Auslegung nach § 133, 157 BGB das Vorliegen einer Willenserklärung bzw. eines Vertrags tatbestandlich schon voraus.</p>
<p>Nach dem Vortrag des Klägers liegen aber auf Abschluss der entsprechenden Verträge gerichtete Willenserklärungen seiner minderjährigen Tochter tatbestandlich vor. Es kann dahinstehen, ob die Tochter des Klägers diese Willenserklärungen überhaupt in fremdem Namen, nämlich im Namen ihres Vaters, abgegeben hat, §§ 164 Abs. 1 Satz 2, 133, 157 BGB. Denn die Wirksamkeit dieser Verträge für und gegen den Kläger hängt zunächst davon ab, dass der Kläger seine Tochter gemäß § 164 Abs. 1 Satz 1, 165, 167 Abs. 1 BGB bevollmächtigt hatte. Dies hat die Beklagte nicht dargelegt und bewiesen. Es liegt in Anbetracht des Verhaltens des Klägers im Nachgang seiner Kenntnis über die von der Tochter veranlassten Dienstleistungen nach freier Überzeugung des Gerichts auch fern, von einer solchen Vertretungsmacht auszugehen. (…)</p>
<p>Die Beklagte kann sich auch nicht auf eine Anscheinsvollmacht der Tochter des Klägers berufen. Eine Anscheinsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und der andere Teil annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln des Vertreters ([BGH, NJW 1981, 1728; BGH, NJW 1998, 1854]; Palandt/Heinrichs, a. a. 0., § 172, Rn. 11). Die Anscheinsvollmacht beruht auf dem Setzen eines Rechtsscheins und setzt ein schutzwürdiges Vertrauen des anderen Teils voraus. Ein solches ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn der Beklagte durfte nicht annehmen, der Kläger dulde und billige das Handeln des Vertreters. Die Beklagte konnte nach allgemeiner Lebenserfahrung nämlich nicht darauf vertrauen, dass nur Volljährige oder gar nur Vertragspartner des jeweiligen Mobiltelefonanbieters die entsprechenden Mobiltelefone nutzen. Vielmehr begab sich die Beklagte zum Zwecke des unhinterfragten Vertragsabschlusses privatautonom in die Lage, an ihr von Person und Alters her nicht bekannte Vertragspartner Leistungen zu erbringen, deren Bezahlung sie sich nicht sicher sein konnte. Dabei wird ihr Handeln davon motiviert gewesen sein, dass die Bezahlung der Dienstleistungen in der Regel anstandslos erfolgen wird, so dass es der Beklagten günstiger erscheinen muss, eher vertragsrechtliche Unsicherheiten im Einzelfall in Kauf zu nehmen, als komplexere Prozesse im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss einschließlich Identifizierung von Vertragspartnern und Altersüberprüfung vorzuhalten. Ein solches privatautonomes Handeln unter Nutzen einer modernen, die Abläufe der Beklagten vereinfachenden Technik wie des Kurzmitteilungsdienstes unter Inkaufnahme der entsprechenden Unsicherheiten lässt die Annahme eines schutzwürdigen Vertrauens und damit eines für die Anscheinsvollmacht konstitutiven, durch den Kläger gesetzten Rechtsscheines nicht zu.</p>
<p>Auch liegt vorliegend keine Duldungsvollmacht vor. Sie setzt mindestens voraus, dass der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt (BGH, NJW 2002, 2325). Daran fehlt es vorliegend. Der Kläger wusste von dem Handeln seiner Tochter nicht. Sobald er davon durch die erste Rechnungsstellung der hier streitgegenständlichen Dienstleistungen (Rechnung vom 09.09.2007) erfuhr, ist er vielmehr umgehend und zwar noch vor Stellung der zweiten Rechnung gegen die Vertragsabschlüsse seiner Tochter vorgegangen. Damit kommt auch für die in der zweiten Rechnung vom 09.10.2007 geltend gemachten Entgelte keine Berufung auf eine Duldungsvollmacht in Betracht.</p>
<p>Im Übrigen kann die Beklagte auch aus den vertraglichen Abreden des Klägers mit der T -Mobile Deutschland GmbH, etwa im Rahmen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gemäß §§ 311 Abs. 3 Satz 1, 241 Abs. 2 BGB, keine Ansprüche herleiten. Eine solche Drittwirkung scheitert bereits an grundsätzlich in Betracht kommenden eigenen vertraglichen Ansprüchen der Beklagten und damit an fehlender Schutzbedürftigkeit, lässt sich den von der Beklagten vorgetragenen Klauseln aber auch im Übrigen nicht entnehmen. Bei der Mobiltelefonnutzung durch Drittnutzer ist auf Grundlage der bürgerlichrechtlichen Rechtsgeschäftslehre vielmehr zu unterscheiden: Dass der Vertragspartner für die im Rahmen der Telefonnutzung selbst unmittelbar gegenüber dem Mobilfunkanbieter entstehenden Gebühren einsteht, hat seinen Ursprung in der bereits bestehenden und durch ihn selbst abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarung mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter. Die Ansprüche folgen hier nicht aus von Drittnutzern beim Absetzen eines Telefonats oder einer Kurzmitteilung erst geschlossenen Verträgen. Vielmehr erfolgt die Benutzung des Mobiltelefons im Rahmen der bereits bestehenden vertraglichen Bindung des Vertragspartners auf dessen Rechnung, und hierauf sind die vorgetragenen Klauseln ausgerichtet. Anders liegt der Fall bei dem Abschluss neuer vertraglicher Abreden zweier Nichtvertragspartner, also eines Drittnutzers mit einem Drittanbieter, welche sich die Technik des Kurzmitteilungsdienstes, letzterer ohne Überprüfung der genauen Person und des Alters seines jeweiligen Vertragspartners, zum Abschluss von Verträgen lediglich zu Nutze machen. Hieraus allein ergibt sich eine vertragliche Verpflichtung des Vertragspartners des Mobiltelefonanbieters vorliegend des Klägers nicht, wenn ihn auch eine sekundäre Erklärungslast treffen mag, sofern entsprechende Verträge über sein Mobiltelefon abgeschlossen worden sind.</p>
<p>Ein Anspruch der Beklagten gegen den Kläger aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 Abs. I S. 1 BGB scheidet bereits aus, da dieser im Sinne der Vorschrift nichts erlangt hat.</p>
<p>Auch eine Haftung des Klägers als Aufsichtspflichtigem über seine Tochter gemäß § 832 Abs. 1 Satz I BGB liegt nicht vor. Diese setzt zumindest eine deliktische Handlung der Tochter gemäß § 823826 BGB voraus (Palandt / Sprau, a. a. 0., § 832 Rn. 7). Eine solche ist hier nicht feststellbar.</p>
<p>Die Kostenentscheidung beruht auf der Anwendung des § 91 ZPO.</p>
<p>Da die Beschwer € 600,- nicht übersteigt, war die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit den § 708 Nr. 11, 711 Satz 1, 713 ZPO zu entnehmen.</p>
<p>Die Berufung war nicht zuzulassen, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert, § 511 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 ZPO.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[4 TÜRKEN VERGEWALTIGTEN  12-JÄHRIGE]]></title>
<link>http://arouet8.wordpress.com/2009/07/09/4-turken-vergewaltigten-12-jahrige/</link>
<pubDate>Thu, 09 Jul 2009 12:36:07 +0000</pubDate>
<dc:creator>arouet8</dc:creator>
<guid>http://arouet8.wordpress.com/2009/07/09/4-turken-vergewaltigten-12-jahrige/</guid>
<description><![CDATA[Bitte in der rechten Spalte bei KATEGORIE: ANALYSEN ZUM TAG klicken und scrollen, so werden alle Ana]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Bitte in der rechten Spalte bei <strong>KATEGORIE: ANALYSEN ZUM TAG</strong> klicken und scrollen, so werden alle Analysen-Beiträge sichtbar:</p>
<p><strong>013:</strong> 4 Türken vergewaltigten 12-Jahrige  <strong>012:</strong> 7 Türken verletzten 2 Innsbrucker  <strong>011:</strong> Rankweil: 6 Türken schlugen willkürlich zu  <strong>010:</strong> 3 Türken schlugen Salzburgerin von hinten nieder  <strong>009:</strong> Haidershofen: Wenn Moslems schlägern, ist der Tod nah  <strong>008:</strong> 5 bosnische Moslems gegen 2 Oberösterreicher  <strong>007:</strong> 4 Moslems vergewaltigten autochthone Tirolerin  <strong>006:</strong> Raub nach dem Bankbesuch  <strong>005:</strong> 15-20 Türken schlugen 2 Ethnoeuropäer  <strong>004:</strong> Zeitung „Österreich“ warnt vor Gefahren nicht detailliert <strong>003:</strong> 6 Disco-Gäste bei Rauferei verletzt  <strong>002:</strong> Warum die Moslems Europa verängstigen wollen  <strong>001:</strong> Erziehung zur Überheblichkeit </p>
<p><strong>13:</strong>                20090709      KATEGORIE:  ANALYSEN ZUM TAG</p>
<p><strong>4 TÜRKEN VERGEWALTIGTEN  12-JÄHRIGE</strong></p>
<p>DER ISLAM IST DIE HERRSCHAFTSSTRUKTUR EINES „SCHEICHISMUS“</p>
<p><strong>Zufällig am gleichen Tag gab es in Österreich zwei Gerichtsurteile, die miteinander verschränkt sind,  weil sie  -wenn auch über eine rechtsgebietsmäßige Entfernung-  reziprok aufeinander einwirken.</strong></p>
<p><strong>========</strong></p>
<p><strong>DAS ERSTE URTEIL:                 20090708</strong></p>
<p><strong>Geldstrafe: Herabwürdigung religiöser Lehren</strong></p>
<p><strong>Wegen Herabwürdigung religiöser Lehren ist ein 43-jähriger Lustenauer am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden. Er hatte im Internet den Koran als Lügenbuch bezeichnet.</strong></p>
<p><strong>http://vorarlberg.orf.at/stories/373566/</strong></p>
<p><strong>========</strong></p>
<p><strong>DAS ZWEITE URTEIL:                 20090708</strong></p>
<p><strong>Die Vergewaltigung einer Zwölfjährigen war am Mittwoch Gegenstand eines Prozesses am Landesgericht Korneuburg.</strong></p>
<p><strong>Wegen mehrfacher Vergewaltigung einer Zwölfjährigen sind am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg ein 15- und ein 16- Jähriger zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. </strong></p>
<p><strong>Sie nahmen Bedenkzeit &#8211; ebenso der Staatsanwalt. Das Urteil des Schöffensenats ist somit nicht rechtskräftig. Weiters ordnete das Gericht Bewährungshilfe und eine ambulante Therapie für jugendliche Sexualstraftäter an. Der Schuldspruch umfasste auch die Delikte des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger, versuchter Nötigung und pornografischer Darstellung Minderjähriger.</strong></p>
<p><strong>Zu dem Fall hatte der Wiener Rechtsanwalt Tino Angkawidjaja, Privatbeteiligtenvertreter des Opfers, im Dezember 2008 &#8211; nach Rücksprache mit der Mutter &#8211; mitgeteilt, dass insgesamt vier Burschen beteiligt gewesen sein sollen, zwei davon allerdings im strafunmündigen Alter. Nach seinen damaligen Angaben handelte es sich um Zwölf- bis 16- Jährige mit türkischem Migrationshintergrund. Die Vergewaltigungen hätten sich an drei verschiedenen Tagen im Mai 2008 zugetragen. Das Mädchen habe sich erst nach Monaten an seine Mutter gewandt, worauf der Fall ins Rollen kam.</strong></p>
<p><strong>Nach den Ausführungen von Staatsanwalt Stefan Dunkl ist das Mädchen im Mai 2008 mit Gewalt und Drohungen zur Duldung des Beischlafs genötigt wurden. Die Zwölfjährige wurde am Boden festgehalten und mehrmals ins Gesicht geschlagen. Wenn sie sich wehre, würde man sie &#8220;Meier&#8221; machen, wenn sie was erzähle, käme der via Handy aufgenommene Film ins Internet. Das Mädchen sei am Körper und in seiner Ehre verletzt worden.</strong></p>
<p><strong><a href="http://www.vol.at/news/welt/artikel/prozess-um-vergewaltigung-einer-zwoelfjaehrigen/cn/apa-1141038693">http://www.vol.at/news/welt/artikel/prozess-um-vergewaltigung-einer-zwoelfjaehrigen/cn/apa-1141038693</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.krone.at/krone/S32/object_id">http://www.krone.at/krone/S32/object_id</a></strong></p>
<p><strong>__152201/hxcms/index.html</strong></p>
<p><strong>========  </strong></p>
<p><strong>MEINE ANALYSE:</strong></p>
<p><strong>Während ein Text-Kritiker verurteilt wurde, nur weil er ein Buch (&#8220;Koran&#8221;) mit dem Wort &#8220;Lügenbuch&#8221; benannte, wurde ein gegen den menschlichen Körper gerichtetes Verbrechen viel zu milde beurteilt.</strong></p>
<p><strong>Seit der Islam in Europa auf der Überholspur ist, nimmt diese der Schwere der Vergehen nicht gerecht werdende Gerichtspraxis zu. Die Richter verstecken sich meist hinter dem Begriff &#8220;Minderheitenschutz&#8221;, aber eine Minderheit, die so exponentiell wächst wie die Moslems, und das auch selbstherrlich auslebt, muss anders eingeschätzt werden wie beispielsweise die Slowenen, die in Österreich immer eine Minderheit bleiben werden.</strong></p>
<p><strong>Ein Angriff auf einen Buch-Text, welcher letztlich nichts anderes ist, als Ruß-Pigmente auf Papier, wird von den Richtern zu streng beurteilt. Im Gegensatz zu Angriffen gegen Leib und Leben. Hier geht es aber um Haut, Organe, Blut, Fleisch, Knochen, Nerven, oft lebenslange Schmerzen, Entstellung, Psyche.</strong></p>
<p><strong>Der Islam behauptet zwar, eine Religion zu sein, er ist aber in Wirklichkeit nur die diktatorische Herrschaftsstruktur eines SCHEICHISMUS.</strong></p>
<p><strong>Alle diktatorischen Herrschaftsstrukturen müssen Angriffe auf ihre Worte möglichst streng ahnden, weil diese letztlich nur Befehle und Befehlsketten sind. Oft nur wenige befehlswidrige Worte können deshalb solch eine Herrschaftsstruktur schnell zusammenbrechen lassen, das wissen die Scheichs. </strong></p>
<p><strong>In diese Steigerung der Strenge der Verurteilung von Worten lassen sich die europäischen und österreichischen Gerichte angesichts der steigenden Macht des Islams in den immer mehr globalisiert werdenden Ländern Europas hineinziehen.</strong></p>
<p><strong>In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Unrichtigkeit des Begriffes &#8220;Globalisierte Welt&#8221; hinweisen. Denn nur untergeordnete Strukturen können von höheren Strukturen zusammengefasst werden. Die Welt war immer schon global, nur Länder können globalisiert werden. Was derzeit mit der Globalisierung von völlig freier Einwanderung in die europäischen Länder geschieht.</strong></p>
<p><strong>Weil die Herrschaftsstruktur des SCHEICHISMUS schon 1400 Millionen Menschen umfasst und in unmittelbarer geografischer Nähe zu den nur 400 Millionen zählenden Europäern gelegen ist, müssen unbedingt Minderheiten &#8211; Schutzmaßnahmen für die Europäer eingeführt werden. </strong></p>
<p><strong>Wenn die Gerichte also wirklich für den &#8220;Minderheiten-Schutz&#8221; wären, wie sie vorgeben, dann müssten auch sie baldigst die im größeren Raum mit den Ländern des SCHEICHISMUS befindliche Minderheit der Europäer mit ausgewogeneren Urteilen beschützen. </strong></p>
<p><strong>=========</strong></p>
<p>Zu diesem ungerechten Gerichtsurteil fand ich einen Leserbrief von K.G., der in einer Österreichischen Tageszeitung 20090711 erschien.</p>
<p>Dieser Leserbrief verdeutlicht, wie weit fortgeschritten der Verfall der öffentlichen Ordnung durch den Einfluss der Islam-Ideologie bereits ist. Richter, Politiker, Journalisten, die ja selbst meist in islamfreien Zonen wohnen, bauen adäquat zu diesem Desaster eine heile Scheinwelt auf, und lassen so, alleingelassen in der harten Realität, Tausende Frauen zu Opfern werden. Schon jetzt wagen sich die Frauen immer weniger in den öffentlichen Raum. Genau das ist von den Islam-Ideologen beabsichtigt: Frauen sollen im Haus eingesperrt bleiben und wenn sie schon unbedingt herumlaufen müssen, dann nur gesichts- und körperlos als wandelnde Säcke.</p>
<p>Von den Richtern allgemein (mit Ausnahmen) war noch nie eine Hilfe zu erwarten, sie verkrochen sich immer in die Hintern der Starken. Sie verbrannten Frauen und Ketzer, als die starken Kirchenfürsten ihnen den Auftrag dazu gaben, sie köpften  die Geschwister Scholl, weil sie dem damaligen starken Nazi-Regime dienstfertig ihre Juristerei anpassen. Und heute sind sie eben in den immer stärker werdenden Scheich-Einfluss verliebt.</p>
<p>    Leserbrief:</p>
<p>===========</p>
<p>IM SINNE DER SCHWÄCHEREN</p>
<p>Betreff: Mehrfache Vergewaltigung eines 12-jährigen Mädchens: Die Seele der Frauen schützen!</p>
<p>Die Frauenseele dürfte nicht all zuviel wert sein, wenn einem 12-jährigen Mädchen für drei Tage Qualen, Todesangst und tiefste Verletzung ihrer Weiblichkeit nicht mehr als 2000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen wird und die Täter, diese Männermonster, mit einem halben Jahr unbedingt davonkommen, zwei davon wegen fehlender Strafmündigkeit freigehen.</p>
<p>Wenn sie solch ein Verbrechen verüben können, das diesem Mädchen Schaden für sein ganzes Leben zugefügt hat, dann können sie auch verurteilt werden, für die Grässlichkeit der Tat entsprechend lange. Und sie sollen Tag und Nacht die gellenden Schreie des Mädchens hören müssen, und die Haft bräuchte keine nette, humane sein, vielleicht sollte man sie in türkische Gefängnisse stecken, lebenslang, denn sie haben ihren Platz in der Gesellschaft verwirkt.</p>
<p>In der Antike wurden Vergewaltiger mit dem Tod bestraft, bei uns leben sie auf freiem Fuß und dürfen nach kurzer Zeit wieder frei herumlaufen und sich ihrer Taten brüsten und sie nach Belieben wiederholen, während die junge Frau, die sie ja noch gar nicht war, das Kind ihr Leben lang wahrscheinlich Angstträume, Panikanfälle haben und sich womöglich nicht mehr auf die Straße getrauen wird.</p>
<p>Und mit ihm leiden Tausende andere Mädchen und Frauen, die Angst vor solchen Verbrechen haben müssen, wenn der Staat nicht fähig ist, sie zu schützen. Ein Umdenken und ein Handeln im Sinne der Schwächeren &#8211; das sind meist Frauen &#8211; ist dringend nötig.</p>
<p><strong>   </strong>   arouet8  –  against mohammedanism+hitlerism+sheikhism</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Frau muss 2 Millionen Dollar für "illeg...]]></title>
<link>http://hurkunde.wordpress.com/2009/06/19/frau-muss-2-millionen-dollar-fur-illeg/</link>
<pubDate>Fri, 19 Jun 2009 08:09:30 +0000</pubDate>
<dc:creator>hurkunde</dc:creator>
<guid>http://hurkunde.wordpress.com/2009/06/19/frau-muss-2-millionen-dollar-fur-illeg/</guid>
<description><![CDATA[Frau muss 2 Millionen Dollar für &#8220;illegale&#8221; Download von 24 Liedern zahlen! Nee im Ernst]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Frau muss 2 Millionen Dollar für &#8220;illegale&#8221; Download von 24 Liedern zahlen!<br />
Nee im Ernst! Wo sind Menschenrechtorganisationen? WTF?<br />
&#8220;Cara Duckworth, a spokeswoman for the Recording Industry Association of America, said the RIIA was &#8220;pleased that the jury agreed with the evidence and found the defendant liable.&#8221; CNN</p>
<p>http://www.cnn.com/2009/CRIME/06/18/minnesota.music.download.fine/index.html?eref=rss_topstories</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Erotiktoplisten.com NICHT ICRA Jugendschutz gelabelt]]></title>
<link>http://blacklist4backlinkdienste.wordpress.com/2009/05/01/erotiktoplistencom-nicht-icra-jugendschutz-gelabelt/</link>
<pubDate>Fri, 01 May 2009 12:52:28 +0000</pubDate>
<dc:creator>checkerbacklink</dc:creator>
<guid>http://blacklist4backlinkdienste.wordpress.com/2009/05/01/erotiktoplistencom-nicht-icra-jugendschutz-gelabelt/</guid>
<description><![CDATA[Besonders prikant zu meiner vorherigen Darstellung ist, dass Erotiktoplisten.com noch nicht mal Juge]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Besonders prikant zu meiner <a title="Warnung vor Erotiktoplisten.com" href="http://blacklist4backlinkdienste.wordpress.com/2009/05/01/warnung-vor-wwwerotiktoplistencom/" target="_self">vorherigen Darstellung</a> ist, dass <a title="Warnung vor Erotiktoplisten.com" href="http://www.erotiktoplisten.com/" target="_blank">Erotiktoplisten.com</a> noch nicht mal Jugendschutz gelabelt ist, also keine ICRA Zertifizierung beinhaltet, obwohl naturgemäss auf jeder Erotik-Topliste jugendgefährdende Inhalte sind. Für einen sauberen Webmaster ein absolutes MUSS sich Erotik zu zertifizieren, im Anhang d<a title="Header von Erotiktoplisten.com" href="http://www.erotiktoplisten.com/" target="_blank">er aktuelle Header</a> der Seite als Nachweis, dort müsste die Jugendschutz-Labelung stehen. Ebenso ein Verstoß gegen die Impressumpflicht ist, dass das <a title="Verstoss gegen die Impressumspflicht" href="http://www.erotiktoplisten.com/index.php?a=page&#38;id=kontakt" target="_blank">Impressum</a> in Form einer Grafik angezeigt wird, die noch nicht mal von der selben Domain kommt, sondern von <a href="http://www.erotiktoplisten.com/index.php?a=page&#38;id=kontakt">http://www.sexseiten-top100.de/imp/imp_04.gif</a>, nach einschlägigen aktuellen Gerichtsurteilen MUSS das Impressum in Klarschrift sein. Dubioser Weise wird hier vorgegauckelt, dass es mit rechten Dingen zu geht durch den Eintrag: Jugendschutzbeauftragter: B. Blümel support@erotiktoplisten.com </p>
<p> </p>
<div class="wp-caption aligncenter" style="width: 121px"><a href="http://www.erotiktoplisten.com/index.php?a=page&#38;id=kontakt"><img title="Impressum für erotiktoplisten.com" src="http://www.sexseiten-top100.de/imp/imp_08.gif" alt="Impressum für Erotiktoplisten.com" width="111" height="106" /></a><p class="wp-caption-text">Impressum für Erotiktoplisten.com</p></div>
<p>Weiter unsauber ist, dass das Wort &#8220;Impressum&#8221; noch nicht mal auf der Seite erscheint, sondern nur über Kontakt zu finden ist, das heisst Suchmaschinen können das Impressum gar nicht finden, zudem es eine Grafik ist und das Wort Impressum in nicht lesbarer Art ist.</p>
<p>Die Hoffnung besteht, dass ein fleissiger Anwalt dies möglichst bald abmahnt und eine kostenpflichtige Abmahnung erstellt.</p>
<p>Hier der aktuelle Header von Erotiktoplisten.com</p>
<p> </p>
<p> </p>
<table border="0">
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</table>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Scientology Berlin: Menschenverachtende Diffamierungspolitik der Bezirksverwaltung fehlgeschlagen]]></title>
<link>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2009/02/28/scientology-berlin-menschenverachtende-diffamierungspolitik-der-bezirksverwaltung-fehlgeschlagen/</link>
<pubDate>Sat, 28 Feb 2009 21:02:52 +0000</pubDate>
<dc:creator>Roman</dc:creator>
<guid>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2009/02/28/scientology-berlin-menschenverachtende-diffamierungspolitik-der-bezirksverwaltung-fehlgeschlagen/</guid>
<description><![CDATA[Berliner Verwaltungsgericht stellt Menschenwürde wieder her Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 27]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><strong></strong><strong>Berliner Verwaltungsgericht stellt  Menschenwürde wieder her </strong></p>
<p>Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 27 L 41.09) hat am Freitag entschieden, dass eine Plakataktion des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf vor dem Kirchengebäude der Scientology Kirche Berlin rechtswidrig ist. Die Aktion greife in die Grundrechte aus Artikel 4 (Religionsfreiheit) ein, so das Gericht. Das Bezirksamt beeilte sich daraufhin, die Ende Januar aufgestellte Plakatsäule wieder abzubauen.</p>
<p align="center"><img src="http://skdev.de/pics/28feb2009berlin_video.jpg" alt="Berliner Saeule" width="447" /></p>
<p>Wie das Gericht weiter ausführte, sei nicht nur der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit sei durch die Plakataktion des Bezirksamts verletzt worden, sondern die,,[d]ie öffentliche Aushängung des Plakats an dieser Stelle [verletzt] den Antragsteller [die Scientology Kirche Berlin] in seinem Grundrecht &#8230;. Es ist jedenfalls im vorliegenden Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes davon auszugehen, dass der Antragsteller als Weltanschauungsgemeinschaft den Schutz des Artikel 4 Abs. 1 GG genießt.&#8221;</p>
<p>Die Anwälte der Scientology Kirche hatten dem Bezirksamt vorgeworfen, grundlegende Rechte ins Lächerliche zu ziehen und begehrten auf dem Weg des einstweiligen Rechtsschutzes die Beendigung dieser staatlichen Diskriminierung.</p>
<p>Das Gericht folgte der Argumentation: &#8220;Die vor der Zentrale des Antragstellers an einer Info-Säule angebrachten Plakate greifen ungerechtfertigt in das Grundrecht des Antragstellers auf freie Ausübung seiner Weltanschauung nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz ein.&#8221;</p>
<p>&#8220;Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und sind froh, dass dieser diskriminierende Schandfleck für die Stadt Berlin schnellstmöglich entfernt worden ist. Er hatte dem Image der Weltstadt Berlin international nur geschadet&#8221;, so Sabine Weber, Präsidentin der Scientology Kirche Berlin.</p>
<p>Die Scientology Kirche ist als gemeinnützige Religionsgemeinschaft in Schweden, Portugal, Ungarn, Italien, den USA, Argentinien, Australien, Neuseeland, Kanada und vielen anderen Ländern der Welt anerkannt. In den letzten 30 Jahren haben deutsche Gerichte in mehr als 50 Entscheidungen die Religionseigenschaft der Scientology Kirche bestätigt und sie unter den Schutz der Religionsfreiheit im Sinne von Art. 4 des Grundgesetzes gestellt.</p>
<p>Für weitere  Informationen: Sabine Weber 030-364076-270 oder 0176-223 62 717</p>
<p>Internet: <a href="http://www.scientology.de/">http://www.scientology.de</a></p>
<p style="text-align:left;"><a href="http://skdev.de/pdf/20090227-BerlinVG-Scientology-Plakatsaeule.pdf" target="_blank">Das Urteil zum Download hier. </a></p>
<p style="text-align:left;"><a href="http://skdev.de/zip/Berlin_Scientology_Release_28Feb09.zip" target="_blank">Informationspaket für die Medien (Stand: 2. März 2009)</a></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[BGH, Urteil v. 21.01.1993, Az. I ZR 25/91]]></title>
<link>http://spielerecht.wordpress.com/2009/02/19/bgh-urteil-v-21011993-az-i-zr-2591/</link>
<pubDate>Thu, 19 Feb 2009 16:57:20 +0000</pubDate>
<dc:creator>G. Theado</dc:creator>
<guid>http://spielerecht.wordpress.com/2009/02/19/bgh-urteil-v-21011993-az-i-zr-2591/</guid>
<description><![CDATA[Werktitelschutz für Spiele (nach § 16 UWG alte Fassung) &#8220;Ein Spiel, bei dem das Schwergewicht ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><strong>Werktitelschutz für Spiele (nach § 16 UWG alte Fassung)</strong></p>
<p>&#8220;Ein Spiel, bei dem das Schwergewicht auf den angebotenen, zur Verwirklichung des (einfach und ohne besondere geistige Leistung manuell nachvollziehenden) Spielgedankens unerlässlichen Gegenständen im Spielkasten liegt, stellt kein (geistiges) Werk im Sinne des UWG § 16 Abs. 1 <em>(Anm.: alte Fassung)</em> dar; es ist vielmehr eine Ware, die einem Titelschutz nicht zugänglich ist.&#8221;</p>
<p><em>Kommentierung folgt&#8230; </em></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Gericht: Scientology Bayern verfolgt religiöse Zielsetzung]]></title>
<link>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2008/11/14/gericht-scientology-bayern-verfolgt-religiose-zielsetzung/</link>
<pubDate>Fri, 14 Nov 2008 03:46:15 +0000</pubDate>
<dc:creator>Roman</dc:creator>
<guid>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2008/11/14/gericht-scientology-bayern-verfolgt-religiose-zielsetzung/</guid>
<description><![CDATA[In einem seit 1993 offenen Verwaltungsverfahren, bei Gericht anhängig seit 1996, ging es um die Frag]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>In einem seit 1993 offenen Verwaltungsverfahren, bei Gericht anhängig seit 1996, ging es um die Frage, ob die <a href="http://www.scientology.de" target="_blank">Scientology</a> Kirche Bayern (Sitz Fürth) zu Recht als Verein im Vereinsregister eingetragen ist, weil sie religiös-ideelle Ziele verfolgt. Die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken hatten dies durch Bescheide im Jahre 1995 bzw.1996 wegen der angeblichen Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke in Frage gestellt und den Vereinstatus entzogen. Hiergegen richtete sich die Klage der Kirche.</p>
<p>Seit dieser Zeit hat es mehrere Grundsatzprozesse zu dieser Frage gegeben, die allesamt sowohl vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1997 wie auch anschließend vom VGH Baden-Württemberg in Mannheim im Jahre 2003 und dem Bayer. VGH in München im Jahre 2005 rechtskräftig zu Gunsten anderer Scientology Gemeinden entschieden worden sind. Dennoch war die Stadt Fürth nicht bereit gewesen, diese Sache außergerichtlich zu bereinigen, so dass der letzte zu dieser Frage anhängige Prozess Deutschlands notwendig wurde. Das Urteil des VG Ansbach reiht sich ein in diese Liste von positiven Urteilen.</p>
<p>Die Scientology Kirche Bayern ist und bleibt damit zu Recht ein Idealverein mit rein religiöser Zielsetzung, wie bereits von ca. 50 deutschen Gerichten in der Vergangenheit unter Verweis auf Art. 4 GG (Religionsfreiheit) bestätigt wurde.</p>
<p>Der Pressesprecher der Scientology Kirche Deutschland, Jürg Stettler, hierzu: &#8220;Wir sind über den Gerichtsentscheid erfreut. Das Urteil zieht einen Schlussstrich unter die seit 25 Jahren geführte Debatte über unsere Religion und sorgt damit für eine Versachlichung der Argumentation über Scientology. Unabhängige Theologen und Religionswissenschaftler aus aller Welt bestätigen seit Jahrzehnten die tief religiösen Inhalte der Scientology Religion und haben auch immer wieder den gesellschaftlichen Wert unserer sozialen Betätigungen gewürdigt. In den Bereichen Aufklärung über Drogenmissbrauch und Schutz der Menschenrechte gibt es weltweit viel zu tun, das Urteil trägt dazu bei auch in Bayern unsere sozialen Projekte zu intensivieren.&#8221;</p>
<p>Die erste Scientology Kirche wurde von Mitgliedern im Jahre 1954 in den USA gegründet. Heute umfasst die Scientology Religion weltweit mehr als 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Ländern mit ca. 10 Millionen Mitgliedern. In Deutschland ist die Scientology Kirche seit 1969 präsent und hat heute 19 Kirchen und Missionen.</p>
<p>International hatte zuletzt der Spanische Nationale Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2007 die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft zur Eintragung in das staatliche Religionsregister anerkannt. Dieses Urteil nahm auch auf ein Grundsatzurteil des Europ. Gerichtshofes für Menschenrechte vom 5.4.2007 gegen Russland Bezug, in dem der Anspruch der Scientology Kirche auf die Menschenrechtsgarantie der religiösen Vereinigungsfreiheit im Sinne der Europ. Menschenrechtskonvention bestätigt wurde.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[BGH, Urteil v. 17.10.1961, Az. I ZR 24/60]]></title>
<link>http://spielerecht.wordpress.com/2008/11/12/bgh-urteil-v-17101961-az-i-zr-2460/</link>
<pubDate>Wed, 12 Nov 2008 17:19:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>G. Theado</dc:creator>
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<description><![CDATA[Zum urheberrechtlichen Schutz von Spielregeln: &#8220;Nun genießen zwar Spieleerfindungen als solche]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><strong>Zum urheberrechtlichen Schutz von Spielregeln</strong>:</p>
<p>&#8220;Nun genießen zwar Spieleerfindungen als solche keinen urheberrechtlichen Schutz. Doch können schriftlich niedergelegte Spielregeln den Anfornderungen genügen, die gemäß § 1 LUG (Anm.: ehem. Literatururheberrechtsgesetz) an ein Schriftwerk zu stellen sind [...] Voraussetzung [...] ist aber, dass die schriftliche Niederlegung der Spielregeln eine für einen Urheberrechtsschutz ausreichende eigenpersönliche Gestaltung erkennen lässt. Die erforderliche schöpferische Eigenart braucht dabei nicht auf einer eigenpersönlichen Prägung der rein sprachlichen Ausdrucksform zu beruhen, sie kann sich vielmehr auch aus einem auf individuelle Geistestätigkeit zurückzuführenden Gedankeninhalt ergeben.&#8221;</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[LG Düsseldorf, Urteil v. 12.01.2007, Az. 12 O 345/02]]></title>
<link>http://spielerecht.wordpress.com/2008/11/12/lg-dusseldorf-urteil-v-12012007-az-12-o-34502/</link>
<pubDate>Wed, 12 Nov 2008 17:12:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>G. Theado</dc:creator>
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<description><![CDATA[Urheberrechtlicher Schutz einer Spielidee: &#8220;Spielideen sind nicht schutzfähig; allenfalls die ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><strong>Urheberrechtlicher Schutz einer Spielidee</strong>:</p>
<p>&#8220;Spielideen sind nicht schutzfähig; allenfalls die konkrete Ausgestaltung, die Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des Materials können einen Hinweis für Urheberrechtsschutz bieten.&#8221;</p>
<p>Das LG vertritt also die verbreitete Ansicht, dass ein grundsätzlicher Schutz der Spielidee nicht in Betracht käme.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[KG Berlin, Urteil v. 06.05.2003, Az. 5 U 161/01]]></title>
<link>http://spielerecht.wordpress.com/2008/11/12/kg-berlin-urteil-v-06052003-az-5-u-16101/</link>
<pubDate>Wed, 12 Nov 2008 17:04:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>G. Theado</dc:creator>
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<description><![CDATA[Zum Schutz von Inhalten und zur freien Benutzung im Sinne des § 24 UrhG: &#8220;Zwar kann ein selbst]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><strong>Zum Schutz von Inhalten und zur freien Benutzung im Sinne des § 24 UrhG</strong>:</p>
<p>&#8220;Zwar kann ein selbständiger urheberrechtlicher Schutz für die Protagonistin einer Romanserie gegeben sein, wenn das Zusammenspiel aller Einzelkomponenten der literarischen Figur wie zB Name, Aussehen, Charaktereigenschaften und typische Verhaltensweisen sowie der Handlungsstruktur (Plot) die Person zu einer unverwechselbaren Gestalt macht. Gleichwohl kann eine Fernsehserie auch ohne Beteiligung des Urhebers der Romanfigur hergestellt werden, sofern die Protagonistin der Fernsehserie nur in Einzelpunkten Übereinstimmungen mit der Figur in den Romanen (Name, Beruf, einzelne Charaktereigenschaften) aufweist und auch die Handlungsabläufe keine Grundlage in (bisherigen) Romanen finden..&#8221;</p>
<p>Das Gericht stellt also zunächst klar, dass ein urheberrechtlicher Schutz auch für Inhalte selbst gelten kann, ohne dass es einer konkreten Verkörperung bedürfte. Sowohl die Figur eines Romans, wie auch Handlungsstrukturen sind danach schützbar.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[AG Hamburg, Urteil v. 08.10.1991, Az. 36a C 203/91]]></title>
<link>http://spielerecht.wordpress.com/2008/10/14/ag-hamburg-urteil-v-08101991-az-36a-c-20391/</link>
<pubDate>Tue, 14 Oct 2008 13:09:14 +0000</pubDate>
<dc:creator>G. Theado</dc:creator>
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<description><![CDATA[Beispiel für eine freie Benutzung im Sinne des § 24 UrhG: &#8220;Die Urheberrechte an der Disney Fig]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><strong>Beispiel für eine freie Benutzung im Sinne des § 24 UrhG</strong>:</p>
<p>&#8220;Die Urheberrechte an der Disney Figur &#8220;Donald Duck&#8221; sind nicht verletzt, wenn in Zeichnungen das Enten-Motiv in parodistischer Verfremdung verwendet wird. Kennzeichen einer Parodie ist die antithematische Behandlung. Die Parodie behaält zumeist Stil und Manier des Vorbilds bei, schiebt diesem aber einen nicht mehr entsprechenden Inhalt unter, wodurch die angegriffenen Eigenschaften ins Komische oder Satirische gezogen werden&#8221;</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[LG Bielefeld, Urteil v. 11.05.2004, Az. 4 O 126/03]]></title>
<link>http://spielerecht.wordpress.com/2008/10/14/lg-bielefeld-urteil-v-11052004-az-4-o-12603/</link>
<pubDate>Tue, 14 Oct 2008 13:04:24 +0000</pubDate>
<dc:creator>G. Theado</dc:creator>
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<description><![CDATA[Zur Frage nach der Beweisbarkeit der Urheberschaft: &#8220;Dem Anspruchsteller obliegt der Beweis de]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><strong>Zur Frage nach der Beweisbarkeit der Urheberschaft</strong>:</p>
<p>&#8220;Dem Anspruchsteller obliegt der Beweis der behaupteten Urheberschaft an einem Schlagertext. Dieser Beweis kann auch durch eine entsprechende Zeugenaussage geführt werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der benannten Zeugin um einen nahe Verwandte (hier: Schwester) des Anspruchsstellers handelt; dieser Umstand stellt deren Glaubwürdigkeit nicht per se in Frage. Gleichwohl führt die tatrichterliche Beweiswürdigung in Ansehung vorhandener Gegenzeugen zur Verneinung der Beweiserbringung durch die Zeugenaussage, da die Aussagen der Gegenzeugen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Zeugin begründen.&#8221;</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Verwaltungsgericht Hamburg verhängt 5000,- Euro Ordnungsgeld gegen "Arbeitsgruppe Scientology"]]></title>
<link>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2008/07/18/verwaltungsgericht-hamburg-verhangt-5000-euro-ordnungsgeld-gegen-arbeitsgruppe-scientology/</link>
<pubDate>Fri, 18 Jul 2008 18:35:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>Roman</dc:creator>
<guid>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2008/07/18/verwaltungsgericht-hamburg-verhangt-5000-euro-ordnungsgeld-gegen-arbeitsgruppe-scientology/</guid>
<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 Az. 9 V 53/08) gegen die Arbeitsg]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit <a href="http://scientologydeutschland.wordpress.com/files/2008/07/vg-hh-beschluss-sektenfilter-1107081.pdf" target="_blank">Beschluss vom 27. Juni 2008 Az. 9 V 53/08</a>) gegen die Arbeitsgruppe Scientology ein Ordnungsgeld in Höhe von 5000,- Euro verhängt, da diese Stelle trotz bereits im Jahre 2006 erfolgter einstweiliger Anordnung und Androhung eines Ordnungsgelds die Maßgaben des Gerichtes nicht umgesetzt sondern grob fahrlässig die gerichtlichen Anordnungen bewusst missachtet hat.</p>
<p>In dem Verfahren ging es erneut um den Antrag eines Hamburger Scientologen, der seit 2006 gegen Frau Caberta´s „Sektenfilter“ gerichtlich vorgeht, weil sie entgegen einem klaren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 200.04) weiterhin ihre diskriminierende Erklärung verbreiten wollte. Frau Caberta wurde dies bereits mit gerichtlicher Anordnung vom Jahre 2006 verboten ebenso wie den Hinweis auf Dritte, die ihren Sektenfilter verbreiten. Die Mitteilung war 1 ½ Jahre trotz klarer Anordnungen des Gerichts und entgegen den gegenteiligen Beteuerungen ihres Büros bis vor kurzem nicht von den Internetseiten der Stadt entfernt worden</p>
<p>Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Arbeitsgruppe Scientology durch Vorspiegelung einer scheinbaren Umsetzung der Vorgaben des Gerichtes, diese jedoch bewusst umgangen hatte.<br />
„Die Verstöße erfolgten auch schuldhaft“, so das Gericht. „Um eine nachhaltige Einwirkung auf das künftige Verhalten der Antragsgegnerin (Arbeitsgruppe Scientology) zu erzielen (bzw. dienstaufsichtliche Maßnahmen anzuregen)“ erachtete es das Gericht als notwendig, ein Ordnungsgeld in dieser Höhe festzusetzen.</p>
<p>In seiner weiteren Entscheidungsbegründung stellt das Gericht folgendes fest : „Der Umstand, dass die Antragsgegnerin (AGS) gleichwohl in vollem Bewusstsein um den Unrechtsgehalt ihres Verhaltens weiterhin gegen die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Unterlassungspflicht verstoßen und sogar noch eine gesonderte Unterlassungsverfügung herausgefordert hat, ist bereits für sich genommen ein bedenklicher Vorgang, weil er die grundsätzlich geltende Vermutung, man könne von einer Behörde die Befolgung gerichtlicher Entscheidungen bzw. generell rechtstreues Verhalten auch ohne gesonderte Verpflichtung erwarten, widerlegt und damit das Vertrauen in staatliche Institutionen generell zu untergraben geeignet ist“. Weiter heißt es : „Weiterhin stellt es eine ungewöhnliche Sorglosigkeit dar, wenn die Antragsgegnerin in mehreren Gerichtsverfahren über zwei Instanzen hinweg ebenso vollmundig wie letztlich unzutreffend behauptet hat, ihren Unterlassungspflichten nachgekommen zu sein.“</p>
<p>Die Verärgerung des Gerichtes, aber auch dessen Fassungslosigkeit über die Dreistigkeit einer Staatsbediensteten und ihrer Behördenstelle über die Nichtumsetzung gerichtlicher Entscheidungen, kommt an mehreren Stellen des Beschlusses deutlich zum Ausdruck.</p>
<p>Innerhalb von 4 Monaten muss die Hansestadt Hamburg damit ein weiteres Mal Steuergelder dazu ver(sch)wenden, um das rechtswidrige Verhalten von Frau Caberta und ihren Mitarbeitern in der Behörde für Inneres zu ahnden. Erst im März diesen Jahres wurde die Hansestadt Hamburg zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az: 1 U 99/03) wegen rechtswidriger Äußerungen der Behördenangestellten Caberta. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte Frau Caberta in diesem Verfahren ein „amtspflichtwidriges Verhalten“ attestiert, weil sie gegenüber den Medien unwahre Äußerungen über Scientology getätigt hatte.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Internationale Anerkennung von Scientology als Religion! ]]></title>
<link>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2008/06/24/internationale-anerkennung-von-scientology-als-religion/</link>
<pubDate>Tue, 24 Jun 2008 02:16:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>Roman</dc:creator>
<guid>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2008/06/24/internationale-anerkennung-von-scientology-als-religion/</guid>
<description><![CDATA[Eine neue Broschüre der Scientology Kirche Deutschland hier zum Download.]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p style="text-align:center;"><a href="http://scientologydeutschland.wordpress.com/files/2008/06/broschuere-anerkennung.pdf" target="_blank"><img class="size-medium wp-image-72 aligncenter" src="http://scientologydeutschland.wordpress.com/files/2008/06/bild.jpg?w=206" alt="" width="206" height="300" /><br />
</a><a href="http://scientologydeutschland.wordpress.com/files/2008/06/broschuere-anerkennung.pdf" target="_blank"></a></p>
<p style="text-align:center;"><a href="http://scientologydeutschland.wordpress.com/files/2008/06/broschuere-anerkennung.pdf" target="_blank">Eine neue Broschüre der Scientology Kirche Deutschland hier</a><a href="http://scientologydeutschland.wordpress.com/files/2008/06/broschuere-anerkennung.pdf" target="_blank"> zum Download.</a></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Scientology in Schrift und Bild - Scientology Kirche International startet Videokanal im Internet]]></title>
<link>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2008/03/19/scientology-in-schrift-und-bild-scientology-kirche-international-startet-videokanal-im-internet/</link>
<pubDate>Wed, 19 Mar 2008 01:04:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>Roman</dc:creator>
<guid>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2008/03/19/scientology-in-schrift-und-bild-scientology-kirche-international-startet-videokanal-im-internet/</guid>
<description><![CDATA[Mehr als drei Stunden Videomaterial ueber alle Bereiche der Scientology Kirche &#8211; in 15 Sprache]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><div align="left"><b>Mehr als drei Stunden Videomaterial ueber alle Bereiche der</b><b><br />
Scientology Kirche &#8211; in 15 Sprachen &#8211; unter Scientology.org </b></div>
<p align="left"> <a href="http://scientology.de" target="_blank" title="Scientology Videokanal"><img src="http://scientologydeutschland.wordpress.com/files/2008/03/videokanal1.jpg" alt="Scientology Videokanal" /></a></p>
<p align="left"><b>Erstmals in deutscher Sprache!</b></p>
<p align="left">&#160;</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Internationaler Menschenrechtsbericht des US Außenministeriums 2007 ]]></title>
<link>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2008/03/13/internationaler-menschenrechtsbericht-des-us-ausenministeriums-2007/</link>
<pubDate>Thu, 13 Mar 2008 21:41:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>Roman</dc:creator>
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<description><![CDATA[Deutsche Regierung in der Kritik wegen Diskriminierung religiöser Minderheiten. Das US-Außenminister]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><font face="Times New Roman" size="3"><b>Deutsche Regierung in der  Kritik wegen Diskriminierung religiöser Minderheiten. </b></font></p>
<p><font face="Times New Roman" size="3"><b></b></font><br />
<font face="Times New Roman" size="3">Das US-Außenministerium berichtet  in seinem Menschrechtsbericht 2007, gerade herausgegeben am 11.03.2008,  dass die deutsche Regierung auch im Jahre 2007 einigen Religionsgemeinschaften,  u.a. auch der Scientology Kirche, die Anerkennung versagte. </font></p>
<p><font face="Times New Roman" size="3"></font><br />
<font face="Times New Roman" size="3">Angesichts der weltweiten Anerkennung  der Scientology Kirche außerhalb Deutschlands ist dies nur schwer nachvollziehbar.   Speziell im Berichtszeitraum wurde Scientology  in Spanien, Portugal  und Südafrika als Religionsgemeinschaft offiziell staatlich anerkannt.  Weiterhin entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte  in einer bahnbrechenden  Entscheidung am 05.04.07, dass die Scientology  Kirche als Religionsgemeinschaft den Schutz der Religions- und Vereinigungsfreiheit  gemäß der Europ. Menschenrechtskonvention für sich beanspruchen kann.  </font></p>
<p><font face="Times New Roman" size="3"></font><br />
<font face="Times New Roman" size="3">Der Menschenrechts-Bericht  des US Außenministerium kritisierte außerdem, dass einige deutsche  Behörden Scientologen weiterhin stigmatisierten und dies in Diskriminierungen  von Scientologen, sowohl durch staatliche Stellen als auch im privaten  Sektor, resultierte.  </font></p>
<p><font face="Times New Roman" size="3">Dies ist ein Vorwurf, der sich  regelmäßig in  den Menschenrechtsberichten der US-Regierung wiederholt.  </font><font face="Times New Roman" size="3">Unter anderem wurden   Vorfälle um John Tavolta und Tom Cruise aufgegriffen, welche im Jahr  2007 allein aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit in Deutschland diskriminiert  worden waren.  Als amerikanische Staatsbürger  ist ihre Behandlung  in Deutschland im Hinblick auf die Religionsfreiheit offensichtlich  auch für die US-Regierung von Bedeutung.</font></p>
<p><font face="Times New Roman" size="3">„Die deutsche Regierung ist  aufgefordert in sich zu gehen, sich auf das Grundgesetz und die Menschenrechte  zu besinnen, und  deren Garantien auch in Deutschland  für  Mitglieder religiöser Minderheiten wie Scientology anzuerkennen   und sie zu schützen“, so die Sprecherin der Scientology Kirche Deutschland  e.V., Maja Nüesch.</font></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Scientology Kirche informiert]]></title>
<link>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2008/02/06/scientology-kirche-informiert/</link>
<pubDate>Wed, 06 Feb 2008 19:01:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>Roman</dc:creator>
<guid>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2008/02/06/scientology-kirche-informiert/</guid>
<description><![CDATA[Scientology: weltweite Anerkennung als Religionsgemeinschaft Kirche informiert Würdenträger aus Poli]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p align="center"><b>Scientology: weltweite Anerkennung als Religionsgemeinschaft<br />
Kirche informiert Würdenträger aus Politik und öffentlichem Leben</b></p>
<p>Nach dem Start der bundesweiten Informationskampagne der Scientology Kirche vor wenigen Wochen, wurde diese nun deutlich ausgeweitet.</p>
<p>Hunderte von Würdenträgern aus Politik und öffentlichem Leben wurde angeschrieben, um sie über die weltweite Anerkennung der Kirche zu informieren. Es wurde sowohl das <a href="http://scientologydeutschland.files.wordpress.com/2008/02/flugblatt.pdf" title="Scientology Flugblatt">Scientology Flugblatt</a> als auch eine <a href="http://scientologydeutschland.files.wordpress.com/2008/02/urteile.pdf" title="30 Jahre religiöse Anerkennung durch die Gerichte">Infomappe “Scientology: 30 Jahre religiöse Anerkennung durch die Gerichte”</a> zur Verfügung gestellt.</p>
<p align="center"><a href="http://scientologydeutschland.wordpress.com/bundesweite-informationskampagne/">Weitere Informationen auf unseren Extraseiten</a></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Deutsche Gerichte bestätigen Religiösität der Scientology]]></title>
<link>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2008/01/23/deutsche-gerichte-bestatigen-religiositat-der-scientology/</link>
<pubDate>Wed, 23 Jan 2008 22:56:17 +0000</pubDate>
<dc:creator>Roman</dc:creator>
<guid>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2008/01/23/deutsche-gerichte-bestatigen-religiositat-der-scientology/</guid>
<description><![CDATA[Immer mehr Gerichte bestätigten das bahnbrechende Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshof für Me]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Immer mehr Gerichte bestätigten das bahnbrechende Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Brüssel im vergangenen Jahr. Auch in Deutschland wurde bereits in vielen Urteilen die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft anerkannt.Das portugiesische Justizministerium hat 2007 der Scientology Kirche in Portugal volle staatliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft nach portugiesischem Recht gewährt.<br />
Der spanische Verwaltungsgerichtshof entschied unmissverständlich, dass die Scientology Kirche Spanien gemäß spanischem Verfassungsrecht einen Anspruch hat, als Religionsgemeinschaft anerkannt und eingetragen zu werden.</p>
<p>Die französische Justiz hat kürzlich ein seit 18 Jahren dauerndes Ermittlungsverfahren gegen die Scientology-Organisation eingestellt. Das aktuellste deutsche Urteil wurde vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht am 19. Dezember 2007 (Az. 1 Bs 192/06) gefällt: „Die Klägerin kann für ihre Betätigung als Scientologin den Schutz des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses nach Art. 4 Abs. 1 GG in Anspruch nehmen.“</p>
<p>Es existieren bereits 50 ähnliche Urteile von deutschen Gerichten, die in den letzten 30 Jahren gefällt wurden und rechtskräftig sind, wie zum Beispiel das Urteil vom 02.08.1995 (Az. 1 S 438/94) vom VGH Baden-Württemberg mit folgendem Auszug: „…Ausweislich seiner Satzung ist der klagende Verein eine Religionsgemeinschaft. Sein Zweck wird als ´die Pflege und Verbreitung der Scientology Religion und ihrer Lehre´ beschrieben. Die Scientology Kirche sieht es ´als ihre Mission und ihre Aufgabe an, den Menschen Befreiung und Erlösung im geistig-seelischen Sinn zu vermitteln, wobei sie eine Verbesserung möglichst vieler und zahlreicher Mitglieder in sittlicher, ethischer und spiritueller Hinsicht bewirken will&#8230;´ (§ 2 Ziff. 1 der Satzung).“</p>
<p>Weiter wurde vom Landgericht Hamburg, mit Beschluss vom 17.02.1988 (Az 71 T 79/85) geurteilt:<br />
„Doch sind die möglichen Kriterien einer Kirche im vorliegenden Fall zweifelsfrei erfüllt. &#8230;“. Zehn Jahre später, am 05.01.1998 erging vom Landgericht Hamburg weiteres Urteil (Az. 330 O 169/97): „Der Beklagte ist als Religionsgemeinschaft anerkannt, seine Finanzierung über Spendenbeiträge begründet nach allgemeiner Ansicht (dazu zuletzt das Bundesverwaltungsgericht Pressemitteilung vom 06.11.1997 ) keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bei der Bewertung der den Mitgliedern angebotenen religiösen Leistungen muß &#8211; auch vor dem Hintergrund der in Art. 4 GG gewährten Religions- Freiheit &#8211; berücksichtigt werden, daß sich der Beklagte, anders als die Kirchengemeinschaften, die sich u.a. über Steueraufkommen finanzieren können, ausschließlich über Spenden der Mitglieder finanzieren muß.“</p>
<p>Das OLG Karlsruhe urteilt mit Beschluss vom 29.09.1986 (Az 4 W 50/86) wie folgt: „Nach § 3 Abs. 3 der Vereinssatzung bezweckt der Verein die „Verbreitung des religiösen Glaubens der Scientology“ und „die Verbreitung des Gedankenguts, daß der Mensch in erster Linie ein geistiges Wesen ist“ (AS 13).“</p>
<p>Das VG Frankfurt entschied am 04.09.1990 (As IV 2 E 2234/86): „Zu Recht geht der Kläger allerdings davon aus, daß ihm grundsätzlich der Schutz der grundgesetzlich gewährleisteten Religionsfreiheit zusteht. Denn bei der Scientology Kirche handelt es sich nach der Auffassung der erkennenden Kammer um eine von Art. 4 Abs. 1, 140 GG i.V.m. Art. 137 Ans. 2, Abs. 7 WRV geschützte Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft.“<br />
„Gemessen an diesen aus der Verfassung sich ergebenden Maßstäben ist der Kläger nach Auffassung der Kammer als eine Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft i.S.d. Art. 140 GG i.V.m. 137 Abs. 2, Abs. 7 WRV anzusehen, der das in Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG gewährleistete Grundrecht auf Religionsfreiheit grundsätzlich für sich in Anspruch nehmen kann.“ &#8230;</p>
<p>Von der Staatsanwaltschaft Berlin am Landgericht Berlin erging am 28.01.1991 eine Einstellungsverfügung (Az 1 Wi Js 481/89) unter anderem mit dem Wortlaut: „In der Bundesrepublik Deutschland ist die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft im Sinne von Artikel 4, 140 des Grundgesetzes anerkannt.“<br />
„Die Scientology Kirche ist nach ihrem Selbstverständnis eine so genannte Erlösungs-Religion. Das heißt, sie will ihre Gläubigen zu immer höheren Bewußtseinsstufen führen in der Erkenntnis der Unsterblichkeit des Menschen als geistiges Wesen.“</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft am Landgericht Frankfurt, aus der Einstellungsverfügung vom 07.10.1987 (Az 92 Js 12546/85) ist im Urteil unter anderem zu lesen: „Was die Scientology Kirche betrifft, so ist diese in der Bundesrepublik Deutschland als Religionsgemeinschaft anerkannt im Sinne Art. 4 GG, 140 GG.“</p>
<p>Dies ist nur ein kleiner Auszug aus den Urteilen, die in Deutschland gefällt wurden, in der die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde. Deutsche Gerichte haben diese Tatsache längst als Fakt erkannt und mit ihren Urteilen bestätigt. Aus diesem Grund ist Scientologen und ihren Kirchen eine ungestörte Religionsausübung zu gewähren.</p>
<p>Die erste Kirche wurde in den USA 1954 von damaligen Scientologen gegründet. Stifter der „Dianetik“ und „Scientology-Religion“ ist L. Ron Hubbard. Mittlerweile gibt es über 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 164 Nationen, die insgesamt 10 Millionen Mitglieder betreuen.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>

</channel>
</rss>
