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	<title>lg-koln &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://en.wordpress.com/tag/lg-koln/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "lg-koln"</description>
	<pubDate>Thu, 31 Dec 2009 01:09:56 +0000</pubDate>

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<title><![CDATA[LG Köln: Untersagt Werbung für „Anwaltszertifizierung“]]></title>
<link>http://rechtssichere-werbung.de/2009/09/11/lg-koln-untersagt-werbung-fur-%e2%80%9eanwaltszertifizierung%e2%80%9c/</link>
<pubDate>Fri, 11 Sep 2009 12:01:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>itrechtkanzlei</dc:creator>
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<description><![CDATA[Die für Wettbewerbssachen zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat kürzlich durch Urteil]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><img class="alignleft size-full wp-image-193" title="LG Köln- Untersagt Werbung für Anwaltszertifizierung" src="http://rechtssicherewerbung.wordpress.com/files/2009/07/lg-koln-untersagt-werbung-fur-anwaltszertifizierung.jpg" alt="LG Köln- Untersagt Werbung für Anwaltszertifizierung" width="150" height="150" />Die für Wettbewerbssachen zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat kürzlich durch Urteil eine auf Antrag zweier Kölner Rechtsanwälte erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, mit welcher im November 2008 die Versendung von Werbeschreiben für bestimmte Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte untersagt worden ist.</p>
<p>Die Beklagte ist eine Tochtergesellschaft der DEKRA, eine auf Prüfung von Qualität von Produkten und Dienstleistern spezialisierte Gesellschaft, und bietet gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltszentrum, dessen beide Geschäftsführer ebenfalls beklagt sind, Rechtsanwälten die Möglichkeit an, besondere Kenntnisse in einem bestimmten Rechtsgebiet gegenüber Mandanten kenntlich zu machen, indem durch schriftliche Prüfung eine sog. „Erstzertifizierung“ erlangt wird. Derzeit bieten die Beklagten Zertifizierungen bzw. Prüfungen unter fachlicher Anleitung von Universitätsprofessoren in den Rechtsgebieten Arbeits-, Straf-, Familien- und Erbrecht an. Nach bestandenem Test erhält der Anwalt zur werblichen Verwendung das entsprechende Zertifikat.</p>
<p>Hier erfahren Sie <a href="http://www.it-recht-kanzlei.de/werbung-anwalt-zertifizierung.html" target="_blank">mehr</a></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
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<title><![CDATA[Breaking News: viele Gerichtsakten von Ebert...]]></title>
<link>http://klaegerkonferenz.wordpress.com/2009/06/20/breaking-news-viele-gerichtsakten-von-ebert/</link>
<pubDate>Sat, 20 Jun 2009 20:05:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>klaegerkonferenz</dc:creator>
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<description><![CDATA[Wir haben heute eine Vielzahl von Akten erhalten, u.a. LG Köln (31 O 398/07; 28 O 258/07; 28 O 336/0]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Wir haben heute eine Vielzahl von Akten erhalten, u.a. LG Köln (31 O 398/07; 28 O 258/07; 28 O 336/07; 28 O 286/07 und 28 O 472/07), Eberts Klagen gegen eBay und EKS, die Mediation vom 30.11.2007 und eine Vielzahl weiterer Unterlagen. Ja, richtig gelesen: das sind die Verfahren, die unser Freund Ebert <em>in nur ein paar Wochen</em> (!!) angetrengt hat&#8230; hinzu kommen noch Informationen über Verfahren vor dem LG Frankfurt/M. und eine Sache aus Düsseldorf, auch aus 2007.</p>
<p><strong>Ja, unfaßbar!</strong></p>
<p>Die Geschichte Ebert gegen Ebert Akademie AG scheint jetzt recht durchsichtig zu sein. Die Auswertung wird eine Weile dauern, denn wir brauchen unabhängige Bestätigungen für die einzelnen Vorgänge um auszuschließen, daß uns Fälschungen untergeschoben werden. Und im Zivilleben muß ich auch noch andere Dinge tun, als mich um den Typ zu kümmern (d.h., Montag bin ich auf meiner Dienststelle).</p>
<p>Alle Leser dieses Blogs werden jedoch von Zeit zu Zeit mit recht kurzweiligem Material versorgt werden.</p>
<p>Ach ja, die Geschichte mit den Netzstrümpfen und dem kurzen Lederrock ist der absolute Gipfel. Mal sehen <img src='http://s.wordpress.com/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Stay tuned <img src='http://s.wordpress.com/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Nutzung von Fotos als Wanddekoration in Gaststätten]]></title>
<link>http://fotorecht.wordpress.com/2008/07/10/nutzung-von-fotos-als-wanddekoration-in-gaststatten/</link>
<pubDate>Thu, 10 Jul 2008 08:29:43 +0000</pubDate>
<dc:creator>Tim M. Hoesmann</dc:creator>
<guid>http://fotorecht.wordpress.com/2008/07/10/nutzung-von-fotos-als-wanddekoration-in-gaststatten/</guid>
<description><![CDATA[Das Landgericht Köln hatte in einem Urteil vom 14.15.2008 (28 O 582/07) über die Nutzung von Fotogra]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Das Landgericht Köln hatte in einem Urteil vom 14.15.2008 (28 O 582/07) über die Nutzung von Fotografien als Wanddekoration in einer Gaststätte zu entscheiden.</p>
<div class="entry">
<p>Der Kläger, ein Fotograf und Urheber der streitgegenständlichen Fotos ist der Ansicht, dass es sich bei diesen um “Raubkopien” seiner Bilder aus Bildband handele und sah in dem Aushängen der Fotos ein öffentliches Anbieten, ohne das eine entsprechende Lizenz seinerseits vorläge.<br />
Die Beklagte trägt ihrerseits vor, dass es sich bei den Fotografien zum einen um abgeschnittene Drucke eines Wandkalenders handele und zum anderen um Drucke, welche auf dem Flohmarkt erworben worden war.<br />
Das Gericht wies in seiner Entscheidung die Klage als unbegründet ab.<br />
Soweit es sich bei den Bildern um abgeschnittene Drucke eines Wandkalenders handelt, liegt darin keine unerlaubte Vervielfältigung, da nach dem Verarbeitungsvorgang (das Zuschneiden) weiterhin ein- und dasselbe Vervielfältigungsstück vorliegt. Durch das Ausstellen der Bilder als Wanddekoration wurden die Bilder nicht der Öffentlichkeit angeboten, da keinerlei Aufforderung bestand, ein Miet- oder Kaufgesuch abzugeben.<br />
Da die Fotos unzweifelhaft bereits vorher gedruckt worden sind, ist auch keine Verstoß gegen § 18 UrhG gegeben, da sich dieser Paragraph auf bis dato unveröffentliche Werke bezieht.<br />
Den Streitwert setze das Gericht mit 6.000€ pro Foto fest.</p>
<p>Fazit:<br />
Hat der Betreiber einer Gaststätte ordnungsgemäß eine Kopie einer Fotografie erworben, steht es ihm frei, diese im Gastraum als Wanddekoration zu nutzen. Dabei ist es unerheblich, ob die Fotografie aus einem Bildkalender herausgeschnitten oder auf einem Flohmarkt erworben wurde.</p></div>
</div>]]></content:encoded>
</item>

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