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	<title>urheberrechtsverletzung &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://en.wordpress.com/tag/urheberrechtsverletzung/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "urheberrechtsverletzung"</description>
	<pubDate>Sat, 02 Jan 2010 23:01:48 +0000</pubDate>

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	<language>en</language>

<item>
<title><![CDATA[Störerhaftung von Webmastern: Haftung für Einbindung fremder Fotos]]></title>
<link>http://rechtsanwalt74.wordpress.com/2009/11/19/storerhaftung-von-webmastern-haftung-fur-einbindung-fremder-fotos/</link>
<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 16:24:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>rechtsanwalt74</dc:creator>
<guid>http://rechtsanwalt74.wordpress.com/2009/11/19/storerhaftung-von-webmastern-haftung-fur-einbindung-fremder-fotos/</guid>
<description><![CDATA[Der BGH hat entschieden, daß Betreiber von Internetseiten für urheberrechtlich geschützte Fotos haft]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Der BGH hat entschieden, daß Betreiber von Internetseiten für urheberrechtlich geschützte Fotos haften können, die durch Internetnutzer auf die Seiten hochgeladen werden.</p>
<p>Anlaß für die vorliegende Entscheidung des u. a. für das Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenats war ein Rechtsstreit um Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.<br />
Beklagter war der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet (<a href="http://www.chefkoch.de/">www.chefkoch.de</a>), der unter dieser Adresse eine kostenfrei abrufbare Rezeptsammlung anbietet. Die Rezepte werden dort von Privatpersonen selbständig mit passenden Bildern hochgeladen.<br />
Dabei wurden mehrfach vom Kläger angefertigte Fotos verwendet, ohne seine Zustimmung einzuholen. Diese Fotos konnten zusammen mit entsprechenden Rezepten kostenlos unter der Internetadresse www.marions-kochbuch.de abgerufen werden, die der Kläger gemeinsam mit seiner Ehefrau betreibt.</p>
<p>Der Kläger wollte der Beklagten insbesondere verbieten lassen, bestimmte von ihm erstellte und unter <a href="http://www.marions-kochbuch.de/">www.marions-kochbuch.de</a> abrufbare Fotografien ohne seine Erlaubnis auf der Internetseite <a href="http://www.chefkoch.de/">www.chefkoch.de</a> öffentlich zugänglich zu machen. Zudem machte er Schadensersatzansprüche geltend.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, daß die Bereitstellung der urheberrechtlich geschützten Fotos des Klägers zum Abruf unter der Internetadresse www.chefkoch.de dessen ausschließliches Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html">§ 15 Abs. 2 Nr. 2</a>, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__19a.html">§ 19a UrhG</a>) verletzt.</p>
<p>Der Rechtsverletzung steht dabei auch nicht entgegen, daß die Fotos bereits zuvor auf der Internetseite des Klägers allgemein abrufbar gewesen sind.<br />
Die Haftung der Beklagten wird zudem auch nicht dadurch beschränkt, daß Diensteanbieter im Falle der Durchleitung und Speicherung fremder Informationen für Rechtsverletzungen nur eingeschränkt haften (vgl. <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/index.html">§§ 8 bis 10 TMG</a>). </p>
<p>Denn entscheidend war hier die Feststellung, daß die Beklagte sich die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte <strong>zu eigen gemacht hat</strong> und somit für diese Inhalte wie für eigene einstehen muß.<br />
Dies folgte nach Auffassung der Richter aus dem Umstand, daß die Beklagte nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen übernommen hat. Darüber hinaus übte die Beklagte die inhaltliche Kontrolle über die auf ihrer Plattform erscheinenden Rezepte aus, worauf die Nutzer auch hingewiesen wurden.<br />
Schließlich wurden alle Rezepte von der Beklagten mit ihrem Emblen, einer Kochmütze, gekennzeichnet, während der Verfasser des Rezepts lediglich als Aliasname und ohne jede Hervorhebung unter der Zutatenliste erwähnt wird.<br />
Zudem verlangte die Beklagte das Einverständnis ihrer Nutzer, daß sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat dem Kläger auch Schadensersatz zugesprochen, weil die Beklagte nicht ausreichend geprüft hat, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustehen, so daß der Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, daß auf ihrer Plattform keine urheberrechtsverletzenden Inhalte geladen werden dürften, insoweit als nicht ausreichend erachtet worden ist.</p>
<p>Der Betreiber der Webseite marions-kochbuch.de und Kläger in diesem Verfahren ist der interessierten Internetgemeinde bereits länger bekannt besonders durch die Versendung zahlreicher Abmahnungen wegen tatsächlicher oder vorgeblicher Urheberrechtsverletzungen durch die unerlaubte Verwendung von Fotos und Bildern.<br />
So hat zuletzt das Oberlandesgericht Hamburg mit <a href="http://www.rechtsanwalt-aabadi.de/Urteile/OLG Hamburg-Urteil v. 04.02.2009, AZ 5 U 180-07.pdf">Urteil vom 04.02.2009, AZ: 5 U 180/07</a>, in einer ähnlich gelagerten Konstellation noch eine Störerhaftung eines Forenbetreibers verneint und &#8211; unter ausdrücklicher Abgrenzung zum hier besprochenen Fall &#8211; ausgeführt:<br />
<em>In der dortigen Fallkonstellation hatte der Senat angenommen, daß der Betreiber der Seite „Chefkoch.de“ als fahrlässig handelnder Täter einer Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden könne, weil er eigene Inhalte im Sinne von § 7 Abs.1 TMG zur Nutzung bereit halte. Diese Wertung beruhte jedoch auf den Besonderheiten der Internetseite „Chefkoch.de“, nämlich der Gestaltung der Seite als „Themenportal“ &#8211; wobei dies gerade als grundlegender Unterschied zu Foren und Chatrooms in der Entscheidung herausgestellt worden ist -, der eigenen Kennzeichnung der Rezepte mit Kochmützen durch den Betreiber , der Werbung des Betreibers, daß die Rezepte vor der Freischaltung von ihm selbst überprüft würden und der Rechteübertragung an Rezepten und Bildern auf den Betreiber.</em></p>
<p>Zusammenfassend lassen sich die Urteile auf folgende Formel bringen: Wer sich durch die Ausgestaltung seiner Seite, seines Forums o. ä. eingestellte Beiträge zu eigen macht, haftet als Störer auf Unterlassung von Urheberrechtsverletzungen. Im übrigen bleibt es bei der bisherigen Rechtsprechung zur Betreiberhaftung, wonach den Betreiber eines Forums bestimmte Prüfungspflichten im Rahmen des Zumutbaren treffen, diese sich jedoch nicht auf eine vorbeugende Prüfung jeglicher einzustellender Inhalte ertrecken. Erst wenn der Forenbetreiber, etwa durch eine Abmahnung, Kenntnis von einem Rechtsverstoß erhält, muß er den betreffenden Beitrag sperren.</p>
<p><em>Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. November 2009 – I ZR 166/07<br />
Vorinstanzen:<br />
OLG Hamburg &#8211; Urteil vom 26. September 2007 – 5 U 165/06<br />
LG Hamburg &#8211; Urteil vom 4. August 2006 – 308 O 814/05</em></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Halbe Wahrheiten]]></title>
<link>http://heimspielcolonia.wordpress.com/2009/09/24/halbe-wahrheiten/</link>
<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 14:03:59 +0000</pubDate>
<dc:creator>Andreas Schwartmann</dc:creator>
<guid>http://heimspielcolonia.wordpress.com/2009/09/24/halbe-wahrheiten/</guid>
<description><![CDATA[In seinem gestrigen Beitrag weist der Kölner Kollege Wagner auf die vielfältigen Möglichkeiten hin, ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>In seinem gestrigen <a href="http://rechtsanwaltsblog.blog.de/2009/09/23/richtige-reaktion-abmahnung-hohe-schadensersatzforderung-rasch-rechtsanwaelte-musikindustrie-emi-universal-music-sony-bmg-7025205/" target="_blank">Beitrag</a> weist der Kölner Kollege Wagner auf die vielfältigen Möglichkeiten hin, einer Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wegen Urheberrechtsverletzung zu begegnen. Unter anderem verweist er auf Urteile des LG Mannheim und des OLG Frankfurt a.M., nach denen Inhaber von Internetanschlüssen, über die Rechtsverletzungen begangen wurden, nicht automatisch als Störer in Anspruch genommen werden können.</p>
<p>Was der Kollege indes verschweigt: Im Bereich der Urheberrechtsverletzungen gilt der sog. &#8220;fliegende Gerichtsstand&#8221; des § 32 ZPO, wonach sich die Rechteinhaber das Gericht, bei dem sie Klage einreichen oder eine einstweilige Verfügung beantragen, aussuchen können. Denn nach immer noch überwiegender Auffassung und Rechtsprechung ist der örtliche Gerichtsstand bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist &#8211; und damit grundsätzlich überall. Denn da das Internet an jedem Ort genutzt werden kann, kommt auch jeder Ort als Begehungsort in Betracht, mit der Folge, dass die örtliche Zuständigkeit überall gegeben ist. Es gibt zwar eine Tendenz in der Rechtsprechung, den fliegenden Gerichtsstand einzugrenzen (vgl. nur OLG München vom 7.5.2009 &#8211; 31 AR 232/09) &#8211; durchgesetzt hat sich diese Meinung aber noch nicht.</p>
<p>Folglich machen die Rechteinhaber ihre Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz in der Regel natürlich nicht vor dem LG Mannheim oder dem OLG Frankfurt geltend, sondern stattdessen bei Gerichten, die weniger strenge Maßstäbe an die Störerhaftung stellen und bei denen sie sicher sein können, zu obsiegen. Beispielhaft seien das <a href="http://heimspielcolonia.wordpress.com/2008/07/19/lg-dusseldorf-zur-storerhaftung-des-wlan-inhabers-update/">LG Düsseldorf</a> oder das <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2009/28_O_889_08urteil20090513.html" target="_blank">LG Köln</a> genannt. Dort nutzen dem Abgemahnten dann aber der Verweis auf die doch viel günstigere Rechtsprechung des LG Mannheim und des OLG Frankfurt a.M. herzlich wenig.</p>
<p>Der Kollege hätte der Vollständigkeit halber darauf hinweisen können, denn der fliegende Gerichtsstand ist bei der Prüfung, ob man es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lässt, von entscheidender, wirtschaftlicher Bedeutung. Mein darauf hinweisender Kommentar im Blog des Kollegen wurde umgehend gelöscht, die von mir verwendete E-Mail-Adresse für weitere Kommentare gesperrt.</p>
<p>Honi soit qui mal y pense.</p>
<div class="flockcredit" style="text-align:right;color:#CCC;font-size:x-small;">Blogged with the <a style="color:#999;font-weight:bold;" title="Flock Browser" href="http://www.flock.com/blogged-with-flock" target="_new">Flock Browser</a></div>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Zensursula lügt ? Michaela Noll (CDU) lügt ? Dorothea Bär und  Wolfgang Börnsen lassen die Katze aus dem Sack]]></title>
<link>http://auerochse.wordpress.com/2009/06/15/zensursula-lugt-michaela-noll-cdu-lugt-dorothea-bar-und-wolfgang-bornsen-lassen-die-katze-aus-dem-sack/</link>
<pubDate>Mon, 15 Jun 2009 21:05:39 +0000</pubDate>
<dc:creator>auerochse</dc:creator>
<guid>http://auerochse.wordpress.com/2009/06/15/zensursula-lugt-michaela-noll-cdu-lugt-dorothea-bar-und-wolfgang-bornsen-lassen-die-katze-aus-dem-sack/</guid>
<description><![CDATA[Erst wenn... Alllllles sehr eigenartig heute. Thomas Knüwer belegt am letzten Freitag im Handelsblat]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><div id="attachment_447" class="wp-caption aligncenter" style="width: 510px"><a href="http://auerochse.wordpress.com/files/2009/06/zensursula12.png"><img src="http://auerochse.wordpress.com/files/2009/06/zensursula12.png" alt="Erst wenn..." title="zensursula1" width="500" height="244" class="size-full wp-image-447" /></a><p class="wp-caption-text">Erst wenn...</p></div><br />
Alllllles sehr eigenartig heute. Thomas Knüwer belegt am letzten Freitag im <a href="http://blog.handelsblatt.de/indiskretion/eintrag.php?id=2147">Handelsblatt</a>, dass Ursula von der Leyen gelogen hat, als sie bei den verschiedensten Gelegenheiten Behauptungen zu Sperrmassnahmen in Skandinavien und anderswo aufstellte. Dazu zieht er die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion heran und schreibt selbst: &#8220;Weder hat man sich mit den gesetzlichen Grundlagen anderer Nationen beschäftigt, noch hat die Bundesregierung versucht herauszufinden, wo Server mit Kinderpornographie stehen. Und die ausländischen Listen wurden ebenfalls nicht überprüft.&#8221;
<p>Eine weitere CDU-Lüge führt heute Markus Beckedahl in seinem <a href="http://netzpolitik.org/2009/michael-noll-und-das-zahlen-problem/">Blog </a>an. <a href="http://www.youtube.com/watch?v=wLQzedWc0TY">Michaela Noll</a> lügt, im besten Falle hat sie etwas verwechselt, als Sie schreibt, dass in Grossbritannien ein Zuwachs von 21% an Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten von 2006 auf 2008 geschehen sei. Tatsachlich war es kein Zuwachs, sondern ein RÜCKGANG von 21%!
<p>
Und dann war da noch die Pressemitteilung der Bundestagsfraktion von CDU/CSU von heute. Dorothee Bär und Wolfgang Börnsen begrüssen darin, dass der Initiativantrag von Björn Böhning und anderen auf dem Parteitag der SPD gescheitert ist. Mit dem Antrag sollte der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sperrung von Kinderpornoseiten gestoppt werden. So weit, so gut. Aber in der Pressemitteilung von CDU/CSU heisst es: &#8220;Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen.&#8221;
<p>
<strong>Das alles zusammengenommen:</strong><br />
- Von der Leyen lügt über die eigene Befassung mit Erfahrungen anderer Staaten zu Netzsperren
<p>
- Michaela Noll vertauscht ein Minus gegen ein Plus-Zeichen und
<p>
- Bär und Börnsen tun gemeinsam kund, dass Sie in der Gesetzesinitiative auch einen Schritt zur weiteren Zensur des Netzes &#8211; hier gegen Urheberrechtsverletzungen &#8211; sehen.
<p>
Das alles zusammengenommen entblösst also das eigentliche Vorhaben der Unionsparteien: Es geht ihnen darum, den ersten Pflock einzuschlagen zur Sperrung verschiedenster Inhalte im Internet. Ahmadinedschad lässt grüssen.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[HADOPI - Hart aber gerecht?]]></title>
<link>http://musikerhertz.wordpress.com/2009/06/15/hadopi-hart-aber-gerecht/</link>
<pubDate>Mon, 15 Jun 2009 10:23:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>beathofen</dc:creator>
<guid>http://musikerhertz.wordpress.com/2009/06/15/hadopi-hart-aber-gerecht/</guid>
<description><![CDATA[Alle Welt schaut nach Frankreich, denn dort soll Urherberrechtsverletzern radikal an den Kragen und ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Alle Welt schaut nach Frankreich, denn dort soll Urherberrechtsverletzern radikal an den Kragen und an ihr Liebstes, ihren Internetanschluss gegangen werden. Was ist verbirgt sich also hinter der Abkürzung HADOPI?</p>
<p>Ich habe das mal hier für euch aufgedröselt und ein paar aktuelle Meldungen aufgespürt.</p>
<p>Zunächst mal zur Begriffserklärung:<br />
HADOPI: Haute Autorité pour la Diffusion des oeuvres et la Protection des Droits sur Internet, zu Deutsch: &#8220;Behörde für die Verbreitung der Werke und der Schutz der Urheberrechte im Internet&#8221;</p>
<p>Das Gesetz wurde (wie der Name schon vermuten lässt) in Frankreich beschlossen. Grundsätzlich geht es um ein Anti-Piraterie-Gesetz und den verschärften Schutz von Urheberrechten. Anders als in anderen Ländern der EU sind laut des neuen Gesetzes Internetanbieter verpflichtet, Daten über die Internetnutzung ihrer Kunden bzw. (mutmaßliche) Urheberrechtsverletzer an die neu geschaffene Behörde HADOPI herauszugeben. Daraufhin versendet diese eine Warnung an den Nutzer per Email, dass sein Zugang zum Netz gesperrt werden kann und fordert auf, die Rechtsverletzungen einzustellen. Sobald erneut eine Meldung an HADOPI rausgeht, muss der Nutzer mit einer Internetsperre von drei Monaten rechnen, beim dritten Versuch sogar bis zu einem Jahr. Um das kontrollieren zu können, soll der Internetnutzer auf einer Schwarzen Liste platziert werden, sodass ihm kein französischer Provider mehr einen Zugang zum Internet gewährt. Übrigens: Die Kosten für den Vertrag mit dem alten Provider müssen in dieser Zeit ohne Gegenleistung weiterbezahlt werden.</p>
<p>Harte Maßnahmen, die sogar das Verfassungsgericht (Conseil Constitutionnel) auf den Plan gerufen hat.<!--more--> Dieses hat befunden, dass das HADOPI Gesetz gegen die Menschenrechte verstoße und in wesentlichen Teilen verfassungswidrig sei. Warum? 1. Weil der der Gesetzgeber nicht einfach Internetanbietern das Recht verleihen darf, Daten auszugeben und Anschlüsse zu kontrollieren (Verstoß gegen Art. 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, 1789: Rede- und Kommunikationsfreiheit) und 2. schon eine Strafe verhangen wird, noch bevor die Schuld des Nutzer eindeutig bewiesen wird (Verstoß gegen Art. 9, jeder hat als unschuldig zu gelten, bis seine Schuld bewiesen ist).</p>
<p>Jedoch bedeutet dies noch nicht das Scheitern des Gesetzes, denn weder die Errichtung der Hadopi Behörde, noch das Verschicken der Emails an mutmaßliche Urheberrechtsverletzer sind verfassungswidrig.</p>
<p>Sarkozy plädiert dafür, dass das Gesetz schnellst möglichst verfassungskonform abgeändert werden soll, sodass es noch bis zum Sommer in Kraft treten kann. Wir werden uns also noch etwas gedulden müssen, bis neue Nachrichten aus der Nachbarschaft bei uns eintrudeln.</p>
<p>P.S.: Böse Zungen behaupten, dass Sarkozy so stark hinter diesem Gesetz stehe, da die neu veröffentliche Single seiner First Lady nicht zum Kassenschlager wurde. Von dieser Aussage distanziere ich mich aber sehr stark.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Ed Sullivan Show - Rotz der Woche]]></title>
<link>http://buddystyle.wordpress.com/2009/06/03/ed-sullivan-show-rotz-der-woche/</link>
<pubDate>Wed, 03 Jun 2009 15:03:43 +0000</pubDate>
<dc:creator>Buddy-Style</dc:creator>
<guid>http://buddystyle.wordpress.com/2009/06/03/ed-sullivan-show-rotz-der-woche/</guid>
<description><![CDATA[Meine Damen und Herren, Musikliebhaber, es gibt mal wieder allen Grund rot im Kopf zu werden. Die Ed]]></description>
<content:encoded><![CDATA[Meine Damen und Herren, Musikliebhaber, es gibt mal wieder allen Grund rot im Kopf zu werden. Die Ed]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Wie Medien sich private Daten aus Social Networks beschaffen]]></title>
<link>http://deinedaten.wordpress.com/2009/05/22/wie-medien-sich-private-daten-aus-social-networks-beschaffen/</link>
<pubDate>Fri, 22 May 2009 14:49:24 +0000</pubDate>
<dc:creator>derhelly</dc:creator>
<guid>http://deinedaten.wordpress.com/2009/05/22/wie-medien-sich-private-daten-aus-social-networks-beschaffen/</guid>
<description><![CDATA[StudiVZ, SchülerVZ und meinVZ bilden mit 6,35 Millionen verschiedenen Mitgliedern [1] eine riesige D]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>StudiVZ, SchülerVZ und meinVZ bilden mit 6,35 Millionen verschiedenen Mitgliedern [1] eine riesige Datenbank, mit der sich Boulevard-Journalisten mit einem Mausklick mit privatesten Informationen potenzieller Opfer versorgen können.<br />
Die Informationsbeschaffung ist mit diesen Social Networks viel zeitsparender und günstiger als mit den üblichen Recherchemethoden. Fallen beim sogenannten branchenüblichen „Witwenschütteln“, dem rücksichtslosen Einfordern von Interviews, Fotos und anderen Informationen von den Angehörigen der Unfallopfer, bei dem noch nicht einmal sicher ist, dass man die gewünschten Informationen bekommt, Unkosten in Form von Arbeitszeit, Benzinkosten oder dem Erwerb der Bildrechte an, so können diese Dinge innerhalb weniger Sekunden kostenlos und ohne Zustimmung der Hinterbliebenen aus den virtuellen Netzwerken kopiert werden.<br />
Christian Schertz, Anwalt für Medienrecht, erklärt in einem Bericht für „Panorama“ [2] die geltende Rechtssituation für das Einstellen von Fotos in Social Networks: „Wenn ein Schüler oder ein Student sein Foto bei StudiVZ reinstellt, willigt er damit noch lange nicht ein, dass das selbe Foto im Falle eines Unglücksfalls, an dem er beteiligt ist, auf<br />
der Titelseite einer Boulevardzeitung veröffentlicht werden darf. Hier muss die gesonderte<br />
Einwilligung eingeholt werden. Die einmal erteilte Einwilligung für die Internet-<br />
Veröffentlichung genügt dort nicht.“<br />
Das ungefragte Kopieren von Informationen aus Social Network-Profilen ist demnach verboten. Trotzdem kommen Verstöße gegen das Urheberrecht mittlerweile täglich vor und werden von den Medien leichtfertig in Kauf genommen.<br />
So berichtete die BILD am Sonntag am 06.01.2008 über ein Mädchen, das nach einem Skiunfall starb. Sowohl ihre Lieblings- und Hassfächer wurden genannt als auch ein Bild des Opfers abgedruckt, das nachweislich aus dem SchülerVZ stammte, wie man an dem dort üblichen pinken Quadrat der Verlinkungsfunktion erkennen kann [3]. Auch nach dem Amoklauf von Winnenden wurden mehrfach Fotos aus dem Internet geklaut. Zwar löschte SchülerVZ relativ schnell die Profile des Täters und der Opfer[4], jedoch gelang es u.a. RTL, sich Bilder von dieser Plattform zu besorgen. So zeigte der Sender ohne Einwilligung der Eltern ein privates Partybild von Chantal S., die während des Amoklaufs erschossen wurde[5].<br />
Die BILD am Sonntag zeigte am 15.03.09 auf ihrer Titelseite die Bilder von 14 Todesopfern, die größtenteils wahrscheinlich aus dem Internet stammten. Im Innenteil veröffentlichte die Zeitung desweiteren ein Artikel pro Opfer. Auch für diese Artikel nutzte die BamS Informationen aus anderen Social Networks. [6]<br />
Auf Anfrage der taz äußerte sich die Pressestelle von StudiVZ folgendermaßen zu diesem Problem: „Die journalistische Verwertung von Bildern aus StudiVZ ist nicht in unserem Interesse. Das steht auch eindeutig in unseren AGB. Wird dennoch ein Foto von einem unserer Nutzer zu diesem Zweck unautorisiert verwendet, so handelt es sich hierbei um eine Verletzung der Urheberrechte. Der Nutzer kann gegen das entsprechende Medium vorgehen“ [7].<br />
Das heißt, dass die Geschädigten nur die Möglichkeit haben, die BILD wegen Verletzung des Urheberrechts anzuzeigen. Doch große Zeitungen wie die BILD werden durch einen Gerichtsprozess nicht eingeschüchtert. Wenn die zu erwartende Auflagensteigerung größer ist als die möglichen Anwaltskosten und die zu zahlenden Schmerzensgelder, lohnt sich eine Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Bildern aus wirtschaftlicher Sicht trotzdem [8]. Die Opfer haben also nicht die Möglichkeit, sich effektiv zu wehren und eine solche Berichterstattung generell zukünftig zu verhindern.<br />
An den oben angeführten Beispielen kann man sehen, dass mit dem Einstellen von Fotos oder Informationen in ein Social Network wie SchülerVZ Risiken verbunden sind. Man muss sich bewusst sein, dass man leicht unfreiwillig und oft auch fälschlicherweise zum Bestandteil der Berichterstattung werden kann, zum Beispiel nach einem Autounfall, einem Todesfall, einem Gerichtsprozess oder anderen ähnlichen Ereignissen. Gerade Boulevardmedien wie BILD sind dafür bekannt, dass sie zum Erstellen einer aufmerksamkeitserregenden Story Informationen aus dem Zusammenhang reißen. So reicht ein Gerücht oder mangelnde Recherche aus, um einen unwiderruflichen Imageverlust herbeizuführen. Ein Beispiel dafür ist Tim K. aus Bremen. Da er genauso hieß wie der Amokläufer von Winnenden, veröffentlichten mehrere Medien sein Foto von der Social Network-Seite Xing und stellten ihn als echten Amokläufer dar. Aus Frust über die unseriöse Berichterstattung und Belästigung durch Journalisten änderte er sein Profil so, dass es aussah, als sei er wirklich der Amokläufer. Sein Arbeitgeber stellte Tim K. daraufhin von seiner Arbeit frei [9][10].<br />
Das Schützen vor dem Missbrauch der eigenen Daten vor den Medien ist schwer. Zwar kann man die Privatsphäre-Einstellung ändern, so dass zum Beispiel nur „Freunde“ auf die eigene Seite Zugriff haben, jedoch könnten die Journalisten diese gegen Bezahlung bitten, die Informationen weiterzugeben. Einen endgültigen Schutz gibt es nur, wenn man auf das Einstellen von Informationen und Fotos verzichtet. </p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Kein Unrechtsbewußtsein mehr?]]></title>
<link>http://rothfranz.wordpress.com/2009/04/17/kein-unrechtsbewustsein-mehr/</link>
<pubDate>Fri, 17 Apr 2009 15:39:07 +0000</pubDate>
<dc:creator>rothfranz</dc:creator>
<guid>http://rothfranz.wordpress.com/2009/04/17/kein-unrechtsbewustsein-mehr/</guid>
<description><![CDATA[Heute ist das Urteil gegen Pirate Bay ergangen (siehe &#8211; z.B. &#8211;  Süddeutsche Zeitung). Ab]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Heute ist das Urteil gegen Pirate Bay ergangen (siehe &#8211; z.B. &#8211;  <a href="http://www.sueddeutsche.de/computer/792/465383/text/" target="_blank">Süddeutsche Zeitung</a>).</p>
<p>Aber Urheberrechtsverletzungen gibt es auch durch so einige Medienunternehmen, die &#8220;hochseriös&#8221; sind (oder vorgeben zu sein?).</p>
<p>Ich musste das heute feststellen.</p>
<p>Ich habe mittels eines Nachverfolgungstools geprüft, ob Bilder, die aus dem Bestand meiner Agentur runtergeladen worden waren (und für die keine Honorierung und kein Verwendungsnachweis erfolgt war) ggf. im Internet verwendet worden sind.</p>
<p>Und siehe da: ich wurde zuhauf fündig bei den Online-Ausgaben einer ganzen Reihe deutscher Zeitungen!</p>
<p>Im nachfolgenden Bild habe ich natürlich alle Angaben zum Verlag unkenntlich gemacht.</p>
<div id="attachment_782" class="wp-caption aligncenter" style="width: 460px"><a href="http://rothfranz.wordpress.com/files/2009/04/honorarlos-online-23022009.jpg"><img class="size-full wp-image-782" title="honorarlos-online-23022009" src="http://rothfranz.wordpress.com/files/2009/04/honorarlos-online-23022009.jpg" alt="Klicken für größere Ansicht!" width="450" height="666" /></a><p class="wp-caption-text">Klicken für größere Ansicht!</p></div>
<p>Da wird beispielsweise zum <a href="http://rothfranz.wordpress.com/2009/02/24/der-europaische-gerichtshof-fur-menschenrechte-feiert-seinen-50-geburtstag/" target="_blank">50-jährigen Jubiläum des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte</a> am 23. Februar ein Bild runtergeladen und am 24. Februar <strong>dreimal</strong> in der Online-Ausgabe einer Tageszeitung verwendet.  Und zwar genau das Foto, das ich auch in meinem Post zu diesem Jahrestag verwendet hatte! Die Redaktion hat Geschmack. Ist ja auch ein Spitzenfoto des Kollegen Hermann Lersch.</p>
<p>Nur: bis dato keine Honorierung!</p>
<p>Was denkt sich die Redaktion bei sowas? Daß ich Bilder zum Verschenken habe? Daß mein Fotograf und ich Wohltäter für &#8220;notleidende&#8221; Verlagshäuser sind?</p>
<p>Die Rechtslage sieht aber so aus (ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung ganz ungemein!), daß hier durchaus ein Straftatbestand gegeben sein kann (nach <a href="http://bundesrecht.juris.de/urhg/__106.html" target="_blank">§ 106</a> <a href="http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html" target="_blank">UrhG</a>). Und den <a href="http://bundesrecht.juris.de/urhg/__97.html" target="_blank">§ 97 UrhG</a> gibt es da auch noch (Schadenersatz und so, gell).</p>
<p>Ich habe jedenfalls fast den ganzen heutigen Tag damit verbracht, die nicht gezahlten Honorare den Übeltätern in Rechnung zu stellen. Da kommt ganz schön was zusammen. So viel, daß mein Mecom-Pool einen Monat lang bezahlt ist.</p>
<p>Mal sehen, ob sich jemand &#8220;drücken&#8221; will. Wird aber nicht klappen, denn wenn sich da einer versucht rauszuwinden, dann werde ich auf den o.g. § 106 UrhG aber ziemlich deutlich hinweisen!</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[web 2.0: Ungewöhnliche Erlaubnis.]]></title>
<link>http://elmejicano.wordpress.com/2009/02/17/web-20-ungewohnliche-erlaubnis/</link>
<pubDate>Wed, 18 Feb 2009 05:28:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>jamue</dc:creator>
<guid>http://elmejicano.wordpress.com/2009/02/17/web-20-ungewohnliche-erlaubnis/</guid>
<description><![CDATA[Da hört man eine Menge Schauermärchen und eine Menge Tolles, welche Möglichkeiten uns allen das web ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Da hört man eine Menge Schauermärchen und eine Menge Tolles, welche Möglichkeiten uns allen das web 2.0 bietet. Immer wieder tauchen in den Medien Geschichten über Urheberrechtsverletzungen, Verletzung von Weiterverbreitungsrechten und und und  auf &#8211; und irgendwann steht beim armen Internetnutzer der Anwalt vor der Tür und wedelt mit einer einstweiligen Verfügung. Und man hat doch eigentlich gar nichts gemacht. Wollte kreativ sein. Und wurde mißverstanden. Aber nicht alles muss so ausgehen. Hier eine erfreulich andere Geschichte. Es dreht sich um mein Video, dass ich im Juli nach <a href="http://elmejicano.wordpress.com/2008/07/20/coyoacan-frida-kahlo-y-la-noche-de-df/" target="_blank">meinem Besuch der Casa Azul</a> (Wohnhaus von Diego Rivera und Frida Kahlo in Mexico City) in Coyoacán in DF geschnitten habe, und in Youtube gestellt habe.</p>
<p><span style='text-align:center; display: block;'><object width='425' height='350'><param name='movie' value='http://www.youtube.com/v/avM5V2GHWbI&#038;rel=1&#038;fs=1&#038;showsearch=0&#038;hd=0' /><param name='allowfullscreen' value='true' /><param name='wmode' value='transparent' /><embed src='http://www.youtube.com/v/avM5V2GHWbI&#038;rel=1&#038;fs=1&#038;showsearch=0&#038;hd=0' type='application/x-shockwave-flash' allowfullscreen='true' width='425' height='350' wmode='transparent'></embed></object></span></p>
<p>Ich hatte darin, <em>Asche auf mein Haupt</em>, Musik verwendet, die ich weder produziert noch komponiert noch in irgendeiner Form selbst erstellt hatte. Trotz allem hatte ich das Video hochgeladen, in mein Blog eingebunden und mir gedacht: Passiert schon nix.</p>
<p>Aber nee. So nich. Heute schließlich fand ich eine Mail in meinem Postfach vom Mangement der Künstlerin. <em>Huiui</em>, dachte ich, oh jeee. Aber nein, ein Ton, den ich so nicht erwartet hatte. Man bat mich, in das Video doch den Zuatz aufzunehmen, &#8220;Musik mit freundlicher Genehmigung von&#8230;. erschienen auf  dem Album&#8230;. in 2007 bei dieserundjener Produktionsfirma&#8221;. Man wies mich zwar auch, aber sehr freundlich, darauf hin, dass ich, sollte ich dies nicht tun, Ärger mit den Freunden von Sony BMG bekommen könnte, aber dies lediglich im PS.</p>
<p>Und ich? War baff! Da hatte also jemand aus dem Management mein Video gefunden, festgestellt, dass ich unerlaubter Weise die Musik von jener, wirklich bezaubernden, Künstlerin zur Untermalung meiner Bilder genutzt hatte, und schickte mir nun die Genehmigung frei Haus. Ich bin begeistert. Es ist eben doch nicht alles Jurispudenzzauber, was Musiker und ihr Mangementschlag kennen.</p>
<p><img class="aligncenter" title="Pressephoto Laura und Don Philippe by Sonja Müller" src="http://www.fourmusic.com/service/artists/laura/images/presse_07_06_bg.jpg" alt="" width="458" height="300" />Und um wen drehte es sich? <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Laura_Lopez_Castro" target="_blank">Laura Lopez Castro</a>. Sie verfügt über eben jenes freundliche Mangement. Sympathisch! Und wohl kaum erwähnenswert, dass ich ihrem Wunsch, den Zusatz in mein Video einzufügen, wirklich gern nachkam. Und außerdem ist es ja auch toll, sagen zu dürfen, dass man wirklich die freundliche Genehmigung des Künstlers zur Verwendung hat. Die ganze Aktion verdient Respekt &#8211; und ein bißchen Werbung:</p>
<p>Mehr Musi von Laura kann man <a href="http://www.myspace.com/lauralopezcastro" target="_blank">bei MySpace lauschen</a>, kaufen und mehr erfahren über die Inhaberin dieser schönen Stimme kann man <a href="http://www.lauralopezcastro.com/" target="_blank">hier</a>.</p>
<p>Leben und Leben lassen &#8211; das bessere Motto für das web 2.0.</p>
<p>Herzlichen Dank.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Hat Bushido alles nur geklaut?]]></title>
<link>http://blogmixer.wordpress.com/2008/11/20/hat-bushido-alles-nur-geklaut/</link>
<pubDate>Thu, 20 Nov 2008 20:13:11 +0000</pubDate>
<dc:creator>T.</dc:creator>
<guid>http://blogmixer.wordpress.com/2008/11/20/hat-bushido-alles-nur-geklaut/</guid>
<description><![CDATA[Bushido, einer von Deutschlands &#8220;Skandal-Rapper&#8221;, muss sich vor Gericht verantworten. De]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Bushido, einer von Deutschlands &#8220;Skandal-Rapper&#8221;, muss sich vor Gericht verantworten. Der Musiker soll sich bei der französischen Gothic-Band &#8220;Dark Sanctuary&#8221; bedient haben. Die Band hat angeblich einige ihrer Songs auf Bushidos Album wiedererkannt.<br />Die BILD zitiert den Berliner Musikwissenschaftler Prof. Dr. Hartmut Fladt mit den Worten er habe&#8230;.<em>noch nie eine derart drastische Ausplünderung einer urheberrechtlich geschützten Quelle begegnet wie in diesem Fall</em>.</p>
<p>Im Januar sollen die Verhandlungen beginnen. Zuvor war eine außergerichtliche Einigung zwischen Bushidos Label auf der einen, und der Plattenfirma &#8220;Universal Music&#8221; mit &#8220;Dark Sanctuary&#8221; auf der anderen Seite, gescheitert.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
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<title><![CDATA[Quick- Quiz Urheberrechtsverletzung]]></title>
<link>http://impuls2008.wordpress.com/2008/11/08/quick-quiz-urheberrechtsverletzung/</link>
<pubDate>Sat, 08 Nov 2008 18:42:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>impuls2008</dc:creator>
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<description><![CDATA[90% aller Urheberrechtsverletzungen geschehen online, sehr viele davon aus Unwissenheit. Rechtsirrtü]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><strong><img class="alignleft size-medium wp-image-1294" title="urteil" src="http://impuls2008.wordpress.com/files/2008/11/urteil.jpg?w=300" alt="urteil" width="186" height="123" />90% aller Urheberrechtsverletzungen geschehen online</strong>, sehr viele davon aus Unwissenheit. Rechtsirrtüme sind bei diesem Thema an der Tagesordnung. Mit dem nachfolgenden Quick- Quiz kann jeder mal testen ob er 7 recht einfache Fragen zum Thema richtig beantworten kann.</p>
<p>Viel Erfolg!</p>
<p><a href="http://www1.spiegel.de/active/quiztool/fcgi/quiztool.fcgi?id=35561" target="_blank"><strong>&#8230;und los gehts zum Quiz!</strong></a></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Die Geister, die ich rief....]]></title>
<link>http://ig4ententeich.wordpress.com/2008/03/28/die-geister-die-ich-rief/</link>
<pubDate>Fri, 28 Mar 2008 16:38:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>ig4ententeich</dc:creator>
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<description><![CDATA[Das hätten sich die &#8220;feinen Herren&#8221; von der Interessengruppe LSG Stadtgraben Wolfenbütte]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Das hätten sich die <i>&#8220;feinen Herren&#8221;</i> von der <b>Interessengruppe LSG Stadtgraben Wolfenbüttel</b> und die <b>Betreiber</b> einer hier nicht erwähnenswerten, dieser kurz <b>IG Stadtgraben</b> genannten Gruppe von Querulanten zugehörigen <b>Website</b> wahrscheinlich nicht träumen lassen:</p>
<p>Zuerst <b>krakeelen</b> sie <i>-juristisch gesehen völlig ungerechtfertigt-</i> gegen die <b>Existenz</b> eines <i>ähnlich</i> wie ihre <u>schwach besuchte</u> Website klingenden <b>Blogs</b>, rauben den <b>Betreibern</b> und dem <b>Anbieter</b> ebendieses Blogs wertvolle <b>Zeit</b> und geben sich damit dem <b>Hohn</b> der <b>Öffentlichkeit</b> preis <a href="http://ig4ententeich.wordpress.com/2008/02/28/erstattet-anzeige-wegen-urheberrechten/"><i>(wir berichteten)</i></a> und nun DAS! Ihr <b>Selbstverständnis</b>, es dürfe im ganzen <b>Universum</b> kein <b>Blog</b>, keine <b>Website</b> und überhaupt gar nichts außer ihnen <b>existieren</b>, was die Begriffe <i>&#8220;IG&#8221;</i> und <i>&#8220;Stadtgraben&#8221;</i> im Namen führt, wird ihnen selbst vielleicht jetzt zum wohlverdienten <b>Verhängnis</b>.</p>
<p>In <b>Wolfenbüttel</b> steht nämlich der Begriff <b>&#8220;LSG&#8221;</b> seit <i>Urzeiten</i> als <b>Abkürzung</b> für die <b><u>L</u>uft<u>s</u>port<u>g</u>emeinschaft Wolfenbüttel</b>. Durch die <b>Verwendung</b> dieser <b>Abkürzung</b> im offiziellen Namen der <b>Quengel-</b> und <b>Meckertruppe</b> soll offensichtlich plump der <b>Eindruck</b> erweckt werden, es bestünde ein <b>ideologischer</b> oder <b>personeller</b> <b>Zusammenhang  </b>zwischen der wertvolle <b>Freizeitarbeit</b> leistenden <b>Luftsportgemeinschaft</b> und der völlig überflüssigen <b>Selbsthilfegruppe</b> paranoider <b>Verschwörungstheoretiker</b>.  Dem ist allerdings <b>ganz und gar nicht</b> so, wie unser allseits beliebter Reporter <b>Rod Spangle</b> in einem Gespräch mit einem angeblichen <b>Mitglied</b> der wahren <b>LSG Wolfenbüttel</b> herausfand. Besagtes <b>Mitglied</b> ist ein <b>begeisterter Fan</b> von <b>Laguna Beach</b> und wehrt sich gegen den Eindruck, &#8220;seine&#8221; LSG hätte etwas mit diesen Wirrköpfen zu tun.</p>
<p>Angeblich wurde bereits <b>Anzeige</b> gegen die <b>Interessengruppe LSG Stadtgraben Wolfenbüttel</b> bei der <b>Staatsanwaltschaft</b> <i>&#8220;wegen Urheberrechtsverletzung&#8221;</i> gestellt.</p>
<p><b>Wir sagen: </b>Vom angeblich <b>lärmenden Stadtgraben</b> in die wohlverdiente <b>Rrruhe</b> des <b>Ziegenmarktes</b>, was will man mehr&#8230;.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Abmahnpraxis der Musikindustrie]]></title>
<link>http://iptakeaway.wordpress.com/2008/01/28/abmahnpraxis-der-musikindustrie/</link>
<pubDate>Mon, 28 Jan 2008 07:28:10 +0000</pubDate>
<dc:creator>Skribinto</dc:creator>
<guid>http://iptakeaway.wordpress.com/2008/01/28/abmahnpraxis-der-musikindustrie/</guid>
<description><![CDATA[Als ich vor kurzem gehört hatte, wie die Musikindustrie vor geht um an die Daten von mutmaßlichen Ur]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Als ich vor kurzem gehört hatte, wie die Musikindustrie vor geht um an die Daten von mutmaßlichen Urheberrechtsverletzern, die Filesharing betreiben, heranzukommen, hatte ich schon ein seltsames Gefühl, dass das nicht ganz korrekt ist. Zumal gemunkelt wird, dass sogenannte Tracer verwendet werden, um an die IP der Nutzer heranzukommen.</p>
<p>Nun hat das Amtsgericht Hamburg-Altona dem vorerst eine <a href="http://www.telemedicus.info/article/606-Amtsgericht-urteilt-gegen-Abmahnpraxis-der-Musikindustrie.html" title="Telemedicus" target="_blank">Absage </a>erteilt. Ich bin mal gespannt, wie die Rechtsprechung in Zukunft mit dieser Praxis umgeht&#8230;</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>

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