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	<title>schadenfall &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://en.wordpress.com/tag/schadenfall/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "schadenfall"</description>
	<pubDate>Wed, 23 Dec 2009 17:58:49 +0000</pubDate>

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	<language>en</language>

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<title><![CDATA[Wie finanziere ich eine Lohnklage/ Kündigungsschutzklage?]]></title>
<link>http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/05/25/wie-finanziere-ich-eine-lohnklage-kuendigungsschutzklage-rechtsanwalt-arbeitsrecht-berin/</link>
<pubDate>Mon, 25 May 2009 07:33:46 +0000</pubDate>
<dc:creator>rechtsanwaltarbeitsrechtberlin</dc:creator>
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<description><![CDATA[Wie finanziere ich eine Lohnklage/ Kündigungsschutzklage? Ein Arbeitsgerichtsprozess, insbesondere e]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><strong><span style="color:#0000ff;">Wie finanziere ich eine Lohnklage/ Kündigungsschutzklage?</span></strong></p>
<p>Ein <strong>Arbeitsgerichtsprozess</strong>, insbesondere eine <strong>Kündigungsschutzklage </strong>oder eine <strong>Lohnklage </strong>können teuer sein. Die <strong>Kosten</strong>, die dabei zu beachten sind, sind nicht die <strong>Gerichtskosten </strong>oder die <strong>Anwaltskosten </strong>der Gegenseite. Die <strong>Anwatltskosten der Gegenseite</strong> im <strong>Arbeitsgerichtsverfahren </strong>trägt in der <strong>1. Instanz </strong>- also z.B. vor dem <strong>Arbeitsgericht </strong><strong>Berlin</strong> &#8211; die <em>Gegenseite</em>, egal, ob diese gewinnt oder verliert. Auch die <em>Gerichtskosten </em>sind relativ gering, so dass hier keine große <strong>Kostenbelastung </strong>vorliegt. Das Problem sind die <strong>eigenen Anwaltskosten</strong>. Diese bestimmen sich nach dem <strong>Gegenstandswert</strong>. Bei der <strong>Kündigungsschutzklage </strong>ist dies &#8211; wenn das <strong>Arbeitsverhältnis </strong>länger als 12 Monate bestanden hat &#8211; das <strong>3-fache Bruttoeinkommen.</strong> Bei der <strong>Klage </strong>auf <strong>Arbeitslohn </strong>ist der Gegenstandswert/ <em>Streitwert </em>vor dem <em>Arbeitsgericht </em>der eingeklagte Arbeitslohn. Um dies deutlich zu sagen, der Gegenstandwert ist nicht der Wert den der Mandant an den eigenen <strong>Anwalt </strong>zahlen muss, sondern aus den Gegenstandswert berechnen sich die <em>Anwaltsgebühren</em>.</p>
<p><strong>Beispiel: </strong></p>
<p style="padding-left:30px;"><em>Der Arbeitnehmer Heinz Müller arbeitet länger als 12 Monate beim Arbeitgeber. Dieser kündigt dem Arbeitnehmer und dieser erhebt eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin. Sein letztes Gehalt betrug im Schnitt € 2.000,00 brutto monatlich. Damit beträgt der Streitwert vor dem Arbeitsgericht € 6.000,00 (bei der Kündigungsschutzklage= Bruttolohn x 3). Aus diesen € 6.000,00 berechnen sich die Anwaltsgebühren des Rechtsanwalt des Arbeitnehmers Müller. Dazu schaut der Anwalt in eine Tabelle. Er bekommt zwei Gebühren (Verfahrensgebühr und Terminsgebühr) und noch eine zusätzliche Gebühr, sofern eine Einigung vor dem Arbeitsgericht Berlin erzielt wird. Ausgerechnet betragen die Anwaltsgebühren bei einen Gegenstandswert von € 6.000,00: </em></p>
<p style="padding-left:30px;"><em>- ohne Einigung= € 845,00 netto </em></p>
<p style="padding-left:30px;"><em>- mit Einigung= € 1.183,00 netto</em></p>
<p>Diesen Betrag muss der <strong>Arbeitnehmer </strong><strong>finanzieren</strong>, egal, ob er gewinnt oder verliert. Dies gilt zumindest für die <em>1. Instanz im Arbeitsgerichtsverfahren</em>. In der <em>2. Instanz</em> bleibt es bei der hierkömmlichen Regel, dass beim Gewinnen des Prozesses die Gegenseite diese Kosten tragen muss.</p>
<p><strong><span style="color:#0000ff;">2. Finanzierung des Arbeitsgerichtsprozesses über eine Rechtsschutzversicherung</span></strong></p>
<p>Sofern der <strong>Arbeitnehmer </strong>eine <strong>Rechtsschutzversicherung </strong>hat, ist eine <strong>Finanzierung </strong>des <strong>Arbeitsrechtsstreites </strong>hierüber möglich. Ein häufiger <strong>Irrtum </strong>ist aber der, dass die <strong>Arbeitnehmer </strong>meinen jede <strong>Rechtsschutzversicherung </strong>deckt auch den <strong>Arbeitsgerichtsprozess</strong>. Dies ist nicht so. Zum einen ist erforderlich, dass gerade auch das <strong>Arbeitsrecht </strong>mitversichert ist und dass ein <strong>Schadenfall </strong>vorliegt. Leider ist es so, dass die <strong>Versicherungsmakler </strong>kaum Ahnung vom Inhalt der <em>Rechtsschutzversicherung </em>haben. Meist wird gesagt, dass alles versichert ist, was völlig falsch ist. Viele Angelegenheiten sind gar nicht versicherbar (z.B. Scheidung, Erbrechtstreitigkeiten vor Gericht, Wirtschaftssachen). Es macht auch keinen Sinn &#8211; vor dem <em>Anwaltsbesuch </em>- beim Versicherungsmakler anzurufen und zu fragen, ob der Fall versichert ist. Dieser kann keine verbindliche <strong>Deckungszusage </strong>erteilen. Es gibt spezielle Telefonnummern der jeweiligen <strong>Rechtsschutzversicherer </strong>unter denen man erfragen kann, ob der Fall grundsätzlich versichert ist. Meist muss dann aber noch eine <em>schriftliche Anfrage</em> erfolgen, da häufig die <em>Deckungszusage </em>verbindlich nur schriftlich erteilt wird.</p>
<p><strong>Gründe </strong>weshalb <span style="text-decoration:underline;">keine </span><em>Deckung </em>erteilt werden sind meist folgende:</p>
<ul>
<li><em>Arbeitsrecht ist nicht mitversichert</em></li>
<li><em>es liegt kein Schadenfall vor (z.B. die Kündigung ist noch nicht erfolgt/ der Lohn ist noch nicht fällig)</em></li>
<li><em>keine Erfolgsaussichten (wird selten von den Versicherern eingewandt)</em></li>
<li><em>die Raten für die Rechtsschutzversicherung sind nicht bezahlt worden</em></li>
<li><em>die Wartetzeit ist noch nicht abgelaufen</em></li>
</ul>
<p>Der <strong>Rechtsanwalt </strong>selbst kann auch die entsprechende Anfrage machen. Dies sollte aber <strong><span style="text-decoration:underline;">vor </span></strong>dem <strong>Gespräch </strong>erfolgen, da der Mandant ansonsten unter Umständen die Beratung selbst zahlen muss (diese kostet auch in Berlin immer noch Geld/ eine kostenlose Beratung ist dem Anwalt im Normalfall verboten/ verbindlicher Rechtsrat ist kein Billigprodukt).</p>
<p><strong><span style="color:#0000ff;">3. Finanzierung der Kündigungsschutzklage/ Lohnklage über Prozesskostenhilfe</span></strong></p>
<p>Wer keine <strong>Rechtsschutzversicherung </strong>hat, kann den Prozess vor dem <strong>Arbeitsgericht Berlin</strong> auch über <strong>Prozesskostenhilfe </strong>finanzieren. Erforderlich ist immer, dass der <strong>Arbeitnehmer </strong>den Prozess mit eigenen Mitteln nicht finanzieren kann. Hierüber <strong>istAuskunft </strong>zu erteilen. Der Arbeitnehmer muss ein spezielles <strong>Formular </strong>ausfüllen und seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse angeben und belegen (Kontoauszug, Mietvertrag, Einkommensnachweis, Pkw, Grundstücke etc.). Dies ist nicht so kompliziert, wie sich dies jetzt anhört.</p>
<p><strong><span style="color:#0000ff;">Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist im Allgemeinen:</span></strong></p>
<ul>
<li>schlechte finanzielle Verhältnisse des Arbeitnehmers</li>
<li>Erfolgsaussichten</li>
<li>keine Mutwilligkeit</li>
</ul>
<p><strong>Mutwillig </strong>ist der Prozess dann, wenn dies überhaupt keinen Sinn macht. Dies kommt in der <strong>Praxis </strong>selten vor. In Bezug auf die <strong>Erfolgsaussichten </strong>im <em>Arbeitsgerichtsprozess </em>gilt eine Besonderheit. Ist die Gegenseite auch <strong>anwaltlich </strong>vertreten, dann kann das Arbeitsgericht sogar, wenn keine <strong>Erfolgsaussichten </strong>bestehen <strong>Prozesskostenhilfe </strong>bewilligen.</p>
<p>Den Antrag auf <em>Prozesskostenhilfe </em>stellt meist der Anwalt. Die <strong>PKH </strong>kann nur für die Zukunft gewährt werden, so dass möglichst früh der Antrag gestellt werden sollte. Das <strong>Kostenrisiko </strong>bei <strong>PKH-Bewilligung</strong> im <strong>Arbeitsgerichtsverfahren </strong>ist nach der Zusage denkbar gering, da die <strong>PKH </strong>die eigenen <strong>Anwaltskosten </strong>als auch die <strong>Gerichtskosten </strong>umfasst (die Kosten der Gegenseite werden ja nicht erstattet). </p>
<p>Nach dem <strong>Prozess </strong>muss der Arbeitnehmer dann aber noch jährlich Auskunft über sein <strong>Vermögen </strong>erteilen. Verbessern sich später seine <strong>Einkommensverhältnisse </strong>muss er unter Umständen die <strong>Anwaltsvergütung</strong>/ <strong>Gerichtskosten </strong>zurückzahlen. Trotzdem fährt er meist noch besser als bei der eigenen <strong>Finanzierung</strong>, da die <strong>Anwaltsgebühren </strong>bei <strong>PKH-Gewährung</strong> geringer sind als normal.</p>
<p><strong>Zusammenfassung:</strong></p>
<p>Eine <strong>Finanzierung des Arbeitsgerichtsprozesses </strong>- z-B- Klage auf <strong>Arbeitslohn </strong>oder <strong>Kündigungsschutzklage </strong>-  ist über eine <strong>Rechtsschutzversicherung </strong>möglich oder über <strong>Prozesskostenhilfe</strong>. Theoretisch ist auch denkbar, dass sich der Arbeitnehmer allein vertritt, was aber meist dazu führt, dass sich seine Chancen im <strong>Arbeitsgerichtsverfahren </strong>drastisch verringern. Gerade im <strong>Prozess </strong>über die <em>Rechtmäßigkeit einer Kündigung</em> (Kündigungsschutzklage), bei dem es darum geht eine möglichst hohe <em>Abfindung </em>zu erreichen, macht es Sinn sich durch einen <em>Rechtsanwalt </em>vertreten zu lassen.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Fragen zum Rechtsschutz - hier finden Sie die Antwort]]></title>
<link>http://jurabuch.wordpress.com/2008/06/26/fragen-zum-rechtsschutz-hier-finden-sie-die-antwort/</link>
<pubDate>Thu, 26 Jun 2008 19:29:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>jurabuch</dc:creator>
<guid>http://jurabuch.wordpress.com/2008/06/26/fragen-zum-rechtsschutz-hier-finden-sie-die-antwort/</guid>
<description><![CDATA[Bei Fragen zum Rechtsschutz finden Sie auf der Seite Rechtsschutz viele Informationen, sowohl Bücher]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><strong>Bei Fragen zum Rechtsschutz finden Sie auf der Seite<a href="http://www.jurabuch.de/rechtsschutz.htm"> Rechtsschutz</a> viele Informationen, sowohl Bücher zur Rechtsschutzversicherung als auch Rechtsanwälte und Versicherungen. </strong></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Hering, Rechtsschutzversicherung]]></title>
<link>http://jurabuch.wordpress.com/2008/06/26/hering-rechtsschutzversicherung/</link>
<pubDate>Thu, 26 Jun 2008 19:07:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>jurabuch</dc:creator>
<guid>http://jurabuch.wordpress.com/2008/06/26/hering-rechtsschutzversicherung/</guid>
<description><![CDATA[Manfred Hering: Rechtsschutzversicherung. Kosten der Rechtsverfolgung. Versicherungsschutz und Leist]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Manfred <span style="font-weight:bold;">Hering: Rechtsschutzversicherung. Kosten der Rechtsverfolgung. Versicherungsschutz und Leistungen. Problemlösungen im Schadenfall. 2005, 203 Seiten, kartoniert, ISBN 3-423-50635-0 (Beck-Rechtsberater im dtv), früher 14,50 Euro, jetzt nur 5 Euro + 2 Euro für Porto/Verpackung <br /><a href="http://www.buchbestellen.de"><b>Buchbestellung</b></a><br />Weitere Informationen zum <a href="http://www.jurabuch.de/rechtsschutz.htm">Rechtsschutz</a></span>
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</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Test Reiseversicherungen: Wenns kracht im Urlaub]]></title>
<link>http://osterreich.wordpress.com/2008/04/23/test-reiseversicherungen-wenns-kracht-im-urlaub/</link>
<pubDate>Wed, 23 Apr 2008 12:40:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>osterreich</dc:creator>
<guid>http://osterreich.wordpress.com/2008/04/23/test-reiseversicherungen-wenns-kracht-im-urlaub/</guid>
<description><![CDATA[Reiseschutz bei der Urlaubsplanung mitdenken - Heuer teils höhere Prämien An einen Versicherungsschu]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><div class="gmail_quote">
<p><tt>Reiseschutz bei der Urlaubsplanung mitdenken - Heuer teils höhere Prämien</tt></p>
<p><tt>An einen Versicherungsschutz sollten KonsumentInnen bereits bei ihrer Urlaubsplanung denken, rät die AK. "Leider ist man auch in der schönsten Zeit im Jahr nicht vor Pannen gefeit", sagt AK Konsumentenschützerin Manuela Delapina. Die AK hat die Reiseversicherungen von 18 Anbietern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis:  teilweise teurere Prämien als im Vorjahr, zumeist gleich gebliebene Leistungen, Bearbeitungsgebühren bis zu 25 Euro im Schadensfall bei einigen Reiseanbietern.</tt></p>
<p><tt>Klassische Reiseversicherungen bieten umfassenden Reiseschutz - vom einmaligen Reiseschutz bis hin zum Jahresschutz für verschiedene Risiken. So zahlt zB die Europäische Reiseversicherung für Reiseunfälle bei ständiger Invalidität ab 50 Prozent 40.000 Euro, Mondial Assistance bis zu 30.000 Euro. Änderungen gibt's heuer bei der Europäischen Reiseversicherung bei den Prämien - sie sind um bis zu knapp vier Prozent teurer.</tt></p>
<p><tt>"Bei den Kreditkarten ist der Versicherungsschutz meistens nicht so umfangreich, je nach Karte unterschiedlich und an bestimmte Bedingungen geknüpft, etwa dass sie in den letzten zwei oder drei Monaten vor Reiseantritt benutzt wurde", sagt Delapina. Unfallfolgen sind weit höher abgesichert als bei klassischen Reiseversicherungen. So sind zB Auslandskrankenkosten bei American Express Aurum Card bis zu 110.000 Euro versichert, bei Diners Club bis zu 150.000 Euro und bei PayLife Gold MasterCard und PayLife Gold Visa Karte bis 220.000 Euro. Bei der Visa card complete Classic sind Krankenkosten bis zu 100 Prozent versichert. Bei einigen Kreditkarten gibt's heuer mehr Leistungen.</tt></p>
<p><tt>"Reiseveranstalter bieten oft zur Buchung eine Versicherung an, die in der Regel von spezialisierten Reiseversicherungsgesellschaften zusammengestellt wird", sagt Delapina. Meist werden Stornokosten der Pauschalreiseanbieter bis zu 100 Prozent übernommen. Gulet (Basisschutz), Neckermann, Tui, Fun &#38; Sun, especially4you verrechnen im Schadensfall eine Bearbeitungsgebühr von 22 bis 25 Euro, maximal 44 bis 50 Euro pro Buchung. Mehr Prämie für ihre Produkte verlangen heuer Gulet (bis zu 22 Prozent), ITS Billa (bis zu 45 Prozent), Jahn Reisen (bis zu fünf Prozent), 1-2-Fly (bis zu 13 Prozent).</tt></p>
<p><tt>Mitgliedsangebote der Autofahrerclubs bieten begrenzten Schutz, enthalten aber zusätzliche fahrzeugbezogene Leistungen, beispielsweise Autorückholdienst. Beim ARBÖ kostet die Prämie für den Sicherheitspass heuer um 1,5 Prozent mehr.</tt></p>
<p><tt>Die Flugrettung ist auf Flüge mit ständiger medizinischer Überwachung spezialisiert. Früher gabs nur Jahresmitgliedschaften, heuer: Vorteilscard für ein Monat oder ein Jahr.</tt></p>
<p><tt>Die AK hat im März die gängigsten Reiseversicherungsangebote erhoben: bei vier Kreditkartenfirmen (American Express, Diners, PayLife - früher MasterCard, Visa), drei Versicherern (Europäische Reiseversicherung, Mondial Assistance, Wr. Städtische), acht Reiseveranstaltern (ITS Billa, Gulet, Neckermann, Tui, Fun &#38; Sun, especially4you, Jahn Reisen, 1-2-Fly), Internationaler Flugrettung Austria (IFRA), ARBÖ, ÖAMTC.</tt></p>
</div>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Personenfreizügigkeit für heikle Berufe]]></title>
<link>http://wanderarbeiter.wordpress.com/2008/03/20/personenfreizugigkeit-fur-heikle-berufe/</link>
<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 10:38:23 +0000</pubDate>
<dc:creator>wanderarbeiter</dc:creator>
<guid>http://wanderarbeiter.wordpress.com/2008/03/20/personenfreizugigkeit-fur-heikle-berufe/</guid>
<description><![CDATA[Die Personenfreizügigkeit mit der EU gilt nicht in jedem Fall, sondern ist, je nach Berufsgruppe, mi]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Die Personenfreizügigkeit mit der EU gilt nicht in jedem Fall, sondern ist, je nach Berufsgruppe, mit Auflagen verbunden. Begründet wird dies etwa bei Ärzten damit, dass diese kritische Aufgaben zu verrichten hätten. Deswegen muss ihre ausländische Ausbildung vom Bund anerkannt werden damit nicht Scharlatanerie betrieben wird. Dies scheint einleuchtend, bloss dass die Liste der Berufe, für welche am meisten Sonderregelungen eingeführt wurden, sich wie die Liste der mächtigsten nationalen Berufsgruppen und politischen Lobbyisten liest. Es macht stutzig, dass bloss bei Berufen mit starker politischer Vertretung die Personenfreizügikeit unter strengen Auflagen &#8211; also eben nicht &#8211; stattfindet.</p>
<p>Was als kritische Aufgabe taxiert wird bestimmen die Lobbyisten. Handwerker gehören kaum dazu. Die Marktliberalisierung erlaubt es etwa, dass jeder sich einen Notfalldienst für irgendwelche handwerklichen Arbeiten einrichten kann. Man inseriert und wartet auf Anrufe. Ein Gütesiegel gibt es nicht und folglich ist der Kunde orientierungslos und ruft den erst Besten an um den Pikettdienst anzufordern. Nun kann der liberalisierte Handwerker entscheiden, ob er sich darum kümmern will oder nicht. Am besten sagt man am Telefon mal zu, man kann es sich stets noch anders überlegen. Der Handwerker ist auch frei zu entscheiden wie gut er die Arbeit ausführen will, ob er die Wohnungsüberschwemmung verschlimmern möchte, und wieviel er dafür verrechnet.</p>
<p>Die allgemeine politische Meinung ist, dass der Markt entscheiden soll, ob der Handwerker bestehen kann oder nicht. Den miesen Handwerker bietet man nicht ein zweites Mal auf. Aber tut man dies nicht sowieso nicht? Wie oft erleidet man einen Wasserbruch, eine Termitenplage, ein eingstürztes Irgendwas. Hinzu kommt dass der liberalisierte Markt verlangt, dass man ständig umzieht um von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle zu hetzten. Wie viele Schadenfälle muss man erleiden, bis man sich an seinem neuen Wohnort einen Überblick über die lokalen Anbieter von Sanitär-, Elektro- und anderen Notfallleistungen verschafft hat?</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Kfz-Versicherungen: Autofahrer wünschen sich Sorgenfreiheit im Schadenfall]]></title>
<link>http://osterreich.wordpress.com/2007/10/23/kfz-versicherungen-autofahrer-wunschen-sich-sorgenfreiheit-im-schadenfall/</link>
<pubDate>Tue, 23 Oct 2007 11:38:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>osterreich</dc:creator>
<guid>http://osterreich.wordpress.com/2007/10/23/kfz-versicherungen-autofahrer-wunschen-sich-sorgenfreiheit-im-schadenfall/</guid>
<description><![CDATA[Schadenfall Köln &#8211; Viele Autofahrer befinden sich in einem Zwiespalt: Einerseits wollen sie zw]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><div>
<table border="0" cellpadding="5" cellspacing="5" width="100%">
<tbody>
<tr>
<td colspan="2">
<p><span style="font-size:130%;"><b>Schadenfall</b></span> </p>
<p>         <span style="font-family:Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif;font-size:-1px;"> <span> Köln &#8211; Viele Autofahrer befinden sich in einem Zwiespalt: Einerseits wollen sie zwar möglichst geringe Kfz-Versicherungsprämien zahlen, andererseits legen sie aber großen Wert auf optimale Leistungen im Schadenfall: 86 Prozent der Autobesitzer schätzen die schnelle Regulierung eines Schadens im In- und Ausland als sehr wichtig ein. Ein niedriger Preis ist dagegen nur für 63 Prozent von großer Bedeutung. Die unkomplizierte und rasche Hilfe im Schadenfall ist somit eine entscheidende Komponente bei der Auswahl der Kfz-Versicherung. Dies ist eines der wesentlichen Ergebnisse der Studie &#8220;Kundenkompass Kfz-Versicherung&#8221;, die im Auftrag der AXA Konzern AG in Zusammenarbeit mit dem  F.A.Z.-Institut durchgeführt wurde.</p>
<p>Vor die Wahl gestellt zwischen breitem Leistungsumfang und dem Kostenargument geben die Autofahrer bislang knapp dem Preis den Vorzug (53 Prozent). Lediglich die Befragten in der Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren bevorzugen mit einer leichten Mehrheit ein breites Leistungsangebot.</span></span></p>
<p><span style="font-family:Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif;font-size:-1px;"><span><b>Sorgenfreiheit im Schadenfall vor allem bei Frauen und Jüngeren beliebt</b></p>
<p>Die meisten Autofahrer wünschen sich zudem von ihrer Versicherung eine möglichst große finanzielle Entlastung im Schadenfall. Rund sieben von zehn Befragten bevorzugen ein Rundum-sorglos-Paket, das maximale Leistungen bietet. Solche Leistungen haben zwar einen deutlich höheren Preis als Basispolicen. Diesen höheren Preis würden aber offensichtlich viele Befragte bezahlen.</p>
<p><b>Autofahrer wollen Erstattung von Totalschäden bei Neufahrzeugen absichern</b></p>
<p>Umfassende Versicherungslösungen haben gute Erfolgsaussichten: Versicherungs-nehmer sind bereit, für bestimmte zusätzliche Versicherungsleistungen mehr zu bezahlen, wenn sie darin einen klaren Nutzen erkennen. Dazu gehört zum Beispiel die Neuwertentschädigung eines Neuwagens im Falle eines Totalschadens innerhalb des ersten Jahres nach Kauf. 59 Prozent der Befragten können sich vorstellen, für diese Mehrleistung, die über das durchschnittliche Leistungsportfolio einer Kfz-Police hinausgeht, mehr Geld zu bezahlen.</p>
<p><b>Autofahrer unterschätzen das Risiko der groben Fahrlässigkeit</b></p>
<p>Viele Autofahrer achten beim Abschluss ihrer Kfz-Versicherung zu wenig auf die Details in der Versicherungspolice. Dies gilt vor allem im Umgang mit grober Fahrlässigkeit bei Unfällen. Aufgrund von Fehlverhalten der Autofahrer ereigneten sich im vergangenen Jahr auf deutschen Straßen rund  400.000 Unfälle mit Personenschaden. Dennoch wären zwei Drittel der Autofahrer nicht bereit, mehr Geld zu bezahlen, damit Unfallschäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit im Rahmen der Kfz-Versicherung abgesichert werden. Unter den Berufstätigen ist die Bereitschaft, hierfür höhere Beiträge zu zahlen, mit 36 Prozent etwas höher als bei den Befragten, die keine berufliche Tätigkeit ausüben (30 Prozent). Auch die Fahrer von Kleinwagen sind mit 39 Prozent überdurchschnittlich aufgeschlossen, auch grob fahrlässig verursachte Schäden versichern zu lassen. Generell tendieren die Fahrer von Kleinwagen zu einem deutlich höheren Absicherungsniveau als es in der unteren und oberen Mittelklasse der Fall ist. <b><br /></b> </span></span></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><i></i> </div>
</div>]]></content:encoded>
</item>

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