<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><!-- generator="wordpress.com" -->
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	>

<channel>
	<title>verwaltungsgericht &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://en.wordpress.com/tag/verwaltungsgericht/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "verwaltungsgericht"</description>
	<pubDate>Sat, 18 May 2013 16:38:28 +0000</pubDate>

	<generator>http://en.wordpress.com/tags/</generator>
	<language>en</language>

<item>
<title><![CDATA[DO: Demo-Verbot bestätigt]]></title>
<link>http://nrwrex.wordpress.com/2009/08/14/do-demo-verbot-bestatigt/</link>
<pubDate>Fri, 14 Aug 2009 13:02:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>redax1</dc:creator>
<guid>http://nrwrex.wordpress.com/2009/08/14/do-demo-verbot-bestatigt/</guid>
<description><![CDATA[Dortmund – Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Verbot des für den 5. September in Dortmund]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Dortmund – Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Verbot des für den 5. September in Dortmund geplanten Neonaziaufmarschs zum „Nationalen Antikriegstag“ bestätigt.</strong></p>
<p>Dies teilte die Dortmunder Polizei heute mit. Das Gericht sei „in den entscheidenden Punkten der Argumentation des Polizeipräsidiums Dortmund gefolgt“, erklärte Polizeipräsident Hans Schulze. Seine Behörde hatte Mitte Juli die Veranstaltung wegen der Gewaltbereitschaft der „Autonomen Nationalisten“ verboten. (rr)</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Recht aktuell: Kindbezogener Familienzuschlag: Rückforderung erst ab Kenntnis von fehlender Vaterschaft]]></title>
<link>http://ehescheidung.wordpress.com/2009/08/05/kindbezogener-familienzuschlag-ruckforderung-erst-ab-kenntnis-von-fehlender-vaterschaft/</link>
<pubDate>Wed, 05 Aug 2009 15:31:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>Redaktion Scheidungsblog</dc:creator>
<guid>http://ehescheidung.wordpress.com/2009/08/05/kindbezogener-familienzuschlag-ruckforderung-erst-ab-kenntnis-von-fehlender-vaterschaft/</guid>
<description><![CDATA[Der kindbezogene Familienzuschlag darf von einem Soldaten erst ab dem Zeitpunkt zurückverlangt werde]]></description>
<content:encoded><![CDATA[Der kindbezogene Familienzuschlag darf von einem Soldaten erst ab dem Zeitpunkt zurückverlangt werde]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[In die Verlängerung]]></title>
<link>http://muenstertagebuch.wordpress.com/2009/07/09/in-die-verlangerung/</link>
<pubDate>Thu, 09 Jul 2009 14:40:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>Monasterium</dc:creator>
<guid>http://muenstertagebuch.wordpress.com/2009/07/09/in-die-verlangerung/</guid>
<description><![CDATA[Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht darüber entschieden, ob die geplante Verläng]]></description>
<content:encoded><![CDATA[Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht darüber entschieden, ob die geplante Verläng]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[VG Dü'Dorf: Kein Blaulicht für Einsatzfahrzeuge des Ordnungsamtes]]></title>
<link>http://jusatpublicum.wordpress.com/2009/05/28/vg-dudorf-kein-blaulicht-fur-einsatzfahrzeuge-des-ordnungsamtes/</link>
<pubDate>Thu, 28 May 2009 18:49:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>Liz</dc:creator>
<guid>http://jusatpublicum.wordpress.com/2009/05/28/vg-dudorf-kein-blaulicht-fur-einsatzfahrzeuge-des-ordnungsamtes/</guid>
<description><![CDATA[Verwaltungsgericht Düsseldorf weist Klage der Stadt Wuppertal (Az: 14 K 2548/08) gegen die Bezirksre]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify;">Verwaltungsgericht Düsseldorf weist Klage der Stadt Wuppertal (Az: 14 K 2548/08) gegen die Bezirksregierung ab : Kein Blaulicht für die Einsatzfahrzeuge des Ordnungsamtes.</p>
<p>Quelle: <strong><a href="http://www.justiz-nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseOVG/28_05_2009/index.php" target="_blank"><span style="color:#008000;">PM OVG/Verwaltungsgerichte NRW 28.5.2009</span></a></strong></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Sex nur nach Vorschrift]]></title>
<link>http://quadraturacirculi.wordpress.com/2009/04/06/sex-nur-nach-vorschrift/</link>
<pubDate>Mon, 06 Apr 2009 17:21:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>quadraturacirculi</dc:creator>
<guid>http://quadraturacirculi.wordpress.com/2009/04/06/sex-nur-nach-vorschrift/</guid>
<description><![CDATA[Wir sind umgezogen! Diesen Artikel finden Sie jetzt HIER!]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:center;">Wir sind umgezogen!</p>
<p style="text-align:center;">Diesen Artikel finden Sie jetzt <a href="http://quadraturacirculi.de/2009/04/06/sex-nur-nach-vorschrift/">HIER</a>!</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Rechtswidrige Anti-Scientology Plakataktion der Stadt Berlin mußte umgehend entfernt werden]]></title>
<link>http://utaeilzer.wordpress.com/2009/03/12/rechtswidrige-anti-scientology-plakataktion-der-stadt-berlin-muste-umgehend-entfernt-werden-2/</link>
<pubDate>Thu, 12 Mar 2009 20:10:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>utaeilzer</dc:creator>
<guid>http://utaeilzer.wordpress.com/2009/03/12/rechtswidrige-anti-scientology-plakataktion-der-stadt-berlin-muste-umgehend-entfernt-werden-2/</guid>
<description><![CDATA[Plakataktion greift ungerechtfertigt in das Grundrecht des Antragstellers auf freie Ausübung seiner]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><em><span style="color:blue;">Plakataktion greift ungerechtfertigt in das Grundrecht des Antragstellers auf freie Ausübung seiner Weltanschauung nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz ein</span></em></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span><br />
</span><strong><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 27 L 41.09) entschied, dass die Plakataktion des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf vor dem Kirchengebäude der Scientology Kirche Berlin rechtswidrig ist. Das Gericht ordnete eine sofortige Entfernung des Anti-Scientology Plakates an. </span></strong></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Die Bezirksverwaltung Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf hatte in einer Nacht-und-Nebelaktion eine Litfass-Säule vor der Scientology Kirche Berlin errichtet. Darauf abgebildet war ein rotes Stopp-Schild mit der Aufschrift „STOP SCIENTOLOGY“ und weitere Hasspropaganda gegen die Scientology Kirche. Daraufhin schaltete die Scientology Kirche ihre Rechtsanwälte ein. </span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Das Verwaltungsgericht Berlin befand am Freitag, den 27. Februar 2009 dass die Stadt Berlin mit dieser Aktion die Menschenwürde von Mitgliedern der Scientology Kirche nach Artikel 1 des Grundgesetzes sowie das Recht zur freien Glaubensausübung nach Artikel 4 Grundgesetz verletze. Das Gericht führt weiterhin aus, dass die Bezirksverwaltung ihre Neutralitätspflicht verletzt hat und eine derartige Aktion gesetzlich nicht gerechtfertigt ist. Das Berliner Verwaltungsgericht ordnete die sofortige Entfernung von Anti-Scientology Propaganda vor der Scientology Kirche Berlin an.</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Wie das Gericht weiter ausführte, sei nicht nur der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die Plakataktion des Bezirksamts verletzt worden, sondern [d]ie öffentliche Aushängung des Plakats an dieser Stelle [verletzt] den Antragsteller [die Scientology Kirche Berlin] in seinem Grundrecht aus Artikel 1 GG&#8230;. Es ist jedenfalls im vorliegenden Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes davon auszugehen, dass der Antragsteller als Weltanschauungsgemeinschaft den Schutz des Artikel 4 Abs. 1 GG genießt.&#8221;</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Die Anwälte der Scientology Kirche hatten dem Bezirksamt vorgeworfen, grundlegende Rechte ins Lächerliche zu ziehen und begehrten auf dem Weg des einstweiligen Rechtsschutzes die Beendigung dieser staatlichen Diskriminierung.</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Das Gericht folgte der Argumentation: &#8220;Die vor der Zentrale des Antragstellers an einer Info-Säule angebrachten Plakate greifen ungerechtfertigt in das Grundrecht des Antragstellers auf freie Ausübung seiner Weltanschauung nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz ein.&#8221;</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">&#8220;Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und sind froh, dass dieser diskriminierende Schandfleck für die Stadt Berlin schnellstmöglich entfernt worden ist. Er hatte dem Image der Weltstadt Berlin international nur geschadet&#8221;, so Sabine Weber, Präsidentin der Scientology Kirche Berlin.</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Die Scientology Kirche ist als gemeinnützige Religionsgemeinschaft in Schweden, Portugal, Ungarn, Italien, den USA, Australien, Neuseeland, Kanada und vielen anderen Ländern der Welt und nun auch in Argentinien anerkannt. In den letzten 30 Jahren haben deutsche Gerichte in mehr als 45 Entscheidungen die Religionseigenschaft der Scientology Kirche bestätigt und sie unter den Schutz der Religionsfreiheit im Sinne von Art. 4 des Grundgesetzes gestellt.</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Die erste Scientology Kirche wurde in den USA 1954 von damaligen Scientologen gegründet. Stifter der „Dianetik“ und „Scientology-Religion“ ist L. Ron Hubbard. Mittlerweile gibt es über 7.731 Kirchen, Missionen und Gruppen in 164 Nationen, die insgesamt 10 Millionen Mitglieder betreuen.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="copy"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="copy"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="color:black;">###</span></p>
<p class="MsoNormal">Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Uta Eilzer, TEL. 089-38607-145, FAX. 089-38607-109, <a href="http://www.skb-pressedienst.de/">www.skb-pressedienst.de</a></p>
<p class="MsoNormal"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><a href="http://www.skb-pressedienst.de/">http://www.skb-pressedienst.de</a></p>
<p><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><a href="http://www.skb-pressedienst.de/2009_kw10a.html">http://www.skb-pressedienst.de/2009_kw10a.html</a></span></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Rechtswidrige Anti-Scientology Plakataktion der Stadt Berlin mußte umgehend entfernt werden]]></title>
<link>http://utaeilzer.wordpress.com/2009/03/12/rechtswidrige-anti-scientology-plakataktion-der-stadt-berlin-muste-umgehend-entfernt-werden/</link>
<pubDate>Thu, 12 Mar 2009 20:06:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>utaeilzer</dc:creator>
<guid>http://utaeilzer.wordpress.com/2009/03/12/rechtswidrige-anti-scientology-plakataktion-der-stadt-berlin-muste-umgehend-entfernt-werden/</guid>
<description><![CDATA[&lt;!&#8211; /* Style Definitions */ p.MsoNormal, li.MsoNormal, div.MsoNormal {mso-style-parent:]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><!--[if gte mso 9]&#62;  Normal 0 21   &#60;![endif]--> &#60;!&#8211;  /* Style Definitions */ p.MsoNormal, li.MsoNormal, div.MsoNormal 	{mso-style-parent:&#8221;"; 	margin:0cm; 	margin-bottom:.0001pt; 	mso-pagination:widow-orphan; 	font-size:10.0pt; 	font-family:Arial; 	mso-fareast-font-family:&#8221;Times New Roman&#8221;; 	mso-bidi-font-family:&#8221;Times New Roman&#8221;;} h1 	{mso-style-next:Standard; 	margin-top:12.0pt; 	margin-right:0cm; 	margin-bottom:3.0pt; 	margin-left:0cm; 	mso-pagination:widow-orphan; 	page-break-after:avoid; 	mso-outline-level:1; 	font-size:16.0pt; 	font-family:Arial; 	mso-font-kerning:16.0pt; 	font-weight:bold;} h2 	{margin-right:0cm; 	mso-margin-top-alt:auto; 	mso-margin-bottom-alt:auto; 	margin-left:0cm; 	mso-pagination:widow-orphan; 	mso-outline-level:2; 	font-size:18.0pt; 	font-family:&#8221;Times New Roman&#8221;; 	font-weight:bold;} h3 	{margin-right:0cm; 	mso-margin-top-alt:auto; 	mso-margin-bottom-alt:auto; 	margin-left:0cm; 	mso-pagination:widow-orphan; 	mso-outline-level:3; 	font-size:13.5pt; 	font-family:&#8221;Times New Roman&#8221;; 	font-weight:bold;} a:link, span.MsoHyperlink 	{color:blue; 	text-decoration:underline; 	text-underline:single;} a:visited, span.MsoHyperlinkFollowed 	{color:purple; 	text-decoration:underline; 	text-underline:single;} p 	{margin-right:0cm; 	mso-margin-top-alt:auto; 	mso-margin-bottom-alt:auto; 	margin-left:0cm; 	mso-pagination:widow-orphan; 	font-size:12.0pt; 	font-family:&#8221;Times New Roman&#8221;; 	mso-fareast-font-family:&#8221;Times New Roman&#8221;;} pre 	{margin:0cm; 	margin-bottom:.0001pt; 	mso-pagination:widow-orphan; 	tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt; 	font-size:10.0pt; 	font-family:&#8221;Courier New&#8221;; 	mso-fareast-font-family:&#8221;Times New Roman&#8221;;} span.copy 	{mso-style-name:copy;} span.attribute-value 	{mso-style-name:attribute-value;} @page Section1 	{size:612.0pt 792.0pt; 	margin:70.85pt 70.85pt 2.0cm 70.85pt; 	mso-header-margin:36.0pt; 	mso-footer-margin:36.0pt; 	mso-paper-source:0;} div.Section1 	{page:Section1;} &#8211;&#62;</p>
<p class="MsoNormal"><em><span style="color:blue;">Plakataktion greift ungerechtfertigt in das Grundrecht des Antragstellers auf freie Ausübung seiner Weltanschauung nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz ein</span></em></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span><br />
</span><strong><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 27 L 41.09) entschied, dass die Plakataktion des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf vor dem Kirchengebäude der Scientology Kirche Berlin rechtswidrig ist. Das Gericht ordnete eine sofortige Entfernung des Anti-Scientology Plakates an. </span></strong></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Die Bezirksverwaltung Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf hatte in einer Nacht-und-Nebelaktion eine Litfass-Säule vor der Scientology Kirche Berlin errichtet. Darauf abgebildet war ein rotes Stopp-Schild mit der Aufschrift „STOP SCIENTOLOGY“ und weitere Hasspropaganda gegen die Scientology Kirche. Daraufhin schaltete die Scientology Kirche ihre Rechtsanwälte ein. </span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Das Verwaltungsgericht Berlin befand am Freitag, den 27. Februar 2009 dass die Stadt Berlin mit dieser Aktion die Menschenwürde von Mitgliedern der Scientology Kirche nach Artikel 1 des Grundgesetzes sowie das Recht zur freien Glaubensausübung nach Artikel 4 Grundgesetz verletze. Das Gericht führt weiterhin aus, dass die Bezirksverwaltung ihre Neutralitätspflicht verletzt hat und eine derartige Aktion gesetzlich nicht gerechtfertigt ist. Das Berliner Verwaltungsgericht ordnete die sofortige Entfernung von Anti-Scientology Propaganda vor der Scientology Kirche Berlin an.</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Wie das Gericht weiter ausführte, sei nicht nur der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die Plakataktion des Bezirksamts verletzt worden, sondern [d]ie öffentliche Aushängung des Plakats an dieser Stelle [verletzt] den Antragsteller [die Scientology Kirche Berlin] in seinem Grundrecht aus Artikel 1 GG&#8230;. Es ist jedenfalls im vorliegenden Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes davon auszugehen, dass der Antragsteller als Weltanschauungsgemeinschaft den Schutz des Artikel 4 Abs. 1 GG genießt.&#8221;</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Die Anwälte der Scientology Kirche hatten dem Bezirksamt vorgeworfen, grundlegende Rechte ins Lächerliche zu ziehen und begehrten auf dem Weg des einstweiligen Rechtsschutzes die Beendigung dieser staatlichen Diskriminierung.</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Das Gericht folgte der Argumentation: &#8220;Die vor der Zentrale des Antragstellers an einer Info-Säule angebrachten Plakate greifen ungerechtfertigt in das Grundrecht des Antragstellers auf freie Ausübung seiner Weltanschauung nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz ein.&#8221;</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">&#8220;Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und sind froh, dass dieser diskriminierende Schandfleck für die Stadt Berlin schnellstmöglich entfernt worden ist. Er hatte dem Image der Weltstadt Berlin international nur geschadet&#8221;, so Sabine Weber, Präsidentin der Scientology Kirche Berlin.</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Die Scientology Kirche ist als gemeinnützige Religionsgemeinschaft in Schweden, Portugal, Ungarn, Italien, den USA, Australien, Neuseeland, Kanada und vielen anderen Ländern der Welt und nun auch in Argentinien anerkannt. In den letzten 30 Jahren haben deutsche Gerichte in mehr als 45 Entscheidungen die Religionseigenschaft der Scientology Kirche bestätigt und sie unter den Schutz der Religionsfreiheit im Sinne von Art. 4 des Grundgesetzes gestellt.</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Die erste Scientology Kirche wurde in den USA 1954 von damaligen Scientologen gegründet. Stifter der „Dianetik“ und „Scientology-Religion“ ist L. Ron Hubbard. Mittlerweile gibt es über 7.731 Kirchen, Missionen und Gruppen in 164 Nationen, die insgesamt 10 Millionen Mitglieder betreuen.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="copy"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="copy"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="color:black;">###</span></p>
<p><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Uta Eilzer, TEL. 089-38607-145, FAX. 089-38607-109, <a href="http://www.skb-pressedienst.de/">www.skb-pressedienst.de</a></span></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Rechtswidrige Anti-Scientology Plakataktion der Stadt Berlin mußte umgehend entfernt werden]]></title>
<link>http://utaeilzer.wordpress.com/2009/03/12/rechtswidrige-anti-scientology-plakataktion-der-stadt-berlin-muste-umgehend-entfernt-werden/</link>
<pubDate>Thu, 12 Mar 2009 19:57:57 +0000</pubDate>
<dc:creator>utaeilzer</dc:creator>
<guid>http://utaeilzer.wordpress.com/2009/03/12/rechtswidrige-anti-scientology-plakataktion-der-stadt-berlin-muste-umgehend-entfernt-werden/</guid>
<description><![CDATA[&lt;!&#8211; /* Style Definitions */ p.MsoNormal, li.MsoNormal, div.MsoNormal {mso-style-parent:]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><!--[if gte mso 9]&#62;  Normal 0 21   &#60;![endif]--> &#60;!&#8211;  /* Style Definitions */ p.MsoNormal, li.MsoNormal, div.MsoNormal 	{mso-style-parent:&#8221;"; 	margin:0cm; 	margin-bottom:.0001pt; 	mso-pagination:widow-orphan; 	font-size:10.0pt; 	font-family:Arial; 	mso-fareast-font-family:&#8221;Times New Roman&#8221;; 	mso-bidi-font-family:&#8221;Times New Roman&#8221;;} h1 	{mso-style-next:Standard; 	margin-top:12.0pt; 	margin-right:0cm; 	margin-bottom:3.0pt; 	margin-left:0cm; 	mso-pagination:widow-orphan; 	page-break-after:avoid; 	mso-outline-level:1; 	font-size:16.0pt; 	font-family:Arial; 	mso-font-kerning:16.0pt; 	font-weight:bold;} h2 	{margin-right:0cm; 	mso-margin-top-alt:auto; 	mso-margin-bottom-alt:auto; 	margin-left:0cm; 	mso-pagination:widow-orphan; 	mso-outline-level:2; 	font-size:18.0pt; 	font-family:&#8221;Times New Roman&#8221;; 	font-weight:bold;} h3 	{margin-right:0cm; 	mso-margin-top-alt:auto; 	mso-margin-bottom-alt:auto; 	margin-left:0cm; 	mso-pagination:widow-orphan; 	mso-outline-level:3; 	font-size:13.5pt; 	font-family:&#8221;Times New Roman&#8221;; 	font-weight:bold;} a:link, span.MsoHyperlink 	{color:blue; 	text-decoration:underline; 	text-underline:single;} a:visited, span.MsoHyperlinkFollowed 	{color:purple; 	text-decoration:underline; 	text-underline:single;} p 	{margin-right:0cm; 	mso-margin-top-alt:auto; 	mso-margin-bottom-alt:auto; 	margin-left:0cm; 	mso-pagination:widow-orphan; 	font-size:12.0pt; 	font-family:&#8221;Times New Roman&#8221;; 	mso-fareast-font-family:&#8221;Times New Roman&#8221;;} pre 	{margin:0cm; 	margin-bottom:.0001pt; 	mso-pagination:widow-orphan; 	tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt; 	font-size:10.0pt; 	font-family:&#8221;Courier New&#8221;; 	mso-fareast-font-family:&#8221;Times New Roman&#8221;;} span.copy 	{mso-style-name:copy;} span.attribute-value 	{mso-style-name:attribute-value;} @page Section1 	{size:612.0pt 792.0pt; 	margin:70.85pt 70.85pt 2.0cm 70.85pt; 	mso-header-margin:36.0pt; 	mso-footer-margin:36.0pt; 	mso-paper-source:0;} div.Section1 	{page:Section1;} &#8211;&#62;</p>
<p class="MsoNormal"><em><span style="color:blue;">Plakataktion greift ungerechtfertigt in das Grundrecht des Antragstellers auf freie Ausübung seiner Weltanschauung nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz ein</span></em></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span><br />
</span><strong><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 27 L 41.09) entschied, dass die Plakataktion des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf vor dem Kirchengebäude der Scientology Kirche Berlin rechtswidrig ist. Das Gericht ordnete eine sofortige Entfernung des Anti-Scientology Plakates an. </span></strong></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Die Bezirksverwaltung Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf hatte in einer Nacht-und-Nebelaktion eine Litfass-Säule vor der Scientology Kirche Berlin errichtet. Darauf abgebildet war ein rotes Stopp-Schild mit der Aufschrift „STOP SCIENTOLOGY“ und weitere Hasspropaganda gegen die Scientology Kirche. Daraufhin schaltete die Scientology Kirche ihre Rechtsanwälte ein. </span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Das Verwaltungsgericht Berlin befand am Freitag, den 27. Februar 2009 dass die Stadt Berlin mit dieser Aktion die Menschenwürde von Mitgliedern der Scientology Kirche nach Artikel 1 des Grundgesetzes sowie das Recht zur freien Glaubensausübung nach Artikel 4 Grundgesetz verletze. Das Gericht führt weiterhin aus, dass die Bezirksverwaltung ihre Neutralitätspflicht verletzt hat und eine derartige Aktion gesetzlich nicht gerechtfertigt ist. Das Berliner Verwaltungsgericht ordnete die sofortige Entfernung von Anti-Scientology Propaganda vor der Scientology Kirche Berlin an.</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Wie das Gericht weiter ausführte, sei nicht nur der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die Plakataktion des Bezirksamts verletzt worden, sondern [d]ie öffentliche Aushängung des Plakats an dieser Stelle [verletzt] den Antragsteller [die Scientology Kirche Berlin] in seinem Grundrecht aus Artikel 1 GG&#8230;. Es ist jedenfalls im vorliegenden Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes davon auszugehen, dass der Antragsteller als Weltanschauungsgemeinschaft den Schutz des Artikel 4 Abs. 1 GG genießt.&#8221;</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Die Anwälte der Scientology Kirche hatten dem Bezirksamt vorgeworfen, grundlegende Rechte ins Lächerliche zu ziehen und begehrten auf dem Weg des einstweiligen Rechtsschutzes die Beendigung dieser staatlichen Diskriminierung.</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Das Gericht folgte der Argumentation: &#8220;Die vor der Zentrale des Antragstellers an einer Info-Säule angebrachten Plakate greifen ungerechtfertigt in das Grundrecht des Antragstellers auf freie Ausübung seiner Weltanschauung nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz ein.&#8221;</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">&#8220;Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und sind froh, dass dieser diskriminierende Schandfleck für die Stadt Berlin schnellstmöglich entfernt worden ist. Er hatte dem Image der Weltstadt Berlin international nur geschadet&#8221;, so Sabine Weber, Präsidentin der Scientology Kirche Berlin.</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Die Scientology Kirche ist als gemeinnützige Religionsgemeinschaft in Schweden, Portugal, Ungarn, Italien, den USA, Australien, Neuseeland, Kanada und vielen anderen Ländern der Welt und nun auch in Argentinien anerkannt. In den letzten 30 Jahren haben deutsche Gerichte in mehr als 45 Entscheidungen die Religionseigenschaft der Scientology Kirche bestätigt und sie unter den Schutz der Religionsfreiheit im Sinne von Art. 4 des Grundgesetzes gestellt.</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Die erste Scientology Kirche wurde in den USA 1954 von damaligen Scientologen gegründet. Stifter der „Dianetik“ und „Scientology-Religion“ ist L. Ron Hubbard. Mittlerweile gibt es über 7.731 Kirchen, Missionen und Gruppen in 164 Nationen, die insgesamt 10 Millionen Mitglieder betreuen.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="copy"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="copy"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="color:black;">###</span></p>
<p class="MsoNormal">Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Uta Eilzer, TEL. 089-38607-145, FAX. 089-38607-109, <a href="http://www.skb-pressedienst.de/">www.skb-pressedienst.de</a></p>
<p class="MsoNormal"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><a href="http://www.skb-pressedienst.de/">http://www.skb-pressedienst.de</a></p>
<p><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><a href="http://www.skb-pressedienst.de/2009_kw10a.html">http://www.skb-pressedienst.de/2009_kw10a.html</a></span></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Scientology Berlin: Menschenverachtende Diffamierungspolitik der Bezirksverwaltung fehlgeschlagen]]></title>
<link>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2009/02/28/scientology-berlin-menschenverachtende-diffamierungspolitik-der-bezirksverwaltung-fehlgeschlagen/</link>
<pubDate>Sat, 28 Feb 2009 21:02:52 +0000</pubDate>
<dc:creator>Roman</dc:creator>
<guid>http://scientologydeutschland.wordpress.com/2009/02/28/scientology-berlin-menschenverachtende-diffamierungspolitik-der-bezirksverwaltung-fehlgeschlagen/</guid>
<description><![CDATA[Berliner Verwaltungsgericht stellt Menschenwürde wieder her Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 27]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong><strong>Berliner Verwaltungsgericht stellt  Menschenwürde wieder her </strong></p>
<p>Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 27 L 41.09) hat am Freitag entschieden, dass eine Plakataktion des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf vor dem Kirchengebäude der Scientology Kirche Berlin rechtswidrig ist. Die Aktion greife in die Grundrechte aus Artikel 4 (Religionsfreiheit) ein, so das Gericht. Das Bezirksamt beeilte sich daraufhin, die Ende Januar aufgestellte Plakatsäule wieder abzubauen.</p>
<p align="center"><img src="http://skdev.de/pics/28feb2009berlin_video.jpg" alt="Berliner Saeule" width="447" /></p>
<p>Wie das Gericht weiter ausführte, sei nicht nur der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit sei durch die Plakataktion des Bezirksamts verletzt worden, sondern die,,[d]ie öffentliche Aushängung des Plakats an dieser Stelle [verletzt] den Antragsteller [die Scientology Kirche Berlin] in seinem Grundrecht &#8230;. Es ist jedenfalls im vorliegenden Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes davon auszugehen, dass der Antragsteller als Weltanschauungsgemeinschaft den Schutz des Artikel 4 Abs. 1 GG genießt.&#8221;</p>
<p>Die Anwälte der Scientology Kirche hatten dem Bezirksamt vorgeworfen, grundlegende Rechte ins Lächerliche zu ziehen und begehrten auf dem Weg des einstweiligen Rechtsschutzes die Beendigung dieser staatlichen Diskriminierung.</p>
<p>Das Gericht folgte der Argumentation: &#8220;Die vor der Zentrale des Antragstellers an einer Info-Säule angebrachten Plakate greifen ungerechtfertigt in das Grundrecht des Antragstellers auf freie Ausübung seiner Weltanschauung nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz ein.&#8221;</p>
<p>&#8220;Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und sind froh, dass dieser diskriminierende Schandfleck für die Stadt Berlin schnellstmöglich entfernt worden ist. Er hatte dem Image der Weltstadt Berlin international nur geschadet&#8221;, so Sabine Weber, Präsidentin der Scientology Kirche Berlin.</p>
<p>Die Scientology Kirche ist als gemeinnützige Religionsgemeinschaft in Schweden, Portugal, Ungarn, Italien, den USA, Argentinien, Australien, Neuseeland, Kanada und vielen anderen Ländern der Welt anerkannt. In den letzten 30 Jahren haben deutsche Gerichte in mehr als 50 Entscheidungen die Religionseigenschaft der Scientology Kirche bestätigt und sie unter den Schutz der Religionsfreiheit im Sinne von Art. 4 des Grundgesetzes gestellt.</p>
<p>Für weitere  Informationen: Sabine Weber 030-364076-270 oder 0176-223 62 717</p>
<p>Internet: <a href="http://www.scientology.de/">http://www.scientology.de</a></p>
<p style="text-align:left;"><a href="http://skdev.de/pdf/20090227-BerlinVG-Scientology-Plakatsaeule.pdf" target="_blank">Das Urteil zum Download hier. </a></p>
<p style="text-align:left;"><a href="http://skdev.de/zip/Berlin_Scientology_Release_28Feb09.zip" target="_blank">Informationspaket für die Medien (Stand: 2. März 2009)</a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[UBS - Die Schweizer können sehr schnell sein - Und dennoch Katastrophe anrichten]]></title>
<link>http://astrologieklassisch.wordpress.com/2009/02/21/ubs-die-schweizer-konnen-sehr-schnell-sein-und-dennoch-katastrophe-anrichten/</link>
<pubDate>Sat, 21 Feb 2009 06:00:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>Holger Roehlig</dc:creator>
<guid>http://astrologieklassisch.wordpress.com/2009/02/21/ubs-die-schweizer-konnen-sehr-schnell-sein-und-dennoch-katastrophe-anrichten/</guid>
<description><![CDATA[[Hinweis: Ein Stern (*) im Text verweist auf eine Fußnote. Wo ein Stern (*) auftaucht findet man am]]></description>
<content:encoded><![CDATA[[Hinweis: Ein Stern (*) im Text verweist auf eine Fußnote. Wo ein Stern (*) auftaucht findet man am]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Regierung von Mittelfranken akzeptiert Urteil für Scientology Kirche Bayern]]></title>
<link>http://utaeilzer.wordpress.com/2009/01/30/regierung-von-mittelfranken-akzeptiert-urteil-fur-scientology-kirche-bayern/</link>
<pubDate>Fri, 30 Jan 2009 20:20:43 +0000</pubDate>
<dc:creator>utaeilzer</dc:creator>
<guid>http://utaeilzer.wordpress.com/2009/01/30/regierung-von-mittelfranken-akzeptiert-urteil-fur-scientology-kirche-bayern/</guid>
<description><![CDATA[Pressemitteilung vom 22.01.2009 Regierung von Mittelfranken verzichtet auf Berufung und akzeptiert U]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:right;" align="right"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Pressemitteilung vom 22.01.2009</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><strong><span style="text-decoration:underline;"><span style="font-family:Arial;">Regierung von Mittelfranken verzichtet auf Berufung und akzeptiert Urteil für Scientology Kirche Bayern</span></span></strong></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><span> </span></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Scientology Kirche Bayern ist und bleibt ein eingetragener Verein mit religiös-ideellen Zielen</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:blue;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><strong><em><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Am 13.11.2008 erging vom Verwaltungsgericht Ansbach das Urteil für die Scientology Kirche Bayern bezüglich der Entscheidung, ob Scientology ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen oder ein religiös-ideller Verein ist. Die Scientology Kirche bleibt ein Idealverein mit rein religiöser Zielsetzung. Die Regierung von Mittelfranken verzichtete auf eine Berufung. Seit 21.01.2009 ist dieses Urteil rechtskräftig.</span></em></strong></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:blue;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Ein seit 1993 offenes Verwaltungsverfahren hat nun endlich ein Ende gefunden und wurde für die Scientology Kirche Bayern e.V. entschieden und ist seit 21.01.2009 rechtskräftig. Bei dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Scientology Kirche Bayern mit Sitz in Fürth nun zu Recht als Verein im Vereinsregister eingetragen ist oder nicht. Die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken waren der Meinung, die Kirche würde keine religiös-idellen Ziele verfolgen. Die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken hatten dies durch Bescheide im Jahre 1995 bzw. 1996 wegen der angeblichen Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke in Frage gestellt und den Vereinsstatus der Scientology Kirche deshalb entzogen. Daraufhin legte die Kirche Klage ein. </span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">In den letzten Jahren hatte es mehrere Grundsatzprozesse zu dieser Frage gegeben, die allesamt sowohl vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1997, wie auch anschließend vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in 2003 und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München im Jahre 2005 rechtskräftig zu Gunsten anderer Scientology Kirchen entschieden worden sind. </span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Nach langen Jahren des Klagens wurde nun auch dieses letzte Urteil in dieser Sache von einem deutschen Gericht für die Scientology Kirche entschieden. Scientology ist nicht gewerblich, sondern verfolgt rein religiös-idelle Ziele. Auch dies hat vor kurzem in einem anderen Rechtsstreit das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden und den Bescheid einer Sondernutzungsgebühr der Stadt Augsburg für rechtswidrig erklärt. Nach eingehender Prüfung der Sachlache hat das Bayerische Verwaltungsgericht für die Scientology Kirche entschieden: „Die zulässige Klage ist begründet, weil die Erhebung von Sondernutzungsgebühren in Höhe von 818,00 EUR im angefochtenen Bescheid (…) rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung). Die Klage ist zulässig, insbesondere ist der Kläger aktiv legitimiert. (…) Der Bescheid der Beklagten vom 2. Oktober 2006 mit der darin enthaltenen Gebührenerhebung von 818,00 EUR an Sondernutzungsgebühren ist jedoch materiell rechtswidrig, weil die Voraussetzung „gewerbliche Tätigkeit“ des Klägers nicht vorliegt.“</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte die tatsächlichen Verhältnisse korrekt gewürdigt und ließ sich nicht durch unfundierte Polemik der Gegenseite verwirren. Die Scientology Kirche Bayern ist und bleibt damit zu Recht ein Idealverein mit rein religiöser Zielsetzung, die bereits von ca. 50 deutschen Gerichten in der Vergangenheit unter Verweis auf Art. 4 GG (Religionsfreiheit) bestätigt wurde.</span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Dieses Ansbacher – nun rechtskräftige &#8211; Urteil zieht einen Schlussstrich unter die seit 25 Jahren andauernd und endlos geführten Debatten über die Scientology Religion und ihre Kirchen. Es sorgt nun für eine Versachlichung der Argumentation über Scientology. </span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Die erste Scientology Kirche wurde von Mitgliedern im Jahre 1954 in den USA gegründet. Heute umfasst die Scientology Religion weltweit mehr als 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Ländern mit ca. 10 Millionen Mitgliedern, die ausschließlich die Schriften des Stifters L. Ron Hubbard für Ihr Studium nutzen. In Deutschland ist die Scientology Kirche seit 1970 präsent und hat heute 19 Kirchen und Missionen. </span></p>
<p style="margin:0 0 .0001pt;"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></span></p>
<p class="MsoNormal">###</p>
<p class="MsoNormal">Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Uta Eilzer, TEL. 089-38607-145, FAX. 089-38607-109, <a href="http://www.skb-pressedienst.de/">www.skb-pressedienst.de</a></p>
<p class="MsoNormal"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></p>
<p><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"><a href="http://www.skb-pressedienst.de/2009_kw02.html">http://www.skb-pressedienst.de/2009_kw05.html</a></span></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Passauer Mannichl Festspiele . Die unendliche Geschichte]]></title>
<link>http://deutschelobby.com/2009/01/03/passauer-mannichl-festspiele-die-unendliche-geschichte/</link>
<pubDate>Sat, 03 Jan 2009 11:28:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>deutschelobby</dc:creator>
<guid>http://deutschelobby.com/2009/01/03/passauer-mannichl-festspiele-die-unendliche-geschichte/</guid>
<description><![CDATA[Neu Spur im Fall Mannichl führt ins Passauer Eishockey-Millieu Wie die Nachrichtenagentur AP soeben]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><!--[if gte mso 9]&#62;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &#60;![endif]--><!--[if gte mso 9]&#62;   &#60;![endif]--></p>
<h1><span style="font-size:12pt;font-family:Verdana;">Neu Spur im Fall Mannichl führt ins Passauer Eishockey-Millieu</span></h1>
<p><strong><span style="font-family:Verdana;">Wie die Nachrichtenagentur AP soeben meldet, soll es eine neue Spur im Zusammenhang mit dem Attentat auf den Passauer Derzeit ermittelt die Sonderkommission im Passauer Eishockey-Millieu. Die Spur soll allerdings &#8220;recht vage&#8221;, wie die Nachrichtenagentur AP am Freitag aus Ermittlerkreisen erfuhr, sein.</span></strong></p>
<p><strong><span style="font-family:Verdana;">Verdachtsmomente in das Passauer Eishockeymilieu gab es schon mal ganz am Anfang der Ermittlungen im Fall Mannichl. <span style="color:red;">Die waren dann allerdings zu Gunsten des Verdachtes auf einen rechtsradikalen Hintergrund verworfen worden.</span></span></strong></p>
<p><strong><span style="font-family:Verdana;">Zitat</span></strong></p>
<h2><span style="font-size:12pt;font-family:Verdana;">02.01.2009: Passau/MVregio</span></h2>
<p class="MsoNormal"><strong><span style="font-family:Verdana;color:black;"><a href="http://www.mvregio.de/nachrichten_region/183984.html">http://www.mvregio.de/nachrichten_region/183984.html</a></span></strong></p>
<p><strong><span style="font-family:Verdana;">Inzwischen soll es auch erste Hinweise geben, dass die Verletzungen von Mannichl nicht so schwerwiegend waren wie Anfangs behauptet. Ein Informant, der anonym bleiben will, meinte mit dieser Wunde wäre jeder andere Bürger anschließend nach Hause geschickt worden.</span></strong></p>
<h2><span style="font-size:12pt;font-family:Verdana;">MVregio News red/m</span></h2>
<h2><span style="font-size:12pt;font-family:Verdana;">02.01.2009: Passau/MVregio</span></h2>
<h2><span style="font-size:12pt;font-family:Verdana;">Zitat</span></h2>
<p class="MsoNormal"><strong><span style="font-family:Verdana;color:black;"><a href="http://www.mvregio.de/nachrichten_region/183984.html">http://www.mvregio.de/nachrichten_region/183984.html</a></span></strong></p>
<p class="MsoNormal"><strong></strong></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span style="font-family:Verdana;color:black;"> </span></strong></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span style="font-family:Verdana;color:black;"><a href="http://img397.imageshack.us/img397/7852/lebkuchenmannbj0.jpg"><img class="aligncenter" src="http://img397.imageshack.us/img397/7852/lebkuchenmannbj0.jpg" alt="" width="384" height="480" /></a></span></strong></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span style="font-family:Verdana;color:black;"> </span></strong></p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><strong><span style="font-family:Verdana;color:black;"><br />
</span></strong></p>
<h1><span style="font-size:12pt;font-family:Verdana;">Passau &#8211; Demo durch Verwaltungsgericht genehmigt </span></h1>
<p><strong><span style="font-family:Verdana;color:black;">Das Verwaltungsgericht Regensburg</span></strong><span style="color:purple;"> : </span><strong><span style="font-family:Verdana;color:black;">hat folgende Auflagen erlassen:</span></strong></p>
<p><strong><span style="font-family:Verdana;color:black;"><br />
<strong><span style="font-family:Verdana;">1. Redner und sonstige Teilnehmer dürfen sich nicht in Wort, Schrift, Bild, durch Gesten oder sonstwie ehrverletzend über Herrn Alois Mannichl als Opfer der Straftat vom 13. Dezember 2008 äußern; insbesondere wird die Verwendung des Begriffs „Mannichl-Lüge“ </span></strong></span></strong><strong><span style="font-family:Verdana;color:red;">sowie das sichtbare Mitführen von Lebkuchenmännern oder Lebkuchen in sonstiger Form untersagt.</span></strong></p>
<p><strong><span style="font-family:Verdana;color:black;"><span> </span><br />
<strong><span style="font-family:Verdana;">2. Die Zufahrten zur Polizeidirektion sind freizuhalten; Einweisung erfolgt vor Ort durch Ordner.</span></strong></span></strong></p>
<p><strong><span style="font-family:Verdana;color:black;">3. Es ist auf je 25 Teilnehmer ein Ordner zu stellen.</span></strong></p>
<p><strong><span style="font-family:Verdana;color:black;">4. Den Teilnehmern wird das Mitführen und Tragen von Masken, insbesondere </span></strong><strong><span style="font-family:Verdana;color:red;">„Eselsmasken“</span></strong><strong><span style="font-family:Verdana;color:black;">, untersagt.</span></strong></p>
<p><strong><span style="font-family:Verdana;color:black;">Meine Meinung :</span></strong><strong></strong>
</p>
<p class="MsoNormal"><strong><span style="font-size:14pt;font-family:Verdana;color:red;">Der Fall Mannichl entwickelt sich langsam zu einer Lachnummer.</span></strong></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span style="font-family:Verdana;"> </span></strong></p>
<p class="MsoNormal"><strong><span style="font-family:Verdana;">Felix</span></strong></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Wok-WM ist keine Sportveranstaltung]]></title>
<link>http://selbstkontrolle.wordpress.com/2008/12/20/wok-wm-ist-keine-sportveranstaltung/</link>
<pubDate>Sat, 20 Dec 2008 12:31:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>roybinho</dc:creator>
<guid>http://selbstkontrolle.wordpress.com/2008/12/20/wok-wm-ist-keine-sportveranstaltung/</guid>
<description><![CDATA[DasVerwaltungsgericht Berlin gab am Freitag bekannt, dass eine Klage bezüglich der ausgestrahlten WO]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify;">DasVerwaltungsgericht Berlin gab am Freitag bekannt, dass eine Klage bezüglich der ausgestrahlten WOK-WM von ProSieben gegen die Medienanstalt Brandenburg zurückgewiesen wurde. Die Medienanstalt hatte mit Bescheid vom 25. April die Ausstrahlung der Sendungen beanstandet und den Sender aufgefordert, den Verstoß künftig zu unterlassen. (Az. VG 27 A 132.08)<img class="alignright size-medium wp-image-73" title="Nur noch in der Küche im Einsatz?" src="http://selbstkontrolle.files.wordpress.com/2008/12/pixelbine_pixeliode_wok.jpg?w=224&#038;h=167" alt="Nur noch in der Küche im Einsatz?" width="224" height="167" /></p>
<p style="text-align:justify;">Bei dem Streit geht es um Markennamen, die in die „Wok-WM“ bei den Ausstrahlungen in beiden vergangenen Jahren optisch und verbal eingebunden waren. Der Vor-Ort-Veranstalter der „Wok-WM“ ist nach Gerichtsangaben ebenso ein Tochterunternehmen der ProSiebenSat.1 Media AG wie die ProSieben Television GmbH als Klägerin in dem Verfahren.</p>
<p style="text-align:justify;">Das Gericht war der Meinung, dass die Klägerin sehr wohl Einflussmöglichkeiten auf die Produktion der Sendung hatte, da es sich um Tochterfirmen der ProSiebenMedia AG handelt.</p>
<p style="text-align:justify;">Weiterhin wird ausgeführt, dass die „Wok-WM“ auch nicht mit einem sonstigen Sportereignis zu vergleichen sei. Vielmehr werde sie ausschließlich für die Übertragung veranstaltet. Daher könne nicht von einer so genannten „aufgedrängten Werbung“ ausgegangen werden, die rechtlich zulässig gewesen wäre.</p>
<p style="text-align:justify;">Nachzulesen ist dies auch <a href="http://www.focus.de/panorama/welt/tv-total-raabs-wok-wm-verstoesst-laut-gericht-gegen-schleichwerbungsverbot-_aid_355507.html">hier</a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Klassenfahrten in Hessen]]></title>
<link>http://lehrerinhessen.wordpress.com/2008/12/12/klassenfahrten-in-hessen/</link>
<pubDate>Fri, 12 Dec 2008 09:22:17 +0000</pubDate>
<dc:creator>lehrerinhessen</dc:creator>
<guid>http://lehrerinhessen.wordpress.com/2008/12/12/klassenfahrten-in-hessen/</guid>
<description><![CDATA[Um die Lehrertätigkeit anständig ausüben zu können, müssen Lehrkräfte erhebliche Ausgaben selbst tät]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Um die Lehrertätigkeit anständig ausüben zu können, müssen Lehrkräfte erhebliche Ausgaben selbst tätigen: Dies beginnt mit den Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer (da keine Arbeitsräume in Schulen vorhanden sind), geht über eigenen Computer, Software,  Fachbücher, Zeitschriften, Unterrichtsmaterial usw. bis hin zum Verzicht auf Erstattung von Reisekosten für Studien- und Klassenfahrten und Fortbildungen.<!--more--></p>
<p>Das Verwaltungsgericht Gießen hat schon im März 2008 der in Hessen praktizierten Regelung Einhalt geboten, dass Lehrkräfte, um geforderte Klassenfahrten durchzuführen, sogenannte &#8220;Verzichtserklärungen&#8221; auf ihren Anspruch auf Reisekosten unterschreiben müssen. Das VG Gießen hält einen Verzicht nur dann für möglich und zulässig, wenn er freiwillig erfolgt. Der Dienstherr ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, den Beamten nicht vor die Wahl zu stellen, ob er die geforderte Verzichtserklärung abgibt und die Klassenfahrt stattfindet oder nicht.</p>
<p><strong><a href="http://lehrerinhessen.files.wordpress.com/2008/12/20080317-urteil9_e_2055_07.pdf">Urteil VG Gießen</a> hier im Download<br />
</strong></p>
<p>Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig und bedeutet für die Lehrkräfte in Hessen, dass sie ihren Anspruch auf Reisekostenerstattung umgehend bei der Schule bzw. Staatliches Schulamt geltend machen sollten.</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Die Scientology Kirche Bayern wird vom Verwaltungsgericht Ansbach als ideeller Verein bestätigt]]></title>
<link>http://religo.ch/2008/11/13/die-scientology-kirche-bayern-wird-vom-verwaltungsgerichtshof-als-ideeller-verein-bestatigt/</link>
<pubDate>Thu, 13 Nov 2008 19:40:26 +0000</pubDate>
<dc:creator>religo</dc:creator>
<guid>http://religo.ch/2008/11/13/die-scientology-kirche-bayern-wird-vom-verwaltungsgerichtshof-als-ideeller-verein-bestatigt/</guid>
<description><![CDATA[Nachdem ich bereits im Artikel Realitätsverweigerung der Sekten-Kritiker darüber schrieb, dass die S]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem ich bereits im Artikel <a href="http://religo.ch/2007/04/10/augenwischerei-der-kritiker/">Realitätsverweigerung der Sekten-Kritiker</a> darüber schrieb, dass die Scientology Kirche in Deutschland grundsätzlich als religiös-ideeller Verein anerkannt wird, wurde nun auch die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken vom Verwaltungsgerîcht Ansbach über diese Tatsache aufgeklärt:<br />
<strong>Die Scientology Kirche Bayern ist und bleibt zu Recht ein Idealverein mit rein religiöser Zielsetzung</strong>.<br />
Die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken hatten mitte der neunziger Jahre wegen  angeblicher Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke den Vereinstatus der Scientology Kirche in Frage gestellt. Obwohl es seit dieser Zeit mehrere Grundsatzprozesse zu dieser Frage gegeben hatte, welche allesamt zu Gunsten anderer Scientology Gemeinden entschieden wurden, war die Stadt Fürth nicht bereit gewesen, diese Sache außergerichtlich zu bereinigen.  So wurde der letzte zu dieser Frage anhängige Prozess Deutschlands notwendig. Das Urteil des VG Ansbach reiht sich nahtlos in die Liste von positiven Urteilen ein.<br />
So wurde bereits vom Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1997 wie auch anschließend vom VGH Baden-Württemberg in Mannheim im Jahre 2003 und dem Bayerischen VGH in München im Jahre 2005 rechtskräftig festgehalten, dass Scientology Gemeinden zu Recht Idealvereine sind.<br />
Der Pressesprecher der Scientology Kirche Deutschland, Jürg Stettler, hierzu: &#8220;Wir sind über den Gerichtsentscheid erfreut. Das Urteil zieht einen Schlussstrich unter die seit 25 Jahren geführte Debatte über unsere Religion und sorgt damit für eine Versachlichung der Argumentation über Scientology. Unabhängige Theologen und Religionswissenschaftler aus aller Welt bestätigen seit Jahrzehnten die tief religiösen Inhalte der Scientology Religion und haben auch immer wieder den gesellschaftlichen Wert unserer sozialen Betätigungen gewürdigt. In den Bereichen Aufklärung über Drogenmissbrauch und Schutz der Menschenrechte gibt es weltweit viel zu tun, das Urteil trägt dazu bei auch in Bayern unsere sozialen Projekte zu intensivieren.&#8221;<br />
Die erste Scientology Kirche wurde von Mitgliedern im Jahre 1954 in den USA gegründet. Heute umfasst die Scientology Religion weltweit mehr als 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Ländern mit ca. 10 Millionen Mitgliedern. In Deutschland ist die Scientology Kirche seit 1969 präsent und hat heute 19 Kirchen und Missionen.<br />
International hatte zuletzt der Spanische Nationale Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2007 die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft zur Eintragung in das staatliche Religionsregister anerkannt. Dieses Urteil nahm auch auf ein Grundsatzurteil des Europ. Gerichtshofes für Menschenrechte vom 5.4.2007 gegen Russland Bezug, in dem der Anspruch der Scientology Kirche auf die Menschenrechtsgarantie der religiösen Vereinigungsfreiheit im Sinne der Europ. Menschenrechtskonvention bestätigt wurde.</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Sieg der Bildungsfreiheit]]></title>
<link>http://efeder.wordpress.com/2008/11/02/sieg-der-bildungsfreiheit/</link>
<pubDate>Sun, 02 Nov 2008 03:28:57 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mcp</dc:creator>
<guid>http://efeder.wordpress.com/2008/11/02/sieg-der-bildungsfreiheit/</guid>
<description><![CDATA[Im schwäbischen Stattgart darf ab sofort eine Privatschule betrieben werden, an der auch die kreatio]]></description>
<content:encoded><![CDATA[Im schwäbischen Stattgart darf ab sofort eine Privatschule betrieben werden, an der auch die kreatio]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Wegen fortwährenden rechtswidrigen Verhaltens 5.000 Euro Ordnungsgeld gegen Cabertas „Arbeitsgruppe Scientology"]]></title>
<link>http://utaeilzer.wordpress.com/2008/07/23/wegen-fortwahrenden-rechtswidrigen-verhaltens-5000-euro-ordnungsgeld-gegen-cabertas-%e2%80%9earbeitsgruppe-scientology/</link>
<pubDate>Wed, 23 Jul 2008 14:05:16 +0000</pubDate>
<dc:creator>utaeilzer</dc:creator>
<guid>http://utaeilzer.wordpress.com/2008/07/23/wegen-fortwahrenden-rechtswidrigen-verhaltens-5000-euro-ordnungsgeld-gegen-cabertas-%e2%80%9earbeitsgruppe-scientology/</guid>
<description><![CDATA[21.07.2008 &#8211; Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 (Az. 9 V 53/08]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>21.07.2008 &#8211; <span style="font-style:italic;font-weight:bold;">Das Verwaltungsgericht Hamburg             hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 (Az. 9 V 53/08) gegen die Arbeitsgruppe Scientology             ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro verhängt. Trotz im Jahre 2006 erfolgter einstweiliger             Anordnung und Androhung eines Ordnungsgeldes, setzte die Stelle die Maßgaben des Gerichtes             nicht um, sondern missachtete grob fahrlässig und bewusst die gerichtlichen Anordnungen.</span></p>
<p>In dem Verfahren ging es erneut um den Antrag eines Hamburger Scientologen, der seit 2006 gerichtlich             gegen Cabertas „Sektenfilter“ vorgeht, weil sie entgegen einem klaren Urteil des             Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 200.04) weiterhin ihre             diskriminierende Erklärung verbreiten wollte. Caberta wurde dies bereits mit gerichtlicher             Anordnung im Jahre 2006 verboten. Ebenso wurde ihr untersagt, auf Dritte hinzuweisen, die ihren             Sektenfilter verbreiten. Die Mitteilung war 1 ½ Jahre trotz klarer Anordnungen des Gerichts und             entgegen den gegenteiligen Beteuerungen von Cabertas AGS bis vor kurzem nicht von den Internetseiten             der Stadt Hamburg entfernt worden.</p>
<p>Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Arbeitsgruppe Scientology eine Umsetzung der Vorgaben             des Gerichtes nur vortäuschte, diese jedoch bewusst umgangen hatte.</p>
<p>„Die Verstöße erfolgten auch schuldhaft“, so das Gericht. „Um eine nachhaltige Einwirkung auf             das künftige Verhalten der Antragsgegnerin (Arbeitsgruppe Scientology) zu erzielen (bzw.             dienstaufsichtliche Maßnahmen anzuregen) „erachtete es das Gericht als notwendig, ein             Ordnungsgeld in dieser Höhe festzusetzen.“</p>
<p>In seiner weiteren Entscheidungsbegründung stellt das Gericht folgendes fest : „Der Umstand, dass             die Antragsgegnerin (AGS) gleichwohl in vollem Bewusstsein um den Unrechtsgehalt ihres             Verhaltens weiterhin gegen die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Unterlassungspflicht             verstoßen und sogar noch eine gesonderte Unterlassungsverfügung herausgefordert hat, ist             bereits für sich genommen ein bedenklicher Vorgang, weil er die grundsätzlich geltende             Vermutung, man könne von einer Behörde die Befolgung gerichtlicher Entscheidungen bzw.             generell rechtstreues Verhalten auch ohne gesonderte Verpflichtung erwarten, widerlegt und             damit das Vertrauen in staatliche Institutionen generell zu untergraben geeignet ist“.             Weiter heißt es : „Weiterhin stellt es eine ungewöhnliche Sorglosigkeit dar, wenn die             Antragsgegnerin in mehreren Gerichtsverfahren über zwei Instanzen hinweg ebenso vollmundig             wie letztlich unzutreffend behauptet hat, ihren Unterlassungspflichten nachgekommen zu sein.“</p>
<p>Die Verärgerung des Gerichtes, aber auch dessen Fassungslosigkeit über die Dreistigkeit einer             Staatsbediensteten und ihrer Behördenstelle über die Nichtumsetzung gerichtlicher Entscheidungen,             kommt an mehreren Stellen des Beschlusses deutlich zum Ausdruck.</p>
<p>Innerhalb von 4 Monaten muss die Hansestadt Hamburg damit ein weiteres Mal Steuergelder dazu             verwenden, das rechtswidrige Verhalten von Frau Caberta und ihren Mitarbeitern in der Behörde für             Inneres zu ahnden. Erst im März diesen Jahres wurde die Hansestadt Hamburg zur Zahlung von             Schadensersatz verurteilt (Az: 1 U 99/03) wegen rechtswidriger Äußerungen der Behördenangestellten             Caberta. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte Frau Caberta in diesem Verfahren ein             „amtspflichtwidriges Verhalten“ attestiert, weil sie gegenüber den Medien unwahre Äußerungen über             Scientology getätigt hatte.</p>
<p>Die Liste der Vorwürfe gegen Caberta wird immer länger: Gerichtlich bestätigte Menschenrechtsverletzerin,             7.500 Euro Geldbusse wegen Vorteilsnahme im Amt, Amtspflichtverletzung, rechtswidriges             Verhalten, illegale Boykottaufrufe, Missachtung der Gerichte und dies alles auf Kosten             des Steuerzahlers.</p>
<p>In der BILD Hamburg vom 30. Juni 2008 wurde berichtet, dass ein Müllmann wegen angeblicher Annahme             von 20 Euro Trinkgeld fristlos gekündigt wurde und sich in einem Strafprozess wegen Bestechlichkeit             und Vorteilsnahme zu verantworten hatte. Ganz offensichtlich wird hier mit zweierlei Maß gemessen.</p>
<p>Download Gerichtsurteil: <a href="http://www.skb-pressedienst.de" rel="nofollow">http://www.skb-pressedienst.de</a></p>
<p class="MsoNormal">###</p>
<p class="MsoNormal">Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Uta Eilzer, TEL. 089-38607-145, FAX. 089-38607-109, <a href="http://www.skb-pressedienst.de/">www.skb-pressedienst.de</a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Lügen über Scientology: Ist Ursula Caberta ein Verfassungsfeind?]]></title>
<link>http://religo.ch/2008/07/18/lugen-uber-scientology-ist-ursula-caberta-ein-verfassungsfeind/</link>
<pubDate>Fri, 18 Jul 2008 16:13:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>religo</dc:creator>
<guid>http://religo.ch/2008/07/18/lugen-uber-scientology-ist-ursula-caberta-ein-verfassungsfeind/</guid>
<description><![CDATA[Verwaltungsgericht Hamburg verhängt 5000,- Euro Ordnungsgeld gegen &#8220;Arbeitsgruppe Scientology]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Verwaltungsgericht Hamburg verhängt 5000,- Euro Ordnungsgeld gegen &#8220;Arbeitsgruppe Scientology&#8221;<br />
Verfasst von Frank Busch <br />
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 ( Az. 9 V 53/08 ) gegen die Arbeitsgruppe Scientology ein Ordnungsgeld in Höhe von 5000,- Euro verhängt, da diese Stelle trotz bereits im Jahre 2006 erfolgter einstweiliger Anordnung und Androhung eines Ordnungsgelds die Maßgaben des Gerichtes nicht umgesetzt sondern grob fahrlässig die gerichtlichen Anordnungen bewusst missachtet hat.<br />
In dem Verfahren ging es erneut um den Antrag eines Hamburger Scientologen, der seit 2006 gegen Frau Caberta´s „Sektenfilter“ gerichtlich vorgeht, weil sie entgegen einem klaren Urteil des Bundes-verwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 200.04) weiterhin ihre diskriminierende Erklärung verbreiten wollte. Frau Caberta wurde dies bereits mit gerichtlicher Anordnung vom Jahre 2006 verboten ebenso wie den Hinweis auf Dritte, die ihren Sektenfilter verbreiten. Die Mitteilung war 1 ½ Jahre trotz klarer Anordnungen des Gerichts und entgegen den gegenteiligen Beteuerungen ihres Büros bis vor kurzem nicht von den Internetseiten der Stadt entfernt worden.<br />
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Arbeitsgruppe Scientology durch Vorspiegelung einer scheinbaren Umsetzung der Vorgaben des Gerichtes, diese jedoch bewusst umgangen hatte. „Die Verstöße erfolgten auch schuldhaft“, so das Gericht. „Um eine nachhaltige Einwirkung auf das künftige Verhalten der Antragsgegnerin (Arbeitsgruppe Scientology) zu erzielen (bzw. dienstaufsichtliche Maßnahmen anzuregen)“ erachtete es das Gericht als notwendig, ein Ordnungsgeld in dieser Höhe festzusetzen.<br />
In seiner weiteren Entscheidungsbegründung stellt das Gericht folgendes fest : „Der Umstand, dass die Antragsgegnerin (AGS) gleichwohl in vollem Bewusstsein um den Unrechtsgehalt ihres Verhaltens weiterhin gegen die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Unterlassungspflicht verstoßen und sogar noch eine gesonderte Unterlassungsverfügung herausgefordert hat, ist bereits für sich genommen ein bedenklicher Vorgang, weil er die grundsätzlich geltende Vermutung, man könne von einer Behörde die Befolgung gerichtlicher Entscheidungen bzw. generell rechtstreues Verhalten auch ohne gesonderte Verpflichtung erwarten, widerlegt und damit das Vertrauen in staatliche Institutionen generell zu untergraben geeignet ist“. Weiter heißt es : „Weiterhin stellt es eine ungewöhnliche Sorglosigkeit dar, wenn die Antragsgegnerin in mehreren Gerichtsverfahren über zwei Instanzen hinweg ebenso vollmundig wie letztlich unzutreffend behauptet hat, ihren Unterlassungspflichten nachgekommen zu sein.“<br />
Die Verärgerung des Gerichtes, aber auch dessen Fassungslosigkeit über die Dreistigkeit einer Staats-bediensteten und ihrer Behördenstelle über die Nichtumsetzung gerichtlicher Entscheidungen, kommt an mehreren Stellen des Beschlusses deutlich zum Ausdruck.<br />
Innerhalb von 4 Monaten muss die Hansestadt Hamburg damit ein weiteres Mal Steuergelder dazu ver(sch)wenden, um das rechtswidrige Verhalten von Frau Caberta und ihren Mitarbeitern in der Behörde für Inneres zu ahnden. Erst im März diesen Jahres wurde die Hansestadt Hamburg zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az: 1 U 99/03) wegen rechtswidriger Äußerungen der Behördenangestellten Caberta. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte Frau Caberta in diesem Verfahren ein „amtspflichtwidriges Verhalten“ attestiert, weil sie gegenüber den Medien unwahre Äußerungen über Scientology getätigt hatte.</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Mediationsverbund an Frankfurter Gerichten geplant]]></title>
<link>http://mediationsolutions.wordpress.com/2008/07/09/mediationsverbund-an-frankfurter-gerichten-geplant/</link>
<pubDate>Wed, 09 Jul 2008 12:14:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>Axel Brodehl</dc:creator>
<guid>http://mediationsolutions.wordpress.com/2008/07/09/mediationsverbund-an-frankfurter-gerichten-geplant/</guid>
<description><![CDATA[Einen verstärkten Einsatz von Vermittlungsgesprächen anstelle von Prozessen strebt Prof. Dr. Roland]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Einen verstärkten Einsatz von Vermittlungsgesprächen anstelle von Prozessen strebt Prof. Dr. Roland Fritz, Präsident des Verwaltungsgerichts Frankfurt, an. Der Vorteil von Mediationsverfahren sei, daß die Beteiligten manchmal auf Lösungen kämen, an die Juristen gar nicht denken würden. &#8220;Besonders gut geeignet ist das Verfahren bei Streitparteien, die auch nach einer Entscheidung noch lange miteinander auskommen müssen.&#8221; Das gelte für das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Beamten ebenso wie zum Beispiel für Bausachen, bei denen Nachbarn noch Jahre miteinander auskommen müßten. Und bei behördlichen Entscheidungen könne Mediation Konflikte immer dann lösen, wenn den Behörden ein Ermessensspielraum zur Verfügung stünde.</p>
<p>Zur Zeit seien vier <span style="text-decoration:underline;"><a href="http://www.vg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/VG_Frankfurt_am_Main_Internet?cid=4e89d0e65b85fd5cfadb77b4bf63688e">Richter am VG Frankfurt am Main als Mediatoren</a></span> tätig. Prof. Dr. Fritz plant, mit den anderen Frankfurter Gerichten einen Mediationsverbund einzurichten.</p>
<p>Wie bereits berichtet, haben <span style="text-decoration:underline;"><a href="http://mediationsolutions.wordpress.com/2008/06/27/richter-sollen-richten/">gerichtliche Mediationen</a></span> den positiven Effekt, daß das Thema Mediation allgemein bekannter wird. Durch das Vorgehen des Gerichtspräsidenten werden insbesondere Behörden, aber auch alle anderen potentiellen Beteiligten für das Thema sensibilisiert.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.morgenweb.de/nachrichten/politik/20080708_srv0000002825873.html"><span style="text-decoration:underline;">morgenweb</span></a> (Mannheimer Morgen)<a href="http://www.morgenweb.de/nachrichten/politik/20080708_srv0000002825873.html"><br />
</a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Vermittlung von Sportwetten]]></title>
<link>http://sportrecht.wordpress.com/2008/03/01/vermittlung-von-sportwetten/</link>
<pubDate>Sat, 01 Mar 2008 16:37:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>M. R. N.</dc:creator>
<guid>http://sportrecht.wordpress.com/2008/03/01/vermittlung-von-sportwetten/</guid>
<description><![CDATA[Trotz des am 01.01.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags darf auch vorläufig die Vermit]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Trotz des am 01.01.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags darf auch vorläufig die Vermittlung von Sportwetten nicht untersagt werden.</p>
<p>In einer Pressemitteilung vom 29.02.2008 erklärte das Verwaltungsgericht Stuttgart:</p>
<blockquote><p><em><span>&#60;Dies folgt aus weiterhin geltenden Zweifeln an der Vereinbarkeit auch der jetzigen deutschen Rechtslage mit Europäischem Gemeinschaftsrecht. Das hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart mit Beschluss vom 27.02.2008 (Az.: 4 K 213/08) entschieden und einem Betreiber, der in seinen Geschäftsräumen in Stuttgart  Sportwetten an ein in Österreich niedergelassenes Unternehmen vermittelt, vorläufigen Rechtschutz gegen die sofort vollziehbare Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 03.01.2008 gewährt. Mit dieser Verfügung untersagte das Regierungspräsidium Karlsruhe die Vermittlung von Sportwetten und drohte ein Zwangsgeld an. Das Gericht setzte die Vollziehung der auf den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 11.12.2007 gestützten Untersagungsverfügung aus.</span></em></p></blockquote>
<blockquote><p><em>Die 4. Kammer führte weiter aus:</em></p></blockquote>
<blockquote><p><em>Die Kammer habe mehrere Klageverfahren, die vergleichbare Untersagungsverfügungen beträfen, ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung verschiedener gemeinschaftsrechtlicher Fragen ersucht, weil sie durchgreifende Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht habe. Die maßgeblichen Fragen stellten sich auch unter Berücksichtigung des seit 01.01.2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrages, der nunmehr als Rechtsgrundlage Anwendung finde, weiterhin. Auch wenn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bislang die von der Kammer formulierten Bedenken nicht geteilt habe, sei es im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung dem Betreiber nicht zuzumuten, angesichts nach wie vor durchgreifender gemeinschaftsrechtlicher Bedenken auch gegen die aktuelle nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Verfügung zu befolgen.</em></p></blockquote>
<p><em>Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung einzulegen ist.&#62; </em></p>
<p>Quelle: <a href="http://http//www.vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1217656/index.html?ROOT=1192939">Pressemitteilung des VG Stuttgart</a></p>
]]></content:encoded>
</item>

</channel>
</rss>
