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	<title>zivilr &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://en.wordpress.com/tag/zivilr/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "zivilr"</description>
	<pubDate>Thu, 24 Dec 2009 13:09:34 +0000</pubDate>

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<item>
<title><![CDATA[Kleine Geschichte vom System der Anspruchsgrundlagen]]></title>
<link>http://malkus.wordpress.com/2007/05/18/kleine-geschichte-vom-system-der-anspruchsgrundlagen/</link>
<pubDate>Fri, 18 May 2007 16:14:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin Malkus</dc:creator>
<guid>http://malkus.wordpress.com/2007/05/18/kleine-geschichte-vom-system-der-anspruchsgrundlagen/</guid>
<description><![CDATA[Liebe AG-Teilnehmer, hier nun wie von euch gewünscht die Kleine Geschichte vom System der Anspruchsg]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Liebe AG-Teilnehmer,</p>
<p>hier nun wie von euch gewünscht die Kleine Geschichte vom System der Anspruchsgrundlagen zum angucken, auch wenn ich mir sicher bin, dass mittlerweile jeder die Prüfungsreihenfolge beherrscht.</p>
<p>Macht euch doch bis zur nächsten Stunde mal Gedanken darüber, warum gerade diese Reihenfolge sinnvoll ist.</p>
<p><span style='text-align:center; display: block;'><object width='425' height='350'><param name='movie' value='http://www.youtube.com/v/rUoIj3kWyUc&#038;rel=1&#038;fs=1&#038;showsearch=0&#038;hd=0' /><param name='allowfullscreen' value='true' /><param name='wmode' value='transparent' /><embed src='http://www.youtube.com/v/rUoIj3kWyUc&#038;rel=1&#038;fs=1&#038;showsearch=0&#038;hd=0' type='application/x-shockwave-flash' allowfullscreen='true' width='425' height='350' wmode='transparent'></embed></object></span></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Mietrecht]]></title>
<link>http://malkus.wordpress.com/2007/02/16/mietrecht/</link>
<pubDate>Fri, 16 Feb 2007 16:44:28 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin Malkus</dc:creator>
<guid>http://malkus.wordpress.com/2007/02/16/mietrecht/</guid>
<description><![CDATA[Wurde auf dem ELSA Mietrechtsseminar in Passau vor einigen Monaten noch die Frage nach der Relevanz ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Wurde auf dem ELSA Mietrechtsseminar in Passau vor einigen Monaten noch die Frage nach der Relevanz des Mietrechts für die Examensprüfung gestellt, zeigt sich nun in Marburg ein ungewöhnliches Bild: Sowohl im kleinen, als auch im großen Schein in Bürgerlichen Recht werden die Hausarbeiten vom Mietrecht dominiert.</p>
<p><!--more--></p>
<ul>
<li>Wie nicht nur die mehr oder weniger realistischen Fälle zeigen ist das Mietrecht Alltag. Zumindest für jeden Studenten der die Wohnungsnot in Marburg, die unerwarteten Mieterhöhungen, die mit jedem Umzug verbundenen unerfreulichen Renovierungsklauseln kennt und die Miete mindert, wenn der Vermieter auch nach Monaten nicht wie versprochen das Bad in einen annehmbaren Zustand versetzt oder die Heizung im Winter ausfällt.</li>
<li>Mit dem Mietrecht lassen sich die verschiedensten Themengebiete und Probleme im Zivilrecht abdecken: So können neben den klassischen Mietmängeln, auch eine AGB-Kontrolle, eine Bürgschaft aber auch &#8230; in die Klausur oder Hausarbeit mit eingebaut werden.</li>
</ul>
<p>Fazit: Das Mietrecht ist kein Gebiet, dass in der Examensvorbereitung einfach ausgeklammert werden kann.</p>
<p>Deshalb werden wir uns in der <a href="http://malkus.wordpress.com/ag/">AG &#8220;Vorbereitung auf den kleinen Schein im Bürgerlichen Recht&#8221;</a> demnächst im Themenbereich Schuldrecht BT I nicht nur mit dem Kaufrecht und dem Werkvertragsrecht ausseinandersetzen, sondern auch einen Überblick über das Mietrecht gewinnen.</p>
<p>Links und Übersichten zum Mietrecht findest du in Kürze hier. Wenn du Materialien oder Links zum Thema hast, schreib einfach einen Comment.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[§ 311 III als gesetzliche Normierung des VSD?]]></title>
<link>http://malkus.wordpress.com/2006/12/18/%c2%a7-311-iii-als-gesetzliche-normierung-des-vsd/</link>
<pubDate>Mon, 18 Dec 2006 23:27:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin Malkus</dc:creator>
<guid>http://malkus.wordpress.com/2006/12/18/%c2%a7-311-iii-als-gesetzliche-normierung-des-vsd/</guid>
<description><![CDATA[Immer wieder lese ich in den Gutachten meiner AG-Teilnehmer, dass als Anspruchsgrundlage für einen V]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><font face="Arial, sans-serif"><font size="3">Immer wieder lese ich in den Gutachten meiner AG-Teilnehmer, dass als Anspruchsgrundlage für einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter etwa folgende Konstruktion gewählt wird:  </font></font><font face="Arial, sans-serif"></font><font face="Arial, sans-serif"><font size="3"></p>
<blockquote>
<p align="justify" style="margin-bottom:0;margin-left:1.91cm;line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif"><font size="3">§§ 280 I, 311 II, 241 II i.V.m. § 311 III</font></font></p>
</blockquote>
<p></font></font></p>
<p align="justify" style="margin-bottom:0;margin-left:1.91cm;line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif"><font size="3">Seit der Einführung des § 311 III durch die Schuldrechtsreform 2002 geht ein Teil der Literatur davon aus, dass das bis dahin ungeregelte von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitut des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD) mit § 311 III normiert worden sei. Die hM versteht den § 311 III aber so, dass dieser die Haftung im vorvertraglichen Schuldverhältnis auf Personen, die besonderes Vertrauen in Anspruch nehmen, gerade ausdehnt. Nicht aber den Schutz erweitert. Danach ist der VSD immer noch nicht gesetzlich normiert und als Anspruchsgrundlage sollte besser <strong>„§§ 280 I, 311 II, 241 II i.V.m. VSD“</strong> gewählt werden. Letztlich ist der Streit nur von theoretischer Natur.</font></font></p>
<p align="justify" style="margin-bottom:0;margin-left:1.91cm;line-height:150%;"><!--more--></p>
<p align="justify" style="margin-bottom:0;margin-left:1.91cm;line-height:150%;">vgl. dazu die Formulierung aus meiner BGB-Hausarbeit im kleinen Schein, die zu einer Zeit entstanden ist, in der die Schuldrechtsreform noch aktuell war und diese letztlich unwichtige Frage in der Literatur ausführlichst diskutiert wurde:</p>
<p align="justify" style="margin-bottom:0;margin-left:1.91cm;line-height:150%;">&#8220;Es könnte § 311 III 1 einschlägig sein, nach dessen Wortlaut heitß es, dass auch ein vorvertragliches Schuldverhältnis zu Personen enstehen kann, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen. Entgegen der Auffassung, dass der Wortlaut des § 311 III 1 es wegen der offenen Formulierung ohne weiteres zu lasse, auch die Einbeziehung Dritter in die Schutzwirkungen eines bestehenden Schuldverhältnisses zu erfassen (Canaris, JZ 2001, 499 (520)), gilt § 311 III 1 nur für die Fälle der Eigenhaftung des Vertreters oder des Verhandlungsgehilfen. Es wird also nicht ein Dritter in den Schutzbereich einbezogen, sondern ein Dritter wird einer vertragsähnlichen Haftung unterzogen.</p>
<p align="justify" style="margin-bottom:0;margin-left:1.91cm;line-height:150%;">Insofern ist auf die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zurückzugreifen. (§ 328 analog, § 242)&#8221;</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[17 Fragen zum Bereicherungsrecht]]></title>
<link>http://malkus.wordpress.com/2006/12/12/17-fragen-zum-bereicherungsrecht/</link>
<pubDate>Tue, 12 Dec 2006 22:11:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin Malkus</dc:creator>
<guid>http://malkus.wordpress.com/2006/12/12/17-fragen-zum-bereicherungsrecht/</guid>
<description><![CDATA[Download Nenne die verschiedenen Tatbestände der a) Leistungskondiktion b) Nichtleistungskondiktion ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><a href="http://www.students.uni-marburg.de/~Malkus/AG/hausaufgaben-berr.pdf">Download</a></p>
<p><!--more--></p>
<ol>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Nenne die verschiedenen Tatbestände der </font></p>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">a) Leistungskondiktion</font></p>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">b) Nichtleistungskondiktion</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Nenne die Prüfungsvoraussetzungen eines Anspruchs aus § 812!</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Welche Bereicherungsgegenstände kommen als „Erlangtes“ iSv § 812 in Betracht?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;">„<font face="Arial, sans-serif">Erlangt“ der Empfänger einer nichtkörperlichen Leistung etwas, wenn er bloße Gebrauchs- oder Nutzungsvorteile in Anspruch nimmt (zB durch einen Flug zu einem anderen Ort als blinder Passagier der Lufthansa?)</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Was ist als Leistung iSv § 812 I 1 Alt. 1 zu verstehen?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Welcher Kondiktionstatbestand des § 812 liegt im Fall einer Anfechtung des Kausalgeschäftes vor?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Aus wessen Sicht ist das Vorliegen einer Leistung zu beurteilen, wenn der Empfänger den Leistungszweck anders versteht als der Zuwendende?</font></p>
</li>
</ol>
<ol>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">In welchen Schritten ist der Umfang der Bereicherungshaftung zu ermitteln?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Ist der durch Veräußerung des Bereicherungsgegenstandes erzielte Erlös als Nutzung iSv § 818 I anzusehen?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Was ist der Normzweck des § 818 III?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Was ist die Kernaussage der Saldotheorie? Wie lässt sie sich dogmatisch begründen? Welche Ausnahmen gibt es von der Saldotheorie?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">In welchen Fällen kommt es im Bereicherungsrecht zu einer verschärften Haftung?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Auf wessen Kenntnis kommt es für § 819 I bei Minderjährigen an?</font></p>
<p align="justify" style="line-height:150%;">&#160;</p>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif"><strong>§ 816</strong></font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Nenne die Prüfungsvoraussetzungen des Anspruchs gem. § 816 I 1!</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Was ist eine Verfügung iSv § 816 I 1?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Woraus folgt die Wirksamkeit der Verfügung eines Nichtberechtigten in den Fällen des § 816 I 1?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Umfasst der Anspruch gem. § 816 I 1 auch die Herausgabe des erlangten Gewinns oder nur den Wertersatz gem. § 818 II?</font></p>
</li>
</ol>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[(P) Anfechtung der ausgeübten Innenvollmacht]]></title>
<link>http://malkus.wordpress.com/2006/12/12/anfechtung-der-ausgeubten-innenvollmacht-2/</link>
<pubDate>Tue, 12 Dec 2006 18:17:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin Malkus</dc:creator>
<guid>http://malkus.wordpress.com/2006/12/12/anfechtung-der-ausgeubten-innenvollmacht-2/</guid>
<description><![CDATA[Heute wurde ich gleich von mehreren zur Thematik &#8220;Anfechtung der ausgeübten Innenvollmacht]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Heute wurde ich gleich von mehreren zur Thematik &#8220;Anfechtung der ausgeübten Innenvollmacht&#8221; befragt. (Woran <a target="_blank" href="http://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/zivilrecht/wertenbruch/wertenbruch_vermat/ws0607_0110300010ue%20/fall6">Fall 6 der Anfängerübung </a>wohl nicht ganz unschuldig ist). Deshalb hier ein kleiner Überblick und Verweise zu Lösungen der Problematik:</p>
<p><!--more--></p>
<p><strong>Situation</strong></p>
<blockquote><p><em>A verkauft Antiquitäten auf dem Flohmarkt. Er möchte eine Kaffeepause machen und bittet B ihn so lange zu vertreten. Seine schönste Kommode dürfe für mind. 200 € verkauft werden. Das sagte er, meinte aber eigentlich mind. 300 €.</em><em>C kauft die Kommode vom B für 250 €. Als A dies erfährt, fordert er von C die Kommode zurück. Dieser sei nur dann dazu bereit, wenn er Wertersatz iHv 80 € für eine Tischdecke die er extra für die Kommode gekauft hat, erhalte. Kann C dies verlangen?<br />
</em></p></blockquote>
<p>Fälle und Lösungen finden sich hier: </p>
<ul>
<li>JuS 2000, 267ff.</li>
<li><a href="http://www.uni-leipzig.de/~brzpr/Be-Rep-SS05-Fall-9.pdf">http://www.uni-leipzig.de/~brzpr/Be-Rep-SS05-Fall-9.pdf</a></li>
</ul>
<p>vgl. auch <em>Malkus</em>, <a target="_blank" href="http://www.students.uni-marburg.de/~Malkus/vollmacht.pdf">Anfechtung einer Vollmacht</a> (aus Hausarbeit, Übung für Anfänger, Langenbucher, SS 2005, also Achtung!!! die Lösung stammt noch aus dem 2. Semester)</p>
<p>vgl. auch AG &#8211; Fall 4</p>
<p> <a target="_blank" href="http://www.students.uni-marburg.de/~Malkus/AG/Fall4.pdf">Fall 4</a><br />
Eine gute Lösung zur Problematik findet sich im Skript “Beck’sches Examinatorium: BGB AT” von Grigoleit/Herresthal</p>
<p>Auch im Klausurenkurs von <a href="http://www.rauda-zenthoefer.de/">http://www.rauda-zenthoefer.de/</a> findet sich ein Fall mit Lösung zur Problematik. Anmelden lohnt sich also!</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[20 Fragen zum Delikts- und Schadensrecht]]></title>
<link>http://malkus.wordpress.com/2006/12/06/20-fragen-zum-delikts-und-schadensrecht/</link>
<pubDate>Wed, 06 Dec 2006 08:43:41 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin Malkus</dc:creator>
<guid>http://malkus.wordpress.com/2006/12/06/20-fragen-zum-delikts-und-schadensrecht/</guid>
<description><![CDATA[Download (.pdf) § 823 Schützt § 823 auch vor Verletzungen eines „nasciturus“ oder „nondum conceptus“]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><a target="_blank" href="http://www.students.uni-marburg.de/~Malkus/AG/hausaufgaben-delr.pdf">Download</a> (.pdf)</p>
<p><!--more--></p>
<ol>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif"><strong>§ 823</strong></font></p>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Schützt § 823 auch vor Verletzungen eines „nasciturus“ oder „nondum conceptus“?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Kommt ein Anspruch aus § 823 in Betracht, wenn eine mangelhafte Lieferung oder Herstellung einer Sache zu einer Eigentumsverletzung führt? Was besagt die „Fressertheorie“?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Ist der Besitz ein „sonstiges Recht“ iSv § 823 I?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Ist das Anwartschaftsrecht ein „sonstiges Recht“ iSv § 823 I?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Wie lautet das Prüfungsschema eines Anspruchs bei Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb? Was bedeutet „Subsidiarität“, was „Betriebsbezogenheit“?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Löse die ausgeteilten Fälle. Was ist die entscheidende Aussage der BGH-Entscheidungen?</font></p>
</li>
</ol>
<p align="justify" style="line-height:150%;">
<p align="justify" style="line-height:150%;">
<p align="justify" style="line-height:150%;">
<p align="justify" style="line-height:150%;">
<p align="justify" style="line-height:150%;">
<ol>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif"><strong>Schaden</strong></font></p>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Stellt die unfreiwillige Belastung mit der Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind einen ersatzfähigen Schaden dar?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Was besagt die Lehre vom Schutzzweck der Norm? Was bedeutet dies bei Ansprüchen aus: Vertragsverletzung / § 823 I / § 823 II / Gefährdungshaftung</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Ist nach der Lehre vom Schutzzweck der Norm auch eine besondere Schadensanfälligkeit (zB Bluter) zuzurechnen?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Sind sog. Schockschäden zu ersetzen, die jemand durch die Tötung oder schwere Verletzung einer nahestehenden Person erleidet?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Kann der Geschädigte auch Ersatz der sog. „fiktiven Reparaturkosten“ verlangen, wenn er den Geldersatz iSv § 249 S. 2 nicht zur Reparatur der beschädigten Sache verwenden will? Gilt dies auch für fiktive Heilungskosten?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Polizist P verfolgt den Dieb D, den er soeben auf frischer Tat im dritten Stock eines Wohnhauses entdeckt hatte. D sucht sein Heil in der Flucht, springt aus dem Fenster, fällt auf einen Stapel Altpapier und läuft unverletzt weiter. Der hinterherspringende P verfehlt den Stapel und verletzt sich schwer. Kann er vom D Ersatz seiner Schäden verlangen?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Wie bestimmt man, ob eine Reparatur „erforderlich“ iSv § 249 S. 2 ist? Kann der Reparaturkostenaufwand eines Fahrzeugs auch höher sein als die Wiederbeschaffungskosten?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Von wem und in welchem Umfang kann Ersatz der Kosten für Krankenhausbesucher von Angehörigen verlangt werden?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Kann für einen sog. „vertanen Urlaub“ Ersatz verlangt werden?</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Gelten die §§ 827, 828 auch im Rahmen von § 254?</font></p>
</li>
</ol>
<p align="justify" style="line-height:150%;">
<p align="justify" style="line-height:150%;">
<ol>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif"><strong>Gestörte Gesamtschuld</strong></font></p>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Was versteht man unter einer „gestörten Gesamtschuld“. Nenne Fallbeispiele.</font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Welche Beschränkung der Haftung ist im Fall einer sog. Gestörten Gesamtschuld denkbar?</font></p>
</li>
</ol>
<p align="justify" style="line-height:150%;">
<p align="justify" style="line-height:150%;">
<p align="justify" style="line-height:150%;">
<ol>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif"><strong>DSL</strong></font></p>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">Was sind die Grundvoraussetzungen der „Drittschadensliquidation“? </font></p>
</li>
<li>
<p align="justify" style="line-height:150%;"><font face="Arial, sans-serif">In welchen Fallgruppen einer typischen Schadensverlagerung ist die Drittschadensliquidation anerkannt?</font></p>
</li>
</ol>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[BGB - Klausur: Grundschuld]]></title>
<link>http://malkus.wordpress.com/2006/11/30/bgb-klausur-grundschuld/</link>
<pubDate>Thu, 30 Nov 2006 20:46:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin Malkus</dc:creator>
<guid>http://malkus.wordpress.com/2006/11/30/bgb-klausur-grundschuld/</guid>
<description><![CDATA[Die 1. Klausur der Übung im BGB für Fortgeschrittene. Wenige Minuten, nachdem sie das Wort &#8220;Gr]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Die 1. Klausur der Übung im BGB für Fortgeschrittene.</p>
<p>Wenige Minuten, nachdem sie das Wort &#8220;Grundschuld&#8221; im Sachverhalt erblickten, verließen einige den Saal. Entsprechend lag die Durchfallquote bei ca. 70% (wobei sich diese wohl nur aus den abgegebenen Arbeiten errechnet).</p>
<p>Ein wenig länger hab ich durchgehalten, so dass du meine Lösung hier <a target="_blank" href="http://www.students.uni-marburg.de/~Malkus/klausurh.pdf">downloaden </a>kannst.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Der aktuelle Fall: "Telefon-Sex"]]></title>
<link>http://malkus.wordpress.com/2006/08/31/der-aktuelle-fall-telefon-sex/</link>
<pubDate>Thu, 31 Aug 2006 20:41:39 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin Malkus</dc:creator>
<guid>http://malkus.wordpress.com/2006/08/31/der-aktuelle-fall-telefon-sex/</guid>
<description><![CDATA[Unter der Rubrik &#8220;Der aktuelle Fall&#8221; werden von mir ausgedachte Fälle gestellt. Die best]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Unter der Rubrik &#8220;Der aktuelle Fall&#8221; werden von mir ausgedachte Fälle gestellt. Die besten Fälle schreibt natürlich das Leben, daher basieren die Fälle zumeist auf aktueller Rechtsprechung.</p>
<p>Die Lösung der Fälle möchte ich nicht alleine formulieren, sondern ich hoffe, dass dir der Fall gefällt, du ihn löst und die Lösungsskizze, das Gutachten oder auch nur ein paar Ideen, hier als &#8220;Comment&#8221; veröffentlichst.</p>
<p>Viel Spaß mit dem aktuellen Fall:</p>
<blockquote><p>&#8220;Telefon-Sex&#8221;</p></blockquote>
<blockquote><p>Jurastudent J ist glücklich. Hat er doch vor drei Monaten die F, seine große Liebe geheiratet. Seine Glücksträhne hält an, als er „13“ Punkte in der Klausur im „Kleinen BGB“ zurück bekommt. Gehörte er doch zu den Wenigen, die die Entscheidung des BGH bzgl. der Sittenwidrigkeit der Finanzierung von Bordellen kannte.</p>
<p>Nach zwei Wochen trübt sich das Glück des J langsam. Die F ist schon seit Ewigkeiten bei seiner ungeliebten Schwiegermutter um „ein wenig Abstand zu haben“. Auch die Freude über die tolle Punktzahl dauert nicht mehr an.</p>
<p>J macht sich das Erlernte gleich zu nutze und kommt so auf die Idee, wie er seinem Glück selbst auf die Sprünge helfen kann: Sogleich nimmt er das Telefon, dass sich J und F vor zwei Monaten gemeinsam zugelegt haben, zur Hand. Er wählt die Nummer der Erotica-GmbH und vergnügt sich mehrere Tage jeden Abend mit den Frauen am anderen Ende der Leitung. Vor der Rechnung brauche man sich nicht zu fürchten, sind diese Verträge doch sittenwidrig.</p>
<p>Am Ende des Monats stürmt die wutentbrannte F mit einer Telefonrechnung über 3000 € in der Hand auf den J zu. Da das Konto des J in den Miesen war, buchte die Telekom den gesamten Betrag bei der F ab. Sie schreit J an, er solle zusehen, wie er schleunigst die 3000 € auf das Konto zurück bekommt, wenn er nicht Bekanntschaft mit der Schwiegermutter machen möchte.</p>
<p>Welche Möglichkeit hat J dieser zu entfliehen?</p></blockquote>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[BGB Übung Fortgeschrittene - 3. Klausur]]></title>
<link>http://malkus.wordpress.com/2006/07/19/bgb-ubung-fortgeschrittene-3-klausur/</link>
<pubDate>Wed, 19 Jul 2006 17:05:36 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin Malkus</dc:creator>
<guid>http://malkus.wordpress.com/2006/07/19/bgb-ubung-fortgeschrittene-3-klausur/</guid>
<description><![CDATA[Meine Klausur hat dem Korrekturassistenten &#8220;gut&#8221; gefallen. Du kannst sie hier downloaden]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Meine Klausur hat dem Korrekturassistenten &#8220;gut&#8221; gefallen.</p>
<p><img width="18" src="http://malkus.wordpress.com/files/2006/02/pdf.png" alt="pdf.png" height="18" /> <a target="_blank" href="http://www.students.uni-marburg.de/~Malkus/klausur3.pdf">Du kannst sie hier downloaden. </a></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Klausurbausteine - ZivilR]]></title>
<link>http://malkus.wordpress.com/2006/06/18/klausurbausteine-zivilr/</link>
<pubDate>Sun, 18 Jun 2006 11:13:14 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin Malkus</dc:creator>
<guid>http://malkus.wordpress.com/2006/06/18/klausurbausteine-zivilr/</guid>
<description><![CDATA[Stellt der Besitz ein absolutes Recht i.S.d. &sect; 823 I dar? &nbsp; &sect; 823 I: (1) RGverletzung]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><blockquote><p>Stellt der Besitz ein absolutes Recht i.S.d. &#167; 823 I dar?</p></blockquote>
<p><strong><!--more-->&#160;</strong></p>
<p><strong>&#167; 823 I:<br />
</strong>(1) RGverletzung<br />
a) Eigentum (-)<br />
b) Besitz ???</p>
<p>Fraglich ist, ob der Besitz ein absolutes Recht i.S.d. &#167; 823 Abs. 1 BGB.<br />
Absolute Rechte zeichnen sich dadurch aus, dass sie gegen jedermann wirken.<br />
Ihnen ist eine <em>Abwehr- und Nutzungsfunktion</em> immanent.</p>
<p>W&#252;rde auch der Besitz des A diese Funktionen erf&#252;llen, m&#252;sste konsequenterweise mit dem Besitz des A vorliegend ein sonstiges Recht des &#167; 823 Abs. 1 BGB betroffen sein.</p>
<p><em>Ausschlussfunktion</em> kommt dem Besitz aufgrund des possessorischen Besitzschutzes aus &#167;&#167; 861, 862 BGB grunds&#228;tzlich immer zu.</p>
<p>Weiter hat A den Computer gemietet. Damit hat er als berechtigter Besitzer auch ein <em>Nutzungsrecht</em> inne.</p>
<p>Somit sind hier Ausschluss- und Nutzungsfunktion erf&#252;llt, so dass auch der Besitz als sonstiges Recht des &#167; 823 Abs. 1 BGB betroffen ist.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[BVerfGE 89, 214 ff. "Verwandtenbürgschaft"]]></title>
<link>http://malkus.wordpress.com/2006/04/26/bverfge-89-214-ff-verwandtenburgschaft/</link>
<pubDate>Wed, 26 Apr 2006 16:04:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin Malkus</dc:creator>
<guid>http://malkus.wordpress.com/2006/04/26/bverfge-89-214-ff-verwandtenburgschaft/</guid>
<description><![CDATA[Folie zum Vortrag im Rahmen der Vorlesung Sachenrecht II bei Prof. Gounalakis am 24.4.2006 Download ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><blockquote><p>Folie zum Vortrag im Rahmen der Vorlesung Sachenrecht II bei Prof. Gounalakis am 24.4.2006</p>
</blockquote>
<p>  <img src="http://malkus.wordpress.com/files/2006/02/pdf.png" alt="pdf.png" height="18" width="18" />    <a href="http://www.students.uni-marburg.de/~Malkus/bverfg.pdf" target="_blank">Download der Folie als pdf.</a></p>
<p><!--more--></p>
<p class="MsoNormal"><b>Vortrag</b> (ohne Erläuterung des Sachverhalts)</p>
<p class="MsoNormal"><!--[if !supportEmptyParas]--><b> Warum ist das BVerfG zuständig?</b><!--[endif]--></p>
<p class="MsoNormal">Wir wissen:</p>
<p class="MsoNormal"><!--[if !supportLists]-->-         <!--[endif]-->Entscheidungen des BVerfG zu Fragen des PrivatR sind relativ selten und von meist vorsichtiger Zurückhaltung geprägt.</p>
<p class="MsoNormal"><!--[if !supportLists]-->-         <!--[endif]-->Aber: Seit dem „Lüth“ – Urteil entspricht es der ständigen Rspr. des BVerfG, dass die verfassungsrechtl. Grundentscheidungen für alle Bereiche des Rechts gelten.</p>
<p class="MsoNormal">(Wir erinnern uns an die GR-Vorlesung)</p>
<p class="MsoNormal">Stichwort „mittelbare Drittwirkung der GR“</p>
<p class="MsoNormal">Über die Generalklauseln des §§ 138, 242 erlangen die GR auch zwischen Bürger und Bürger Bedeutung.</p>
<p class="MsoNormal">&#8211;&#62; Zuständigkeit (+)</p>
<p class="MsoNormal"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></p>
<p class="MsoNormal">A und F fühlen sich in Art. 2 I GG verletzt. Dieser gewährleistet die Privatautonomie. Der Staat müsse diese Privatautonomie vor der faktischen Außerkraftsetzung durch übermächtige Vertragspartner bewahren.</p>
<p class="MsoNormal"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><!--[if !supportEmptyParas]--><b> Entscheidung</b><!--[endif]--></p>
<p class="MsoNormal">Mit dieser Entscheidung hat das BVerfG einen Schlussstrich unter die jahrelange Diskussion über die Mithaftung einkommens- und vermögensloser Familienmitglieder gezogen.</p>
<p class="MsoNormal">Danach müssen die Zivilgerichte bei der Anwendung der Generalklauseln der §§ 138 und 242 die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie in Art. 2 I GG beachten.</p>
<p class="MsoNormal">Insbesondere ist eine Inhaltskontrolle von Verträgen mit gestörter Vertragsparität vorzunehmen.</p>
<p class="MsoNormal"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></p>
<p class="MsoNormal">Wir haben hier die Situation der gestörten Vertragsparität.</p>
<p class="MsoNormal">Die arme, unerfahrene Bürgin A auf der einen, die große übermächtige Bank auf der anderen Seite.</p>
<p class="MsoNormal">Bei solch einer Situation – David gegen Goliath – erscheint es nur gerecht, dass die Gerichte dem David eine Zwille in die Hand zu geben. Bestehend aus § 138 / § 242 mit der man einen Stein werfen kann. Dieser Stein sind die verletzten Grundrechte und dieser Stein ist so mächtig, dass er die Vertragsfreiheit, die Privatautonomie zerstören kann.</p>
<p class="MsoNormal"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></p>
<p class="MsoNormal">Das diese nicht immer, sondern nur in Fällen krass gestörter Vertragsparität geschehen darf, dürfte klar sein, wenn man bedenkt, dass die Privatautonomie eine der tragendsten Säulen unseres Zivilrechts ist.</p>
<p class="MsoNormal"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></p>
<p class="MsoNormal">Im Klartext heißt, dass: Die Zivilgerichte müssen in solchen Fällen eine Inhaltskontrolle von Bürgschaftsverträgen vornehmen.</p>
<p class="MsoNormal"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></p>
<p class="MsoNormal">Ich habe ja nicht umsonst 2 Geschichten erzählt.</p>
<p class="MsoNormal">Das BVerfG steht mit diesem Urteil den guten Repitorien in didaktischer Hinsicht in nichts nach, behandelt es doch 2 ähnliche Fälle und zeigt so die Grenzen, wann man von einem Verstoß gegen die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie sprechen kann und wann nicht.</p>
<p class="MsoNormal"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></p>
<p class="MsoNormal">Als Fazit halten wir also fest:</p>
<p class="MsoNormal">Im Prinzip ist jeder Vertrag nichtig, wenn er eine Partei ungewöhnlich stark belastet und dies das Ergebnis ungleicher Verhandlungsstärke ist.</p>
<p class="MsoNormal"><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></p>
<p class="MsoNormal">Das waren die zwei kleinen Geschichten von A und F und den Banken oder von der BVerfG – Entscheidung, die in der einschlägigen Literatur auch als ein Meilenstein zur Gewährleistung der Vertragsgerechtigkeit bezeichnet wird.</p>
<p class="MsoNormal"><!--[if !supportEmptyParas]--><br />
<!--[endif]--></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[WM - Tickets &amp; AGB Kontrolle]]></title>
<link>http://malkus.wordpress.com/2006/02/26/wm-tickets-agb-kontrolle/</link>
<pubDate>Sun, 26 Feb 2006 09:39:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin Malkus</dc:creator>
<guid>http://malkus.wordpress.com/2006/02/26/wm-tickets-agb-kontrolle/</guid>
<description><![CDATA[Die Fußball &#8211; Weltmeisterschaft ist in aller Munde. Und nun kann sich auch der nicht Fußball ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Die Fußball &#8211; Weltmeisterschaft ist in aller Munde. Und nun kann sich auch der nicht Fußball &#8211; Interessierte Jurist dem Thema nicht mehr entziehen.</p>
<p><!--more--></p>
<p>Harald Schmidt kaufte &#8211; um ein Versprechen zu erfüllen &#8211; in seiner Show von einem Zuschauer zwei WM &#8211; Tickets im Wert von 80 € je Karte zum Preis von 1000 €.</p>
<p>Was er nicht wusste ist, dass er damit gegen die AGB des Organisationskomitees der WM verstieß.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,390639,00.html" target="_blank">Mehr Infos bei spiegel.de</a></p>
<p>Fraglich ist aber, ob diese einer AGB &#8211; Kontrolle nach § 307 standhalten. (vgl. dazu <em>Weller</em> NJW 2005, 934)</p>
<p>Wer selbst Lust auf eine AGB &#8211; Kontrolle bekommen hat, dem sei die <a href="http://www.jura.uni-marburg.de/zivilr/voit/dokumente/ss06/uebung_klein/Sachverhalt.doc" target="_blank">aktuelle Hausarbeit</a> von Prof. Voit in der Übung für Anfänger empfohlen.</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Studio-Gruppe BGB (Backhaus)]]></title>
<link>http://malkus.wordpress.com/2006/02/12/studio-gruppe-bgb-backhaus/</link>
<pubDate>Sun, 12 Feb 2006 12:40:39 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin Malkus</dc:creator>
<guid>http://malkus.wordpress.com/2006/02/12/studio-gruppe-bgb-backhaus/</guid>
<description><![CDATA[Was ist eine Studio Gruppe? In unserer Studio-Gruppe traffen sich ca. 20 Teilnehmerinnen und Teilneh]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p><strong>Was ist eine Studio Gruppe?</strong></p>
<p>In unserer Studio-Gruppe traffen sich ca. 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Prof. Backhaus und seine 5 wissenschaftliche und studentische Mitarbeiter.</p>
<p>Wir teilten uns in Gruppen von je 3-5 Personen auf. Alle zwei Wochen fanden Donnerstag um 18.00 Uhr ca. zweistündige Arbeitssitzungen statt.</p>
<p><!--more--></p>
<p>Bis zum nächsten Treffen musste jede Gruppe einen Fall mit Schwerpunkten im Schuldrecht, Sachenrecht und allgemeinen Teil des BGB im Team lösungsskizzenhaft lösen. Jeweils eine Gruppe musste sich intensiver mit dem Fall beschäftigen und ein komplettes Gutachten dazu schreiben. Dieses wurde dann in der Studio-Gruppe verlesen, es wurden Fragen zu schwierigen Problematiken (zB &#8220;gestörte Gesamtschuld&#8221;) gestellt, gemeinsam diskutiert und erklärt.</p>
<p>Als Resumee lässt sich festhalten: Wir haben eine Menge über das Lösen von zivilrechtlichen Fällen gelernt. Aber noch mehr darüber, wie man dies &#8211; was im Studium oft zu kurz kommt &#8211; gemeinsam im Team tut.</p>
<p>vgl. <em>Freund</em>,<a target="_blank" href="http://www.prof-freund.de/veranstaltungen/studiogruppen.html"> &#8220;Das Marburger Studio-Gruppen-Projekt&#8221;</a></p>
<p>und den entsprechenden Aufsatz in der JuS</p>
<p>Wer das ganze selber ausprobieren möchte, kann noch versuchen sich für die Studio-Gruppe bei Prof. Freund im SS 2006 anzumelden.</p>
<p><strong>Fall 5</strong></p>
<p>Diese Woche war meine Gruppe (Naim, Schäfer, Schajor, Wingefeld) an der Reihe Fall 5 vorzustellen.</p>
<p>Es ging um eine sehr exotische Problematik rund um die Themen Grundstückskauf (Auflassung, Eintragung, Form der notariellen Beurkundung) und Schwarzkauf (Scheingeschäft, § 117). § 812 I 1 Alt. 1, § 812 I 2 Alt. 2 und das Anwartschaftsrecht mischen auch noch mit.</p>
<p><img width="18" height="18" alt="pdf.png" src="http://malkus.wordpress.com/files/2006/02/pdf.png" /> <a href="http://www.students.uni-marburg.de/~Malkus/fall5-gutachten.pdf">Download</a></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Lernkarte: Selbstvornahme]]></title>
<link>http://malkus.wordpress.com/2006/02/11/lernkarte-selbstvornahme/</link>
<pubDate>Sat, 11 Feb 2006 12:40:52 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin Malkus</dc:creator>
<guid>http://malkus.wordpress.com/2006/02/11/lernkarte-selbstvornahme/</guid>
<description><![CDATA[Es gibt Themen, die laufen dem Jurastudenten immer wieder über den Weg, sei es in Hausarbeiten, Exam]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Es gibt Themen, die laufen dem Jurastudenten immer wieder über den Weg, sei es in Hausarbeiten, Examensklausuren oder in der mündlichen Prüfung. Diese Klassiker muss man zumindest in den Grundzügen kennen, lernen und verstehen. Meine Lernkarten sollen dabei Hilfe und Anreiz sein.<br />
<!--more--></p>
<blockquote><p>K kauft bei V einen Gebrauchtwagen. Kurze Zeit später geht der Motor kaputt. K repariert diesen in der Werkstatt des Bekannten B. Die Rechnung beträgt 1000 €.</p>
<p>K verlangt die 1000 € von V. Der weigert sich mit der Begründung: K hätte direkt zu ihn kommen können, zudem hätte er den Motor – was zutrifft &#8211; für 500 € reparieren können.</p>
<p><strong>Minderung, §§ 437 Nr. 2, 441 I 1, IV 1 (-)</strong></p>
<p>I. Sachmangel, § 434 I 1, 2 (+)</p>
<p><strong> </strong></p>
<p>(bei Gefahrübergang, §§ 446, 476, kein Haftungsausschluss, § 442)</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>II. Rücktrittsrecht (-)</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><!--[if !supportLists]-->1.      <!--[endif]-->§ 326 V Nacherfüllung unmöglich &#8211;&#62; Frist entbehrlich. § 323 VI Alt. 1 schließe Minderung aus, da Käufer für UM allein verantwortlich sei.</p>
<p><!--[if !supportLists]-->2.       <!--[endif]-->§ 323 Selbstvornahme führe nicht zur UM</p>
<p>§ 323 I Nachfrist</p>
<p>oder Entbehrlichkeit gem. § 323 II (-)</p>
<p>Interesse der Nacherfüllung durch V besteht zumeist</p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><!--[if !supportEmptyParas]--><strong><strong> <!--[endif]--></strong></strong></p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><strong><strong><strong>SE, §§ 437 Nr. 3, 280 ff.</strong></strong></strong></p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><!--[if !supportLists]-->I.                    <!--[endif]-->Schuldverhältnis (+)</p>
<p><!--[if !supportLists]-->II.                 <!--[endif]-->Pflichtverletzung (+)</p>
<p><!--[if !supportLists]-->-          <!--[endif]-->ursprgl. Schlechtlstg      &#8211; Unterbleiben der Nacherfüllung</p>
<p><!--[if !supportLists]-->III.               <!--[endif]-->Vertretenmüssen (-)</p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><strong><strong><strong>§ 439 II</strong></strong></strong></p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p>AGL? Wortlaut (+), systematisch (-) Selbstvornahme nicht Regelungsgegenstand</p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><strong><strong><strong><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></strong></strong></strong></p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><strong><strong><strong>Reparaturkosten, §§ 634 Nr. 2, 637 I analog</strong></strong></strong></p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p>WerkVR gewährt Besteller Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der Aufwendungen zu verlangen.</p>
<p>Analoge Anwendung (-) unvereinbar mit Willen des Gesetzgebers, sonst hätte er kaufrechtl. Parallelvorschrift geschaffen</p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><strong><strong><strong><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></strong></strong></strong></p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><strong><strong><strong>Ersparte Aufwendungen, § 326 II 2, IV</strong></strong></strong></p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p>??? Ist § 326 anwendbar – Vorrang des § 437</p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><strong><strong><strong><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></strong></strong></strong></p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><strong><strong><strong>Reparaturkosten, §§ 677, 683 S. 1, 670 (berechtigte GoA) (-) </strong></strong></strong></p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><strong><strong><strong><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></strong></strong></strong></p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><strong><strong><strong>Ersparte Aufwendungen, §§ 684, 818 (unberechtigte GoA) (-)</strong></strong></strong></p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><strong><strong><strong><!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--></strong></strong></strong></p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><strong><strong><strong>§ 812 I 1 Alt. 2 (-)</strong></strong></strong></p>
<p><strong><strong> </strong></strong></p>
<p><!--[if !supportEmptyParas]--><!--[endif]--><strong><strong><br />
</strong></strong> K hat gegen V keinerlei Ansprüche</p>
<p><strong><strong> </strong></strong>  Lit.: J. W. Flume, Jura 06, 86 ff.</p>
<p><strong><strong> <img width="18" height="18" alt="pdf.png" src="http://malkus.wordpress.com/files/2006/02/pdf.png" /> <strike>Download als pdf.</strike></strong></strong></p>
<p><strong><strong>Die Lernkarte ist noch nicht ganz fertig und kann noch stark verbessert werden. Wenn du Lust dazu hast, verändere/ergänze sie und mail sie mir:</strong></strong></p>
<p><strong><strong><img width="18" height="18" alt="word.png" src="http://malkus.wordpress.com/files/2006/02/word.png" /> <a target="_blank" href="http://malkus.wordpress.com/wp-admin/www.students.uni-marburg.de/~Malkus/Lernkarte-selbstvornahme-card.doc">Download als Word-Document</a></strong></strong></p></blockquote>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[BGB Übung für Anfänger]]></title>
<link>http://malkus.wordpress.com/2006/01/27/bgb-ubung-fur-anfanger/</link>
<pubDate>Fri, 27 Jan 2006 17:30:57 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin Malkus</dc:creator>
<guid>http://malkus.wordpress.com/2006/01/27/bgb-ubung-fur-anfanger/</guid>
<description><![CDATA[Am kommenden Donnerstag findet die 3. Klausur statt. Es gilt Stellvertretung zu üben. Materialien: Ü]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>Am kommenden Donnerstag findet die 3. Klausur statt.</p>
<p>Es gilt <strong>Stellvertretung</strong> zu üben.</p>
<p><strong>Materialien:</strong></p>
<p><!--more--></p>
<p><a target="_blank" href="http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/lehre/gk1/rep/stv_uebers.pdf">Übersicht Stellvertretung</a> (<em>Lorenz</em>, LMU München)</p>
<p><a target="_blank" href="http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/lehre/gk1/at.htm#par15">Gliederung</a><br />
<a target="_blank" href="http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/lehre/gk1/rep/fallanggk1.pdf">Fälle</a></p>
<p><a target="_blank" href="http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/lehre/gk1/rep/fall25_05_06.pdf">Lösung Fall 25</a> &#124; <a target="_blank" href="http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/lehre/gk1/rep/fall26_05_06.pdf">Lösung Fall 26</a> &#124; <a target="_blank" href="http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/lehre/gk1/rep/fall27_05_06.pdf">Lösung Fall 27</a></p>
<p>Empfehlenswert ist das Kapitel über Stellvertretung in<br />
<em>&#8220;Prüfe dein Wissen &#8211; BGB AT&#8221;</em></p>
</div>]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Definitionen]]></title>
<link>http://malkus.wordpress.com/2006/01/08/definitionen/</link>
<pubDate>Sun, 08 Jan 2006 19:52:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>Martin Malkus</dc:creator>
<guid>http://malkus.wordpress.com/2006/01/08/definitionen/</guid>
<description><![CDATA[zum Vertragsschluss Vertrag: Willenseinigung, Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><p>zum Vertragsschluss</p>
<p><!--more--></p>
<p><strong>Vertrag: </strong>Willenseinigung, Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei Personen besteht.</p>
<p><strong>Kaufvertrag: </strong>Rechtsgeschäft, das aus zwei inhaltlich übereinstimmenden und mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen, namentlich Angebot und Annahme, besteht.</p>
<p><strong>Angebot: </strong>Zeitlich erste, empfangsbedürftige Erklärung, mit der der Vertragspartei der Abschluss eines Vertrags so angetragen wird, dass der Vertrag allein durch sein Einverständnis zustande kommen kann. Das Angebot muss inhaltlich so beschaffen sein, dass der andere diesen durch ein bloßes „Ja“ annehmen könnte. Es müssen daher die wesentlichen Vertragsbestandteile<br />
<em>(essentilia negotii)</em> enthalten sein.<br />
- Kaufsache<br />
- Kaufpreis<br />
- Vertragspartei</p>
<p><strong>Annahme:</strong> Zeitlich nachfolgende, regelmäßig empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Annehmende dem Antragenden sein Einverständnis mit dem Vertragsschluss zu verstehen gibt; Angebot und Annahme müssen inhaltlich übereinstimmen und aufeinander bezogen sein.</p>
<p><strong>Willenserklärung:</strong><br />
Eine auf den Eintritt einer Rechtsfolge, den Abschluss eines Vertrags, gerichtet, privatrechtliche Willensäuerung.<br />
Besteht aus dem inneren Willen (Handlungswille, Erklärungswille, Geschäftswille) und dem äußeren Willen. Beide bilden als Willensäußerung eine Einheit. Kann auch konkludent, durch schlüssiges Handeln, abgegeben werden.</p>
<p><strong>Rechtsgeschäft:</strong><br />
Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung, sowie oft aus weiteren Elementen besteht und an den die Rechtsordnung den Eintritt des gewollten rechtlichen Erfolges knüpft.</p>
<p>Ein Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen besteht, mit dem Ziel, einen bestimmten und gewollten rechtlichen Erfolg herbeizuführen.</p>
<p><strong>Abgabe </strong>Wenn der Erklärende die Erklärung willentlich derart in Richtung auf den Empfänger auf den Weg bringt, dass sie unter Zugrundelegung normaler Verhältnisse ohne weiteres Zutun seinerseits dem Empfänger zugehen kann.</p>
<p><strong>Unverzüglich</strong> vgl. § 121 BGB ohne schuldhaftes Zögern</p>
<p>Das war’s erst mal. Hilf mit, dann werden es immer mehr!</p>
</div>]]></content:encoded>
</item>

</channel>
</rss>
